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Stadtverordnetenversammlung Mai 2012

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Tagesordnung

1. Feststellung über das Nachrücken eines ehrenamtlichen Stadtrates in den Magistrat- Einführung, Verpflichtung und Vereidigung

2. Neuwahl eines Ortsgerichtsschöffen für den Stadtbezirk Fulda V

3. Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Niesig Nr. 14, „Waldgaststätte und Bettenhaus Am Lotterberg“ Beschluss über die im Rahmen der Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss

4. Offenlegung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda gem. § 3.2 BauGB

5. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge -

6. Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse

7. Grundstücksangelegenheiten (die in der Sitzung des HFA am 30.04.2012 nicht abschließend erledigt werden)

Tagesordnung II 8. Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 145 „Gewerbepark Münsterfeld“ Hier: - Beschluss über die Ergebnisse der Offenlegung - Beschluss über die erneute Offenlegung


[Bearbeiten] Anfragen

Von den Anfragen wurde die erste heute zur Stadtverordnetenversammlung mündlich beantwortet, bzw. der Oberbürgermeister hat sich gewunden und sie eher nicht beantwortet. Wir erhalten die Antworten auf die Fragen in den nächsten Tagen schriftlich.

[Bearbeiten] Anfragen Die Linke.Offene Liste

[Bearbeiten] Aufsichts- und Verwaltungsrataufgaben des hauptamtlichen Magistrats

Mitglieder des hauptamtlichen Magistrats und für diese Aufgabe gewählte Stadtverordnete vertreten die Interessen der Stadt Fulda in Aufsichts- und Verwaltungsräten.

1. Wie hoch sind die Aufwandsentschädigungen, Vergütungen und Sitzungsgelder der hauptamtlichen Magistratsmitglieder einzeln aufgeschlüsselt nach Person und jeweiligen Aufsichts- und Verwaltungsrat (Klinikum, GWV, Üwag, Thüga, Sparkasse, Abwasserverband etc, sowie weiterer Vertretungen in Verbänden und Gremien) Wir erbitten eine Übersicht aller Tätigkeiten, die zu Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern und Vergütungen führen.

2. Wie hoch sind die Abführungen an die Kasse der Stadt Fulda?

3. Welche Beträge werden nicht abgeführt z.B weil sie unterhalb der einer bestimmten Grenze liegen oder weil anderweitig keine Abführungspflicht besteht? Wie hoch sind diese Summen aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Personen.

4. Wie haben sich die Summen a) der Abführungen an die Stadt b) der Einnahmen der Hauptamtlichen Magistratsmitglieder aus Nebentätigkeiten und Ehrenämtern entwickelt.?

Wir erbitten tabellarische Übersicht der Jahre 2007, 2008, 2009. 2010, 2011 aktueller Stand 2012 der voraussichtlichen Summen aus a) und b) bei den Verwaltungsratstätigkeiten der Sparkasse Fulda. Wie viele Sitzungen finden hier jährlich statt?


Antwort Oberbürgermeister in der Stadtverordnetenversammlung Fulda

Anfrage der Fraktion „Die Linke. Offene Liste“ vom 23.04.2012

Aufsichts- und Verwaltungsratsaufgaben des hauptamtlichen Magistrats

1. Grundsätzliches Nach der Nebentätigkeitsverordnung in der Fassung vom 25.11.1998 ist/sind für eine oder mehrere genehmigungspflichtige Nebentätigkeit/en im öffentlichen Dienst oder dem ihm gleichstehenden Dienst eine Abführungspflicht an den Dienstherrn im Hauptamt vorgesehen. Gemäß § 2 Abs. 1 der Nebentätigkeitsverordnung (NVO) beginnt die Abführungspflicht

  • bei Beamten der Besoldungsgruppe B 2 bis B 5 bei einem Betrag von über 5.521,95 €
  • bei Beamten der Besoldungsgruppe B 6 bei einem Betrag von über 6.135,50 €

Die Abführungspflicht besteht auch dann, wenn der Beamte nach § 78 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz (HBG) verpflichtet ist, die Nebentätigkeit zu übernehmen. Vor Ermittlung des abzuführenden Betrages sind die notwendigen Aufwendungen für

1. Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung bis zur Höhe des Betrages, den die Reisekostenvorschriften für Beamte für den vollen Kalendertag vorsehen,

2. die Inanspruchnahme von Einrichtungen oder Material des Dienstherren (Nutzungsentgelt),

3. sonstige Hilfeleistungen und selbst beschafftes Material abzusetzen, sofern der Beamte kein Auslagenersatz erhält.

