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Stadtverordnetenversammlung Juli 2016

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Tagesordnung

[Bearbeiten] Tagesordnung I

1. Beschluss über den Widerspruch gegen die Wahl der Mitglieder für:

  • den Trägerausschuss der Rhönenergie,
  • die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes und
  • die sachkundigen Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

2. Wahl einer 2. stellv. Schriftführerin für die Stadtverordnetenversammlung

3. Nachwahl von sachkundigen Bürgern für die Friedhofskommission

4. Durchführung der 8. Hessischen Landesgartenschau 2026

5. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge

[Bearbeiten] Tagesordnung II

6. Anpassung des Gesellschaftsvertrages der RhönEnergie Fulda GmbH

7. Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Fulda zum 31.12.2015 gem. § 112 Abs. 9 HGO

8. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 des Eigenbetriebes "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda"

9. Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) – Förderung kommunaler Infrastruktur

10. Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 177 „Am Leschberg“

Beschluss über die Offenlegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Beschluss über die Ergebnisse der Erstbeteiligung

Beschluss über Änderung des Geltungsbereichs

11. Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes der Stadt Fulda Nr. 33 “Edelzeller Feld“ hier:

  • Bericht über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden
  • Beschluss über die Offenlegung gemäß § 3(2) und §4(2) BauGB

12. Neuwahl eines Ortsgerichtsschöffen für den Stadtbezirk Fulda IV

[Bearbeiten] Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda

[Bearbeiten] Aktuelle Stunde: Auflagen zu Grup Yorum (Türkische Musikgruppe)

Am vergangenen Samstag (9. Juli 2016) fand das vom Fuldaer Ausländerbeirat veranstaltete "Fest der Kulturen" auf dem Universitätsplatz statt. Die Veranstaltung wurde bereits vor vielen Monaten angemeldet, vor wenigen Wochen zog die Stadt die Zusage zurück, Pavillons zur Verfügung zu stellen. Am Freitagabend, also wenige Stunden vor Beginn, erhielt der Vorsitzende des Ausländerbeirats Abdulkerim Demir eine mit vielen Auflagen versehene Genehmigung.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Ab 19 Uhr trat die in der Türkei sehr populäre Band Grup Yorum ohne Gage auf. Warum wurde sowohl verboten, Produkte dieser Band (Alben, T-Shirts u.ä.) zu verkaufen oder gegen Spenden abzugeben (die vollziehenden Polizeibeamten untersagten selbst die bloße Präsentation der CDs und T-Shirts mit dem Logo der Band), als auch Spenden für die Künstlerinnen und Künstler zu sammeln?

2. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert dieses Verbot und die Anordnung, die Personalien aller auftretenden Bandmitglieder zu melden?

3. Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Freiheit der Kunst. Die Auflagen der Stadt Fulda zu Grup Yorum haben zwar nicht den Auftritt selber verboten, doch verhinderten, dass die Musikerinnen und Musiker wenigstens ihre Spesen über Spenden decken konnten; ihre Kunst wurde so zu einer "brotlosen". Ist diese Art der Einschränkung der Kunstfreiheit mit unser freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbar?

Grup Yorum in Fulda


Medienberichte

[Bearbeiten] Arbeit der Historiker-Kommission

Im Frühjahr/Frühsommer 2015 wurde vom Magistrat der Stadt Fulda eine Historikerkommission zur Untersuchung der Rolle des ehemaligen Oberbürgermeister Danzebrink im Faschismus eingesetzt. Ein Ergebnis wurde für Spätsommer 2015 in Aussicht gestellt.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Liegt inzwischen der Abschlussbericht der Historikerkommission vor?

2. Seit wann liegt der Bericht vor?

3. Welche Schlüsse zieht der Magistrat aus dem Bericht?


Antwort von Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld

zu 1)

Die Kommission hat die Ergebnisse Ihrer Arbeit in mehreren Berichten schriftlich zusammengefasst.


Zu 2)

Die genannten Berichte wurden Ende März durch den Vorsitzenden der Kommission eingereicht.


Zu 3)

Aufgrund der Berichte wird zur Sitzung des Magistrats am 18. Juli von der VerwaItung eine Beschlussvorlage eingebracht.

Fulda, den 4. Juli 2016


[Bearbeiten] Würdigung des Sohnes der Stadt Moritz Neumann

Am 23. Juni 2016 verstarb Moritz Neumann, langjähriger Vorsitzender des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Hessen. Moritz Neumann war gebürtiger Fuldaer, wuchs in Fulda auf und übte zunächst seinen Beruf in unserer Stadt aus.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Gibt es Überlegungen in welcher Form die Stadt Fulda seiner Person und seines Lebenswerkes gedenkt?


Antwort von Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld

Zu 1)

Die Bedeutung von Moritz Neumann als eines großen Sohnes der Stadt Fulda wurde in einem persönlichen Kondolenzschreiben an die Familie zum Ausdruck gebracht. In den vergangenen Jahren gab es intensive Kontakte zu Herrn Neumann, u.a. im Zusammenhang mit Baumaßnahmen neben dem Alten Jüdischen Friedhof, der Erstellung eines Flyers zur jüdischen Geschichte Fuldas sowie bei der Errichtung einer Gedenktafel für Maharam Schiff. Angesichts der engen Bindungen von Herrn Neumann zu Fulda hat das Kulturamt den Auftrag bekommen, die Möglichkeit einer Würdigung im Rahmen einer Neukonzeption der Darstellung jüdischer Geschichte im Bereich des Vonderau Museums oder eines geeigneten anderen Erinnerungsortes zu prüfen.

Fulda, 04.Juli 2016

[Bearbeiten] Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeiten

Das Gemeinwesen auch in unserer Stadt wird wesentlich geprägt von der Tätigkeit der Ehrenamtlichen. Sie sind aktiv in der Feuerwehr, Schulen, Vereinen und Verbänden. Der Herausforderungen im vergangenen Jahr in der Betreuung und Erstaufnahme von Flüchtlingen konnte durch das spontane ehrenamtliche Engagement zahlreicher Helferinnen und Helfer bewältigt werden. Dies gilt es zu verstetigen um auch die Aufgaben der Integration zu lösen. .

Wir fragen den Magistrat

1. Mit welche Form des „Dankeschön“ kann das Gemeinwesen, die Stadt Fulda diese Leistungen anerkennen?

2. Können Einladungen zu Theaterbesuchen, Freikarten zur Schwimmbad- und Nahverkehrsnutzung solch eine kleine Anerkennung darstellen?

3. Ist angedacht, die bewährten Kräfte auch weiterhin auch für haupt- und nebenberufliche Tätigkeit in der Integrationsarbeit einzusetzen?


Antwort von Bürgermeister Dag Wehner

Zu1)

Für intensive und langjährige (siehe Regularien) ehrenamtliche Mitarbeit wird die Ehrenamtscard auf Antrag (an die Anlaufstelle Ehrenamt) vergeben, mit der auch diverse Vergünstigungen verbunden sind. Mit der Jugendleitercard können dieselben Vergünstigungen auch in Anspruch genommen werden.

Zurzeit sind 120 Ehrenamtscards von der Stadt Fulda vergeben - Stand Juni 2016

Zudem veranstalten Stadt und Landkreis gemeinsam für alle EhrenamtscardinhaberInnen alle 2-3 Jahre eine gemeinsame DankeschönAktion. Auch für Ende 2016 bzw. Anfang 2017 ist eine solche Veranstaltung zusammen mit dem Treffpunkt Aktiv beim Landkreis Fulda in Planung. Die letzten Veranstaltungen waren folgende:

- 17.09.2014 Nacht des Buches mit Sektempfang und Lesung durch den Bürgermeister in der Hochschul- und Landesbibliothek

- 12.Januar 2012 Theaterbesuch ("Komiker aus Versehen") mit Sektempfang und Ansprache durch den Oberbürgermeister

Zu 2) Zu den Vergünstigungen durch die Ehrenamtscard/Jugendleitercard zählen u.a.:

  • Ermäßigter Eintritt in den Schwimmbädern der Stadt: Freibad Rosenau, Sportbad Ziehers, Stadtbad Esperanto—Ermäßigte Preise (Bspw. im Esperanto 2,40€ Einzelkarte statt 3,60€)
  • 25 % auf Maßnahmen der Kinder— und Jugendförderung der Stadt Fulda
  • 50% Rabatt auf alle Restkarten des Schlosstheaters.
  • Feuerwehrmuseum: 1,— Euro weniger als der reguläre Eintritt
  • Vonderau Museum: Ermäßigter Eintritt
  • Historische Räumlichkeiten im Stadtschloß: Ermäßigter Eintritt
  • Volkshochschule Stadt Fulda: 25% Ermäßigung auf Maßnahmen der Stadt Fulda

