Stadtverordnetenversammlung September 2016

Aus Fuldawiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

Tagesordnung

Ursprünglich waren in der Einladung die Tagesordnungspunkte Soziale Stadterneuerung Ostend/ Ziehers Süd, Bericht zur Haushaltswirtschaft 2016 und Jahresabschluss Stadt Fulda 2015 in der Tagesordnung II. Eine Diskussion oder Wortmeldung zu den Punkten wäre nicht möglich gewesen, da die Tagesordnung am Block abgestimmt wird. Wir hoben die Punkte jedoch in die TOP II und ermöglichten somit, dass Besucher und Presse von den Themen Notiz nehmen können.


Tagesordnung I

1. Wahl der Mitglieder in den Trägerausschuss der RhönEnergie Fulda GmbH

2. Wahl der Mitglieder in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Fulda

3. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge - SV 19.09.2016

4. - Soziale Stadterneuerung Ostend/ Ziehers Süd - Integriertes Handlungskonzept

5. Bericht zur Haushaltswirtschaft 2016 gemäß § 28 GemHVO

6. Jahresabschluss Stadt Fulda 2015

Tagesordnung II

5. Umwandlung der ITZ GmbH zur Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH

8. Wiederwahl des Ortsgerichtsschöffen Stephan Link für den Stadtbezirk Fulda I

9. Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Fulda I

Verlauf

Abstimmung Tagesordnung II

Bericht folgt

Wahlen für den Trägerausschuss der RhönEnergie Fulda und Verbandsversammlung des Abwasserverband

Bericht folgt


Anfragen und Anträge Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda

Presseerklärung

Strom- und Straßensperren, Sanierungsbedarf, Soziokultur und Sonntage im Stadtparlament

Am kommenden Montag, 19. September 2016 findet ab 18 Uhr eine Sitzung der Fuldaer Stadtverordneten im Fürstensaal des Stadtschlosses statt. Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda hat einen Antrag eingereicht und wird 17 Anfragen an den Magistrat richten.

„Immer mehr Menschen arbeiten in prekären Beschäftigungsverhältnissen und können von ihrer Arbeit nicht leben. Vor diesem Hintergrund wird nach den Dienstleistungs- und Werkverträgen sowie den Honorar- und Lehraufträgen gefragt, unter denen Menschen ohne jegliche soziale Absicherung, ja sogar ohne Krankenversicherung für die Stadt Fulda arbeiten. Dies ist eine Anstellungsform mit noch schlechteren Bedingungen als bei der städtischen Leiharbeitsfirma proCommunitas GmbH. Gleichzeitig wurden im laufenden Jahr aber die veranschlagten Mittel für reguläre Verträge mit den Bedingungen des Öffentlichen Dienstes bisher nicht in voller Höhe in Anspruch genommen“, weiß Fraktionsvorsitzende Karin Masche und kritisiert „diese Reduzierung der Personalausgaben auf dem Rücken der Beschäftigten.“

Die Frage nach „angemessenem Lohn“ ist auch Teilaspekt des Themas Ladenöffnung. Die Liberalisierung führte leider dazu, dass im Einzelhandel der Anteil der Stellen, die ein auskömmliches Einkommen bieten, sinkt. Konkret geht es der linken Fraktion am Montag jedoch um die heikle Genehmigungspraxis für die Erlaubnis verkaufsoffener Sonntage in Fulda.

Kürzlich hat der Fahrgastverband Pro Bahn & Bus e.V. den Sanierungsbedarf des Fuldaer Bahnhofs benannt. Unser Bahnhof ist nicht nur ein wichtiger Verkehrsknotenpunkte für die Menschen der Stadtregion, sondern auch wichtig für Wirtschaft und Tourismus. daher interessiert sehr, wie der Magistrat die Zukunft des Bahnhofs einschätzt.

Die Rabanusstraße trennt die Fußgängerzonen untere Bahnhofstraße und Universitätsstraße. An beiden Seiten regelt eine Lichtsignalanlage den Verkehr. „Diese beiden Ampeln senken die Sicherheit des Fußverkehrs, da dem motorisierten Verkehr durch Grün ‚Freie Fahrt‘ signalisiert wird und so die Aufmerksamkeit für die querenden Menschen gesenkt wird. Welche Alternativen für die Verkehrsregelung an dieser Stelle werden derzeit geprüft und wann ist eine Änderung geplant?“ wird daher gefragt.

Während des Fuldaer Genussfestivals (23. – 26. Juni 2016) wurde Radelnden die Durchwegung der Pauluspromenade untersagt. Fahrräder durften nicht einmal durchgeschoben werden. „Damit war der offizielle Radfernweg dort ohne Not gesperrt. Wie wurde diese Maßnahme begründet? Wird auch künftig bei diesem Festival so verfahren?“ der Fraktion Die Linke.Offene liste / Menschen für Fulda geht es darum, Mobilität gerecht zu gestalten. „Ein Umweg von zwei, drei Kilometern ist für motorisierte Verkehrsteilnehmende ein Klacks. Für Radelnde ist das ein ungleich höherer Aufwand“, wird erläutert.

Um das Thema ‚gerechte Mobilität‘ geht es auch in einer weiteren Anfrage: „Am 8. Juli 2016 wurde im Sportpark Johannisau der Tag des Deutschen Sportabzeichens veranstaltet. Der Tag stand unter dem Leitgedanken ‚Inklusion‘. Für den Zeitraum wurde vorbildlich ein Bushalt am Stadion eingerichtet, echt sehr schön“, wird gelobt. Doch an der Haltestelle wurde darauf hingewiesen, dass in jedem Bus nur jeweils ein Rollstuhlplatz zur Verfügung stand. Da andererseits geradezu für die Teilnahme beeinträchtigter Menschen geworben wurde, wirkte das Busangebot gelinde gesagt wenig ambitioniert. Doch das Motiv für diese Anfrage liegt nicht darin begründet, dass wir uns beschweren wollen. Vielmehr wollen wir einen Anstoß geben, das nächste Mal besser vorbereitet zu sein.“

Um das in der Langebrückenstraße 14 beheimatete Café Panama des Jugendwerks der Arbeiterwohlfahrt sind vielfältige soziokulturelle Angebote vieler Gruppen, Initiativen und Vereine entstanden: Kulturelle Unterhaltung, soziales Engagement, ökologisch nachhaltige Projekte, freie Kunst und Kunsthandwerk ziehen viele Menschen an – ca. 18.000 Besucher*innen jährlich und ca. 250 ehrenamtlich Engagierte zeugen davon. Ein solches Zentrum ist einmalig in Fulda. „Teilt der Magistrat die Ansicht, dass ein solches Zentrum einen wichtigen und notwendigen Freiraum für soziokulturelle Entwicklungen bietet und auch eine wichtige Ergänzung und Erweiterung des kulturellen Angebots in unserer Stadt bildet, das es unabhängig von den Plänen und Entscheidungen der neuen Eigentümer des Areals unbedingt zu erhalten gilt?“ „Wir jedenfalls sind der Überzeugung, dass ein solcher Ort ganz wichtig auch für die Entwicklung unserer Stadt ist und dies auch von der Stadt Fulda gefördert werden muss“, bekräftigt Ute Riebold. „Das können wir uns auch leisten. Beispielsweise ist die Prognose für die Gewerbesteuereinnahmen für das Jahr 2016 mittlerweile um 11 Millionen Euro gestiegen. Als der Haushalt 2016 verabschiedet wurde, wurde noch von einer Einnahme in Höhe von 44 Millionen Euro ausgegangen. Aktuell wird mit 55 Millionen gerechnet.“

