Stadtverordnetenversammlung Juni 2012

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Tagesordnung

Tagesordnung I

1. Neufassung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren, einschließlich der Richtlinien zur Durchführung der Satzung

2. Eingabe gem. § 14 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung betreffend die Änderung des § 1 Abs. 6 der Satzung für den Behindertenbeirat der Stadt Fulda (Rederecht).

3. Feststellung über das Nachrücken in den Jugendhilfeausschuss

4. Resolution der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - selbständige Schulen statt zentrales Landesschulamt

5. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge

6. Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse

7. Grundstücksangelegenheiten (die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.06. nicht abschließend erledigt werden)


Tagesordnung II

8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 der Stadt Fulda "Gewerbegebiet Lehnerz"

9. Kapitalerhöhung der Biothan GmbH

10. 151. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2011: Sonderstatusstädte“ hier: Schlussbericht für die Stadt Fulda

11. 156. Vergleichende Prüfung „Betätigung bei Sparkassen“, gemeinsamer Schlussbericht

[Bearbeiten] Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

Eigentlich wurde schon zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss eine Woche zuvor eine neue Sondernutzungssatzung ohne Gegenstimmen beschlossen. Als Stadtverordnete Die LINKE.Offene Liste habe ich in diesem Ausschuss nur beratende Stimme, trotzdem stellte ich einen Änderungsantrag zur Abstimmung, der leider nicht eine Stimme der Ausschussmitglieder aus CDU, CWE, SPD und Grün erhielt.

Es geht um Werbeschilder, Verkaufsstände und Plakate. Alle Nutzer müssen zahlen - nur die Parteien nicht, diese dürfen kostenlos Infostände machen und plakatieren. Der Antrag "Die Linke.Offene Liste", die Gebührenbefreiung auch auf andere Träger der politischen Meinungsbildung und gemeinnützige Vereine auszudehnen wurde abgelehnt. Gewerkschaften, Bürgerinitiativen, amnesty international, Müttergenesungswerk sollen zahlen für die Nutzung des Öffentlichen Raums. So schafft sich die Politikerkaste Sonderprivilegien und produziert Politikverdrossenheit.

Dabei steht eindeutig in Artikel 21 Grundgesetz "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit". Ja, sie wirken mit, aber andere Akteure eben auch!

Zu der bereits beschlossenen Fassung kamen bis zur Stadtverordnetenversammlung noch Änderungen hinzu und somit auf die Tagesordnung. Ein Passus zur Einführung einer Übergangszeit und eine Art Bestandsschutz bei den farbigen Sonnenschirmen wurde eingefügt.

Wiederrum begründete und stellte ich den Antrag nach Gleichbehandlung von anderen Akteuren der politischen Willensbildung:

Politische Meinungsbildung

Sondernutzungen, die der politischen Meinungsbildung dienen, wie z. B. Verteilen von Flugblättern, Tragen von Plakaten, Aufstellen von Infoständen, unterliegen nicht der Erlaubnispflicht. Diese Betätigungen sind anzeigepflichtig und können von der Stadt ganz oder teilweise eingeschränkt werden, wenn die Belange des Verkehrs dies vorübergehend oder auf Dauer erfordern. Die Nutzung ist gebührenfrei.


§ 17 Billigkeitsmaßnahmen

Stellt die Erhebung der Sondernutzungsgebühr im Einzelfall eine unbillige Härte dar, so kann die Gebühr auf Antrag des Gebührenpflichtigen gestundet, ganz oder teilweise erlassen werden. Parteien, Wählergemeinschaften, Akteure zivilgesellschaftlicher Meinungsbildung und Plakatierung für nichtkommerzielle Veranstaltungen sind von der Gebührenpflicht befreit.


Diesmal hatte ich mehr Erfolg insgesamt acht Stadtverordnete (von 54 Anwesenden) waren der Meinung, dass "Meinung" kostenfrei sein muss. CDU und FDP stimmten dagegen, Enthaltungen gab es bei SPD und CWE. (8 Ja, 32 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen)

Die Abstimmung der gesamten Vorlage bestehend aus Satzung, Gebühren und Richtlinien ergab:

41 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, 10 Stimmenthaltungen. Die zwei Gegenstimmen waren Karin Masche und Ute Riebold, die CDU verfügte über 30 Stimmen


Besondere Publizität erreichte die Beschränkung der Farben bei Sonnenschirmen.