Zu 3) In Kooperation von Stadt und Landkreis werden durch den Treffpunkt Aktiv verschiedene Qualifikationen für Ehrenamtliche im Bereich der Flüchtlings- bzw. Integrationsarbeit angeboten:

- Grundqualifikation Asyl— und Flüchtlingshilfe (Module zu Themen wie „Wie beantrage ich was?“‚ „Asylverfahren, Aufenthaltsrecht und Arbeitsmarktzugang“, „Interkulturelle Kompetenzen“, „Grenzen im Ehrenamt“, „Traumata“

- Zusätzlich findet 1 X im Monat in der Kreisverwaltung eine Informationsveranstaltung zum Thema: „Möglichkeiten des Engagements“ statt. Dieses Angebot richtet sich an Menschen, die sich in der Asyl— und Flüchtlingshilfe engagieren bzw. engagieren möchten. Ehrenamtliche sowie Gruppen, Initiativen, Vereine, Institutionen und Gemeinden haben die Möglichkeit die Seminare einzeln oder kompakt anzufragen. Die Anfragen werden gesammelt und zu Seminarangeboten zusammengefasst. Die Termine werden rückgemeldet und auch lokal beworben.

Da im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsarbeit vor allem freie Träger der Wohlfahrtspflege im Sinne des Subsidiaritätsprinzips tätig sind, kann diese Frage für die freien Träger nicht beantwortet werden. Für die Stadt ist eine solche Entscheidung immer abhängig vom Tätigkeitsfeld und dem Rechtskontext einer Beschäftigung. So ist z.B. im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe das Fachkraftgebot des g 72 SGB VIII zu berücksichtigen.

Fulda, 11.7.2016


Anhang:

Regularien Ehrenamtscard beantragen kann die E—Card:

  • Wer mindestens 18 Jahre alt ist
  • sich seit mehr als drei Jahren
  • mit mindestens fünf Stunden in der Woche freiwillig und ehrenamtlich engagiert.
  • und wer für seine ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhält, die nicht über einen Auslagesatz hinausgeht.

Vergünstigungen durch die Ehrenamtscard, speziell Vergünstigung der Stadt(verwaltung)

- Ermäßigter Eintritt in den Schwimmbädern der Stadt: Freibad Rosenau, Sportbad Ziehers, Stadtbad Esperanto—Ermäßigte Preise (Bspw. im Esperanto 2,40€ Einzelkarte statt 3,60€ )

- 25 % auf Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung der Stadt Fulda

- 50 % Rabatt auf alle Restkarten des Schlosstheaters.

- Feuerwehrmuseum: 1,- Euro weniger als der reguläre Eintritt

- Vonderau Museum: Ermäßigter Eintritt

- Historische Räumlichkeiten im Stadtschloß: Ermäßigter Eintritt

- Volkshochschule Stadt Fulda: 25% Ermäßigung auf Maßnahmen der Stadt Fulda

- Bei vielen Gemeinden und Geschäften sind weitere Vergünstigungen möglich (ca. 70 Partner insgesamt)

Alle Vergünstigungen sind aufgeführt in der Broschüre "Qualifikation im Ehrenamt 2016 von Stadt und Landkreis Fulda.

[Bearbeiten] Kontogebühren Sparkasse

In den vergangenen Jahren sind die Kontoführungsgebühren der Sparkasse Fulda erheblich angehoben worden. Für Menschen mit geringem Einkommen verkleinern die Grundgebühren für die Kontoführung und die jeweiligen Tansaktionen ihr geringes Einkommen weiter.


Wir fragen den Magistrat

1. Welche Möglichkeit sieht der Magistrat auf die Sparkasse Fulda Einfluss zunehmen, eine freie Kontoführung für Menschen mit geringem Einkommen umzusetzen?



Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld:

Welche Möglichkeit sieht der Magistrat, auf die Sparkasse Fulda Einfluss zu nehmen, eine freie Kontoführung für Menschen mit geringem Einkommen umzusetzen?

Der Magistrat verfügt über keine Grundlagen, entsprechend Einfluss zu nehmen. Unabhängig davon ist es aus meiner Sicht als Oberbürgermeister auch nicht erstrebenswert. Zunächst stellt sich die Frage, wie "geringes Einkommen" zu definieren wäre. Eine Beschränkung auf Empfänger staatlicher Transferleistungen wäre sicher nicht zielführend, weil auf diese Weise Menschen benachteiligt wären, die zwar nicht Empfänger von Transferleistungen sind, aber über geringe finanzielle Mittel verfügen.

Darüber hinaus bietet die Sparkasse im Vergleich zu anderen Banken bzw. Kreditinstitute bereits kostengünstige Kontokonditionen.


[Bearbeiten] Sammelunterkünfte

Wie die meisten anderen Kommunen im Landkreis Fulda nimmt auch die Stadt Fulda zugewiesene Menschen aus Erstaufnahmeeinrichtungen auf.

Wir fragen den Magistrat

1. Wie viele Menschen leben derzeit in Sammelunterkünften in der Stadt Fulda?

2. Wie viele Sammelunterkünfte werden von der Stadt Fulda bereitgestellt, wie viele durch private Anbieter?

3. Welche Möglichkeit sieht der Magistrat geigneten individuellen Wohnraum durch Nutzung der finanziellen Mittel aus den Erstattungen des Kreises und des Bundes für die Unterbringung zu schaffen?

4. Ist die Sicherung von städtischen Vorkaufsrechten eine geeignete Möglichkeit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen?



Erst auf mehrmalige schriftlich und mündliche Nachfrage wurde die Antwort am 13. September 2016 vorgelegt:

Stellungnahme zur Anfrage der Stadtverordnetenfraktion Die Linke Offene Liste betr. Sammelunterkünfte

Antwort von Bürgermeister Dag Wehner

Die Beantwortung der Fragen 1-3 erfolgt auf der Grundlage eingeholter Informationen bei der Kreisverwaltung Fulda, Fachdienst Zuwanderung.


1. Wie viele Menschen leben derzeit in den Sammelunterkünften in der Stadt Fulda?

Im Stadtgebiet Fulda leben aktuell 601 Personen in Gemeinschaftsunterkünften.


2. Wie viele Sammelunterkünfte werden von der Stadt Fulda bereitgestellt, wie viele durch private Anbieter?

Seitens der Stadt Fulda werden keine Unterkünfte bereitgestellt. Alle 13 existierenden Gemeinschaftsunterkünfte befinden sich im Besitz privater Anbieter bzw. privater Unternehmen.


3. Welche Möglichkeit sieht der Magistrat geeigneten individuellen Wohnraum durch Nutzung der finanziellen Mittel aus den Erstattungen des Kreises und des Bundes für die Unterbringung zu schaffen?

Die im Stadtgebiet Fulda untergebrachten Flüchtlinge werden aufgrund der Erfüllung der Aufnahmequote vollumfänglich durch den Landkreis Fulda direkt finanziert. Erstattungen verauslagter städtischer Mittel fallen nicht an, sodass in der Konsequenz auch nicht über die Verwendung solcher nachgedacht werden muss.


4. Ist die Sicherung von städtischen Vorkaufsrechten eine geeignete Möglichkeit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen?

Der Begriff von der „Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“ ist sicherlich nicht auf den des „sozialen Wohnungsbaus“ zu reduzieren. Vielmehr beinhaltet dieser Begriff eine Vielzahl von Maßnahmen, die in Zukunft zu mehr Wohnungsangeboten auf dem Wohnungsmarkt für die große Anzahl von Wohnungssuchenden aus unterschiedlichen Bevölkerungsschichten führen sollen.

Herr Stadtbaurat Schreiner hat die Frage per Mail folgendermaßen beantwortet:

„Das lässt sich nicht generell beantworten. Das Vorkaufsrecht greift in der Regel bei Flächen für öffentliche Zwecke. Der Kaufpreis ist abhängig vom Gebot eines Dritten, so dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss.“


Fulda, 11.07.2016

[Bearbeiten] Arbeitsbedingungen in konzerneigenen Ausgliederungen der Klinikum gAG

Wir fragen den Magistrat

1. Wieviele Mitarbeiter verloren durch die Ausgliederung des hl. Geist Seniorenzentrums und des St. Lioba in eine tariflose Tochter der Klinikum gAG ihre Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVÖD)?