Zwei Anfragen beschäftigen sich damit, dass die Stadtverwaltung häufig Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplans genehmigt – nicht immer zur Freude der Allgemeinheit. Thematisiert werden die derzeit im Bau befindliche größere Wohnanlage in der Graf-Spee-Straße und der geplante Neubau in der Bahnhofstraße 17 (früher Aldi-Markt). Hier wird befürchtet, dass der Lieferverkehr während der Ladevorgänge den Gehwegbereich blockieren wird.

Da weder Stadt noch Landkreis Fulda bisher darüber informierten, ob der beabsichtigte Erwerb des Gebäudes der Fuldaer Hauptpost mittlerweile vollzogen ist, wurde eine offizielle Anfrage eingereicht.


Während der Diskussion um die Fusion von ÜWAG und GWV wurde stets betont, dass dies nicht eine Verlagerung bzw. Zusammenlegung aller Abteilungen in ein Gebäude nach sich ziehen würde. „Laut neueren Verlautbarungen verhält sich das ganz anders. Auch das Thema interessiert uns.“

Viele Jahre wurde im Gebäude am städtischen Busplatz ein Kiosk betrieben. Dieser ist nun geschlossen, deutliche Spuren von Vandalismus sind bereits sichtbar. „Das senkt die Aufenthaltsqualität dieses Platzes. Umgehend muss das Gebäude wieder genutzt werden – gegebenenfalls als Pausenraum für die Busfahrerinnen und Busfahrer“, schlägt Fraktionsvorsitzende Karin Masche vor.

Mittels einer weiteren Initiative möchte die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda die Kosten für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen, Anzeigen und Informationen der Stadtverwaltung erfahren.

Zudem hat die Fraktion einen Antrag zur unmittelbaren Beratung und Beschlussfassung eingereicht. Ziel ist ein ermäßigter Tarif für Strom zugunsten der Menschen, die sich in wirtschaftlich schwierigen Situationen befinden. Begründet wird die Initiative mit der wachsenden Anzahl Menschen, die die steigende Stromrechnung nicht mehr bezahlen können und den daraus resultierenden Stromsperren. „Das ist nicht akzeptierbar. Die Versorgung mit Strom ist eine zentrale Voraussetzung für menschenwürdiges Wohnen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und somit ein Grundrecht“, erklärt Stadtverordnete Dajana Andre.

Weitere Anfragen beschäftigen sich mit der geplanten Sanierung der Altlast in Bronnzell, der abgeschlossenen Sanierung der Altlast in Löschenrod und der Entsorgung des Abraums des Geländes Weisensee (LZB-Areal) an der Dalbergstraße.

Der Wortlaut der Anfragen und weitere Informationen zu dieser Stadtverordnetenversammlung sind hier veröffentlicht:


Veröffentlicht: fuldainfo [1]


Keine Stromsperren – Strom-Sozialtarif für Haushalte mit Niedrigeinkommen

Antrag zur unmittelbaren Beratung und Beschlussfassung

Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt, dass der Magistrat der Stadt Fulda in Verhandlungen mit der RhönEnergie tritt, um einen ermäßigten Tarif für Strom zugunsten der Menschen, die sich in wirtschaftlich schwierigen Situationen befinden zu verwirklichen.

Denkbar wäre es, dass die RhönEnergie die Grundgebühr nicht in Rechnung stellt und /oder einen ermäßigten Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde anbietet.

Dies sollte vor allem für folgende Bürgerinnen und Bürger gelten :

  • Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis, sofern diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können
  • Empfänger von Sozialgeld oder ALG II einschl. Leistungen nach § 22
  • Empfänger von Leistungen nach dem WoGG (Wohngeld)
  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII
  • Empfänger von Leistungen nach § 6a des Kindergeldgesetzes (Kinderzuschlag)
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsfördergesetz, die nicht bei den Eltern leben
  • Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 des Bundesversorgungsgesetzes
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge
  • Empfänger von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 a oder § 27 d des Bundesversorgungsgesetz
  • Empfänger von Pflegezulagen nach $ 267 Abs. 1 des Lastenausgleichgesetzes

Begründung:

Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda fordert, dass Stromsperren für Transferleistungsbezieher ein Tabu bleiben sollten. Wegen ständig steigender Preise können immer mehr Menschen ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen. Gerade Bezieher von Transferleistungen trifft diese Preisentwicklung besonders hart. Während Miete, Heiz– und Betriebskosten gesondert in der Sozialgesetzgebung berücksichtigt werden, müssen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII die Stromkosten aus ihrem Regelsatz bestreiten. Seit diesem Jahr bekommen Alleinstehende 404 €, 33,77 € davon sind für den Ausgabeposten Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vorgesehen.

Doch allein schon für den Strom geben die Haushalte nach Untersuchungen der Caritas, Check 24 und Stromspar-Check deutlich mehr aus, im Schnitt 44,74 €. Die rund 9 € müssen folglich an anderer Stelle eingespart werden, wobei wir betonen möchten, dass dann für die Posten des Regelsatzes für Wohnen und Instandhaltung nichts mehr zur Verfügung steht. Da die Stadt Miteigner der Firma RhönEnergie ist, kann sie ihren Einfluss geltend machen und darauf hinwirken für Leistungsberechtigte Sondertarife einzuführen.

Stadtverordnete Dajana Andre


siehe hierzu auch den Haushaltsantrag aus 2015 Fond zur Vermeidung von Strom- und Gassperren

Zahlen zu Stromsperren in der Stadtverordnetenversammlung September 2015#Anfrage: Abschaltungen von Strom- und Gasversorgung durch Rhoenenergie

L14 – wichtiger Freiraum für soziokulturelle Entwicklungen

Um das in der Langebrückenstraße 14 beheimatete Café Panama des Jugendwerks der Arbeiterwohlfahrt sind vielfältige soziokulturelle Angebote vieler Gruppen, Initiativen und Vereine entstanden: Kulturelle Unterhaltung, soziales Engagement, ökologisch nachhaltige Projekte, freie Kunst und Kunsthandwerk ziehen viele Menschen an – ca. 18.000 Besucher*innen jährlich und ca. 250 ehrenamtlich Engagierte zeugen davon. Ein solches Zentrum ist einmalig in Fulda.

