GEZ

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] GEZ - Gebühreneinzugszentrale

[Bearbeiten] Befreiung

Die Befreiung von Gebühren kann, nach Angaben der GEZ, in folgenden Fällen vorgenommen werden:

1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes:

  • Aktueller Sozialhilfebescheid

2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches):

  • Aktueller Bescheid über den Bezug von Grundsicherung

3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches:

  • Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld sowie das Blatt des Berechnungsbogens, aus dem ersichtlich ist, ob Zuschläge nach § 24 Zweites Buch des Sozialgesetzbuches gewährt werden oder nicht.

4. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:

  • Aktueller Bescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen

5. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben:

  • Aktueller BAföG-Bescheid

6. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes:

  • Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 27 e BVG

7. a) blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung:

  • Aktueller Schwerbehindertenausweis mit “RF-Merkzeichen” oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

7. b) hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist:

  • Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“ oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

8. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können:

  • Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“ oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

9. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften:

  • Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB oder dem BVG

10. Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird:

  • Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 267 LAG

Hier die Seite der GEZ zur Gebührenbefreiung

[Bearbeiten] Abmeldung

Wer nach Abmeldung von Rundfunk- und Fernsehgeräten trotzdem Geräte zum Empfang bereit hält begeht, nach Angaben der GEZ, eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld in Höhe von bis zu 1000,- Euro geahndet wird.

Hier die Seite der GEZ zur Gebührenabmeldung

[Bearbeiten] Linkspartei

Deutscher Bundestag Drucksache 16/3002

16. Wahlperiode 18. 10. 2006

Antrag

der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra Sitte, Cornelia Hirsch, Kersten Naumann, Volker Schneider (Saarbrücken), Oskar Lafontaine, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE LINKE.

[Bearbeiten] Moratorium für PC-Gebühren – sofortige Neuverhandlung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich gegenüber den Bundesländern, insbesondere im Zuge der kommenden Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. bis 20. Oktober 2006, für die Neuverhandlung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages dergestalt einzusetzen, die Regelung in § 5 Abs. 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages, nach der ab dem 1. Januar 2007 für neuartige Rundfunkempfangsgeräte, wie internetfähige PCs, eine Rundfunkgebühr erhoben werden soll, ersatzlos zu streichen; zumindest jedoch deren Anwendung für weitere drei Jahre auszusetzen;

2. den Deutschen Bundestag in Form einer Unterrichtung über die hierzu von ihr eingeleiteten Maßnahmen, unterbreiteten Vorschläge und die dabei erzielten Ergebnisse zu unterrichten. Berlin, den 17. Oktober 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

Nach wie vor sind die Sinnhaftigkeit, Zweckmäßigkeit und Zulässigkeit der auf Grund des aktuellen Rundfunkänderungsstaatsvertrages ab dem 1. Januar 2007 geplanten Einführung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs heftig um- stritten. Dies führte dazu, dass sich die Ländervertreter bislang – auch in der Sitzung der Rundfunkkommission der Länder am 21. September 2006 in Düsseldorf – nicht auf eine einheitliche Position verständigen konnten. Vielmehr wurde die Entscheidung trotz des bestehenden akuten Handlungsbedarfs einmal mehr vertagt – nunmehr auf die Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. bis 20. Oktober 2006 in Bad Pyrmont. In Anbetracht dessen und vor dem Hintergrund des Beschlusses des Landtags von Schleswig-Holstein zur Aussetzung der Gebührenpflicht für PCs bedarf es daher der Beschlussfassung, damit die Bundesregierung sich im Interesse der von der PC-Gebühr unmittelbar betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Vereine für die Streichung der Gebühren- pflicht für internetfähige PCs, zumindest jedoch für ein dreijähriges Moratorium zur Einführung einer solchen PC-Gebühr einsetzt. Die Bundesregierung muss erklären, wie sie gegen die PC-Gebühr aktiv wird. Auch hat der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, am 18. September 2006 erklärt: „Ich unterstütze voll die Position von Ministerpräsident Carstensen, keine Erhöhung vorzunehmen und das Moratorium bis 2009 zu verlängern. Bis dahin sollte eine Debatte über eine mögliche Veränderung der Erfassungsgrundlage von Rundfunkgebühren geführt werden, um neuen technologischen Entwicklungen angemessen Rechnung zu tragen.“ Der für den Mittelstand zuständige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte, stimmte dem am 6. Oktober 2006 ausdrücklich zu. Er sagte: „Ich unterstütze (…) den Vorstoß des Schleswig-Holsteinischen Ministerpräsidenten Carstensen und des Bundes-Kulturbeauftragten Neumann für eine Verlängerung des Moratoriums bis 2009 (…). Es gibt zur Zeit mehr offene als geklärte Fragen in der Umsetzung. Deshalb fordere ich die Ministerpräsidenten der Länder, die vom 18.–20. Oktober 2006 zusammen kommen, auf, (…) das Moratorium zu verlängern.“

[Bearbeiten] Pressemitteilungen

  • Linksfraktion im Bundestag zum Thema GEZ [1]

[Bearbeiten] Links

  • GEZ abschaffen! Die Privatseite des Journalist/Buchautor Bernd Höcker aus Hamburg zum Thema GEZ abschaffen! Hier
  • Die Privatseite von Mirko Konrad in der Nähe von Darmstadt zum Thema Protest gegen GEZ-Gebühren für internetfähige Handy's und PC's Hier.
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