Lehnerz

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Basisdaten
Bundesland: Hessen
Regierungsbezirk: Kassel
Landkreis: Fulda
Stadt: Fulda
Einwohner: 1645 (31. 12. 2010)
Postleitzahl: 36039
Vorwahl: 0661

Der Fuldaer Stadtteil Lehnerz liegt am nördlichen Rand von Fulda unterhalb des Rauschenberges. Die Nachbarorte sind im Norden der Stadtteil Dietershan, im Osten die Gemeinde Petersberg Süden das innerstädtische Viertel Nordend und im Westen der Stadtteil Niesig.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Historisches

Lehnerz war bis 1972 eine selbständige Gemeinde. Wahrzeichen sind die 1977 geweihte neue Kirche und die 1887 erbaute Grillenburg, die heute eine Gaststätte und das Bürgerhaus beherbergt.

[Bearbeiten] Statistiken

Jahr 1789 1826 1845 1900 1939 1950 1969 1979 2010
Einwohner 10 88 96 116 309 496 1716 1792 1645

Im Jahr 1845 existierten 13 Gebäude mit 96 Einwohnern, im Jahr 1900 waren es 16 Gebäude mit 116 Einwohnern und im Jahr 1969 waren es 133 Gebäude mit 225 Wohnungen und 1716 Einwohnern.

Laut Statistikstelle der Stadt Fulda weist Lehnerz bei einer Einwohnerzahl von 1645 Leuten eine Fläche von 6.67 km² auf. Daraus ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von 246.6 Einwohnern pro Quadratkilometer. Diese liegt unter dem Durchschnitt für die Stadt Fulda, der bei rund 650 Einwohnern pro Quadratmeter liegt. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass lediglich ein kleiner Teil (rund 0.5 km²) im äußersten Süden des Gemeindegebiets besiedelt ist.

Lehnerz gilt als überaltert. Nur 17 % der Wohnbevölkerung sind unter 18 Jahren alt, während aber 20 % über 65 Jahre alt sind. 6 % sind sogar 80 Jahre oder älter. Der Großteil der Lehnerzer Bevölkerung (63 %) ist zwischen 18 und 64 Jahren alt.

Quellen:

[Bearbeiten] Infrastruktur und Verkehr

Lehnerz ist etwa 2 km vom Stadtzentrum Fuldas entfernt wird durch die Stadtbuslinien 6 Bronnzell – Marbach an Fulda angeschlossen. Die B27 führt an Lehnerz vorbei zur Anschlussstelle Fulda-Nord der A7.

Die Verkehrssysteme sind häufig überlastet. Vor allem der Berufsverkehr in Richtung Rhön und in den nördlichen Kreisteil führt durch Lehnerz. So fahren auf den drei Lehnerzer Hauptstraßen (nach Norden, Süden, Osten und Westen) durchschnittlich 18000 Fahrzeuge pro Tag. Zudem liegt Lehnerz zwischen zwei Hauptverkehrsachsen, B 27 und A 7 (beide in Nord-Süd-Richtung). Diese nutzen dort zusammen noch einmal rund 68000 Autos am Tag.

Die B27 tangiert Lehnerz direkt, die A7 liegt ca. 1 km östlich.

Lärmschutzwälle sind nicht vorhanden. Die Lärmbelastung ist während der Hauptverkehrszeiten fast überall im Stadtteil deutlich über den EU-Grenzwerten. Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Luftreinhalteplan Fulda, Zugriff=31. Juli 2011

[Bearbeiten] Vereine

Der TSV 1965 Lehnerz e.V. ist der Sportverein des Stadtteils. Er betreut mit seinen 530 Mitgliedern ca. 150 junge Menschen in der Fußballabteilung sowie 220 in der Turnabteilung und arbeitet damit für den Breitensport. Er fördert gleichzeitig das Gemeinschaftsleben innerhalb des Stadtteils. Überregional erfolgreich ist die Fußball-Abteilung, die in der Saison 2006/2007 den 2. Platz in der Landesliga Nord belegte und in der Relegation um den Aufstieg in die Oberliga Hessen spielte, aber knapp an Rot-Weiß Frankfurt scheiterte.

Die Freiwillige Feuerwehr ist seit über 75 Jahren im Ort etabliert. Im Jahr 2005 ist sie zusammen mit der Freiwilligen Feuerwehr Fulda-Niesig in den Feuerwehrstützpunkt Fulda-Nord eingezogen. Seither besteht die Einsatzabteilung aus 60 Feuerwehrangehörigen und einer Jugendfeuerwehr mit etwa 20 Jugendlichen.

[Bearbeiten] Firmen

  • Der Hauptsitz der Konstruktionsfirma EDAG


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Lehnerz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

[Bearbeiten] Probleme der Anwohner Reesbergstrasse

Aus einem Schreiben der Anwohner an die Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung:


Wir haben ein bisher ungelöstes Problem in unserem Wohngebiet.

Den Anwohnern, Handwerkern usw. stehen noch 7 Parkplätze zur Verfügung.

Diese Parkflächen wurden meistens von Mitarbeitern/innen der Firma EDAG benutzt, die im Verwaltungstrakt dieser Firma tätig sind und von Arbeitsbeginn bis Dienstende diese Parkplätze blockierten, obwohl genügend firmeneigene Parkplätze zur Verfügung stehen.

Um diese Situation zu ändern, erfolgte seit Januar 2011 ein Schriftwechsel mit dem zuständigen Dezernenten Herrn Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel.