Wir fragen dazu den Magistrat: Teilen Sie die Ansicht, dass ein solches Zentrum einen wichtigen und notwendigen Freiraum für soziokulturelle Entwicklungen bietet und auch eine wichtige Ergänzung und Erweiterung des kulturellen Angebots in unserer Stadt bildet, das es unabhängig von den Plänen und Entscheidungen der neuen Eigentümer des Areals unbedingt zu erhalten gilt?

Ute Riebold


Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld


Ich teile die Auffassung, dass die Aktivitäten und Initiativen rund um das Café Panama eine sehr positive Facette unserer städtischen Vielfalt sind. Es wäre sicherlich erstrebenswert, wenn es gelänge, dass die Initiativen zunächst teilweise in einen künftigen Nutzungsmix mit dem Thema Wohnen eingebunden werden könnten. Wie berichtet, laufen hierzu bereits Gespräche. Gleichwohl will ich nochmals bekräftigen, dass ich das Areal zumindest zum Teil als hervorragend geeignet halte, um innenstadtnah bezahlbaren bzw. sozial geförderten Wohnraum zu schaffen.


Presseerklärung

Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda unterstützen das Zentrum Langebrückenstraße 14 „Wichtiger Ort!“

L14-Hoffest am Samstag, 18. September 2016

Die Stadtfraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda unterstützt das Engagement den Ort Langebrückenstraße 14 als lebendigen Freiraum vielfältiger politischer, sozialer und kultureller Entwicklungen zu erhalten. „Ein solches Zentrum ist einmalig in Fulda. Vielfältiges gesellschaftliches Engagement über 20 Jahre hinweg ließ hier einen spannenden Ort wachsen, an dem Kreatives entsteht. Kulturelle Unterhaltung, soziales Engagement, ökologisch nachhaltige Projekte, freie Kunst und Kunsthandwerk – hier werden Integration, Inklusion und Teilhabe nicht propagiert, sondern praktiziert, hier wird ein weltoffenes Fulda nicht erstrebt, sondern gelebt. Ein solcher Ort ist ganz wichtig – nicht nur für die ca. 20 dort derzeit beheimateten Projekte und Initiativen mit deren ca. 250 ehrenamtlich Wirkenden, sondern für unsere Stadt. Schon allein die vielen Besucher*innen zeugen davon.

Die Fraktion möchte die Thematik am kommenden Montag in der Stadtverordnetenversammlung diskutieren (19.09.2016, 18 Uhr, Stadtschloss Fulda, Fürstensaal). Zudem weist sie auf das Hoffest am kommenden Sonntag hin: „Am Sonntag bietet sich für alle Interessierten die Gelegenheit, sich vor Ort zu informieren und mit dem Anliegen zu solidarisieren. Wenn ihr Zeit habt, nehmt doch bitte die Einladung der L14-Aktiven an und kommt zum Hoffest.“

Hoffest | L14 lebt!

Sonntag | 18. September 2016 | 13 – 22 Uhr

Langebrückenstraße 14 | 36037 Fulda

Veröffentlicht: in keinem Fulda Print oder online Medium


Dienstleistungs- und Werkverträge, Honorar- und Lehraufträge bei der Stadt Fulda

Neben Beschäftigungen bei der stadteigenen Leiharbeitsfirma Pro Communitas, die nicht nach dem Tarif des Öffentlichen Dienstes entlohnt werden (TVöD), gibt es weiterhin auch noch Personen mit Dienstleistungs- und Werkverträgen, Honorar- und Lehraufträgen, die im Auftrag der Stadt tätig sind.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. In welchen Bereichen und für welche Tätigkeiten gibt es solche Dienstleistungsverträge?

2. Wieviele Personen sind mit Dienstleistungs- bzw Werkverträgen oder Honorar- und Lehraufträgen für die Stadt tätig?

3. Werden hier Sozialversicherungsbeiträge geleistet und gibt es Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

4. Welche soziale Absicherung haben (bzw. hatten in der Vergangenheit) Personen mit Dienstleistungs- und Werkverträgen, Honorar- und Lehraufträgen im Falle eines Arbeitsunfalles?

Karin Masche, Fraktionsvorsitzende



Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld

zu Frage 1.: In welchen Bereichen und für welche Tätigkeiten gibt es solche Dienstleistungsverträge

Die Stadt Fulda hat einen Dienstleistungsvertrag mit der Arbeiterwohlfahrt Fulda geschlossen zur Erbringung von Hausmeisterdiensten im Mehrgenerationenhaus im Bürgerzentrum Aschenberg. Hier werden Personalkosten für 18 Wochenstunden übernommen.


zu Frage 2.: Wie viele Personen sind mit Dienstleistungs- bzw. Werkverträgen oder Honorar- und Lehraufträgen für die Stadt Fulda tätig.

Insgesamt sind derzeit rd. 311 Personen in Dienstleistungs-, Werk- und Honorarverträgen sowie in Lehraufträgen für die Stadt Fulda tätig.

Dies betrifft folgende Bereich der Verwaltung:

Für das Kulturamt werden für verschiedene Projekte pro Jahr ein bis zwei Werkverträge geschlossen.

Das Amt für Jugend, Familie und Senioren schließt sogenannte Lehraufträge für die Durchführung von Kursen im Bereich der Jugendbildung, in Kinder- und Jugendtreffs sowie in der Schulsozialarbeit.

Dabei handelt es sich um freiberufliche selbständige Kursleitungen, für die die Stadt Fulda Auftraggeberin ist.

Aktuell sind nach Angaben von Herrn Mölleney beschäftigt:

  • in Jugendtreffs insgesamt 48 Personen
  • für Jugendförderung an Schulen / Schulsozialarbeit: 13 Personen
  • Sonstiges: 10 Personen

Insgesamt ca. 71 Personen im Amt 51


Ebenso verhält es sich mit den Lehraufträgen für die Kurse der Volkshochschule, die ebenfalls freiberuflich und selbständig ausgeübt werden.

Aktuell sind hier ca. 102 Personen beschäftigt.

Für die Vorstellungen im Planetarium sind derzeit 12 Personen ebenfalls als selbständige, freiberufliche Honorarkräfte eingesetzt. In der Musikschule sind es aktuell 15 Lehrkräfte, die als Honorarkräfte den Musikschulunterricht abhalten.

Für das Tourismus- und Kongressmanagement werden derzeit 88 Gästeführerinnen und Gästeführer im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit gegen Zahlung eines Honorars eingesetzt.

Im Schul-und Sportamt werden jährlich ca. 21 Personen als Honorarkräfte im Rahmen des „Ganztagsprogramms nach Maß“ in verschiedenen städtischen Schule beschäftigt.


zu Frage 3.: Werden hier Sozialversicherungsbeiträge geleistet und gibt es Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Da es sich sowohl bei den Werkverträgen als auch bei den Honorarverträgen um eine selbständige Tätigkeit handelt, gibt es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall; auch für Krankenversicherung und Altersversorgung werden keine Sozialversicherungsbeiträge durch die Stadt Fulda geleistet.


zu Frage 4.: Welche soziale Absicherung haben (bzw. hatten in der Vergangenheit) Personen mit Dienstleistungs- und Werkverträgen, Honorar- und Lehraufträgen im Falle eines Arbeitsunfalls?