2. Wie hoch sind die Tarifeinbußen für den/die Einzelne dadurch zu beziffern und welche weiteren Bestandteile des Tarifvertrages gehen ihnen verloren (z.B. Urlaubstage)?

3. Welche Änderungen in der Höhe der Auszubildendenvergütung ergaben sich durch die Ausgliederung der MFA Azubis (ArzthelferInnen) in die MVZ Osthessen gmbH?

4. Erhalten die Azubis nach Ausbildungsende und Übernahme die Bezahlung aus dem TVÖD?



Trockener Hinweis in der Auflistung der Anfragen und Anträge:

"Anfrage wird aus formalen Gründen zurückgewiesen (innerbetriebliche Angelegenheit der Klinikum gAG)"

Original: http://www.fulda.de/fileadmin/buergerservice/pdf_anfragen_antraege/2016/2016_07_11/UEbersicht_Anfragen_u_Antraege_SV_11.07..pdf

[Bearbeiten] Aktivitäten der Stadt Fulda zur Verringerung des Bahnlärms

Wir begrüßen die Bemühungen der Stadt Fulda die Belastungen der Einwohnerinnen und Einwohner durch Bahnlärm, insbesondere des Güterverkehrs zu thematisieren.

Wir fragen den Magistrat

1. Welche konkreten passiven Lärmschutzmaßnahmen zur Verringerung des Bahnlärms sind im Stadtgebiet Fulda derzeit notwendig?

2. Wie schätzt der Magistrat die Möglichkeit deren Umsetzung ein?

3. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat bei Ertüchtigung und Ausbau der überlasteten Bahnstrecke Hannover bzw. Leipzig /Frankfurt a.M. um zwei weitere Gleise (siehe Entwurf BVWP) die passiven Schallschutzmaßnahmen zu optimieren?

4. Können die notwendigen zusätzlichen Gleise und die Bündelung des Güterverkehrs darauf Entlastung bringen, wenn bei den Planungen die entsprechenden Schallschutzvorrichtungen vorgesehen werden?


Antwort von Herrn Stadtbaurat Daniel Schreiner

Frage 1: Welche konkreten passiven Lärmschutzmaßnahmen zur Verringe— rung des Bahnlärms sind im Stadtgebiet Fulda derzeit notwendig?

Antwort:

Die Deutsche Bahn AG hat in einem schalltechnischen Gutachten die durch den Schienenverkehr erzeugten Lärmemissionen für den Streckenabschnitt zwischen Bronnzell und dem Industriegebiet Am Eisweiher untersucht sowie die daraus resultierenden Schallimmissionen an Gebäuden ermittelt. Aufgrund der Ergebnisse hat die Deutsche Bahn AG ein Maßnahmenpaket zusammengestellt, dass in 2015 vom Eisenbahn-Bundesamt genehmigt wurde und für das der Bund Fördermittel aus seinem freiwilligen Lärmsanierungsprogramm zur Verfügung stellt. Die Umsetzung des Maßnahmenpaketes ist angelaufen und soll bis 2018 abgeschlossen sein. Hierbei wird den betroffenen Hauseigentümern die Durchführung von passiven Schallschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden angeboten. Der Eigenanteil der Hauseigentümer an den Kosten beträgt 25%.

Frage 2: Wie schätzt der Magistrat die Möglichkeit deren Umsetzung ein?

Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1

Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat bei Ertüchtigung und Ausbau der überlasteten Bahnstrecke Hannover bzw. Leipzig / Frankfurt a. M. um zwei weitere Gleise (siehe Entwurf BVWP) die passiven Schallschutzmaßnahmen zu optimieren?

Antwort:

Der Magistrat beurteilt die Möglichkeiten einer Optimierung des Schallschutzes im Zuge des Aus— bzw. Neubaus der Strecke Fulda — Frankfurt skeptisch. Zum Einen erfolgt der Aus- bzw. Neubau voraussichtlich vollständig außerhalb des Stadtgebietes von Fulda, so dass derzeit davon auszugehen ist, dass die Prüfung notwendiger aktiver Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des noch durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens das Stadtgebiet Fulda nicht mit einbeziehen wird.

Zum anderen besteht unter den aktuell geltenden Regelungen zum freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes für passive Lärmschutzmaßnahmen keine Möglichkeit, weitere Maßnahmen für das Stadtgebiet Fulda zu generieren. Mehrfachberücksichtigungen sind bislang ausgeschlossen.

Selbstverständlich wird der Magistrat im Rahmen des gesamten Planungsprozesses für dieses Großprojekt die Interessen und Anliegen Fuldas vertreten, wozu auch das Thema „Schienenverkehrslärm“ gehört.

Frage 4:

Können die notwendigen zusätzlichen Gleise und die Bündelung des Güterverkehrs darauf Entlastung bringen, wenn bei den Planungen die entsprechenden Schallschutzvorrichtungen vorgesehen werden?

Die Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, weil bislang weder die Festlegung getroffen worden ist, ob es einen Neubau oder einen Ausbau der Verbindung Fulda — Frankfurt geben soll, noch dementsprechend geklärt werden konnte, wie das künftige Betriebskonzept aussehen wird und sich in Folge die damit zusammenhängenden möglichen Zugfrequenzen auf dieser Verbindung entwickeln werden.

Der Magistrat geht derzeit davon aus, dass sich die bereits heute maximal mögliche Zugfrequenz im Stadtgebiet Fulda nicht erhöhen wird, weil es nach derzeit bekanntem Planungsstand voraussichtlich keinen Gleisausbau in diesem Bereich geben wird.


[Bearbeiten] Umgang der Stadt Fulda mit Belastungen durch LKW Verkehr

Anwohner an Fuldaer Straßen werden zunehmend durch LKW Ziel- und Quellverkehr sowie LKW belastet, die Abkürzungen zu geeigneten Routen auch durch Wohngebiete suchen. Dies betrifft die Lärmemmissionen, Gefährdungspotentiale aber auch finanzelle Belastungen durch Anliegergebühren bei Sanierung der Straßen.

Wir fragen den Magistrat


1. Welche Lösungsmöglichkeit werden gesehen, die Nutzung von Straßen im Wohngebiet durch LKW einzuschränken und geeignete Durchgangsrouten vorzuschreiben?

2. Kann die Beteiligung der Kommunen an den Einnahmen aus der LKW Maut die finanziellen Belastungen der Anlieger bei der Behebung von Straßenschäden mildern?

3. Unterstützt der Magistrat die Forderung der Beteiligung der Kommunen an den Einnahmen der LKW Maut?

4. Ist die Einführung einer LKW City-Maut in Fulda für Verkehrswege außerhalb der Durchgangsstraßen zur Sanierung der Straßen denkbar?


1. Welche Lösungsmöglichkeiten werden gesehen, die Nutzung von Straßen im Wohngebiet durch Lkw einzuschränken und geeignete Durchgangsrouten vorzuschreiben?

Antwort von Herrn Bürgermeister Dag Wehner

Anwohner der Fuldaer Straßen werden zunehmend durch Lkw Ziel— und Quellverkehr sowie Lkw belastet, die Abkürzungen zu geeigneten Routen auch durch Wohngebiete suchen. Dies betrifft die Lärmemissionen, Gefährdungspotenziale aber auch finanzielle Belastungen durch die Anliegergebühren bei der Sanierung der Straßen.


Zum weiter überwiegenden Anteil entspricht das Netz der Hauptverkehrsstraßen in Fulda auch dem Netz für den Güter- bzw. Schwerverkehr. Auf allen Hauptverkehrsstraßen muss entsprechender Verkehr mit Lkw stattfinden können. Im nachgeordneten Straßennetz muss das Erreichen der entsprechenden Anlieger sicher gestellt sein.

In Fulda besteht der LKW—Verkehr aus vielfältigen Ziel- und Quellverkehren, hauptsächlich bezogen auf die unmittelbare Peripherie der Kernstadt sowie den Industriepark Fulda West. Im unmittelbaren Umfeld der Kernstadt (Eisweiher, Kohlhaus, Frankfurter Straße, Münsterfeld) befinden sich Handwerks- und Produktionsbetriebe, die auf ausreichende Transportleistungen angewiesen sind. Da aber auch die Anlieferung selbst kleinerer Lebensmittelmärkte nahezu ausschließlich mit Sattelschleppern erfolgt, findet auch in Wohngebieten zum Teil noch Lkw—Verkehr statt.