Gleiches gilt für die Nebentätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes, die der Beamte auf Verlangen oder Veranlassung seines Dienstherren übernommen hat. Eine Tätigkeit nach § 79 Abs. 1 Nr. 4 HBG (Eintritt in den Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat einer Gesellschaft, Genossenschaft), die der Beamte mit Rücksicht auf seine dienstliche Stellung ausübt, gilt - auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung seines Dienstherren - als übernommen.

Nach § 6 der Nebentätigkeitsverordnung hat der Beamte nach Ablauf jeden Kalenderjahres dem Dienstvorgesetzten eine Abrechnung die über ihm gewährten Vergütungen für Nebentätigkeiten nach § 2 vorzulegen, wenn die Vergütungen 511,30 € im Kalenderjahr übersteigen.

Die Obliegenheiten des Dienstvorgesetzten nimmt bei Wahlbeamten grundsätzlich die Aufsichtsbehörde wahr. Nach § 3 der Dienstaufsichtsverordnung vom 10.08.1998 (GVBl I S. 306) werden die Aufgaben des Dienstvorgesetzten gegenüber Wahlbeamten in den Fällen der Anzeige von Nebentätigkeiten und der Abrechnung von Nebentätigkeitsvergütungen nach den §§ 5 und 6 der Nebentätigkeitsverordnung von der Verwaltungsbehörde wahrgenommen. Verwaltungsbehörde ist nach § 66 Abs. 1 HGO der Gemeindevorstand der Gemeinde bzw. der Magistrat der Stadt.

2. Nebentätigkeiten der hauptamtlichen Magistratsmitglieder

Herr Oberbürgermeister Möller nimmt folgende der Nebentätigkeitsverordnung unterliegende Nebentätigkeiten wahr:

  • Aufsichtsrat ÜWAG
  • Verbandsvorstand ÜWAG
  • Aufsichtsrat GWV
  • Beirat Schlachthof Fulda GmbH
  • Aufsichtsrat Klinikum Fulda gAG
  • Aufsichtsrat Projekt Fulda Galerie
  • Präsidium Hessischer Städtetag
  • Beirat Thüga AG
  • Aufsichtsrat RMV

Nicht abführungspflichtig, aber steuerpflichtig sind aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen (Sparkassengesetz) bzw. unabhängiger Entsendung die Aufwandsentschädigungen aus der Tätigkeit bei der Sparkasse, der HeLaBa, dem Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen sowie der Thüga-Holding.

Herr Bürgermeister Dr. Dippel nimmt folgende der Nebentätigkeitsverordnung unterliegende Nebentätigkeiten wahr:

  • Aufsichtsrat GWV
  • Aufsichtsrat Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft eG
  • Aufsichtsrat Klinikum Fulda gAG
  • Aufsichtsrat Bäder BetriebsGmbH

Frau Stadtbaurätin Zuschke nimmt folgende der Nebentätigkeitsverordnung unterliegende Nebentätigkeiten wahr:

  • Vorsitzende Verbandsvorstand Abwasserverband Fulda
  • Aufsichtsrat Siedlungswerk Fulda eG
  • Aufsichtsrat Projekt Fulda Galerie
  • Darüber hinaus obliegen ihr weitere unentgeltliche Tätigkeiten:
  • Vorsitzende Umweltzentrum
  • Vorsitzende Förderverein Johannesberg
  • Beirat Wohnungs- und Städtebau der Wohnstadt GmbH
  • Beirat Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung
  • Städtebaulicher Beirat der Dt. Stadt- u. Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH


Im Zeitraum 2007 bis 2011 wurden folgende Beträge abgeführt, wobei das Jahr 2011 noch nicht vollständig abgerechnet ist:

Jahr20072008200920102011
Abzuführender Betrag7.443,00 €9.192,58 €14.261,98 € 14.471,51 € 13.752,86


[Bearbeiten] Betriebsrenten Dura

1. Ist dem Magistrat bekannt, dass die Betriebsrentenzahlungen der im Insolvenzverfahren befindlichen DURA derzeit nicht ausbezahlt werden?