Personen mit Honorar- und Lehraufträgen sind bei der Ausübung des Lehrauftrags entsprechend den Richtlinien des Versicherungsverbandes für Gemeinden und Gemeindeverbände gegen Unfälle versichert, wobei es sich hierbei nur um eine Grundabsicherung handelt (Invaliditätskosten, Bergungskosten, Bestattungskosten, Heilkosten).

Da es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt, sind die Honorarkräfte grundsätzlich auch für ihre versicherungsrechtliche Absicherung selbst verantwortlich.

Auch im Falle eines Werkvertrages führen die Auftragnehmer als freie Mitarbeiter für die Stadt Fulda bestimmte Tätigkeiten selbstständig aus.

Bei einem Werkvertrag wird der/dem Auftragnehmer/in im Vertrag nahegelegt, eigenständig für den erforderlichen Versicherungsschutz zu sorgen. Eine Erstattung der Versicherungsbeiträge erfolgt nicht.

Rabanusstraße trennt Fußgängerzonen

Die Rabanusstraße trennt die Fußgängerzonen untere Bahnhofstraße und Universitätsstraße. An beiden Seiten regelt eine Lichtsignalanlage den Verkehr. Diese beiden Ampeln senken die Sicherheit des Fußverkehrs, da dem motorisierten Verkehr durch Grün „Freie Fahrt“ signalisiert wird und so die Aufmerksamkeit für die querenden Menschen gesenkt wird.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Welche Alternativen für die Verkehrsregelung an dieser Stelle werden derzeit geprüft?

2. Wann ist eine Änderung geplant?

Ute Riebold


Antwort von Herrn Bürgermeister Wehner

1. Welche Alternativen für die Verkehrsregelung an dieser Stelle werden derzeit geprüft?

Die Straßenverkehrsbehörde prüft derzeit keine Alternativen!

Laut Auskunft der Polizei gab es in den zurückliegenden Jahren an besagter Stelle keine gemeldeten Verkehrsunfälle mit Fußgängern.

Für Fußgänger stehen in Höhe der Genossenschaftsbank und in Höhe des Kaufhof Galeria zwei sichere signalisierte Stellen zum Queren der Fahrbahn zur Verfügung.

Das Queren der Fahrbahn zwischen diesen beiden Fußgängerfurten ist nach der Straßenverkehrsordnung weder verboten noch kann dieses unterbunden werden.

Das Tiefbauamt prüft derzeit, ob die Anbringung eines gelb blinkenden Warnlichtes an der Fußgängerfurt in Höhe der Genossenschaftsbank möglich ist, um den fließenden Verkehr in Richtung Stadtschloss auf querende Fußgänger aufmerksam zu machen.

2. Wann ist eine Änderung geplant?

Wie bereits oben erwähnt, ist dort keine Alternative für die Verkehrsregelung geplant!


Fulda, 08.09.2016


Gebäude städtischer Busplatz Heertor

Viele Jahre wurde im Gebäude am städtischen Busplatz ein Kiosk betrieben. Dieser ist nun geschlossen und deutliche Spuren von Vandalismus sind sichtbar.

Wir fragen den Magistrat:

1. Trifft es zu, dass die Räumlichkeiten des Kiosks von der Stadt Fulda vermietet wurden?

2. Wie sollen die Räume weiterhin genutzt werden?

3. Besteht die Möglichkeit die Räume an den Busbetreiber zu vermieten, damit dort ein Pausenraum für die Busfahrerinnen und Busfahrer eingerichtet wird?

Karin Masche, Fraktionsvorsitzende


Antwort von Herrn Stadtbaurat Daniel Schreiner

Frage 1:

Trifft es zu, dass die Räumlichkeiten des Kiosks von der Stadt Fulda vermietet wurden?


Antwort:

Ja. Die Räumlichkeiten waren bis 31.01.2016 verpachtet.


Frage 2:

Wie sollen die Räume weiterhin genutzt werden?

Antwort:

Über die zukünftige Nutzung der Räumlichkeiten wurde noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Eine Neuverpachtung als Kiosk ist jedoch sehr unwahrscheinlich, da seitens der RhönEnergie bzw. des ÖPNV zusätzlicher Flächenbedarf angemeldet wurde. Konkrete Aussagen hierzu können derzeit noch nicht gemacht werden, da noch Abstimmungen zwischen RhönEnergie, LNG, Landkreis und Stadt erforderlich sind.


Frage 3:

Besteht die Möglichkeit die Räume an den Busbetreiber zu vermieten, damit dort ein Pausenraum für die Busfahrerinnen und Busfahrer eingerichtet wird?

Antwort:

siehe Frage 2.

Fulda, 19. September


Fuldaer Genussfestival – leider kein Genuss für Radelnde

Während des Fuldaer Genussfestivals (23. – 26. Juni 2016) wurde Radelnden die Durchwegung der Pauluspromenade untersagt. Fahrräder durften nicht einmal durchgeschoben werden. Damit war der offizielle Radfernweg dort ohne Not gesperrt.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Wie wurde diese Maßnahme begründet?

2. Wird auch künftig bei diesem Festival so verfahren?

Ute Riebold


Antwort von Herrn Bürgermeister Wehner

Während des Fuldaer Genussfestivals (23. – 26. Juni 2016) wurde Radelnden die Durchwegung der Pauluspromenade untersagt. Fahrräder durften nicht einmal durchgeschoben werden. Damit war der offizielle Radfernweg dort ohne Not gesperrt.


1. Wie wurde diese Maßnahme begründet?

Im Rahmen des Fuldaer Genussfestivals muss aus Gründen der Sicherheit stets der komplette Verkehr aus der Pauluspromenade zwischen der Einmündung Johannes-Dyba-Allee und dem Paulustor herausgenommen werden.

Hierzu wird das Verkehrszeichen 250 – Verbot für Fahrzeuge aller Art – angeordnet bzw. vor Ort aufgestellt. Dieses Verbot gilt auch für Radfahrer. Es ist dann somit lediglich dem Fußgängerverkehr das Passieren gestattet.

Der Veranstalter darf für seine Veranstaltung den Gehweg entlang der Domseite und die Fahrbahn belegen. Der Gehweg entlang dem Schlossgarten steht weiterhin der Öffentlichkeit zur Verfügung. Dort darf dann auch ein Rad geschoben werden.

Es sei denn, dass dort ein so hohes Fußgängeraufkommen herrscht, dass die Straßenverkehrsbehörde bzw. die Ordnungspolizei / Polizei aus Gründen der Sicherheit und Ordnung regelnd eingreifen muss. Dies kann dann auch einmal dazu führen, dass zeitweise kein Fahrrad mitgeführt werden darf.

Hier müsste dann entweder der Umweg über die Strecke Johannes-Dyba-Allee – Eduard-Schick-Platz – Michaelsberg oder Schlossstraße – Heinrich-von-Bibra-Platz – Kurfürstenstraße gewählt werden.