Auf die Situation in Fulda bezogen liegt die verkehrlichen Belastung durch Lkw—Verkehr bereits im Wesentlichen auf den Hauptverkehrsstraßen des klassifizierten Straßennetzes. Hierzu gehören vorrangig die Bundesstraßen (B 458 Petersberger Straße/Dalbergstraße, B 27, B254 Frankfurter Straße/ Bardostraße) und die Landesstraßen (z.B. Niesiger Straße, Leipziger Straße, Künzeller Straße)

Alle Maßnahmen zur Lenkung des Lkw-Verkehrs von der A7 / B 27 durch die Stadt Fulda zu den Gewerbegebieten I—Park West, Eisweiher, Lehnerz, Münsterfeld + Kohlhäuser Feld sind in den letzten Jahren bereits umgesetzt worden. Der Verkehr zu den Gewerbegebieten aus Richtung Norden wird über den Autobahn—Anschluss Nord — B 27 zur Abfahrt B 458 Petersberger Straße geführt. Ausgenommen hiervon ist die vorherige Ableitung des Verkehrs zu den Gewerbegebieten Eisweiher + Lehnerz (über B 27 — Leipziger Straße).

Aus Richtung Süden wird der Verkehr zu den Gewerbegebieten in Fulda von den Autobahnen A 7 / A 66 über die Anschlüsse Autobahndreieck Fulda-Süd bzw. über die B 27 zum Bronnzeller Kreisel gelenkt. Hier wird der Verkehr Rtg. I—Park—West über die B 254 - Frankfurter Straße - Westring gelenkt, während der restliche Verkehr Rtg. Zentrum über die weiteren Anschlussstellen geführt wird.

Der Lkw—Verkehr sucht sich natürlich, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch, die für ihn günstigste Variante. Eine strikte Befolgung der Wegweisung kann nicht eingefordert werden. Eine darüber hinausgehende Steuerung des Verkehrs ist nur durch verkehrsbeschränkende Maßnahmen möglich.

Die Stadt Fulda hat in den letzten Jahren bereits einige verkehrsbeschränkende Maßnahmen wegen der Belastung durch Verkehrslärm nach der geltenden „StVO—Richtlinie für Maßnahmen im Straßenverkehr zur Reduzierung des Verkehrslärms“ angeordnet und umgesetzt werden.

Weitere verkehrsbeschränkende Maßnahmen wegen Verkehrslärm sind nach aktuellem Kenntnisstand derzeit nicht möglich.

Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass Verkehrsverbote nach dieser rechtlichen Grundlage nur dann in Betracht kommen, wenn die besondere Verkehrsfunktion einer Straße und die hier herrschenden Verkehrsbedürfnisse dies zulassen, für die ausgeschlossene geeignete und zumutbare Umleitungsstrecken vorhanden sind und nicht zu befürchten ist, dass durch die entstehende Verkehrsverlagerung andere ebenfalls schutzwürdige Gebiete zusätzlich belastet werden.

2. Kann die Beteiligung der Kommunen an den Einnahmen aus der Lkw—Maut die finanziellen Belastungen der Anlieger bei der Behebung der Straßenschäden mildern?

Dies ist nach der derzeitigen Rechtslage nicht möglich. Die Lkw-Maut auf Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) ist bundesgesetzlich durch das Bundesfernstraßenmautgesetz geregelt. Der Bund entscheidet über die Verteilung der Mautgebühren. Nach ä 11 Abs. 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes steht das Mautaufkommen dem Bund zu. Eine Beteiligung der Kommunen ist nach bestehender Rechtslage nicht vorgesehen.

Für die Behebung von Straßenschäden auf Bundesfernstraßen haben die Kommunen grundsätzlich keine Kosten zu tragen, so dass demzufolge hierfür von den Anliegern keine Beiträge erhoben werden. Das Mautaufkommen wird gem. g 11 Abs. 1 des Gesetzes abzüglich der Betriebs— und Verwaltungskosten und eines jährlichen Betrages von 150 Millionen Euro dem Verkehrshaushalt zugeführt und in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen verwendet.

Die Einbeziehung aller Bundesfernstraßen in die LKW—Maut ab 2018 befindet sich durch das BMVI in Vorbereitung.

Durch die niedrigeren Mautsätze für emissionsarme Lkw soll eine schnellere Modernisierung der Lkw—Flotte erreicht werden wodurch sich Emissionen durch den Lkw-Verkehr insgesamt sukzessive reduzieren.

Die Ausweitung der Mautpflicht auf Bundesstraßen wird auch zur Vermeidung von Mautflucht und damit einer zusätzlichen Belästigung der Anwohner bei der Nutzung von Ortsdurchfahrten entgegen wirken.

3. Unterstützt der Magistrat die Forderung der Beteiligung der Kommunen an den Einnahmen der Lkw-Maut?

Die derzeitige Rechtslage lässt keinen Raum für eine solche Forderung. Außerdem fließt ein Teil der Mauteinnahmen entsprechend der dargestellten Rechtslage in die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur.

4. Ist die Einführung einer Lkw-City-Maut in Fulda für Verkehrswege außerhalb der Durchgangsstraßen zur Sanierung der Straßen denkbar?

Auszug Entwurf Luftreinhalteplan

In einigen europäischen und internationalen Großstädten wie London, Stockholm, Mailand, Singapur etc. hat die Einführung einer City—Maut zu einer durchschnittlichen Verringerung des Verkehrs um ca. 15 % geführt. Die kompletten Innenstadtbereiche unterliegen beim Befahren einer Mautgebühr. Dabei ist ähnlich wie in Deutschland in den Umweltzonen eine Reihe von Fahrzeugen von der Gebührenpflicht ausgenommen.

Für die Einführung einer City—Maut gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage. Die Erhebung einer City-Maut durch eine Kommune wäre eine Steuer— oder Gebührenerhebung, für die eine Rechtsgrundlage erforderlich wäre.

Die Gemeinden sind derzeit gesetzlich nicht ermächtigt, eine solche Steuer oder Gebühr durch gemeindliche Satzung einzuführen. Soweit eine solche City—Maut als Straßenbenutzungsgebühr ausgestaltet sein sollte, fiele dies nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 Grundgesetz in den Bereich der konkurrieren— den Gesetzgebung von Bund und Ländern.

Nach dem Bundesfernstraßengesetz dürfen in Deutschland Bundesfernstraßen, zu denen neben den Autobahnen auch Bundesstraßen gehören, nicht mit einer City—Maut belegt werden. Damit entfällt die flächenhafte Ausweisung einer Mautzone, welche die am höchsten belasteten Straßenzüge in Fulda umfassen würde. Die Bundesstraßen B 458 (Petersberger Straße), Berliner Straße (B 27) und Frankfurter Straße (B 254) wären von einer Mauterhebung ausgenommen. Speziell der Durchgangsverkehr könnte somit Fulda weiterhin ungehindert durchfahren.

Um eine City-Maut entsprechend dem Verursacherprinzip sinnvoll auszugestalten, ist — auch zur Vermeidung von Staus — eine Kameraerfassung der in die Zone einfahrenden Fahrzeuge erforderlich, um die konkrete Schadstoffklasse des Fahrzeugs zu erfassen und entsprechend abrechnen zu können. Eine weitere Option, die aber fahrzeugseitiger Ausstattung bedarf, wäre die Kombination einer On-Board-Unit mit einer Satellitenortung, die auch eine streckenabhängige sowie räumlich und zeitlich differenzierte Gebührenerhebung zuließe.

Zur Kostenvermeidung in Bezug auf die gefahrene Strecke würde dann auf mautfreie Bundesstraßen ausgewichen, die dann mit zusätzlichem Verkehr belastet würden. Eine allein lokale Untermautstellung z.B. der Leipziger Straße würde zu Verkehrsverlagerungen auf andere Straßen, z. B. der Petersberger Straße, und dort zu Mehrbelastungen führen. Die Wirksamkeit einer nicht flächendeckenden City-Maut kann daher nicht abgeschätzt werden

Zur Vertiefung der zahlreichen rechtlichen Fragestellungen, die mit der Einführung einer City-Maut durch den Bund oder die Länder verbunden wären, wird auf den Aufsatz „Verbesserung des Klimaschutzes durch Einführung einer City-Maut“ von Prof. Dr. Meinhard Schröder verwiesen, der in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Jahrgang 2012, S. 1438 ab— gedruckt ist.

Da es an einer gesetzlichen Grundlage für eine City-Maut fehlt und deren Wirksamkeit nicht feststeht, kann eine solche Maut bislang nicht als Maßnahme der Luftreinhalteplanung nach g ä 47 Abs. 6 BImSchG eingeführt und vollzogen werden. Mangels gesetzlicher Grundlage kommt auch eine Einführung einer solchen Maut als Finanzierungsmittel für die Straßensanierung derzeit nicht in Betracht.