2. Als einer der ehemals größten Arbeitgeber in Fulda sind davon Tausende betroffen. Haben sich die Vorgänge bei Beantragung nach Leistungen aus dem SGB XII verändert? Wie hoch ist die Zahl der Anträge auf Neuberechnungen? (Auswirkungen auf Wohngeld, Grundsicherung, Übernahme Pflegeheimkosten)

3. Sieht der Magistrat Möglichkeiten der Einflußnahme, dass die Betriebsrentenzahlungen an die betroffenen Bürger fortgesetzt bzw. sichergestellt werden?


Aus der Antwort von Bürgermeister Dr. Dippel

1. In den letzten Tagen wurde uns von einigen Leistungsbeziehern ein Schreiben des Unternehmens DURA Tufting GmbH vom 09.03.2012 (siehe Anlage) vorgelegt, aus welchem u.a. hervorgeht, dass ab sofort die zugesagten Betriebsrenten nicht mehr gezahlt werden können.

Es wird den Betroffenen eine rückwirkende Zahlung im Rahmen einer gesetzlichen Absicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) in Aussicht gestellt.

2. Im Bereich der Leistungsarten Wohngeld, Grundsicherung und Heimpflegekosten liegen seit wenigen Tagen ca. 7 bis 10 Mitteilungen in Einzelfällen über die Einstellung der Betriebsrentenzahlung vor. Die Höhe der Rentenleistung variiert zwischen 20 und 50 EUR pro Fall und Monat. Nicht absehbar ist, ob und vor allem wie viele weitere solcher Mitteilungen noch eingehen.

Jeder Leistungsfall wird unter Beachtung der geänderten Einkommensverhältnisse überprüft.

3. Sieht der Magistrat Möglichkeiten der Einflussnahme, dass die Betriebsrentenzahlungen an die betroffenen Bürger fortgesetzt bzw. sichergestellt werden?

Vorbehaltlich der im Unternehmensschreiben für den Monat Mai 2012 in Aussicht gestellten rückwirkenden Geltendmachung der Zahlungsansprüche gegenüber dem Pensions-Sicherungs-Vereins, besteht unseres Erachtens zumindest derzeit keine Handlungsnotwendigkeit für den Magistrat.

komplette Antworten einzusehen hier

[Bearbeiten] Containeraufbauten Sturmiusstraße/Jerusalemplatz

1. Welchem Zweck dienen die seit Mitte April gestapelten Container?

2. Die Container sind auf gegossene Betonfundamente aufgesetzt. Wie lange sollen diese Blechbauten am Jerusalemplatz verbleiben?

3. Warum wurde dem Ausschuss nicht über dieses Vorhaben berichtet?

4. Gab es keine Möglichkeit, die Nutzung in andere leerstehende Gebäude unterzubringen?

Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage l:

Welchem Zweck dienen die seit Mitte April gestapelten Container?

Antwort:

Die Container dlenen der vorübergehenden Unterbringung der Sparkassenfiliale RabanusstraBe.

Frage 2:

Die Container sind auf gegossene Betonfundamente aufgesetzt. Wie lange sollen dies Blechbauten am Jerusalemplatz verbleiben?

Antwort:

Bis die Umbaumaßnahmen in der Rabanusstraße abgeschlossen sind, längstens jedoch 18 Monate (befristete Baugenehmigung).

Frage 3:

Warum wurde dem Ausschuss nicht über das Bauvorhaben berichtet?

Antwort:

Eine derartig kleine Baumaßnahme wird normalerwelse dem Ausschuss nicht vorgestellt. Die Stadtbaurätin berichtete jedoch auf Anfrage im Bauausschuss am 24.04.2012.

Frage 4:

Gab es keine Möglichkeit, die Nutzung in andere leerstehende Gebäude unterzubringen?

Antwort:

Nach Prüfung leerstehender Flächen in unmittelbarer Umgebung standen keine adäquate Fiächen zur Verfügung (laut Anfrage Sparkasse).