Bahnhof Fulda – Sanierungsbedarf

Kürzlich hat der Fahrgastverband Pro Bahn & Bus e.V. den Sanierungsbedarf des Fuldaer Bahnhofs benannt.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Gibt es Signale von der Bahn diese Schwachstellen des Bahnhofs zu beheben?

2. Was muss vordringlich saniert werden, um Funktionstüchtigkeit und Benutzerfreundlichkeit des Fuldaer Bahnhofs zu erhalten?

Ute Riebold


Antwort von Herrn Stadtbaurat Daniel Schreiner

Frage 1:

Gibt es Signale von der Bahn diese Schwachstellen des Bahnhofs zu beheben?

Antwort:

Inwieweit die Deutsche Bahn AG und “Pro Bahn & Bus e.V.“ in Kontakt stehen, entzieht sich unserer Kenntnis. Aus Gesprächen zwischen Fachverwaltung und Bahnhofsmanagement ist bekannt, dass dem Fuldaer Bahnhof grundsätzlich eine gute Bedeutung zukommt und hierfür auch Investitionen getätigt werden sollen.


Frage 2:

Was muss vordringlich saniert werden, um Funktionstüchtigkeit und Benutzerfreundlichkeit des Fuldaer Bahnhofs zu erhalten?

Antwort:

Hunderte von Fahrgästen beweisen täglich die Funktionstüchtigkeit des Bahnhofs. Wichtige Themen hinsichtlich der Benutzerfreundlichkeit sind der Aufzug, das obere Ladenlokal sowie die bekannten Probleme des Wassereintritts.

Fulda, 19. September 2016


Der Tag des Deutschen Sportabzeichens – große Inklusionssportveranstaltung

Am 8. Juli 2016 wurde im Sportpark Johannisau der Tag des Deutschen Sportabzeichens veranstaltet. Für den Zeitraum wurde ein Bushalt am Stadion eingerichtet. An der Haltestelle wurde darauf hingewiesen, dass in jedem Bus nur jeweils ein Rollstuhlplatz zur Verfügung stand – der Tag stand unter dem Leitgedanken Inklusion!

Wir fragen dazu den Magistrat:

Werden bei künftigen Ersatzbeschaffungen Busse gekauft, die durch klappbare Sitze u. ä . mehr Raum für Rollstühle bieten können?

Ute Riebold


Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld:

Die Niederflurbusse der RhönEnergie Verkehrsbetriebe sind mit einer Sondernutzungsfläche für die Beförderung von Rollstuhlfahrern und Kinderwagen bzw. Rollatoren ausgestattet. Die ausgewiesene flexible Sondernutzungsfläche/Stehperron hat eine Fläche von mind. 900x1300 mm und entspricht der VDV-Schrift 230 für Niederflur-Stadtlinienbusse sowie dem Nahverkehrsplan.


Die Sondernutzungsfläche könnte im Zuge von Neubeschaffungen nur durch Verzicht auf Sitzplatzreihen erweitert werden. Eine Kompensation ist nur teilweise durch den Einbau von Klappsitzen (quer zur Fahrtrichtung ohne Haltebügel) möglich. Die Anzahl der Sitzplätze im Bus würde sich reduzieren.

Im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes werden auch die (Mindest-)Standards/Ausstattungskriterien von Stadtlinienbussen zu diskutieren, die unterschiedlichen Interessen abzuwägen und entsprechende Rahmenvorgaben aufzunehmen sein.

Fulda, den 12.09.2016


Heinrich-von-Bibra-Platz 5 – 9 – wem gehört die Hauptpost?

Wir fragen den Magistrat:

1. Ist der beabsichtigte Erwerb des Gebäudes der Fuldaer Hauptpost durch Stadt und Landkreis Fulda mittlerweile vollzogen?

Falls nein:

2. Woran liegt es, dass der Kauf noch nicht getätigt wurde?

Ute Riebold


Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld


1. Ist der beabsichtigte Erwerb des Gebäudes der Fuldaer Hauptpost durch Stadt und Landkreis Fulda mittlerweile vollzogen?

2. Falls nein: Woran liegt es, dass der Kauf noch nicht getätigt wurde?

Die Immobilie Hauptpost ist durch Stadt und Landkreis gemeinsam erworben worden. Die Eigentumsübertragung ist vertraglich auf den 01.01.2017 festgelegt worden; die Post verfügt allerdings noch über eine Mitnutzung bis Mitte 2018. D.h., dass die Deutsche Post zumindest von Januar 2017 bis Mitte 2018 Mieter von Stadt und Landkreis sein wird.

Verkaufsoffene Sonntag in Fulda – Genehmigungspraxis auf dem Prüfstand

Das Bundesverwaltungsgericht hat verdeutlicht (BVerwG 8 CN 2.14 – Urteil vom 11. November 2015), unter welchen Umständen verkaufsoffene Sonntage durchgeführt werden dürfen. Daraufhin wurden auch durch hessische Verwaltungsgerichte bereits einige geplante verkaufsoffene Sonntage gekippt, da die Genehmigungen der Gemeinden gegen § 14 LadSchlG (Gesetz über den Ladenschluss) verstießen.

Folgt man den Urteilen, ist die Fuldaer Genehmigungspraxis wohl kaum gerichtsfest. Insbesondere beim sogenannten Frühlingsfest lässt sich leicht darlegen, dass dies nur etabliert wurde, um die Öffnung der Läden an dem Sonntag gemäß § 6 Hessisches Ladenöffnungsgesetz (HLöG) freigeben zu können. „Bei verfassungskonformer Auslegung dieser Vorschrift (§ 14 LadSchlG) ist die Öffnung von Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot nur dann mit dem Sonntagsschutz vereinbar, wenn der Markt und nicht die Ladenöffnung den öffentlichen Charakter des Tages prägt. Dazu muss der Markt für sich genommen – also nicht erst aufgrund der Ladenöffnung – einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen, der die zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt.“1, verkündet das Bundesverwaltungsgericht.

Wir fragen dazu den Magistrat:

Wird vor diesem Hintergrund weiterhin an der bisherigen Genehmigungspraxis festgehalten?

1 aus: https://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2015&nr=91 | am 06.09.2016 / 14:23 MESZ

Ute Riebold


Siehe auch Verkaufsoffener Sonntag


Antwort von Bürgermeister Dag Wehner

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 ist dem Magistrat der Stadt Fulda bekannt. Mit den Vertretern des Fuldaer Einzelhandels werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer sonntäglichen Geschäftsöffnung hinsichtlich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes erörtert. Anträge zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage werden sorgfältig auf Übereinstimmung mit der geltenden Rechtslage geprüft.

Fulda, den 19.09.2016


Wohnanlage Graf-Spee-Straße

Wir fragen den Magistrat:

1. Welche Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurden für die derzeit im Bau befindliche größere Wohnanlage in der Graf-Spee-Straße beantragt, welche wurden erteilt?