Die ortsansässigen Mineralbrunnenfirmen mit ihren blauen Firmenfarben alarmierten die Fuldaer Zeitung und sind sauer, dass ihre Farben nun nicht mehr im zukünftigen erlaubten Farbenspektrum zugelassen sind. FZ Artikel hier

In facebook macht sich die Mehrheit der Leser lustig über die Kleinlichkeit der Stadt und das Verbieten blauer Sonnenschirme.

[Bearbeiten] Eingabe Satzung für den Behindertenbeirat

folgt

[Bearbeiten] Nachrücken in den Jugendhilfeausschuss

folgt

[Bearbeiten] Resolution selbständige Schulen statt zentrales Landesschulamt

folgt

[Bearbeiten] Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge

Die Anfragen und Anträge "Die Linke.Offene Liste" waren:

  • Einkaufszentrum Löhertor
  • Geschäftsordnung der SVV (u.a. Bürgerfragestunden-Möglichkeit)
  • Mordfall Neonazihintergrund in 2001 in Fulda
  • Übernahme von Stolgebühren
  • Bushaltestellen Am Schützenhaus


[Bearbeiten] Löhertor Fulda

Anfrage: Löhertor


[Bearbeiten] Anfrage: Mord mit Neonazihintergrund in Fulda

Wir fragen den Magistrat:

1. Ist dem Magistrat bekannt, dass es sich bei dem Mord an einer Fuldaer Geschäftsfrau am 17. August 2001 um eine Tat aus dem Neonazispektrum handelt?

2. Sieht der Magistrat Möglichkeiten, dass die wahren Hintergründe des Mordes endlich erkannt und aufgedeckt werden?

3. In anderen Städten in denen Menschen den Neonazimördern zum Opfer fielen, fanden Gedenkveranstaltungen und Würdigungen statt (z.B. Kassel).. Sieht der Magistrat nach Recherche des Sachverhalts ebenfalls die Notwendigkeit, auch des Opfers in Fulda zu gedenken?


An dem Wochenende stand der jährliche Aufmarsch der Naziszene in Wunsiedel bevor. 1993 war Fulda an diesem Datum (Todestag des sog. Führerstellvertreters Rudolph Hess) selbst Ziel des Aufmarsches. In den Folgejahren gab es zu dem Aufmarsch in Wunsiedel (Grabstätte Rudolph Hess) immer wieder Mitfahrtreffpunkte in Fulda. Bei einem Prozess 2005 in Erfurt, in dem Aussagen des Mörders von Fulda zitiert wurden,, wurde der Mord an der Geschäftsfrau als “Aufnahmeritual für die thüringische Neonazigruppe “Heidenfront” bezeichnet.

Aus der Thüringer Allgemeinen Zeitung vom 25.1.2005

"Der Mord an einer Fuldaer Geschäftsfrau war ein Aufnahmeritual für die sogenannte Heidenfront. Das sagte der Mörder der 54-Jährigen jetzt als Zeuge im Prozess gegen den mutmaßlichen Anstifter. Der Angeklagte, ein 23- Jähriger aus dem Raum Sömmerda, habe ihn mit dem Auftrag nach Fulda geschickt, die "Alte kalt zu machen", sagte der Mörder im Zeugenstand. Seine Vernehmung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dass sie jetzt öffentlich wurde, lag an den gestrigen Zeugenbefragungen. Der Vorsitzende der Erfurter Jugendkammer konfrontierte zwei Männer und eine Frau aus Sachsen-Anhalt mit den Aussagen des Mörders. Der 22-Jährige hatte berichtet, dass zwei von ihnen zu Rekrutierungsgesprächen für die Heidenfront nach Sömmerda gekommen wären. Den dritten hatte er als wichtigen Mann innerhalb der Gruppierung beschrieben. …Ein Ermittlungsverfahren der Geraer Staatsanwaltschaft wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung sei eingestellt worden. .."


In einer großen Anfrage der Fraktion "Die LINKE" im Deutschen Bundestag wurde u.a. gefragt: “Wird von der Bundesregierung die Tötung der 54-jährigen Dorit B. durch den Rechtsextremen Frank R. am 17. August 2001 in Fulda (Hessen) gemäß den Kriterien der PMK-rechts als politisch motivierte Straftat erfasst? .”

In der Antwort der Bundesregierung heißt es “obliegt die Zuordnung einer Straftat zur politisch motivierten Kriminalität den Polizeibehörden des Landes, in welchem der jeweilige Tatort liegt.."


Zuständig für die Meldung wären also die Hessischen Polizeibehörden gewesen. Doch erst bei der Gerichtsverhandlung in Thüringen stellte sich der Neonazihintergrund heraus.

