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Steuerfahnderaffäre

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Die Betroffenen der "Steuerfahnderaffäre" in Hessen leben zum Teil im Landkreis Fulda.

Sie hatten gegen Besitzer verdeckter Auslandskonten ermittelt, mehrere tausend Verfahren eingeleitet, die z.T. kurz vor der Verjährung standen. Sie wurden wegen angeblicher Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Vorgeschichte

Mitte der 70er Jahre begann der Chef der Steuerfahndung von St. Augustin, Regierungsdirektor Klaus Förster, Hinweisen nachzugehen. Eine Stiftung "Europäische Unternehmensberatungsanstalt (EU)" mit Sitz im liechtensteinischen Vaduz erwies sich als Geldwaschanlage für die CDU. Die Anstalt gab vor, "Gutachten" zu erstellen,tatsächlich wurde sie gegründet, um Schwarzgeld für die Parteikasse zu generieren. Diese Ermittlungen lösten weitere aus in denen auch SPD und FDP verwickelt waren sowie die Flick-Affäre. [1] Der Steuerfahnder erhielt immer schlechtere dienstliche Beurteilungen, wurde gemobbt und zum Schluss zwangsversetzt. Förster gab schließlich auf und quittierte den Dienst. Nachruf, Süddeutschen Zeitung

[Bearbeiten] 1996 Umgehungen der Quellensteuer

Im Februar 1996 gab es nach Hinweisen von Angestellten eine Großdurchsuchung mit 250 Fahndern bei der Commerzbank Frankfurt. Etwa 60.000 Verfahren wegen Steuerhinterziehung werden eingeleitet, darunter rund die Hälfte allein in Hessen. Die Nachzahlungen der Commerzbank selbst, die - wie sie später schreibt - "unrichtige" Steuerangaben gemacht hat, betragen mehr als eine Viertel Milliarde Euro - ohne "die Nachzahlungen ihrer steuerhinterziehenden Kunden"[2].

[Bearbeiten] 1999 Koch an der Macht

Im Zuge eines Untersuchungsausschusses des Bundestages kamen Steuerhinterziehungen und Parteispenden des Waffenhändlers Schreiber und anderer Großindustrieller ans Tageslicht. Der Wahlkampf 1999 in Hessen sei durch solche Schwarzgeldspritzen finanziert worden, so die Opposition. Mehrere illegale Parteispenden wurden als angebliches Erbe deutscher Juden (die sogenannten „jüdischen Vermächtnisse“) verbucht.[3]

[Bearbeiten] 2001 - Steuerfahndung in Hessen wird eingeschränkt

Zunächst gab es nur Dienstanweisungen, die Ermittlungen beschränkten, "Viele Steuerfahnder betrachten die neue Finanzpolitik als eine Art von Amnestie für Steuersünder" [4]

[Bearbeiten] 2003-2006 Parlamentarischer Untersuchungsausschuss

Die Opposition im Landtag erzwingt einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss deren Sitzungen jedoch in großen Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Gleichzeitig wird die Gangart gegen die Steuerfahnder härter, es beginnt die Phase der Psychatrisierung der unbotmäßigen Steuerfahnder.

[Bearbeiten] 2005 - Die Steuerfahner beginnen sich zu wehren

Nachdem vier Steuerfahnder einer Spezialgruppe der Frankfurter Steuerfahndung offenlegten, durch Gefälligkeitsgutachten abgesetzt worden zu sein, geriet 2005 der damalige Hessische Finanzminister Karlheinz Weimar in die Kritik.

[Bearbeiten] 2009 - Strafantrag gegen den Finanzminister Weimar

Die ehemaligen Steuerfahnder Rudolf Schmenger und Frank Wehrheim stellten daraufhin im August 2009 Strafantrag gegen Weimar [5] Der Vizepräsident des saarländischen Finanzgerichts, Peter Bilsdorfer, erstatte Strafanzeige wegen Veruntreuung von Steuergeldern gegen Verantwortliche der Finanzbehörden und Minister Weimar.<ref>Frankfurter Rundschau: [6]. Die Vorsteher der fünf Finanzämter und Karlheinz Weimar wiesen die Vorwürfe von Mobbing, Gängelung und Einflussnahme als unbegründet zurück. Ebenso wies das Finanzministerium die Vorwürfe von Gefälligkeitsgutachten zurück.[7].