2. Was ist mit dem benachbarten städtischen Baugrundstück geplant?

Ute Riebold


Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner


Frage 1:

Welche Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurden für die derzeit im Bau befindliche größere Wohnanlage in der Graf-Spee-Straße beantragt, welche wurden erteilt?

Antwort:

Es wurden Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters in südöstlicher Richtung zum Galgengraben hin und bezüglich der Überschreitung der Geschossflächenzahl um 0,08 erteilt. Der Magistrat wurde eingebunden und hat die Befreiungen beschlossen.


Frage 2:

Was ist mit dem benachbarten städtischen Baugrundstück geplant?

Antwort:

Wir prüfen derzeit eine Verwertung für studentisches Wohnen.


Fulda, 19. September 2016


Abriss und Neubau Bahnhofstraße 17 (ehemaliger Aldi-Markt)

Wir fragen den Magistrat:

1. Ist der Bauantrag für die Bahnhofstraße 17 mittlerweile eingegangen?

Falls ja: 2. Wie ist der zeitliche Ablauf von Abriss und Neubebauung geplant?

3. Welche Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind beantragt und welche werden erteilt?

4. Ist geplant, die Belieferung des Marktes so zu regeln wie im Bestandsgebäude – die Lkws stehen während des Be- und Entladens auf dem Grundstück – oder wird der Lieferverkehr künftig einen Teil des öffentlichen Straßenraums (Gehwegbereich) während der Ladevorgänge blockieren

Ute Riebold



Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner


Frage 1:

Ist der Bauantrag für die Bahnhofstraße 17 mittlerweile eingegangen?


Antwort:

Ja.


Falls ja:

Frage 2:

Wie ist der zeitliche Ablauf von Abriss und Neubebauung geplant?

Antwort:

Hierüber liegen dem Magistrat keine Erkenntnisse vor. Der Abbruch ist bereits genehmigt und könnte aus baurechtlicher Sicht begonnen werden. Für die Bearbeitung des Bauantrags wurden zunächst Unterlagen nachgefordert. Das Verfahren ist folglich nicht abgeschlossen.


Frage 3:

Welche Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind beantragt und welche werden erteilt?

Frage 4:

Ist geplant, die Belieferung des Marktes so zu regeln wie im Bestandsgebäude – die Lkws stehen während des Be- und Entladens auf dem Grundstück – oder wird der Lieferverkehr künftig einen Teil des öffentlichen Straßenraums (Gehwegbereich) während der Ladevorgänge blockieren?

Antwort zu 3 und 4:

Die Fachverwaltung prüft derzeit hinsichtlich einer Befreiung zugunsten Wohnraum und einer geeigneten Lösung der Anlieferung. Ein Ergebnis steht noch nicht fest, weitere Behörden müssen beteiligt werden.

Fulda, 19. September 2016


RhönEnergie Fulda – neue Liegenschaft notwendig?

Während der Diskussion um die Fusion von ÜWAG und GWV wurde stets betont, dass dies nicht eine Verlagerung bzw. Zusammenlegung aller Abteilungen in ein Gebäude nach sich ziehen würde.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Wie kam es zu dieser Fehleinschätzung?

2. Wann zeichnete sich diese ab?

Ute Riebold



Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld


Während der Diskussion um die Fusion von ÜWAG und GWV wurde stets betont, dass dies nicht eine Verlagerung bzw. Zusammenlegung aller Abteilungen in ein Gebäude nach sich ziehen würde.

1) Wie kam es zu dieser Fehleinschätzung?

Nach Kenntnis des Magistrats war in den Fusionsverhandlungen die Verlagerung bzw. Zusammenlegung von Abteilungen kein Diskussionsthema zwischen den Gesellschaftern. Dass im Fusionsprojekt die Optimierung von Geschäftsprozessen sowie Effizienzsteigerungen geprüft werden, war damals und wird auch zukünftig mit der Veränderung der Organisationsstrukturen verbunden sein. Wie dies geschieht ist operative Umsetzung durch die Geschäftsführung. Die Stadt Fulda hat auf Fulda als Sitz der Gesellschaft bestanden, was auch im Konsortialvertrag in II, § 1 (g) als Ziel manifestiert ist.


2) Wann zeichnete sich diese ab?

Nachdem in Folge der Fusion von ÜWAG und GWV zwar Abteilungen zusammengeführt waren, jedoch Unternehmensbereiche rein aus Platzgründen auf 4 Standorte verteilt werden mussten, stellte die Geschäftsführung im Zuge kontinuierlicher Verbesserungsprozesse im Jahre 2015 fest, dass durch die Verringerung der räumlichen Distanz und einer damit verbundenen weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen allen Abteilungen weitere Synergiepotentiale generiert werden können. Darüber hinaus ist die Nutzung eines gemeinsamen Gebäudes für die RhönEnergie Fulda und ihre Tochterunternehmen ein nicht zu unterschätzender Baustein in der kulturellen Integration der Mitarbeiter aus beiden Altunternehmen.

Fulda, 16.09.2016


Kosten für Veröffentlichungen

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die wöchentlich erscheinenden Stadtseiten?

2. Wie hoch sind die darüberhinausgehenden jährlichen Kosten für Stellenanzeigen und andere öffentlichen Bekanntmachungen in regionalen Printmedien?

3. Wie hoch sind ähnliche Ausgaben für Veröffentlichungen in regionalen Online-Medien?

4. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Publikation Fulda Informiert?

Ute Riebold



Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld

Frage 1:

Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die wöchentlich erscheinenden Stadtseiten?


Antwort:

Sie liegen bei rund 120.000 Euro. Die Summe ist in den vergangenen Jahren konstant geblieben. Damit sind auch die Kosten für die allermeisten Stellenanzeigen und amtliche Bekanntmachungen abgedeckt. In den Jahren vor dem Erscheinen der Stadtseiten waren die Kosten für Stellenanzeigen und amtliche Bekanntmachungen in jährlich ungefähr ähnlicher Höhe angefallen.


Frage 2:

Wie hoch sind die darüberhinausgehenden jährlichen Kosten für Stellenanzeigen und andere öffentliche Bekanntmachungen in regionalen Printmedien?

Antwort:

Im Jahr 2015 lagen diese Kosten bei insgesamt 8.715,35 € (diese Summe enthält u.a. auch Nachrufe, die nicht auf den Stadtseiten, sondern im Todesanzeigenteil der Tageszeitung erscheinen; den Großteil dieser Summe für 2015 macht jedoch eine Wahlbenachrichtigung aus, die aus Termingründen nicht über die Stadtseiten veröffentlicht werden konnte). Zum Vergleich: Im Jahr 2014 lag diese Summe bei 987,96 Euro, im Jahr 2013 bei 972,90 Euro.


Frage 3:

Wie hoch sind ähnliche Ausgaben für Veröffentlichungen in regionalen Online-Medien?