Fulda, 07. Mai 2012


[Bearbeiten] Antrag Gestaltungsbeirat

Wir beantragen:

a) die Befassung des Gestaltungsbeirates mit alternativen Möglichkeiten für die Unterbringung der geplanten Nutzung der Container Jerusalemplatz

b) Falls eine Sanierung/Umgestaltung von Gebäuden der Grund für eine vorübergehende Nutzung dieser Container ist, sollen die Planungen der Gebäude dem Gestaltungsbeirat vorgestellt werden

c) Überprüfung der Containeraufbauten mit der Gestaltungssatzung der Stadt Fulda

Karin Masche, Stadtverordnete

[Bearbeiten] Nassauische Heimstätte

Bei unserer Anfrage zum befürchteten Verkauf der Wohnungsbaugesellschaft Nassauischen Heimstätte bezüglich der Anzahl der Wohnungen der Gesellschaft in der Stadt Fulda sind uns Diskrepanzen zu unseren Informationen aus dem Jahr 2006 aufgefallen. Wir gingen von 2280 Wohnungen aus. Bürgermeister Dippel beantwortete unsere Frage jedoch mit derzeit 862 Wohnungen.

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie erklärt sich der Unterschied von minus 1418 Wohnungen im Bestand der Nassauischen Heimstätte?

2. Sind die Wohnungen verkauft, befinden sich diese Wohnungen noch im Sozialwohnungsbestand?

3. Wenn die Wohnungen verkauft wurden, wurden sie Einzelpersonen (z.B. Mietern) oder anderen Gesellschaften und Firmen verkauft?

4. Wie sieht der Magistrat seine Möglichkeiten, die Nassauische Heimstätte in öffentlichem bzw. genossenschaftlichen Besitz zu halten, wie ist der Umgang mit der Resolution der letzten SVV in der parteiübergreifend das Land aufgefordert wird, seine Anteile nicht zu verkaufen, sieht der Magistrat Möglichkeiten der Unterstützung bei Bildung einer Genossenschaft?

Antwort von Bürgermeister Dr. Dippel

1. Wie erklärt sich der Unterschied von minus 1.418 Wohnungen im Bestand der Nassauischen Heimstätte?

Im Rahmen der unserem Amt obliegenden gesetzlichen Aufgabenerfüllung nach dem Wohnnraumförderungsgesetz sind für uns nur derzeit sozial geförderte Wohnungen von Relevanz. Demzufolge liegen auch nur über solche Wohneinheiten Informationen vor. Bei der Zahl von 862 Wohnungen handelt es sich ausschließlich um die derzeit im Besitz der „Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte Wohnstadt" befindlichen Sozialwohnungen. Die von der Fraktion vorgetragene Zahl von 2.280 Wohnungen bezieht sich auf die Gesamtzahl aller im Eigentum der WohnungsbaugeseIlschaft befindlichen sozial geförderten und nicht geförderten Wohnungen. Die Zahl wurde uns heute von Herrn Türk, Servicestellenleiter der Geschäftsstelle Fulda, auf tel. Anfrage bestätigt.

2. Sind die Wohnungen verkauft, befinden sich diese Wohnungen noch im Sozialwohnungsbestand?

Die bei der ursprünglichen Anfrage Anfang Februar 2012 ermittelten 862 geförderten Wohnungen sind bis heute noch alle im Besitz der Wohnungsgesellschaft und im Sozialwohnungsbestand

Im heutigen Telefonat teilte Herr Türk des Weiteren mit, dass die Überlegungen zum Verkaufsportfolio ausschließlich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und unabhängig vom Verhalten des Landes Hessen erfolgen. Das Stadtgebiet Fulda ist derzeit aufgrund positiver Vermietungseigenschaften von Verkaufsplänen nicht betroffen.

3. Wenn die Wohnungen verkauft wurden,wurden sie Einzelpersonen (z.B. Mietern) oder anderen Gesellschaften und Firmen verkauft?

Siehe Antwort zu Frage 2.

4. Wie sieht der Magistrat seine Möglichkeiten, die Nassauische Heimstätte in öffentlichem bzw. genossenschaftlichen Besitz zu halten, wie ist der Umgang mit der Resolution der letzten SVV in der parteiübergreifend das Land aufgefordert wird, seine Anteile nicht zu verkaufen, sieht der Magistrat Möglichkeiten der Unterstützung bei Bildung einer Genossenschaft?