Fulda, 06.07.2016 Rechts— und Ordnungsamt

[Bearbeiten] Prognosen Altersarmut

Das osthessische Bündnis gegen Altersarmut hat eine Studie des Zentrums Gesellschaft und Nachhaltigkeit der Hochschule Fulda zur Entwicklung von Altersarmut in der Region vorgelegt. . Derzeit sind noch keine signifikant vom Bundesschnitt abweichenden Zahlen zur Altersarmut nachweisbar. Doch bei Auswerung der derzeitigen Einkommenssituation ergibt sich ein erhöhtes Risiko in der Region Fulda durch Niedriglohn, Zeitarbeit, Unterbeschäftigung und der damit zusammenhängenden Rentenfinanzierung.

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie kann der Magistrat dazu beitragen drohender Altersarmut zu begegnen?

2. Wie handelt die Stadt Fulda selbst als Arbeitgeber?

3. Welche Gesichtspunkte werden bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt?


Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. Im Rahmen der Zuständigkeiten kann die Stadt durch bestmögliche Rahmbedingungen in Sachen Bildung (Kindergärten, Schulen) und die Schaffung von bestmöglichen Rahmenbedingungen für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen dazu beitragen, dass Menschen so gut als möglich qualifiziert sind und aktiv einer Beschäftigung nachgehen können.

2. Die Stadt Fulda bietet im Rahmen ihrer Pflichtaufgaben als Arbeitgeber Konditionen nach den jeweils einschlägigen Tarifvorschriften bzw. der Beamtenbesoldung.

3. Von Seiten der Stadt werden sämtliche geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten.


[Bearbeiten] Antrag: Prognosen Altersarmut

Das osthessische Bündnis gegen Altersarmut hat eine Studie des Zentrums Gesellschaft und Nachhaltigkeit der Hochschule Fulda zur Entwicklung von Altersarmut in der Region vorgelegt.

Die Fraktion „Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda“ beantragt, dass diese Studie im Sozialausschuss der Stadt Fulda in Kooperation mit den Wissenschaftlern und Auftraggebern vorgestellt und die lokal bezogenen Ergebnisse diskutiert und bewertet werden.


[Bearbeiten] 1 weiterer Antrag + 13 weitere Anfragen

Den Wortlaut der folgenden Initiativen gibt's hier als [1]

[Bearbeiten] Gestaltungssatzung ergänzen

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda

beantragt:

Die Gestaltungssatzung der Stadt Fulda (Örtliche Satzung der Stadt Fulda über die Gestaltung im Städtebau, von Freiräumen, baulicher Anlagen und über Werbeanlagen) wird ergänzt, damit künftig verhindert werden kann, komplette Häuser zu verhüllen.

Begründung: Die das Stadtbild verschandelnden Verhüllungen der Gebäude Buttermarkt 9 und Friedrichstraße 26 verdeutlichen, dass ein Instrument fehlt, dies zu verhindern.

Ute Riebold

Stadtfraktion

Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda

[Bearbeiten] Soziokulturelles Zentrum Langebrückenstraße 14

Eingang-L14.jpg Das Areal Langebrückenstraße 14 entwickelt sich seit Jahren zu einem

soziokulturellen Zentrum Fuldas. Vielfältige Initiativen sind dort beheimatet, die das kulturelle Leben unserer Stadt bereichern.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. In welcher Phase befindet sich der Prüfauftrag der Stadtverordnetenversammlung, dieses Gelände zu kaufen?

2. Gibt es neue, das Gelände betreffende Entwicklungen?

3. Gibt es Bauvoranfragen o.ä. von Kaufinteressenten?

Ute Riebold

Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda


Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner

Frage 1: In welcher Phase befindet sich der Prüfauftrag der Stadtverordnetenversammlung, dieses Gelände zu kaufen?

Frage 2: Gibt es neue, das Gelände betreffende Entwicklungen?

Antwort zu 1 und 2:

Stadtbaurat und Fachverwaltung konnten Kontakt zur Eigentümergemeinschaft herstellen. In der Korrespondenz geht es bislang um Untersuchungen und Gutachten.

Konkrete Kaufverhandiungen konnten noch nicht geführt werden. Öffentliche Anfragen sind für den Prozess nicht förderlich.

Darüber hinaus bemüht sich die Stadt um Förderprogramme, z. B. im Rahmen des Stadtumbaus.

Frage 3: Gibt es Bauvoranfragen o.ä. von Kaufinteressenten?

Antwort: Derzeit liegen keine Bauvoranfragen vor.

Fulda, 11. Juli 2016

[Bearbeiten] Denkmalgeschützte Hallen der Bahn in der Straße Am Bahnhof

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Was plant die Deutsche Bahn bezüglich der Hallen in der Straße Am Bahnhof?

2. Wie werden diese derzeit genutzt?

3. Welche Entwicklung wäre dort im Sinne einer nachhaltigen Stadtplanung wünschenswert?

4. Gehören die Hallen baurechtlich zu der gewidmeten Bahnfläche?

Ute Riebold

Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda


Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner

Frage 1 Was plant die Deutsche Bahn bezüglich der Hallen in der Straße „Am Bahnhof“?

Antwort:

Ein Teil der Hallen, beginnend mit der Halle neben dem Bahnhofsgebäude nach Süden, wird von der Bahn an die Stadt Fulda veräußert. Hier gibt es keine Denkmalausweisung. Die südlich anschließenden Hallen werden auch künftig für Bahnbetriebszwecke benötigt und können daher nicht aus dem Bahngelände entlassen werden. Hier plant die Stadt in Teilen eine langfristige Anpachtung durch den Eigenbetrieb Parkstätten.

Frage 2 Wie werden diese derzeit genutzt?

Antwort: Die Hallen werden als Lagerhallen genutzt.

Frage 3: Welche Entwicklung wäre dort im Sinne einer nachhaltigen Stadtplanung wünschenswert?

Antwort:

Die Lagerhallen bilden den baulichen Abschluss zum Bahnhofsgelände ein— schließlich der Gleisanlagen und erfüllen neben ihrer eigentlichen Funktion als Lagerhallen auch größtenteils die Funktion des Schallschutzes. Die städtebauliche Entwicklung dieses Areals hängt i. W. von den Erkenntnissen des Verkehrsentwicklungsplanes und des Nahverkehrsplanes ab, da erst hierdurch die Ansprüche aus dem ÖPNV und den anderen Verkehren an die Fläche zu greifen sein werden. Die Stadtentwicklung muss dann entsprechend reagieren. Die Nutzungsperspektiven dieses Bereiches reichen von der Lagerhaltung über Dienstleistung, Parken bis hin zu ergänzenden Einzelhandelsstrukturen, die mit dem benachbarten Umfeld korrespondieren müssen.


Frage 4: Gehören die Hallen baurechtlich zu der gewidmeten Bahnfläche?

Antwort: Aktuell sind sämtliche Hallen noch Betriebsgelände der Deutschen Bahn. Selbst nach dem Entwidmungsverfahren der von uns erworbenen Flächen bleiben die denkmalgeschützten Hallen Eigentum der DB und somit Betriebsgelände.

[Bearbeiten] Areale Gartau und Horaser Weg 71-73

Wir fragen den Magistrat:

1. Gehören der Firma Aldi Süd noch das Areal Horaser Weg 71-73 (Fassade der ehemaligen Rhönmöbelwerke und dazugehörige Fabrikantenvilla) und das Gelände ihrer dortigen Filiale?

2. Welche Planungen für diese Flächen (und ggf. der angrenzenden Grundflächen) werden derzeit diskutiert oder geprüft?

3. Gibt es Bauvoranfragen o.ä.?

4. Ist derzeit eine Verlagerung (wohin?) dieser Aldi-Filiale (Gartau 14) im Gespräch?

Ute Riebold

Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda



Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner

Frage 1: Gehören der Firma Aldi Süd noch das Areal Horaser Weg 71 — 73 (Fassade der ehemaligen Rhönmöbelwerke und dazugehörige Fabrikantenvilla) und das Gelände ihrer dortigen Filiale?

Antwort: Der Stadt Fulda liegen keine Informationen über einen Verkauf vor.

Frage 2: Welche Planungen für diese Flächen (und ggfs. der angrenzenden Grundflächen) werden derzeit diskutiert oder geprüft?

Antwort: Die Fa. Aldi hat im Februar 2016 einen Bauantrag zur Erweiterung des Marktes gestellt. Für die übrigen Grundstücke liegen der Stadt Fulda keine neuen Planungen oder Anfragen vor.