Stellenanzeigen werden auch über das regionale Portal „Jobcluster“ publiziert. Dafür wurde im Jahr 2015 eine Servicegebühr in Höhe von 660,45 Euro fällig. Im laufenden Jahr ist noch das Portal Osthessen-News als Verbreitungskanal für Stellenanzeigen hinzugekommen. Kosten hierfür lassen sich noch nicht beziffern.


Frage 4:

Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Publikation Fulda informiert?

Die Kosten schwanken mit der Anzahl der Ausgaben, die pro Jahr erscheinen. Pro Heft liegen die Kosten (inklusive Verteilung) je nach Umfang zwischen rund 19.000 und rund 24.000 Euro. Pro Jahr erscheinen zwischen zwei und fünf Hefte.


Abraum Dalbergstraße – Gelände Weisensee (LZB-Areal)

Wir fragen den Magistrat:

1. Wohin wird/wurde der belastete Abraum des ehemaligen LZB-Areals verbracht?

2. Wie ist die Belastung dieses Abraums klassifiziert?

3. Welche Firmen sind mit der Entsorgung beauftragt?

Ute Riebold



Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner


Frage 1:

Wohin wird/ wurde der belastete Abraum des ehemaligen LZB-Areals verbracht?

Antwort:

Die Altlastenfeststellung für das Grundstück Dalbergstraße 17, auf dem ein Neubau der Landeszentralbank geplant war, erfolgte – aufgrund von festgestellten Belastungen mit Chrom und polycyclischen Kohlenwasserstoffen (PAK) - am 20. Juli 1995. In 1997 wurde der belastete Grundstücksbereich ausgekoffert und der Aushub der Hessischen Industriemüll GmbH zur endgültigen Entsorgung angedient.


Frage 2:

Wie ist die Belastung dieses Abraums klassifiziert?

Antwort:

Ein Teil des Aushubs – mit Chrombelastungen von über 900 mg/ kg - wurde als „besonders überwachungsbedürftiger Abfall zur endgültigen Entsorgung“ (Einstufung nach Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LAGA Z 4 bis Z 5 bzw. Deponieklasse III) eingestuft und im Auftrag der Hessischen Industriemüll GmbH verbrannt bzw. einer Sonderabfalldeponie zugeführt. Ein anderer Teil - mit Chrombelastungen von über 100 mg/ kg – wurde als „Abfall zur Verwertung“ in dafür zugelassenen Abfalldeponien in Südhessen eingebaut.


Frage 3:

Welche Firmen sind mit der Entsorgung beauftragt?

Antwort:

Die Landeszentralbank Frankfurt beauftragte die Firma Lahmeyer International, die den belasteten Abraum in 1997 einer geregelten Entsorgung

(s. Antworten 1 und 2) zuführte.

Fulda, 19. September 2016


Altlast Bronnzell – geplante Sanierung

Wir fragen den Magistrat:

1. In welcher Phase befindet sich die gerichtliche Auseinandersetzung der beiden Eigentümer von zwei der betroffenen 10 Flurstücke, wurde sich mit dem Erben einer weiteren Fläche mittlerweile geeinigt?

2. Ist in der Sanierungsplanung noch immer die Ablagerung von Z2-Material in der sogenannten Profilierungsmasse vorgesehen?

Falls ja: 3. Das Areal liegt im Grundwasserschutzgebiet. Auch die angrenzende Wohnbebauung und das geplante Neubaugebiet sind betroffen. Wie soll ein Wassereintritt in dieses belastete Material sicher dauerhaft verhindert werden – auch während der Bauphase?

4. Besteht die Gefahr, dass während der Bauphase das Risiko für Grundwasser und Wohnbauflächen höher ist als derzeit?

Ute Riebold


Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner


Frage 1:

In welcher Phase befindet sich die gerichtliche Auseinandersetzung der beiden Eigentümer von zwei der betroffenen 10 Flurstücke, wurde sich mit dem Erben einer weiteren Fläche mittlerweile geeinigt?

Antwort:

Für die bauliche Sanierung der Altlast steht weiterhin die Zustimmung von drei Grundstückseigentümern aus. Ein Eigentümerpaar, dem zwei der betroffenen 7 Flurstücke gehören, wurde vom Regierungspräsidium Kassel per Duldungsanordnung verpflichtet, die Sanierung der Altlast auf Kosten der Allgemeinheit zuzulassen. Eine Klage gegen die Duldungsanordnung wurde im Dezember 2015 vor dem Verwaltungsgericht Kassel abgewiesen, die Kläger gingen in die Berufung beim VGH. Der Eigentümer eines weiteren Grundstücks klagte gegen den Sanierungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel. Dieses Verfahren vor dem VG wurde noch nicht verhandelt.

Der Erbe eines Grundstücks, dessen verstorbener Vater der Sanierung bereits zugestimmt hatte, verweigerte sich bisher jedem Einigungsversuch durch Stadt und Regierungspräsidium. Eine Duldungsanordnung des Regierungspräsidiums gegen ihn wird dort vorbereitet.


Frage 2:

Ist in der Sanierungsplanung noch immer die Ablagerung von Z 2-Material in der sogenannten Profilierungsmasse vorgesehen?

Antwort:

Im Zustimmungsbescheid des RP Kassel zur Sanierungsplanung wird vorgeschrieben: „Für Fremdmaterialien zur Profilierung der Deponieoberfläche unterhalb der Dichtschicht ist die Einhaltung der Zuordnungswerte der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAGA) Z 1.2 nachzuweisen; - Überschreitungen bis Z 2 können nur in begründeten Einzelfällen nach Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde zugelassen werden“. Ob in der Ausgleichs- und Gasentladungsschicht tatsächlich Materialen der Einbauklassen Z 1.2 oder Z 2 – vor allem Recyclingmaterialen, die bei der Deponiesanierung üblich und zulässig sind - verwendet werden, wird von der Materialverfügbarkeit während der baulichen Sanierung abhängen.

Frage 3:

Falls ja: Das Areal liegt im Grundwasserschutzgebiet. Auch die angrenzende Wohnbebauung und das geplante Neubaugebiet sind betroffen. Wie soll ein Wassereintritt in dieses belastete Material sicher dauerhaft verhindert werden – auch während der Bauphase?

Antwort:

Die unsanierte Altlast Bronnzell liegt in einem Wasserschutzgebiet. Der Wassereintritt in den derzeit fast ungeschützten Müllkörper soll durch die Sanierung minimiert werden. Fremdmaterialien der LAGA-Zuordnungswerte Z 1.2 bis Z 2 dürfen zur Profilierung der Deponieoberfläche nur unterhalb der geplanten Dichtschicht und nur nach Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde zugelassen werden. Während der baulichen Sanierung würden solche Materialien – nach Anweisung des Regierungspräsidiums - „just-in-time“ angeliefert, abschnittsweise eingebaut und umgehend mit der Dichtschicht abgedeckt.


Frage 4:

Besteht die Gefahr, dass während der Bauphase das Risiko für Grundwasser und Wohnbauflächen höher ist als derzeit?

Antwort:

Für die Wohnbauflächen besteht weder aktuell, noch während der Bauphase, ein Risiko durch die Altlast Bronnzell.

