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- | '''Antwort'''
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- | Antwort von Herrn Bürgermeister Wehner:
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- | Frage 1:
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- | Welche Möglichkeit der Bereitstellung von zusätzlichen räumlichen
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- | Ressourcen hat die Stadt Fulda als Trägerin von Schulen und Kindergärten genutzt?
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- | Antwort:
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- | Die Bereitstellung zusätzlicher räumlicher Ressourcen hat in den Überlegungen und Planungen des Kultusministeriums bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs keine wesentliche Rolle gespielt. Wenn überhaupt stünde lediglich den Schulen in den Ortsteilen zusätzliche Räume in nahe gelegenen Bürgerhäusern zur Verfügung. Für die innerstädtischen Schulen ergibt sich ein nahegelegenes freies Raumangebot in der Regel nicht.
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- | Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs erfolgte in verschiedenen Etappen mit der Maßgabe, dass der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten war. Dieser Vorgabe sind die Schulen durch Klassenteilungen und Beschränkung des Unterrichts auf einzelne Fächer nachgekommen.
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- | Mit der Aufnahme des Regelbetriebs nach den Sommerferien hat sich die Frage nach der Nutzung anderer zusätzlicher Räume nicht mehr gestellt.
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- | In den Kitas gab es nur im Juni während des „eingeschränkten Regelbetriebs“ Vorgaben zur Reduzierung der Gruppengrößen. Um dennoch alle
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- | berechtigten Kinder betreuen zu können, wurden im Kita-Gebäude Turnraum oder Mehrzweckraum genutzt. In vereinzelten Sonderfällen reichten
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- | diese internen Ressourcen nicht aus. Dann konnten die Träger in Absprache mit Kirchengemeinden oder Ortsvorstehern vorübergehend auf andere
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- | Räumlichkeiten wie Bürgerhäuser oder Pfarrzentren zugreifen. Vereinzelt wurden auch „Outdoor-Gruppen“ organisiert. Insgesamt konnten alle damals berechtigten Kinder auch unter Einhaltung der Vorgaben betreut
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- | werden.
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- | Frage 2:
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- | Welche Räumlichkeiten städtischer Immobilien wurden von anderen Trägern von Schulen, Kindergärten sowie Anbietern von Jugend- und Seniorenarbeit angefragt?
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- | Laut Aussage des Gebäudemanagements wurden keine besonderen Anfragen dieser Art an die Stadt herangetragen.
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- | Frage 3:
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- | Welche Möglichkeiten zur Herstellung von Abstandsgeboten bei der
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- | von der Stadt Fulda bestellten Schülerbeförderung wurden geprüft?
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- | Die Stadt Fulda als Schulträger ist für die Schülerbeförderung insoweit zuständig, als wir für die anspruchsberechtigten Schüler*innen in der Mehrheit
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- | Hessentickets ausgeben, die die Nutzung des ÖPNV ermöglichen. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen in der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung gestatten ausdrücklich den Schülertransport ohne
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- | Einhaltung des Mindestabstandes, unter der Voraussetzung, dass ein MundNasen-Schutz getragen wird. Mit den Vertretern des ÖPNV stehen wir hinsichtlich der Auslastung der Busse in regelmäßigem Austausch.
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- | Um auf die Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes aufmerksam zu machen und die Einhaltung dieser Vorschrift zu begleiten, finden
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- | neben regelmäßigen Hinweisen auf den Anzeigetafeln an den Bushaltestellen, Lautsprecherdurchsagen in den Bussen und Kontrollen durch das Ordnungsamt der Stadt Fulda statt.
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- | Die Busverbindungen zur Katharinenschule, Grundschule Haimbach, PropstConrad-von-Mengeresen-Schule, Bardo- und Brüder-Grimm-Schule werden
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- | im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs durchgeführt. Auch für diese
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- | Busse gilt, dass ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist und somit die Mindestabstände nicht mehr eingehalten werden müssen.
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- | Fulda, 07.09.2020
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| ===Kosten und Einnahmen Fahrscheinverkauf im Stadtbusverkehr=== | | ===Kosten und Einnahmen Fahrscheinverkauf im Stadtbusverkehr=== |
| Fast unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit gab es zu Beginn des „lockdowns“ im März/April Mai / Juni 2020 einen faktischen Nulltarif für Nutzerinnen von Einzelfahrscheinen im Stadtbusverkehr von den Endhaltestellen ins Stadtzentrum. Dieser Feldversuch, gerade angesichts der steigenden Zahl von InhaberInnen von Zeitkarten, sollte ausgewertet werden. | | Fast unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit gab es zu Beginn des „lockdowns“ im März/April Mai / Juni 2020 einen faktischen Nulltarif für Nutzerinnen von Einzelfahrscheinen im Stadtbusverkehr von den Endhaltestellen ins Stadtzentrum. Dieser Feldversuch, gerade angesichts der steigenden Zahl von InhaberInnen von Zeitkarten, sollte ausgewertet werden. |
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| 3. Wo können weitere städtische Flächen außerhalb von Kleingartenanlagen für den Gemüseanbau und „urban gardening“ zur Verfügung gestellt werden? | | 3. Wo können weitere städtische Flächen außerhalb von Kleingartenanlagen für den Gemüseanbau und „urban gardening“ zur Verfügung gestellt werden? |
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- | Antwort:
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- | Anfrage der Stadtfraktion „DIE LINKE.Offene Liste /
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- | Menschen für Fulda“ vom 25.08.2020 zum Thema „Essbare
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- | Stadt - Einwohner/innen ernten eigenes Gemüse“
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- | Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner
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- | Frage 1:
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- | Welche städtischen Flächen werden derzeit von Bürgerinnen und
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- | Bürgern neben den vorhandenen Kleingartenanlagen gärtnerisch
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- | bewirtschaftet (Grabeländer, Saisongärten, „urban gardening“)?