Frage 3: Gibt es Bauvoranfragen o.ä.?

Antwort: Nein.

Frage 4: Ist derzeit eine Verlagerung (wohin?) dieser Aldi—Filiale (Gartau 14) im Gespräch?

Antwort: Außer den Hinweisen im Einzelhandelsgutachten, dass der Ortskern Horas bezüglich Lebensmittelnahversorgung gestärkt werden sollte, sind der Stadt keine konkreten Planungen bekannt.

[Bearbeiten] Denkmal Buttermarkt 9

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie ist der Sachstand zum denkmalgeschützten Gebäude Buttermarkt 9?

2. In welcher Weise hat der Eigentümer gegen die Vorgaben des Denkmalrechts bzw. die der städtischen Bauaufsicht verstoßen (Treppe, Dach usw.) und wie wurde von der Stadt Fulda und den Denkmalschutzbehörden darauf reagiert?

Ute Riebold

Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda


Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner

1. Wie ist der Sachstand zum denkmalgeschützten Gebäude Buttermarkt 9?

Antwort:

Der Bauherr lässt derzeit von einem Architekturbüro einen Bauantrag erarbeiten. Hierzu fanden bereits Abstimmungsgespräche mit Denkmalschutzbehörde und Bauaufsicht statt.

Frage 2:

In welcher Weise hat der Eigentümer gegen die Vorgaben des Denkmalrechts bzw. die der städtischen Bauaufsicht verstoßen (Treppe, Dach usw.) und wie wurde von der Stadt Fulda und den Denkmalschutzbehörden darauf reagiert?

Antwort:

Der Bauherr hat die Rückbauarbeiten nicht wie mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt ausgeführt. Die Bauaufsicht hat daraufhin einen Baustopp erlassen und nachfolgend ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Fulda, 11. Juli 2016

[Bearbeiten] Marodes Parkdeck Osthessencenter

Die statische Berechnung und die Prüfung von Sanierungsvarianten für das OHC-Parkdeck wurde laut einer Einschätzung vom 01.02.2016 für Anfang März 2016 erwartet.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Liegt das Gutachten mittlerweile vor?

2. Wie lautet dessen Ergebnis?

3. Wie geht es jetzt weiter?


Ute Riebold

Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda


Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner

Frage 1: Liegt das Gutachten mittlerweile vor?

Frage 2: Wie lautet dessen Ergebnis?

Antwort zu 1 und 2:

Die Eigentümergemeinschaft hat entgegen der Ankündigung ihres Verwalters das Gutachten noch nicht vorgelegt. Jedoch wird das Gebäude im Auftrag des Eigentümers durch einen Prüfstatiker überwacht, welcher der Bauaufsicht gegenüber regelmäßig bestätigt, dass keine akute Einsturzgefahr besteht. Die letzte Betätigung erfolgte am 05.07.2016.

3. Wie geht es jetzt weiter?

Antwort:

In der Eigentümerversammlung des Osthessencenters wurde am 11.06.2016 eine neue Hausverwaltung gewählt, die ab dem 01.07.2016 die Verwaltung übernehmen soll. Die Bauaufsicht wurde hierüber mit Schreiben vom 28.06.2016 informiert und hat unmittelbar Kontakt mit der neuen Hausverwaltung aufgenommen.

Konkrete Abstimmungen mit der neuen Hausverwaltung können jedoch erst erfolgen, wenn diese ordnungsgemäß vertraglich durch die Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragt ist, was zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme noch nicht der Fall war.

Fulda, 11. Juli 2016

[Bearbeiten] Erweiterung Altenpflegeeinrichtung Haus Emmaus am Frauenberg

Wir fragen den Magistrat:

Wie ist der Sachstand bezüglich einer geplanten Erweiterung der Altenpflegeeinrichtung Haus Emmaus (Gerloser Weg 11) inmitten der denkmalgeschützten Bebauung am Frauenberg?

Ute Riebold Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda


Frage 1: Wie ist der Sachstand bezüglich einer geplanten Erweiterung der Altenpflegeeinrichtung Haus Emmaus (Gerloser Weg 11) inmitten der denkmalgeschützten Bebauung am Frauenberg?


Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner

Antwort: Das Projekt wurde am 22. April im Gestaltungsbeirat vorgestellt. Der Gestaltungsbeirat kann sich auf dem vorhandenen Grundstück des historischen Hauses Emmaus grundsätzlich eine Verdichtung vorstellen, die sich jedoch in den typischen, vorstädtischen Charakter der Umgebung mit ihren freistehenden Villen einfügen muss.

Die vorgestellte Planung überschreitet nach Ansicht des Gestaltungsbeirats jedoch die vorhandene Körnung und Maßstäblichkeit des Ortes. Gleichwohl ermutigt der Beirat die Architekten, über Alternativen nachzudenken.

Alternativen wurden bisher nicht vorgelegt, so dass kein neuer Sachstand zu berichten ist.

[Bearbeiten] Areal ehemalige Wachsfabrik Eika An Vierzehnheiligen 19-25

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie ist der Sachstand bezüglich Sanierung und künftiger Nutzung der Gebäude und der Freifläche der ehemaligen Kerzenfabrik Eika An Vierzehnheiligen?

2. Werden die Vorgaben des Denkmalschutzes eingehalten oder welche Probleme müssen gelöst werden?

3. Gibt es Änderungen der verkehrlichen Erschließung des Areals (welche)?

Ute Riebold

Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda


Antwort von Herrn Stadtbaurat Daniel Schreiner


1. Wie ist der Sachstand bezüglich Sanierung und künftiger Nutzung der Gebäude und der Freifläche der ehemaligen Kerzenfabrik Eika An Vierzehnheiligen?

Antwort:

Das Areal wurde bekanntlich in zwei Bereiche geteilt und diese von unterschiedlichen Eigentümern erworben.

Die Fa. Jass erarbeitet derzeit ein Konzept für die Nutzung ihrer neuen Liegenschaft. Hierbei werden voraussichtlich größere Hallenbereiche mit geringem Umbau in Nutzung genommen und für nicht nutzbare oder abgängige Gebäude ein Abbruchantrag gestellt. Ein konkreter Antrag liegt bislang nicht vor.

Für den übrigen Grundstücksteil (Bereich um das ehemalige Verwaltungsgebäude) erarbeitet der Eigentümer ebenfalls ein Nutzungskonzept. Das alte Backstein Hauptgebäude und der jüngere Verwaltungsbau aus dem Jahre 1959 werden in Abstimmung mit den Denkmalbehörden saniert. Für die auf diesem Grundstücksteil nicht mehr benötigten Gebäude bzw. Gebäudeteile wurde ein Abbruchantrag gestellt und inzwischen unter Beteiligung der Denkmalschutzbehörden genehmigt.


Frage 2: Werden die Vorgaben des Denkmalschutzes eingehalten oder welche Probleme müssen gelöst werden?

Antwort:

Es ist zwischen berechtigten nutzungsrelevanten Eigentümerinteressen und dem öffentlichen Interesse am weitgehenden Substanzerhalt abzuwägen.

Dies gilt insbesondere für die stark sanierungsbedürftigen Fenster auch vor dem Hintergrund des erforderlichen Schallschutzes sowie für die historischen Dachaufbauten (Gauben, Schornsteine, Brandabschnittswände) Hierzu befindet sich die Denkmalschutzbehörde in Abstimmungsverfahren mit Eigentümern, Handwerkern, Architekt und Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Frage 3

Gibt es Änderungen der verkehrlichen Erschließung des Areals (welche)?

Antwort:

Eine Änderung der verkehrlichen Erschließung ist nicht vorgesehen. Das Areal wird, wie bisher auch, über die Straße An Vierzehnheiligen und die Mackenrodtstraße erschlossen. Die individuelle interne Verkehrsführung ist Sache der neuen Grundstückseigentümer und wird nicht von der Stadt Fulda geplant.

Fulda, 11. Juli 2016

[Bearbeiten] Friedhofskapelle Zum Hl. Kreuz

Die auf dem Alten Städtischen Friedhof am Franzosenwäldchen gelegene profanierte Friedhofskapelle Zum Hl. Kreuz (Goethestraße 6) wird seit langer Zeit als Lapidarium des Regionalmuseums genutzt. Der Öffentlichkeit wird diese Sammlung und das Innere der Kapelle leider vorenthalten. Dem Ansinnen, das Gebäude für historisch Interessierte zu öffnen, wurde voriges Jahr begegnet, die vertraglichen Vereinbarung zwischen Stadt und Bistum Fulda sei unklar.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung gekommen?