Eine fachliche Beantwortung durch Amt 50 ist nlcht möglich.


[Bearbeiten] Deutsche Annington

Aus dem Immobilienbesitz der Deutschen Bundesbahn wurden auch in Fulda sog. Bahnersiedlungshäuser z.B. oberhalb der Ochsenwiese, im Südend und in andere Gebieten an die Immobilienfirma "Deutsche Annington" verkauft. Dies ist ein Tochterunternehmen der Londoner Private-Equity-Gesellschaft “Terra Firma Capital Partners”. Im Zuge dieses Verkaufs sind Mieten und Nebenkosten enorm gestiegen. Viele Bürger können sich die Mieten dort nicht mehr leisten.

Wir fragen den Magistrat:

1. Ist dem Magistrat bekannt, dass bedingt durch die Mieterhöhung das Amt für Arbeit und Soziales inzwischen Umzüge von Leistungsbeziehern erwartet?

2. Wie hat sich die Anzahl der Anträge auf Wohngeld im Bereich der Stadt Fulda entwickelt (2006 bis 2012)?

3. Wie wirkt sich der Umzugsdruck aus den betroffenen Gebieten auf den Wohnungsmarkt und die Preise für Sozialwohnungen aus?

Antwort von Bürgermeister Dr. Dippel

Zu Frage 1:

Kann nicht beantwortet werden, da die Stadt Fulda nicht zuständig ist.

Zu Frage 2:

Wie hat sich die Anzahl der Anträge auf Wohngeld im Bereich der Stadt Fulda entwickelt?

  Jahr                    Zahl der Anträge
  2006                    3.499+
  2007                    1.817
  2008                    1.912
  2009                    3.632++
  2010                    3.327
  2011                    3.013

+ In 2006 fand eine Sonderaktion statt (rückwirkende Neuberechnung von Heimanträgen). daher höhere Fallzahl.

++ Zum 01.01.2009 gab es eine Wohngeldreform, die zu höherem Wohngeld und mehr Anspruchsberechtigten führte.

Zu Frage 3: Kann nicht beantwortet werden, da die Stadt Fulda nicht zuständig ist (Kreisverwaltung).

[Bearbeiten] Informationspolitik Fusion ÜWAG / GWV

Aus Pressemeldungen musste die Fraktion “Die Linke.Offene Liste” in der Stadtverordnetenversammlung von den konkretisierten Plänen einer Fusion der ÜWAG/GWV erfahren. Bereits einen Tag später wurden Statements von Parteien und Wählergemeinschaften veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir immer noch keine Information seitens der Stadt.


Ich frage den Magistat:

1. Warum wurden nicht alle Stadtverordnetenfraktionen vor der Information der Öffentlichkeit über den Sachstand informiert, damit sie hierzu qualifiziert Stellung nehmen können?

2. Warum wurde das Vorhaben nicht als Tagesordnungspunkt im Ausschuss behandelt, damit Information, Diskussion und Meinungsbildung stattfinden konnte?

Karin Masche, Stadtverordnete

[Bearbeiten] Kosten Universitätsplatz

Ich frage den Magistat:

1. Wie hoch waren die Kosten der Oberflächengestaltung des Universitätsplatzes veranschlagt?

2. Wie hoch waren die tatsächlich entstandenen Kosten (Mehrkosten bitte aufgliedern nach Firmen und Gewerken)?

3. Ab welchem Zeitpunkt waren der Stadt die Kostenüberschreitungen bekannt?

4. Hat das beauftragte Architekturbüro Reith + Wehner auf die Kostensteigerungen hingewiesen, wenn ja wann?

Karin Masche, Stadtverordnete

Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage 1:

Wie hoch waren die Kosten der Oberflächengestaltung des Universitätsplatzes veranschlagt?

Antwort:

Die Umgestaltung der Oberfläche des Universitätsplatzes ist Teil der, ab 2004 geplanten und im Jahr 2006 begonnenen komplexen baulichen Umgestaltung, die den Borgiasplatz, das Umfeld der Stadtpfarrkirche, den Universitätsplatz, die Dalbergschule sowie die Rabanusstraße umfasst.