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- | Antwort:
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- | Zur gärtnerischen Bewirtschaftung werden städtische Flächen neben den
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- | Kleingartenvereinen als Grabeländer zur Verfügung gestellt. Die vorhandenen
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- | Grabeländer befinden sich in den Bereichen:
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- | „Am Galgengraben“ ca. 1.220 m²
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- | „An der Hornungsbrücke“ ca. 805 m²
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- | „Angel“ ca. 338 m²
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- | „Gerloser Weg“ ca. 2.590 m²
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- | „Hainburgweg“ ca. 2.850 m²
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- | „Im Münsterfeld“ ca. 3.068 m²
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- | „In der Gartau“ ca. 3.454 m²
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- | „Breiter Rasen“ ca. 1.100 m²
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- | ca. 15.425 m²
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- | Im Aktionsband im „Garten am Sprengelsrasen“ sind für die Zeit nach der
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- | Landesgartenschau 2023 Flächen von ca. 1.300 m² für den Gemüse- und
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- | Beerenobstanbau vorgesehen. Dazu gibt es noch 90 Obstbäume in der
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- | angrenzenden Wiesenfläche.
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- | Im „Park überm Engelshaus“ sind ca. 250 m² als Gemeinschafts- oder
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- | Mietergärten geplant.
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- | Frage 2:
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- | Wie hat sich die Gesamtfläche der von der Stadt verpachteten
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- | Parzellen für Grabeländer in den letzten 50 Jahren statistisch
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- | entwickelt?
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- | Antwort:
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- | Die Entwicklung der Gesamtfläche in den letzten 50 Jahren kann nicht mehr
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- | nachvollzogen werden. Es wird eine sogenannte Interessentenliste für
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- | Menschen geführt, die gerne ein Grabeland bewirtschaften möchten.
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- | Grabeländer werden seitens der Stadt Fulda nur aufgegeben, wenn auf den
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- | Flächen der Grabeländer wichtige Projekte für den öffentlichen Zweck
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- | durchgeführt werden müssen. Diese sind z.B.
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- | Im Rahmen der Umstrukturierungsmaßnahmen im Jahr 2007 aufgrund der Verlegung des Kleingartenvereins „Straußwiesen“ wurde eine
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- | Teilfläche von ca. 2.300 m² aus dem Grabeland im Bereich „Im
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- | Münsterfeld“ beansprucht.
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- | Im Jahr 2014 wurde ein Gartengrundstück im Bereich „An der Hornungsbrücke“ in Größe von 285 m² an den damaligen Pächter
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- | veräußert.
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- | Im Jahr 2018 wurde im Bereich „Im Münsterfeld“ aufgrund der Verlegung des Kleingartenvereins „Waidesgrund“ Grabeland in eine
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- | Kleingartenanlage umgewandelt.
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- | Die Fläche „Im alten Weiher“ an der B27 gegenüber des Grabelandes Heidelsteinstraße wurde v.a. in 2018 mit dem Ziel gekauft, als
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- | Renaturierungsfläche in einem interessanten Naturraum zu dienen.
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- | Planungen sehen vor, die gesamte Fläche als Ausgleichsfläche zur
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- | Renaturierung des Ronsbachs zu nutzen.
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- | In den letzten 16 Jahren wurden ca. 5.500 m² an Grabeland aufgegeben. Im
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- | Zuge der LGS kommen ca. 1500 m² hinzu.
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- | Frage 3:
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- | Wo können weitere städtische Flächen außerhalb von
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- | Kleingartenanlagen für den Gemüsebau und „urban gardening“ zur
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- | Verfügung gestellt werden?
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- | Antwort:
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- | Zusätzliche Flächen können außerhalb von Kleingartenanlagen nicht zur
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- | Verfügung gestellt werden. Die Knappheit an Ackerlandflächen in Fulda im
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- | landwirtschaftlichen Bereich lässt dies derzeit nicht zu. Grünlandflächen dürfen
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- | zudem grundsätzlich nicht umgebrochen werden.
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- | Fulda, 7. September 2020
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| ===Telekom-Grundstück Haimbach – Preissteigerung für Wohnraum initiiert=== | | ===Telekom-Grundstück Haimbach – Preissteigerung für Wohnraum initiiert=== |