2. Unter welcher Voraussetzung könnten Gebäudeinneres und Sammlung öffentlich gezeigt werden?

3. Bis vor einigen wenigen Jahrzehnten gab es dort noch eine funktionstüchtige Orgel. Wo ist dieses Instrument?

Ute Riebold Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda



Antwort von Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld

Zu 1) Die Friedhofskapelle ist im Eigentum der Stadtpfarrei, Vereinbarungen zur derzeitigen Nutzung existieren nicht.

Zu 2) Eine öffentliche Zugänglichkeit setzt statische Untersuchungen sowie umfangreiche Sanierungsmaßnahmen voraus. Als Außenstelle des Vonderau Museums ist die Kapelle wegen des Fehlens einer Heizung sowie von Toiletten nur insofern geeignet, als nach einer eventuellen Sanierung des Gebäudes ausgewählte Stücke der Lapidarium-Sammlung dort Platz finden könnten, die im Rahmen von regelmäßig festgesetzten Führungen (2.8. an einem Sonntag pro Monat) zu sehen wären.

Zu 3) Von einer noch „bis vor einigen wenigen Jahrzehnten“ funktionstüchtigen Orgel in der Kapelle ist dem Kulturamt nichts bekannt. Nach Gottfried Rehm, Die Orgeln der Stadt Fulda, Wolfenbüttel 1970, S. 197 ist für das Jahr 1826 die Existenz einer Orgel in der Kapelle bezeugt. Bereits 1913 wird berichtet, dass die Orgel nicht mehr vor Ort und nur noch das Gehäuse vorhanden sei. Dieses soll 1945 durch Kriegseinwirkung zerstört worden sein.

Fulda, 04.Juli 2016

[Bearbeiten] Geplanter Abriss und Neubau Bahnhofstraße 17 (ehemaliges Aldi)

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie lautet die aktuelle zeitliche Planung für Abriss und Neubau des Gebäudes Bahnhofstraße 17?

2. Wie ist die Erschließung (Anlieferung) der künftigen Ladenfläche geplant?

3. Welche Befreiungen von den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans wurden bzw. werden erteilt?

Ute Riebold

Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda


Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner

Frage 1: Wie lautet die aktuelle zeitliche Planung für Abriss und Neubau des Gebäudes Bahnhofstraße 17?

Antwort:

Der Abriss wurde bereits Anfang April genehmigt. Wann die Bauherrschaft hiermit beginnen möchte ist der Stadt Fulda nicht bekannt. Die Bauvoranfrage für den Neubau wurde bereits im Februar positiv entschieden, ein Bauantrag für den Neubau ist bislang nicht eingegangen, insofern liegen der Stadt keine Erkenntnisse über den geplanten zeitlichen Ablauf vor.

2. Wie ist die Erschließung (Anlieferung) der künftigen Ladenfläche geplant?

Antwort:

Das Grundstück ist über die Bahnhofstraße erschlossen. Eine Anlieferung wird nur von dort erfolgen können und ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu klären.

3. Welche Befreiungen von den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans wurden bzw. werden erteilt?

Antwort:

Im Genehmigungsverfahren der Bauvoranfrage wurden keine Befreiungen erteilt. Ob der Bauantrag auch Befreiungsanträge enthält kann erst nach dessen Eingang beurteilt werden.

[Bearbeiten] Schlosstheater Fulda – geplante Umstrukturierung

In Zusammenhang mit der Kündigung der Theaterleiterin wurde verlautbart, dass eine Umstrukturierung des Schlosstheaters geplant sei.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Was und wann soll umstrukturiert werden?

2. Wird auch in Richtung Privatisierung / Teilprivatisierung gedacht?

3. Hat die auf eigenen Wunsch erfolgte Kündigung auch den Hintergrund, dass Umstrukturierungsplanungen ohne Einbindung der Theaterleitung erfolgten?

4. Welche Abteilung genau ist auf der rechten Seite des Erdgeschosses der Schlossstraße 5 untergebracht (diese Fläche stand bis vor einigen Jahren ebenfalls der Theaterverwaltung zur Verfügung, die derzeit nur noch die Räumlichkeiten der linken Seite besetzt)?


Antwort von Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld

Zu 1)

Es ist geplant, anlässlich des Wechsels in der Leitung eine Organisationsuntersuchung durch eine externe Kulturberatung in Auftrag zu geben. Diese soll ermitteln, welche Maßnahmen nötig sind, um der inzwischen ganzjährigen Beanspruchung des Hauses und seines Personals Rechnung zu tragen. Zudem werden hierbei Vorschläge für ein zeitgemäßes Management bei der Umsetzung des Programms und seiner regionalen wie überregionalen Außendarstellung erwartet. Erst danach kann eventuell eine Umstrukturierung vorgenommen werden.

Zu 2) Nein.

Zu 3)

Die derzeitige Theaterleitung wurde über die geplante Organisationsuntersuchung informiert. Ein Zusammenhang mit der Kündigung, die bereits vorher erfolgte, besteht nicht

[Bearbeiten] Buttermarkt 18 / Umbau zum Restaurant Bellini

Vor einigen Monaten wurde das Erdgeschoss und der Eingangsbereich des Gebäudes Buttermarkt 18 großzügig umgestaltet. Bedauerlicherweise wurde nicht einmal ansatzweise Barrierefreiheit umgesetzt.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Hat die Stadt versucht, auf den Eigentümer hinzuwirken, dass das Restaurant auch von Menschen besucht werden kann, die körperlich beeinträchtigt?

2. Welche Möglichkeiten hat die Stadt, einen solchen Einfluss zu erhöhen?

3. Mit welchen weiteren Instrumenten (z.B. Satzung) könnte der städtische Einfluss beim Umbau solcher Gebäude erhöht werden, damit barrierefreier Zugang gewährleistet ist?

Dajana Andre

Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda



Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner

Frage 1: Hat die Stadt versucht, auf den Eigentümer hinzuwirken, dass das Restaurant auch von Menschen besucht werden kann, die körperlich beeinträchtigt sind?

Antwort: Der zuständige Bearbeiter im Bauaufsichtsamt hat in Beratungsgesprächen mit dem planenden Architekten auf die Anforderungen des §46 Hessische Bauordnung (HBO) bezüglich Barrierefreiheit hingewiesen.

Für öffentlich zugängliche Gebäude ist grundsätzlich der $46 „Barrierefreies Bauen“ der Hessischen Bauordnung zu beachten. Diese Anforderungen gelten nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderungen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllt werden können. Da es sich bei dem Gebäude um ein historisches Gebäude in einer denkmalgeschützten Gesamtanlage handelt, wäre ein Eingriff in diese noch gut erhaltene Substanz mit erheblichen Strukturzerstörungen und unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden. Auch wäre ein barrierefreier Zugang vom öffentlichen Gehwegbereich in das Gebäude nicht ohne erhebliche Eingriffe machbar gewesen. Es wurden ebenfalls im Verfahren Abwägungen bezüglich der Nutzung durch körperlich beeinträchtigte Personen vorgenommen. Vor dem Hintergrund, dass das Gebäude eine sehr geringe Gebäudebreite (ca. 7 m) aufweist und die Erdgeschossebene sich ca. 1 Meter über der Straßenebene befindet, wäre die Anordnung der WC-Anlagen im Erdgeschoss und eine DIN—gerechte Zugangsrampe technisch nicht umsetzbar, so dass die Realisierung des Gesamtvorhabens in Frage stehen würde.

Verfahrensrechtlich handelt es sich bei diesem Projekt nicht um einen Sonderbau gemäß HBO, daher läuft das Baugenehmigungsverfahren im sogenannten „vereinfachten Verfahren“ nach 557 HBO und die Barrierefreiheit gehört nicht zum Prüfumfang. Dennoch wurde seitens der Bauaufsicht auf die Thematik hingewiesen.

Frage 2. Welche Möglichkeiten hat die Stadt, einen solchen Einfluss zu erhöhen?

Antwort:

Die Stadt sieht keine Möglichkeiten ihren Einfluss in derartigen Fällen zu erhöhen, sondern setzt auf Beratung und Bewusstseinserweiterung bei den planenden Architekten.

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden bei historischen Gebäuden im Vorfeld in den meisten Fällen Bauberatungen durchgeführt, und Planer und Bauherren in der Konzeption mit Hilfestellungen dahin beraten, dass eine Barrierefreiheit umgesetzt werden kann. In einigen Ausnahmefällen ist dies bei historischen Gebäuden bezüglich des unverhältnismäßig hohen Aufwands und bezüglich des Denkmalschutzes nicht möglich, so dass Kompensationslösungen vorgeschlagen werden, die eine Nutzung für körperlich beeinträchtigte Menschen erleichtern.