Der für die Stadt Fulda voraussichtlich aus diesem Maßnahmenkomplex resultierende finanzielle Aufwand wurde im Vorfeld abgeschätzt (Schätzungen lagen den Gremien vor), im Zuge der Baumaßnahmen fortgeschrieben und als budgetierter Betrag im Haushaltsplan der jeweiligen Jahre, letztmalig für 2012, ausgewiesen. Das Gesamtbudget war nach Fortschrelbung im Jahre 2011 mit 7,875 Mio. Euro angesetzt. Nach Abschluss der örtlichen Arbeiten und weitgehendem vorliegen der Schlussrechnungen aller Firmen wird das Gesamtbudget um ca. 50.000,-- Euro überschritten. Dieser Betrag wurde mit Beschluss des Magistrats vom 16.04.2012 für die noch ausstehende Umgestaltung eines Teiles der Schulstraße bereitgestellt.

Frage 2:

Wie hoch waren die tatsächlich entstandenen Kosten?

Antwort:

Die Neugestaltung der Oberfläche des Universitätsplatzes, die Schaffung der entsprechenden Infrastruktur sowie die Möblierung des Platzes incl. der Fontänen und Brunnenanlage war mit ca. 3,2 Mio. Euro veranschlagt (Summe der Vergaben). Nach Abschluss der Bauarbeiten betragen die Kosten für den Bereich Universitätsplatz ca. 3,68 Mio. Euro.

Die Kostenerhöhungen traten bei der Verlegung des Oberflächenmaterials ein. Hier wurde die veranschlagte Summe um 347.50O,-- Euro überschritten. Eine Überschreitung der ursprünglich kalkulierten Kosten gab es weiterhin bei der Herstellung der Platzinfrastruktur. Der hierfür veranschlagte Kostenanteil wurde um ca. 80.000,-- Euro überschritten. Im Bereich des Betonbaues ergaben sich Kostenüberschreitungen in Höhe von etwa 54.000,-- Euro.

Dem gegenüber stehen Einsparungen bei vorgesehen Übergangsbaulichkeiten und Provisorien, die in einer pauschalen Summe in den ersten Kostenschätzungen als Sicherheit bereits berücksichtigt waren.

Frage 3:

Ab welchem Zeitpunkt waren der Stadt die Kostenüberschreitungen bekannt?

Antwort:

Im Zuge des Baufortschrittes wurde deutlich, dass bei verschiedenen Teilmaßnahmen die kalkulierten Kosten nicht ausreichen würden. Insbesondere beim Bettungsmaterial, das letztendlich auch den größten Anteil der Kostenüberschreitung ausmacht, war im Zuge der Bauarbeiten klar, dass es zu Überschreitungen der Massen kommen würde. Dies hing vor allem mit z.T. vorher planerisch nicht überschaubaren Höhenverhältnissen in den Anschlussbereichen des Platzes, Hauseingängen und Einbauelementen zusammen, die nach örtlicher Festlegung zu flächenhaften Höhenanpassungen und damit zu Mehrmengen an Bettungsmaterial führten. In der Ausschreibung wurde hingegen von einem über die Platzfläche einheitlichen Materialverbrauch gerechnet. Diese Annahme erwies sich unter den konkreten Einbaubedingungen als nicht korrekt.

Die letztendlich zu verzeichnende Mehrmenge blieb bis zum Zeitpunkt der endgültigen Fertigstellung der Oberfläche unklar und konnte erst mit Vorliegen der endgültigen Aufmaße der Baufirma ermittelt werden. Im Bereich der beiden anderen angesprochenen Gewerke Betonbau und Infrastruktur wurden die entstandenen Mehrkosten erst mit Vorliegen der jeweiligen Schlussrechnungen bekannt.

Da die Tendenz zu Kostenerhöhungen im Laufe der Maßnahme erkennbar wurde, hätte die Bauleitung, ohne konkrete Zahlen nennen zu können, früher informieren können.

Frage 4:

Hat das beauftragte Architekturbüro Reith & Wehner auf Kostensteigerungen hingewiesen, wenn ja wann?

Antwort:

Die Architekten Reith & Wehner waren in die Ausführungsplanung und die Bauüberwachung nicht eingebunden. Ein Hinweis auf mögliche Mehrkosten durch das Architekturbüro war daher nicht möglich.

Fulda, 7. Mai 2012


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