Datei:Nichts sehen mini.jpg

Die Antwort von Bürgermeister Dippel befindet sich im Original hier (alle Antworten zur Svv)

Anfrage der Fraktion Die LINKE.Offene Liste betr. einen Mordfall im Jahre 2001 in Fulda mit Neonazihintergrund

Antwort von Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel

1. Ist dem Magistrat bekannt, dass es sich bei dem Mord an einer Fuldaer Geschäftsfrau am 17. August 2001 um eine Tat aus dem Neonazispektrum handelt?

Ob es dem Magistrat bekannt ist, dass es sich bei dem Mord an einer Fuldaer Geschäftsfrau am 17. August 2001 um eine Tat aus dem Neonazispektrum handelt, kann das Rechts- und Ordnungsamt nicht beantworten.


2. Sieht der Magistrat Möglichkeiten, dass die wahren Hintergründe des Mordes endlich erkannt und aufgedeckt werden?

Die Bewertung und Ermittlung zum Tathergang obliegt in der alleinigen Zuständigkeit der Strafermittlungsbehörde, d.h. der Staatsanwaltschaft und allenfalls noch des Verfassungsschutzes. Aus diesem Grund kann die Frage durch den Magistrat nicht beantwortet werden. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass zukünftig nur derartige Anfragen gestellt werden, in deren Angelegenheiten die Stadt Fulda zuständig ist.


3. In anderen Städten, in denen Menschen den Neonazimördern zum Opfer fielen, fanden Gedenkveranstaltungen und Würdigungen statt (z.B. Kassel)… Sieht der Magistrat nach Recherche des Sachverhalt ebenfalls die Notwendigkeit, auch des Opfers in Fulda zu gedenken?

Da ein Rechercheergebnis nicht vorliegt, kann diese Frage nicht beantwortet werden.

Fulda, 25. Juni 2012



mehr zur Recherche zum Mord an der Fuldaerin Dorit Botts


Kommentar Wolfgang Runge: Der Wahrheitsgehalt der thüringer Presse wird vom Bürgermeister Wolfgang Dippel angezweifelt. Ich meine, dass es bei der Anfrage nicht um die stafrechtliche Seite geht, auf welche der Bürgermeister verweist, sondern um die moralisch-ethische Anerkennung von Seiten der Stadt in der es passierte (Fulda).

Auch dazu sei kein Handlungsbedarf oder Würdigung von Seiten der Stadt Fulda, sagte der Bürgermeister Dippel.

(c)Wolfgang Runge


[Bearbeiten] Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

Wir fragen den Magistrat:

1. Wann ist damit zu rechnen, das der Beschluss des Ältestenrates und unser Antrag auf Ergänzungen und Änderungen der Geschäftsordnung vom August 2011 umgesetzt bzw. behandelt wird?

2. Welche Maßnahmen erscheinen dem Magistrat geeignet, den Ablauf der Stadtverordnetenversammlung bürgerfreundlicher und transparenter zu machen?

Wir verweisen hierzu auf die Vorschläge in unserem Antrag aus dem August 2011, Stichwörter sind hier:

  • Einwohnerfragestunde,
  • Kopien der Anfragen, Anträge, Vorlagen für die Besucher,
  • Abstimmungsverhalten der Fraktionen in Niederschriften,
  • Einladung und Rederecht im Ausschuss zu ihrer Angelegenheit für Einreicher von Bürgereingaben
  • Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten
  • Kürzung der zahlreich Vorschriften zum Verhalten Zuschauer im Zuschauerraum, Hinweis auf Hausrecht der Stadtverordnetenvorsteherin ist ausreichend

Antwort: Oberbürgermeister Gerhard Möller

Frage 1:

Wann ist damit zu rechnen, das der Beschluss des Ältestenrates und unser Antrag auf Ergänzungen und Änderungen der Geschäftsordnung vom August 2011 umgesetzt bzw. behandelt wird?

Antwort:

Der Entwurf für die Änderung der Geschäftsordnung ist in Arbeit und soll unter Berücksichtigung vorliegender Änderungsanträge, so auch des Antrags der Fraktion DIE LINKE.offene Liste, nach der Sommerpause den Gremien zur Beratung zugeleitet werden.

Frage 2:

Welche Maßnahmen erscheinen dem Magistrat geeignet, den Ablauf der Stadtverordnetenversammlung bürgerfreundlicher und transparenter zu machen?

