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Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr

Aus Fuldawiki

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Vorsitzender Krah, Walter

Stellv. Vorsitzender Dr. Klaus, Rainer


CDU

  • Heimann, Franz-Josef
  • Hodes, Michael
  • Dr. Klaus, Rainer
  • Krah, Walter
  • Kramer, Katharina
  • Ruppel, Michael
  • Semler, Stefan
  • Weber, Reinhold


SPD

  • Altstadt, Horst
  • Tritschler, Hans-Joachim
  • Weinberger, Heidelinde


Bündnis 90/Die Grünen


FDP

  • Mühr, Helge

Fraktionen und Gruppen ohne Stimmrecht

CWE (§ 62 Abs. 4 HGO)

  • Kohlstruck, Rainer

REP

  • Rummel, Anton Josef

Die LINKE.Offene Liste

(§ 62 Abs. 4 HGO) bedeutet, diese Gruppierungen oder Fraktionen besitzen kein Stimmrecht in diesem Ausschuss. Mitglieder des Ausschusses können nur Gruppierungen/Parteien mit Fraktionsstatus sein. Diesen bekommt man, wenn man mind. 2 Abgeordnete im Stadtparlament hat.

§62 Abs.6 Hessische Gemeindeordnung:

(6) Die Ausschüsse können Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden, und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen.

[1]

Inhaltsverzeichnis

Sitzung 26.3.07

Bild:Ausschussgeheim.gif

Aus der Amtlichen Bekanntmachung:

Sitzung 13.3.07

Aus der Amtlichen Bekanntmachung:

Sitzungszimmer B 122 Schlosskapelle

Tagesordnung:

1. Bauleitplanung der Stadt Fulda Bebauungsplan Nr. 5, Fulda Galerie, Wohnpark Bastion Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

Nichtöffentliche Sitzung:

2. Information der Stadtbaurätin

Ergänzung der Tagesordnung

Ohne jegliche Information der Öffentlichkeit wurden Tagesordnungspunkte zur Planung Universitätsplatz, Osttangente und Emalierwerk auf die Tagesordnung genommen. Erst 3 Werktage vor der Sitzung ging den Ausschusmitgliedern die Erweiterung zu.

Weiterer Bericht folgt

In kürze vorab:

  • Die Planung steht kurz vor Vertragsunterzeichnung
  • Die Blockrandbebauung findet nach wie vor statt
  • Die denkmalgeschützte Turnhalle soll abgerissen werden
  • dort wird nach wie vor die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgen
  • Die Anlieferung findet jetzt vor dem mittelalterlichen Rathaus in einem Schlund statt
  • Die Tiefgarage gewinnt den Raum der unterirdischen Anlieferung hinzu und benötigt so nicht mehr den Raum unter dem Schulhof
  • Einsicht in die Verträge wird den Ausschussmitgliedern 3 Stunden vor der Verabschiedung in der Stadtverordnetenversammlung gewährt - allerdings unter Ausschluß der Öffentlichkeit
  • Die Stadtverordneten sollen am 26. März um 18.00 Uhr dem Vorhaben zustimmen.

Sitzung 1.2.07

Am 1.2.2007, 18.00 Uhr findet eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr und des Umweltausschusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda im Kurfürstenzimmer (D 105) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 24. 1. 2007

Die Vorsitzenden:

Walter Krah

Peter Jennemann

Tagesordnung:

1. Bebauungsplan Nr. 102, Änderung Nr. 7 "Industriepark Fulda West Industriestammgleis" im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

Beschluss über die Ergebnisse, der Offenlegung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

2. Bebauungsplan Nr. 31, Änderung Nr. 1 Verlängerte Buttlarstraße" der Stadt Fulda im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

Beschluss über die Ergebnisse der Offenlegung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

3. Ergänzungssatzung der Stadt Fulda, Stadtteil Lehnerz "Am Blumenweg" gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches

Beschluss über die Ergebnisse der Offenlegung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

4. Vorhaben- und Erschließungsplan der Stadt Fulda Nr. 163 "Wohnen PLUS Am Schlossgarten"

5. Verhandlungen des Magistrats mit dem Amt,für Straßen- und Verkehrs-Wesen über adäquate Lärmschutzmaßnahmen entlang der B 254 im Bereich Maberzell - Antrag der SPD-Stadtverordnetenfraktion (Nr. 16/2006) vom 6. 9. 2006

6. Straßennetz in Fulda - Antrag der SPD-Stadtverordnetenfraktion (Nr. 4/2006) vom 21. 6. 2006

7. Fußweg von der Ochsenwiese zum Stadtbad Esperanto - Antrag der Partei Die Republikaner" (Nr. 25/2006) vom 11. 9. 2006

Anmerkung:

Top 5-7 wird nur vom Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr behandelt.