Am 31.10.11 entschied Herr Bürgermeister Dr. Dippel bei einem Ortstermin (u.a. auch Herr Flügel vom Ordnungsamt, Herr C. Hohmann von der Fa. EDAG, Anwohner der Reesbergstraße anwesend), dass das von uns vorgeschlagene Schild: Zeichen 250 – Verbot für Fahrzeuge aller Art – mit Zusatzzeichen 1020-30-Anlieger frei am Beginn des Wohngebietes der Reesbergstraße aufgestellt werden soll. Dies erfolgte am 01.Dezember 2011.

Datei:Reesbergstrasse beginn wohngebiet.jpg

Herr Flügel vom Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Fulda, Abt. Straßenverkehr und Parken, mit dem wir schon am 5.10.2011 einen Ortstermin hatten, lehnte damals die Aufstellung dieses Schildes ab, da er nicht genügend „Leute“ hier oben zum Kontrollieren habe.

Nach dem Aufstellen änderte sich die Situation leider für uns nicht.

Wir hatten ja noch gefragt, welche Möglichkeiten wir haben, wenn keine Kontrollen durch das Ordnungsamt erfolgen könnten: Alternativ käme dann nur eine Anzeige in Frage.

Damit diese vorschriftsmäßig und kompetent erstellt werden konnte, war im Januar 2012 ein Anwohner der Reesbergstraße bei Herrn Born (Ordnungsamt). Nach seinen Anweisungen (Foto mit Kennzeichen, Datum, Uhrzeit, Zeugen) erfolgten seit dem 12.1.2012 unsere Anzeigen der Falschparker/innen in regelmäßigen Abständen mit der Bitte um Ahndung der Ordnungswidrigkeiten.

Bevor wir mit der Anzeigenkampagne begannen, haben wir noch mündlich mit den Falschparkern gesprochen und auch nochmals schriftlich hingewiesen, dass eine Anzeige bei weiterem Regelverstoß erfolgen wird.


Datei:Reesbergstrasse zettel.jpg

Wir wissen auch, dass die Fa. EDAG im Dezember 2011 ihre Mitarbeiter betriebsintern aufforderte, die Anwohnerparkplätze nicht mehr, sondern ihre firmeneigenen Parkflächen, die ja reichlich vorhanden sind, zu benutzen.

Vom Ordnungsamt erhielten wir keine Nachricht und es erfolgte auch keine Ahndung der Verstöße, da einige Firmenangehörige weiterhin „unsere“ Parkplätze belegten.

Erst mit Schreiben vom 9.3.12 (erhalten am 17.3.12) teilte uns das Ordnungsamt mit, dass die Befragung der Eigentümer/Bewohner als Zeugen zu aufwändig sein dürfte (es haben allerdings 3 Zeugen unterschrieben!).

Es läge im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde, das Verfahren einzustellen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass Ihre Anzeige daher nicht weiterverfolgt werden könne. ...

Eine rechtssichere Ahndung von Verstößen kann daher lediglich durch die Polizei bzw. Ordnungspolizei erfolgen. Die Reesbergstraße wird daher in den Kontrollplan der Ordnungspolizei aufgenommen. Aufgrund der Vielzahl der Aufgaben, können nur gelegentliche Kontrollen in unregelmäßigen Abständen durchgeführt werden...

(Zitat aus dem Schreiben vom 9.3.12).

Bei den 4 Anzeigen, die auf den 12.1.12 datiert sind, kann wohl kaum von einem großen Arbeitsaufwand gesprochen werden.

Eine „Kontrolle“ des Ordnungsamtes erfolgte am 18.4.12 (ab ca. 7:30 bis 8:40 Uhr). Wie diese Kontrolle aussah, können sie dem Foto entnehmen. Das Auto des Ordnungsamtes stand für alle sichtbar, wie auf einen „Präsentierteller“. Die ankommenden Falschparker bogen natürlich gleich ab, wie auch nicht anders zu erwarten war. An diesem Tage erfolgte um 10:30 Uhr durch ein anderes Auto des Ordnungsamtes eine nochmalige Kontrolle! Natürlich ohne Erfolg!

Datei:Reesbergstrasse kontrolle.jpg

Wir müssen uns nun als Anwohner fragen, ob das Fuldaer Ordnungsamt berechtigt ist, willkürlich zu entscheiden, welche Anzeigen es nachgeht und welche nicht (wie in unserem konkreten Fall).

Für alle Bürger/innen gilt doch hoffentlich noch immer das Gleichbehandlungsprinzip oder wird dies vom Fuldaer Ordnungsamt anders gehandhabt ?

Man kann doch den 2. Schritt (Ermessensspielraum bei Einstellung eines Verfahrens) nicht vor dem 1. Schritt tun.

Es ist nämlich nie der Nachweis dieses Amtes erbracht worden, dass diese Anzeigen überhaupt bearbeitet wurden und Ermittlungen erfolgten (am Anzeigenbeginn am 12.1.12 waren es 4 Anzeigen – dafür ist doch wohl kein großer Aufwand erforderlich, wenn man gleich gehandelt hätte, wie es in anderen Fällen üblich ist). Hat man darauf „spekuliert“, dass die Anzeigen nach 3 Monaten verjährt sind?

Es liegt doch hier ein grobes / fehlerhaftes Verhalten der Ordnungsbehörde vor, die ihren Ermessensspielraum dementsprechend fehlerhaft eingesetzt hat.

Wir hatten auch vorgeschlagen, wenigstens nach Aufstellen des Schildes stichprobenartige Kontrollen durchzuführen – leider vergeblich.

Herr Bgm. Dr. Dippel wurde über unsere Aktivitäten immer informiert und auch um Stellungnahme gebeten, ab 25.10.11 auch Herr Oberbürgermeister Möller.

Wir betonen nochmals, dass wir die Vorgehensweise des Fuldaer Ordnungsamtes in keiner Weise tolerieren noch hinnehmen werden.

(Anwohner der Reesbergstraße)

[Bearbeiten] Weblinks


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