Antwort:

Die Einschätzung, wie bürgerfreundlich bzw. transparent eine Sitzung ist, ist eine subjektive Wahrnehmung. Aus der Sicht des Magistrats ist jedenfalls festzustellen, dass die Sitzungen der Stadtverondnetenversammlung der Stadt Fulda ein hohes Maß an Bürgerfreundlichkeit und Transparenz aufweisen. Ob im Einzelfall durch mögliche Änderungen an Sitzungsver1auf bzw. Geschäftsgang Optimierungen möglich sind, müssen die Beratungen der Geschäftsordnung zeigen. Dies obliegt jedoch der Stadtverordnetenversammlung selbst. Daurauf hinzuweisen ist, dass bei a11 diesen Überlegungen die gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen sind, und nicht alles, was aus der Sicht des Einzelnen wünschenswert wäre, auch formal umgesetzt werden kann. Letztere Aussage zielt insbesondere auch auf einzelne Aspekte des o. g. Antrags der Fraktion DlE LINKE.Offene Liste ab.

Fulda, 20.06.2012 Amt 101

[Bearbeiten] Bushaltestelle Schützenhaus

Die Fraktion „DIE LINKE.Offene Liste“ fragt den Magistrat:

1. Weshalb ist bei der Neugestaltung der Petersberger Straße im Bereich der Einmündung am Bahnhof keine behindertengerechte Niederflurbushaltestelle "Am Schützenhaus" gebaut worden?

2. Warum ist in Höhe dieses Einmündungsbereichs keine Querungshilfe über die Petersberger Straße entstanden zum gefahrenarmen Erreichen des beispielsweise neuen Einkaufszentrums "Emaillierwerk"?

3. Welches Erschließungsgebiet wird der Haltestelle "Am Schützenhaus" von Seiten der Stadt zugedacht?

4. Sind in diesem Bereich durch den Weiterbau der Ostumfahrung neue Haltestellenanlagen zu erwarten bei gegebenenfalls welcher Ausbauqualität (z.B. niederflurgerechte, straßenbündige Kaplösung etc.)?

Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage1:

Weshalb ist bei der Neugestaltung der Petersberger Straße im Bereich der Einmündung am Bahnhof keine behindertengerechte Niederflurbushaltestelle "Am Schützenhaus" gebaut worden?

Antwort:

Beim Ausbau der Petersberger Straße durch Hessen Mobil, wurde die Höhenlage der Petersberger Straße so verändert, dass die Einmündung der Straße Am Bahnhof höhenmäßig angepasst werden musste. Dies erfolgte auf Grundlage des vorhandenen Bordstein- und Höhenverlaufes. Da zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt war, dass zur Herstellung der Anschlussrampe für die Ostumfahrung, der Bordsteinverlauf und die Höhenlage der Straße "Am Bahnhof" sich wieder verändert und die stadtaus- wärts gelegene Haltestelle an einem neuen Standort vorgesehen ist, wurde bei der vorgenommenen Anpassung für die Interimszeit auf den Einbau von Niederflurbussteinen verzichtet. Beim Ausbau der Ostumfahrung werden beide Haltestellen barrierefrei mit Niederflurtechnik neu hergestellt.

Frage 2:

Warum ist in Höhe dieses Einmündungsbereichs keine Querungshilfe über die Petersberger Straße entstanden zum gefahrenarmen Erreichen des beispielsweise neuen Einkaufszentrums "Emaillierwerk"?

Antwort:

Die Planungen zum Ausbau der Petersberger Straße und der Ostumfahrung wurden im Vorfeld aufeinander abgestimmt. Beim Ausbau der Ostumfahrung ist vorgesehen, den Knotenpunkt Ostumfahrung / Petersberger Straße planfrei zu gestalten, so dass hierzu ein entsprechendes Brückenbauwerk über die Petersberger Straße errichtet wird. An der Westseite des Brückenbauwerkes ist ein 2,50 m breiter Gejweg angeordnet, so dass nach Fertigstellung des Brückenbauwerkes eine sichere Überquerung der Petersberger Straße gegeben ist. Hierdurch wird eine direkte fußläufige Anbindung von der Straße "Am Bahnhof" bis zum Einkaufzentrum entstehen, ohne das die Fahrbahn er Petersberger Straße direkt überquert werden muss. Aufgrund dieses Sachverhaltes wurde die Einrichtung einer Querungshilfe in der Petersberger Straße entbehrlich.


Frage 3:

Welches Erschließungsgebiet wird der Haltestelle "Am Schützenhaus" von Seiten der Stadt zugedacht?