Frage 3: Mit welchen weiteren Instrumenten (z.B. Satzung) könnte der städtische Einfluss beim Umbau solcher Gebäude erhöht werden, damit barrierefreier Zugang gewährleistet ist?

Antwort:

Die Grundlage zur Beurteilung und Genehmigung wird von der Hessischen Bauordnung und der DIN 18040—1 vorgegeben. Hier werden Zugänge, Toiletten, Verkehrswege etc. beschrieben und somit inhaltlich die Thematik abgedeckt. Jedoch ist gerade bei innerstädtischen, insbesondere historischen Gebäuden jeder Einzelfall individuell zu betrachten, so dass eine Satzung hierbei nicht das geeignete Instrument für eine Einzelfallbetrachtung darstellen würde.

Fulda, 11. Juli 2016

[Bearbeiten] Altglascontainer an der Leipziger entfernt

Viele Jahre stand an der Ecke Leipziger Straße 110 ein Altglascontainer, der vor einiger Zeit in die kleine Nebenstraße (Leipziger Straße 108, 108 A-C) versetzt wurde.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Warum wurde der Container versetzt?

2. Welchen Hintergrund hat die Anordnung des Oberbürgermeisters, den Container ganz zu entfernen und nicht wieder an den wesentlich besser vom Entsorgungsunternehmen anzufahrenden alten Standort zu verbringen?

3. Wo ist der Alternativstandort?

Ute Riebold

Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda

[Bearbeiten] Heimat – von Farben, Schirmen, Bänken und Tischen

Die Schirmbespannung auf den Straßen der Stadt Fulda muss einfarbig in den Farben Perlweiß, Elfenbein, Hellelfenbein, Moosgrün, Weißgrün, Lichtgrau, Seidengrau, Cremeweiß, Grauweiß, Signalweiß, Reinweiß, Verkehrsweiß, Papyrosweiß, Rubinrot, Lachsrot oder Orientrot sein (sommerliches Gelb ist ebenso unerlaubt wie die Farbe der Hoffnung), zudem müssen sie zeitgleich mit dem Hochklappen der Bürgersteige zugeklappt werden. Da lassen die Richtlinien zur Satzung der Stadt Fulda über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren keinen Raum für Interpretation, die RAL-Farbnummern werden in § 5 Absatz 3 mitgeliefert ( 1013, 1014, 1015, 6005, 6019, 7035, 7044, 9001, 9002, 9003, 9010, 9016, 9018, 3003, 3022, 3031). Hingegen unterscheidet sich die Einstufung von Möbeln als Festzeltgarnitur erheblich – je nachdem ob die Fuldaer Stadtverwaltung begutachtet oder die große Mehrheit der hier lebenden Menschen.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Wie verfahren die zuständigen Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung, wenn eine ursprünglich elfenbeinfarbene, licht-oder seidengraue, signal-, rein- oder verkehrsweiße Schirmbespannung durch Wind-, Wetter- oder Verbrennungsmotoreneinflüsse zu der unerlaubten Farbnuance Perldunkelgrau (RAL 9023) mutiert oder unsere Sonne rubinrote Schirme zu Purpur-oder gar Weinrot (RAL 3004 / 3005) bleicht?

2. Als Festzeltgarnitur werden gemeinhin zusammenklappbare Holztische und Holzbänke ohne Rücken- und Armlehnen bezeichnet. Nach welcher Regel werden von der zuständigen Behörde optisch an Festzelt garnituren angelehnte Tische und Bänke (ohne Lehnen, nicht zusammenklappbar) als erlaubt, zusammenklappbare Holztische und dazu passende Holzbänke mit Arm- und Rückenlehnen hingegen als nicht erlaubt eingestuft?

3. „Die aufgestellten Tische und Sitzgelegenheiten bei Gaststätten, Cafés, Eissalons usw. müssen sich städtebaulich und stadtgestalterisch einfügen und jederzeit transportabel sein.“, so § 5 Abs. 1 S. 3 der Richtlinien. Fügt sich die derzeitige Außenbestuhlung der Gaststätte Heimat (Buttermarkt 2-6) städtebaulich und stadtgestalterisch ein und ist das Mobiliar „jederzeit transportabel“?

4. Die städtischen Mitarbeiter*innen haben sehr viel mit der Überprüfung von Farbnuancen der Schirmbespannungen zu tun und müssen beispielsweise begutachten, ob Bänke als Festzeltgarnitur anzusehen sind. Steht noch genügend Personal bereit, das dafür sorgen kann, dass körperlich beeinträchtigte Menschen barrierefreie Wege vorfinden und Radwege nicht zugeparkt werden?

Ute Riebold

Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda



Richtlinien zur Satzung der Stadt Fulda über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren

§ 5 Außenbestuhlung und Möblierung (1) Die Außenbestuhlung und Möblierung wie Stühle, Tische und Bänke sind von den jeweiligen Erlaubnisnehmerinnen, Erlaubnisnehmern innerhalb der Sondernutzungsfläche in Form, Material und Farbe einheitlich zu gestalten. Im Einzelfall sind bei einer hochwertigen und kreativen Gestaltung der Möblierungselemente Ausnahmen möglich. Die aufgestellten Tische und Sitzgelegenheiten bei Gaststätten, Cafés, Eissalons usw. müssen sich städtebaulich und stadtgestalterisch einfügen und jederzeit transportabel sein.

(2) Festzeltgarnituren, einfachste Plastikmöbel und sonstige geringwertige Möblierungselemente dürfen nicht aufgestellt werden. In begründeten Einzelfällen kann für besondere Anlässe das Aufstellen von Festzeltgarnituren auf Antrag für einen befristeten Zeitraum genehmigt werden.

(3) Die Schirmbespannung muss einfarbig in den Farben RAL 1013 Perlweiß, 1014 Elfenbein, 1015 Hellelfenbein, 6005 Moosgrün, 6019 Weißgrün, 7035 Lichtgrau, 7044 Seidengrau, 9001 Cremeweiß, 9002 Grauweiß, 9003 Signalweiß, 9010 Reinweiß, 9016 Verkehrsweiß, 9018 Papyroswei ß, Rubinrot 3003, Lachsrot 3022 oder Orientrot 3031. Die Schirme dürfen nur während der Ladenöffnungszeiten und im Gastronomiebereich während der erlaubten Sondernutzungszeiten geöffnet werden. Für die Farbe der Schirmbespannung gilt eine Übergangsfrist von 5 Jahren ab Inkrafttreten dieser Richtlinie, während der / die Erlaubnisnehmer, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits vorhandenen Schirme mit Schirmbespannungen in anderen Farben weiter verwenden dürfen.

(4) Aufgestellte Schirme und Markisen müssen eine Mindestdurchgangshöhe von 2,20 m haben. Dies gilt auch, wenn diese zum Schutz von Warenauslagen aufgestellt werden.

(5) Bei der Aufstellung von Außenbestuhlung und Möblierung ist sicher zu stellen, dass eine Mindestdurchgangsbreite von 1,60 m auf dem Gehwegbereich eingehalten wird.

(6) Sonderregelung für Fußgängerzonen und Friedrichstraße im gekennzeichneten Gehwegbereich: In den Fußgängerzonen und Gehwegbereich Friedrichstraße (Anlage 1 zur Sondernutzungssatzung) sind die Außenbestuhlungen und Möblierungen wie Stühle, Tische und Bänke im Mindestabstand von 1,60 m von der Hausfassade in einer Linie aufzustellen, soweit dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich ist, um einen Hindernissparcour für Passanten entgegenzuwirken. In Einzelfällen, wenn nachweislich die 1,60 m aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht einzuhalten sind, kann eine Ausnahme erteilt werden. Die zusätzliche Aufstellung von Außenbestuhlung und Möblierung wie Stühle, Tische und Bänke an den Hausfassaden ist in der Fußgängerzone und im gekennzeichneten Bereich der Friedrichstraße nicht erlaubt. Ansonsten bleiben die Bestimmungen der Sondernutzungssatzung und dieser Richtlinie unberührt.

(7) Rettungswege und Wege für den Lieferverkehr sind frei zu halten.

(8) Die Verwaltungsbehörde kann die Außengastronomiefläche bei Bedarf individuell einschränken.

(9) Der Geltungsbereich des § 5 (1) und (3) ist auf die Innenstadt (§ 1 (2) c der Sondernutzungssatzung) beschränkt.

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