Haushaltsberatungen

folgt

Sitzung 12.9.=

Auf der Tagesordnung: Antrag der CWE Rücknahme Grundsatzbeschluss

Der Grundsatzbeschluss

Dieser Grundsatzbeschluss wurde kurz vor der Kommunalwahl am 13.2.2006 durchgepeitscht:

Zugestimmt haben CDU und SPD Fraktion:


Bild:Grundsatzbeschlussuniplatz.gif


Der Grundsazbeschluß wurde jedoch nirgendwo veröffentlicht, wenn das mal nicht Möglichkeiten eröffnet. Die LINKE.Offene Liste fragte den Magistrat an, wo die Beschlüsse des letzten halben Jahres veröffentlicht wurden. Die Antwort findet sich hier:

Stadtverordnetenversammlung Juli 2006



(Originalpresseerklärung der CWE 25.6.06)

CWE stellt Antrag auf Rücknahme des Grundsatzbeschlusses!

Die Fuldaer CWE stellt für die nächste Stadtverordnetenversammlung den Antrag, den Grundsatzbeschluss zur Neugestaltung des Universitätsplatzes zurück zu nehmen. "Nach eingehender Bewertung der vorliegenden Entwürfe lässt sich feststellen, dass es nicht dem Kasseler Architekten bei seinem Entwurf für die Blockrandbebauung entlang der Rabanusstraße an Kreativität gemangelt hat, sondern aufgrund der unzureichenden politischen Vorgaben des Grundsatzbeschlusses eine zukunftsfähige Lösung nicht möglich war“ so Gerhard Becker, Fraktionsvorsitzender der CWE. „Der Grundsatzbeschluss, den die alte Stadtverordnetenversammlung in der letzten Legislaturperiode ohne Zustimmung der CWE getroffen hat, ist unzureichend, deshalb wollen wir, dass er zurückgenommen wird."

"Noch sind keine großen Ausgaben getätigt worden und wir könnten das Ruder noch herumreißen. Ist der nichts sagende Bau, der im Juli abgesegnet werden soll, erst verwirklicht, müssen die Fuldaer Bürgerinnen und Bürger über Jahrzehnte damit leben und eine einmalige Chance das Stadtbild einfühlsam weiter zu entwickeln, wird vertan,“ so Rainer Kohlstruck ergänzend. „Das zum Beispiel das weitaus kreativere und für eine mögliche andere zukünftige Nutzung besser geeignet Konzept der Fuldaer Architekten Reith und Wehner nicht berücksichtigt wird, weil es die vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht einhält, macht deutlich, dass bei der Gestaltung des Universitätsplatzes die gleichen Fehler gemacht werden, wie beim Solitär auf dem Gemüsemarkt. Es werden falsche Vorgaben gemacht, die sich in erster Linie an den Wünschen der auswärtigen Investoren orientieren, nicht aber an den Wünschen der Bevölkerung. Die Stadt verkauft ihre Seele."

Die CWE hält es für falsch, wenn die Kritik vieler Bürgerinnen und Bürger, die seit dem Februar nicht abreist, ungehört bleibt und man getreu dem Motto Augen zu und durch stur an einem alten Beschluss festhält. Zwar wurde ein Grundsatzbeschluss gefasst, doch der Politik würde es gut zu Gesicht stehen, auch dann Fehler zu korrigieren, wenn nicht gerade Wahlen sind. Dies war beim „Kubus“ wohl der Fall. Außerdem darf man nicht vergessen, dass mit der jetzigen Entscheidung auch die Weichenstellungen für die spätere Gestaltung des eigentlichen Universitätsplatzes vorgegeben werden. Ist erst einmal gebaut, gibt es keine Möglichkeit mehr, von der oberirdischen Zulieferung Karstadts durch die Universitätsstraße und die Abfahrt über den Platz abzurücken, was eine erhebliche Belastung darstellt, so Becker. Die LKW’s schränken sowohl die Gestaltung als auch die Nutzung des neuen Platzes deutlich ein. Dieses und einiges mehr macht für die CWE deutlich, das mit dem bestehenden Grundsatzbeschluss eine Ergänzung des Stadtbildes, die den Fuldaern über Jahrzehnte hinweg viel Freude mache soll, nicht möglich ist.


Unser Kommentar: Die LINKE.Offene Liste unterstützt den Antrag der CWE auf Rücknahme des Grundsatzbeschlusses trotz unterschiedlicher Bewertung in Detailfragen.

Sitzung 27.6.06

Beschlussvorschlag

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda beschließt den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß §141 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem aus dem Lageplan ersichtlichen Gebiet im Bereich südliche Florengasse/Duume zur Untersuchung der Sanierungsbedürftigkeit

2. Die Fachverwaltung wird beauftragt, die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen.

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

dabei wird auf die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB hingewiesen

Fulda, den 29.5.2006


Bild:Sanflorengasse.gif

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