Antwort:

Die Qualitätsstandards für die Erreichbarkeit der Bushaltestellen für die Stadt Fulda sind im gültigen Nahverkehrsplan, der Ende 2008 verabschiedet wurde, dokumentiert. Hierin ist festgestellt, dass ein wichtiges Merkmal der Angebotsqualität des ÖPNV die Länge der Zu- bzw. Abgangswege zwischen den Haltestellen und den Ausgangs-/Zielorten der Fahrgäste ist. Dies wurde über die graphische Darstellung der Einzugsbereiche der Haltestellen überprüft (die Einzugsbereiche sind im Nahverkehrsplan, Übersichtsplan 05 a-b dargestellt, siehe Homepage der Stadt Fulda)

http://www.fulda.de/bauen/verkehrsplanung/oepnv-nahverkehrsplan.html

Als Qualitäts- bzw. Mindeststandard für die Erschließung wird im gesamten Planungsgebiet ein 300 m-Radius angesetzt. Ergebnis ist, dass die wichtigsten Einkaufsbereiche der Innenstadt, also auch im Bereich der Haltestelle „Am Schützenhaus", innerhalb eines 200 m Radius liegen

Frage 4:

Sind in diesem Bereich durch den Weiterbau der Ostumfahrung neue Haltestellenanlagen zu erwarten bei gegebenenfalls welcher Ausbauqualität (z.B. niederflurgerechte, straßenbündige Kaplösung etc.)?

Antwort:

Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, werden im Rahmen des Ausbaues der Ostumfahrung die beiden Haltestellen "Am Schützenhaus" (stadtein- und stadtauswärts) neu hergestellt. Hierbei erfolgt ein behindertengerechter Ausbau mit Niederflurtechnik. Die Anlage weiterer Bushaltestellen muss geprüft werden (Gesamtnetzbetrachtung).

Fulda, 25. Juni 2012

[Bearbeiten] Stolgebühren versus Stadtseiten

1.Weshalb beruft sich der Magistrat auf der einen Seite bei der Nichtübernahme von Stolgebühren bei Sozialbestattungen darauf, dass das Gesetz eine Übernahme nicht vorsieht (aber auch nicht verbietet), hat auf der anderen Seite aber trotz Novellierung der HGO beschlossen, amtliche Bekanntmachungen in der Fuldaer Zeitung zu veröffentlichen, auch wenn geltendes Recht eine solche Veröffentlichung in Printform als nicht mehr notwendig erachtet?

2. Mit welchen Kosten hätte die Stadt zu rechnen, wenn sie die Stolgebühren bei Sozialbestattungen übernehmen würde?

3. Käme die kulante Übernahme von Stolgebühren bei Sozialbestattungen den Steuerzahler finanziell nicht wesentlich günstiger als die nicht notwendige Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen in einem Printmedium?


Mit freundlichen Grüßen

Jennifer Müller

Stadtverordnete

Antwort von Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel

FRAGE 1:

Weshalb beruft sich der Magistrat auf der einen Seite bei der Nichtübernahme von Stolgebühren darauf, dass das Gesetz eine Übernahme nicht vorsieht. Auf der anderen Seite aber hat er trotz Novellierung der HGO beschlossen, amtliche Bekanntmachungen in der Fuldaer Zeitung zu veröffentlichen, auch wenn geltendes Recht eine solche Veröffentlichung in Printform als nicht mehr notwendig erachtet?

Antwort:

Beide Sachverhalte haben nichts miteinander zu tun. Folglich können sie auch nicht miteinander verglichen werden. Die Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung der Stadt Fulda ist über die städtische Hauptsatzung unmissverständlich geregelt. Im Übrigen ist es nicht zutreffend, dass eine Veröffentlichung in Printform als nicht mehr notwendig erachtet wird. Sie wird vom Gesetzgeber nach wie vor gefordert.

FRAGE 2: Mit welchen Kosten hätte die Stadt zu rechnen, wenn sie die Stolgebühren bei Sozialbestattungen übernehmen würde?

Antwort:

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Stellungnahme vom 16.03.2012 zur damaligen Anfrage bezüglich der Nichtübernahme von Kosten aus Sozialhilfemitteln für die Inanspruchnahme eines Geistlichen aus Sozialhilfemitteln.

Da die Stolgebühren in der Sozialhilfe unberücksichtigt bleiben, liegen uns auch keine vollumfänglichen Angaben bzw. Auswertungen hierzu vor. Die Ermittlung hypothetischer Kosten kalenderjährlich anfallender Stolgebühren bei Sozialbestattungen scheitert somit an fehlenden Informationen.