Laut Dokumenten wurden über den Steuerfahnder Schmenger von den Vorgesetzten geheime Nebenakten mit Diffamierungen geführt und die Steuerfahnder von dem Psychiater Thomas H., der im Auftrag des Landes handelte, als „paranoid querulatorisch“ und „anpassungsgestört“ beurteilt. Nach Ansicht der Landesärztekammer handelte es sich bei den Expertisen um „Gefälligkeitsgutachten“.[8] Ein Gegengutachter kam zum Ergebnis, dass der Steuerfahnder psychisch gesund sei.<ref>Informationen zu den Dokumenten: Erfolgreich, kaltgestellt, Frankfurter Rundschau, 3. August 2009</ref> Der Gutachter Thomas H. wurde im November 2009 vom Berufsgericht für Heilberufe wegen „fehlerhafter Erstattung von Sachverständigengutachten“ zu 12.000 Euro Geldbuße verurteilt.<ref>Matthias Thieme: "Steuerfahnder-Prozess: Wer aufmuckt, ist ein Psycho-Fall" - Frankfurter Rundschau vom 17. November 2009</ref> Schmenger und Wehrheim erhielten 2009 den Whistleblower-Preis.<ref>Michael Reitz: „Vorsicht, Zivilcourage! Vom gefährlichen Leben der Whistleblower“, Deutschlandfunk 18. September 2009</ref>

Weimar bot Anfang Dezember 2009 den vier Steuerbeamten die Rückkehr in den Staatsdienst an und erklärte, die Landesregierung werde das Urteil anerkennen.<ref>Land Hessen bietet Steuerfahndern die Rückkehr an, F.A.Z vom 2. Dezember 2009</ref> Dieter Deiseroth, Richter des Bundesverwaltungsgerichtes, bezeichnete die Zwangspensionierungen als „grob rechtswidrig“. Weimar könne Verantwortung nicht auf untergeordnete Behörden abwälzen, sondern sein Ministerium sowie die hessische Oberfinanzdirektion wären nach geltender Rechtslage verpflichtet gewesen, die Gründe für die Ruhestandsversetzung „eigenständig“ zu überprüfen. Das Land Hessen müsse daher mit Schadensersatzansprüchen rechnen.<ref>Hessens Finanzminister gerät in Steuerfahnder-Affäre unter Druck, Spiegel Online vom 2. Januar 2010</ref> Jürgen Banzer kündigte an, dass das Land Hessen den Spruch des Berufsgerichts anerkennt und dass keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt würden. Damit ist der Richterspruch rechtskräftig.<ref>Falsche Gutachten: Urteil gegen Psychiater rechtskräftig F.A.Z vom 7. Januar 2010</ref>

[Bearbeiten] 2010 - 2012 Zweiter Untersuchungsausschuss

Im Januar 2010 setzte der hessische Landtag einen Untersuchungsausschuss zur Steuerfahnder-Affäre ein.<ref>Untersuchungsausschuss: Anfangsverdacht erhärtet sich am 15. Oktober 2011 in Ver.di PUBLIK</ref> Er heißt „UNA 18/1“, konstituierte sich am 11. Februar 2010 und wählte den Abgeordneten Leif Blum (FDP) zum Vorsitzenden des Ausschusses.<ref>www.hessischer-landtag.de</ref> Im Juni 2010 riefen die Fraktionen von SPD und Grünen den Staatssgerichthof an, da die Regierungskoalition nach ihrer Auffassung mit Beweisanträgen den Untersuchungsauftrag verändert hätten. Dies widerspreche der Verfassung und verletze ihre oppositionellen Rechte.<ref>Steuerfahnder-Untersuchungsausschuss: SPD und Grüne rufen Staatsgerichtshof an. HNA online, 7. Juni 2010</ref> Ausführliche Darstellung des Ausschusses hier

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