FRAGE 3:

Käme die kulante Übernahme von Stolgebühren bei Sozialbestattungen den Steuerzahler finanziell nicht wesentlich günstiger als die nicht notwendige Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen in einem Printmedium?

Antwort:

Wie zuvor schon in Frage 1 genannt, haben beide Sachverhalte nichts miteinander zu tun. Während die Übernahme von Stolgebühren nach derzeitiger Regelung in Hessen bestenfalls eine freiwillige Leistung wäre, ist die Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen eine kommunale Pflichtaufgabe, die auf alle Fälle einen finanziellen Aufwand bedeutet.

Fulda, 25.06.2012

[Bearbeiten] Protokoll eines Besuchers

Stadtverordnetenversammlung Fulda 25.6.2012

Protokoll (Wolfgang Runge)


  • Herr Michael Herrlich (SPD) wurde als nachrückender Stadtverordneter berufen.
  • ...
  • Sondernutzung von öffentlichen Wegen, neue Satzung: Es soll eine 5 Jahre Übergangsfrist für bestimmte Teile geben, z.B. für Schirmaufstellung.
Die Bündnis90/ Die Grünen bemängelten die Überregulierung (z.B.Farbvorschriften der Schirme)und forderten die Abschaffung der Autoparkplätze in der Friedrichstraße.
Sie erwähnten dass es im letzten Jahr 400 Vertöße gegen die Sondernutzung der öffentlichen Wege in Fulda gab.
Die CDU erwähnte, dass Wahlplakate maximal 6 Wochen vorher aufgestellt werden sollten, Vereine nur 2 Euro pro Plakat bezahlen sollten, Straßenmusiker nur 45 Minuten an einer Stelle spielen dürften, ein 1,60 Meter breiter Streifen zum Durchgang frei sein sollte bei Aufstellern, Tischen, etc., jedoch die Möglichkeit der Ausnahmeregelungen bestehen solle, und ein einheitliches Schirmbild in Fulda binnen 5 Jahren geschehen solle.
Die Linke-Offene Liste erwähnte, dass die Gratis-Plakatierung für Wählergruppen nicht gerecht sei, insbesondere müssten Gruppen wie Gewerkschaften, Amnesty International, Müttergenesungswerk, u.a. auch gratis sein; auch die Stände dieser. Sie stellte den Antrag der Änderung zum Satzungsparagraph 17.
Die SPD forderte hinweisend gewisse Änderungen, z.B. ausreichend Platz zum Durchgang, 1,80 Meter Breite, wie es die Behindertenbeiräte fordern.
Die SPD forderte außerdem die Übergangsfrist auf 2 Jahre zu verkürzen.
Die CDU meinte man solle sich an die schirmfördernden Betriebe orientieren, 2 Jahre seien zu wenig.
Der Änderungsantrag der LOL (nicht kommerzielle Aufsteller gratis) wurde abgelehnt, bei 8 dafür und einigen Enthaltungen.

Die Gesamtsatzung wurde angenommen, bei 10 Gegenstimmen.

  • Die Eingabe betreffend der Änderung der Satzung des Behindertenbeirates (Rederecht) wurde (knapp) angenommen.
Die Resulution Bündnis90/Die Grünen, würde nach kurzer Aussprache in der SVV bei 2 Gegenstimmen angenommen.
Hierbei ging es darum die Selbständigkeit der Schulen zu erhalten, anstelle eines neu zu gründenden zentralen Landeschulamtes. Bündnis90/Die grünen wiesen auch darauf hin, dass in den letzten Jahren in Hessen 100 Millionen Euro im Schulbereich gestrichen wurden. Die CDU wies darauf hin, dass die Landes-CDU ausführte, dass die Schulen eigenständig entscheiden könnten ob diese G8 oder G9 anwenden.

Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge:

  • Die Frage nach dem weiteren Umgang nach den Einbruchsserien an Fuldaer Schulen wurde vom BM Dippel nur global beantwortet, dass es Kameras gäbe und in einigen IT-Räumen Alarmanlagen. Die Lehrerräume seien nicht abgesichert. Weitere vorsorgende Maßnahmen seien nicht geplant.
  • Der OB Möller berichtete Allgemeines zur Attraktivität Fuldas und der Rhön, nach einer hr-Umfrage, die Fulda als die schönste Stadt Hessens und die Rhön als schönste Landschaft Hessens meldete.
  • Die SPD bat um Aufmerksamkeit auf die Zukunft des Filet-Stückes ehem. Bosch-Gelände Rangstraße (Mediamarkt), nach Auszug dessen.
  • Auf die Anfrage Bündnis90/Die Grünen in Sachen Löhertor eine inhaltliche Nutzungsänderung, eher auf Qualität der Neubetriebe nach Neubau als auf Quantität zu setzen, und die Wirtschaftlichkeitsgröße zu beachten, wurde vom OB Möller nicht baurechtlich beantwortet, sondern nur der Straßenverkehrsfluss wurde erwähnt.
Die Stadtbaurätin Cornelia Zuschke führte ferner aus, dass der Neubau 18 000 m2 sei, und das Baurecht aktualisiert werden müsste (-was immer das heißt?).

Anschließend folgte eine kurze Diskussion über die Größe des Neubaus zwischen B90/Die Grünen und SBR Zuschke.

Der Antrag von Die LINKE.Offene Liste auf Beibehaltung des alten Gebäudes und Nutzungsänderung wurde von der SBR Zuschke beantwortet, dass dieses nur der Gebäudeeigentümer entscheiden könnte.

  • Die CWE Stellte einen Antrag auf Projektunterstützung in Sachen Kinderrechte (http://www.bethanien-kinderdoerfer.de), und erwähnte dass die UN-Kinderrechtskonvention bereits vor 20 Jahren von Deutschland unterschrieben wurde. Bürgermeister Dippel erwähnte das es bereits viel Projektunterstützungen gebe, er jedoch dafür sei. (Memo: neben anderen, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel unterstützt dieses Projekt namentlich auch.)
B90/Die Grünen bemängelten das die CWE zu wenig Informationen dazu vorlegt und bat über mehr Auskunft.

Die SPD meinte dieses Thema sei eher Ausschusssache, andere erwähnten es sei gut diese Anfrage in der SVV einzugeben. Der Projektunterstützungsantrag wurde einstimmig angenommen.

  • Die LINKE.Offene Liste stellte die Anfrage betreffend einem Mord mit Neonazihintergrund in 2001 (am 17.8.2001), wie erst vor kurzem durch die thüringer Presse bekannt wurde und im Einklang mit einer vorangegangenen Anfrage der Linken im Deutschen Bundestag, sowie der Auskunftanfrage was die Stadt darüber wisse und gedenkend unternehmen werde.

(Dieser Mord war auch damals in der Fuldaer Zeitung erwähnt.) Der Wahrheitsgehalt der thüringer Presse wird vom Bürgermeister Dippel der Stadt Fulda bezweifelt. (Es geht bei der Anfrage nicht um die stafrechtliche Seite, auf welche der BM verweist, sondern um die moralisch-ethische Anerkennung von Seiten der Stadt in der es passierte (Fulda). Auch dazu sei kein Handlungsbedarf oder Würdigung von Seiten der Stadt Fulda sagte der BM Dippel, stellvertretend für die Stadt Fulda. Ihm war der Vorfall nicht bekannt, er sieht keinen Handlungsbedarf, die Ermittlungsbehörden seien zuständig, Presseberichte seien zweifelhaft und weitere Antworten gab er nicht.

  • Die Anfrage der Republikaner in Sachen Verwendung von Polystyrol an Gebäuden, der sich als Brandbeschleuniger erwies, wurde von der SBR Zuschke beantwortet, dass sie nicht wissen könne, mit wenigen Ausnahmen, wo er verwendet wird.
  • Die CDU fragte an was es für Stadtführungen gäbe, der OB Möller gab Antwort darauf.
  • Die SPD erwähnte dass der neue REWE-Markt eventuell bis 24 Uhr abends offen zu sein planen würde. Der OB Möller beantwortete, dass 24 Stunden Öffnungszeit Mo.-Fr. nach den hessischen Gesetzen legal sei, und der Rewe sicherlich austesten werde ob es sich lohnt bis Mitternacht offen zu sein.
  • Der Fuldaer Wochenmarkt wurde von Seiten der Stadt als positiv bewertet nach einer Anfrage der B90/Die Grünen.
  • Eine Anfrage der CWE in Sachen innerstädtische Ärzteflucht wurde vom OB Möller beantwortet, dass er darauf keinen Einfluss nehmen könne.
  • Die Anfrage Die LINKE.Offene Liste in Sachen Bushaltestellen und Übergänge von denen zum neuen EKZ Emailierwerk wurde von der SBR Zuschke beantwortet, dass dieses bereits im Bauausschuss diskutiert und vorgestellt wurde und die neue Brücke Ostumfahrung auch der Übergang für Fußgänger zum EKZ sei.
  • Die Anfrage der Republikaner in Sachen schwarze Apfelbeere wurde kurz beantwortet, und Stellungnahmen gab es bereits zuvor in der Sache, sowie nunmehr vom betr. Amt der Stadt. Sie wird vereinzelt angesetzt.
  • Die Anfrage der CDU auf Kinder-und Jugendförderung wurde von Seiten der Stadt beantwortet, dass hauptsächlich die Klassen 5-7 aller Schulen bereits von der Stadt gefördert werden.
  • Die Anfrage der SPD in Sachen Fulda-Galerie-Messegelände wurde von der Stadt beantwortet, dass im Durchschnitt es dort 9-13 Veranstaltungen pro Jahr gebe, die Baumesse zu wenig Resonanz gezeigt hätte und in Oktoberfest dort geplant sei.
  • Die Anfrage B90/Die Grünen betreffend artgerechter Haltung der Stadttauben wurde erörtert.
Die Deutsche Bahn hätte ein Taubenhaus abgelehnt, auch Gespräche mit anderen (Sparda-Bank, u.a. dort im Umfeld) waren erfolglos.
Der Schlossgarten sei auch nicht geeignet.
Der Bürgermeister Dippel bat um Vorschläge.

Die LINKE.Offene Liste machte den hinweisenden Vorschlag auf eine zur verfügung stehenden Fläche in der Brauhausstraße; die SPD verwies sich an den/die Taubenvereine zu wenden, worauf der Bürgermeister Dippel antwortete, dass dieses bereits ohne Lösung geschehen sei.

  • Auf die Anfrage der CWE in Sachen Ausrichtung der Landesgartenschau 2018 in Fulda erwiederte der OB Möller, dass man abwarte.
  • Die Anfrage der Linken/Offenen Liste in Sachen Löhertor (- Inhalte siehe zuvor -) kam zur heftigen Diskussion.

Das Löhertor EKZ steht seit Jahren leer, mit Ausnahme von zwei Geisterstadt-Mietern. (PS: Sehen Sie es sich doch einmal selbst an.)

Der Hamburger Investor tut nichts. In der heutigen Anfrage von zwei Parteien in der Stadtverordnetenversammlung vom 25.6.2012 an den Oberbürgermeister Möller der Stadt Fulda, sagte dieser wörtlich er sehe keinen Handlungsbedarf !! Die LINKE.Offene Liste fragte ob die Stadt ein Interesse an einer interessierten Handwerker- und Gewerbe- Gruppe hätte, der OB Möller sagte er hätte daran kein Interesse, auch nicht an einem zweiten ITZentrum, noch an einer Förderung des Löhertors. Ihm reiche die Förderungsachse Bahnhofstraße bis Buttermarkt.

Auch die Verzögerung eines Neubaues sei kein Grund für die Stadt Einfluss auf den Investor zu nehmen. Die SPD sagte, dass die CDU die Löherstraße-Entwicklung bremst. Die CDU äußerte daraufhin, dass die Löherstraße floriere.

(Alle Menschen, die die Löherstr. seit Jahren kennen, die Gewerbetreibenden dort und die Anwohner, wissen dass es in der Löherstr. nicht mehr so geschäftig ist wie vor der fast vollständigen Schließung des Löhertor-Einkaufszentrums vor Jahren. Die Geschäftsleute dort haben Umsatzeinbußen und kämpfen um ihre Existenz.)

Auf die Nachfrage der Die LINKE.Offene Liste warum man nicht die Handwerker- und Gewerbe-Gruppe in Erwägung ziehen wolle, antwortete der OB, dass er an den bestehenden Verträgen mit dem Investor festhalten wolle. Er sagt die Verzögerung sein nur 1/2 - 3/4 Jahr (??) und Interessenten am Löhertor sollen sich an den Magistrat wenden zur Weiterleitung an den Investor.

Die Nachfrage der B90/Die Grünen das Löhertor an die Bahnhofstraßen-Buttermarkt-Achse wieder anzubinden, wie es zuvor die Regel gewesen sei, mit dem Hinweis Druck auf den Investor auszuüben, was in anderen Städten funktioniere, wurde vom OB Möller beantwortet er sehe keinen Handlungsbedarf.


Ende der öffentlichen Sitzung laut Tagesordnung gegen 21.20 Uhr.


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