Durch widrige Witterung könnte während der Öffnung des Deponiekörpers und Umlagerung von Abfällen zur Profilierung kurzfristig mehr Niederschlagswasser eindringen als gewöhnlich.

Ein höheres Risiko für das Grundwasser als durch die aktuell ständige Durchsickerung wird dabei allerdings nicht entstehen, zumal nach der Sanierung der Eintrag von Niederschlagswasser in den Deponiekörper abgestellt sein wird.

Fulda, 19. September 2016


Altlast Löschenrod – nach der Sanierung ist vor der Sanierung?

Vor einiger Zeit wurde die Altlast in Löschenrod in ähnlicher Bauweise wie die vorgesehene Planung in Bronnzell saniert. Die aufgebrachten Erdmassen sind jedoch bereits teilweise abgerutscht.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Wie soll das bei der Sanierung in Bronnzell verhindert werden?

2. Was ist ursächlich dafür und wie und wann wird diese Sanierung saniert?

Ute Riebold



Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner


Frage 1:

Vor einiger Zeit wurde die Altlast in Löschenrod in ähnlicher Bauweise wie die vorgesehene Planung in Bronnzell saniert. Die aufgebrachten Erdmassen sind jedoch teilweise abgerutscht. Wie soll das bei der Sanierung in Bronnzell verhindert werden?

Antwort:

Nach der Sanierung der Altlast in Löschenrod waren bisher keine nennenswerten Veränderungen der Deponieabdeckung zu verzeichnen. Da die Sanierung der Altlast in Bronnzell in ähnlicher Bauweise geplant ist, wird auch dort kein Abrutschen von Erdmassen erwartet.


Frage 2:

Was ist ursächlich dafür und wie und wann wird diese Sanierung saniert?

Antwort:

Lediglich in Bereichen, in denen die abschließende Gras-Einsaat der Deponieabdichtung zunächst nicht zufriedenstellend aufging, entstanden oberflächliche Erosionsrinnen durch Starkregenereignisse. Diese gefährden weder den Erfolg der Sanierung, noch die umgebenden Flächen. Der in geringem Umfang erodierte Rekultivierungsboden wurde vom umlaufenden Entwässerungssystem aufgenommen und beschleunigte dort die Begrünung der geschotterten Entwässerungsgräben.

Erosionsrinnen in der wassergebundenen Decke der steilen Zufahrten zu den Gasfenstern werden im Rahmen der Deponienachsorge beseitigt.

Die Grasnarbe auf der Deponie ist inzwischen dicht geschlossen, die Begrünung wird durch regelmäßige Mahd gepflegt und erhalten. Eine weitere Sanierung in Löschenrod ist daher nicht erforderlich.


Fulda, 19. September 2016


Wirtschaftliche Situation im Haushaltsjahr 2016

Zum Stichtag 30.06.2016 ergibt sich für die Jahresergebnisprognose, dass statt 44 Millionen € nun 55 Millionen € aus Gewerbesteuereinnahmen erwartet werden können.

Wir fragen den Magistrat:

1. Wann war absehbar, dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer die Ansatzerwartungen aus dem Haushaltsplan um mehrere Millionen übertreffen werden?

2. Warum wurden die veranschlagten Mittel für Personal bisher nicht in voller Höhe in Anspruch genommen?

Karin Masche, Fraktionsvorsitzende



Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld

1. Wann war absehbar, dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer die Ansatzerwartungen aus dem Haushaltsplan um mehrere Millionen übertreffen werden?

Zu Beginn des Haushaltsjahres 2016 sind wir noch unterhalb der Ansatzerwartungen gestartet. Sicher absehbar ist es daher erst mit der letzten Veranlagung zur Gewerbesteuer im Dezember, ob und in welcher Höhe die Einnahmen aus Gewerbesteuer den Ansatz des Haushaltsjahres übersteigen werden. Die Einnahmen aus Gewerbesteuer sind volatil und hängen stark von den einzelunternehmerischen Entscheidungen ab.

2. Warum wurden die veranschlagten Mittel für Personal bisher nicht in voller Höhe in Anspruch genommen?

Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Personalausgaben zum Stichtag 30.06.2016 und einer Hochrechnung für das 2. Halbjahr verbleibt eine Reserve in Höhe von ca. 1.079.705 €.

Die Abweichung resultiert zum einen aus Einsparungen durch nicht oder noch nicht besetzte Stellen und zum anderen aufgrund von Langzeiterkrankungen (Wegfalls der Lohnfortzahlung nach 6 Wochen). Bei der Hochrechnung wurden alle Stellen für 12 Monate in voller Höhe veranschlagt, so dass bei Abweichungen immer eine Reserve entsteht.


Fulda, 12.09.2016


Soziale Stadterneuerung Ostend/ Ziehers Süd - Integriertes Handlungskonzept

Rede folgt

Bericht zur Haushaltswirtschaft 2016 und Jahresabschluss Stadt Fulda 2015

Wortmeldung Karin Masche, Fraktionsvorsitzende

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

Liebe Anwesende


Zur Einnahmesituation der Stadt Fulda stehen heute der Jahresabschluss 2015 und die Prognose für das Jahr 2016 auf der Tagesordnung.

Das Jahresergebnis 2015 schließt mit einem Plus von ca 17 Millionen € ab. (+ 17.093.000)

Die Hauptursachen für die Verbesserung gegenüber der Ansatzkalkulation sieht das Rechnungsprüfungsamt in den Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer (+ 8.278.048,66 €), dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+ 675.112,83 €) und der Grundsteuer B (+ 470.597,08 €).

Fulda liegt mit einem Pro Kopf Gewerbesteuereinkommen von 751 € mit an der Spitze der Kommunen der Flächenländer, die im Durchschnitt 557 € erreichten. Fulda erreicht damit fast das bundesweit führende hessische Mittel was allerdings auch gebildet wird auf der Pro Kopf Gewerbesteuereinnahme von 1778 € in der Finanzmetropole Frankfurt.

Fulda hat etwas das Dreifache an Gewerbesteuer pro Kopf eingenommen als durchschnittlich eine Kommune in Mecklenburg Vorpommern und doppelt so viel wie eine saarländische Kommune.

Beim Finanzierungsüberschuss liegt Fulda an der Spitze der hessischen Sonderstatusstädte mit 256 € pro Kopf, gefolgt von Marburg mit 166 €

Der Trend zu höheren Gewerbesteuereinnahmen setzt sich im Jahr 2016 fort. So sieht die Prognose statt der veranschlagten 44 Millionen sogar 55 Millionen €. Es ist also abzusehen, dass auch 2016 mit einem satten Plus abschließen wird. Allein bei der Gewerbesteuer etwa 25% mehr.

Das Rechnungsprüfungsamt mahnt an:

„Im Bereich der Investitionen sind insgesamt TEUR 11.373 übertragen worden. Von den im Vorjahr übertragenen Haushaltsresten in Höhe von TEUR 14.544 wurden im laufenden Jahr 2015 lediglich TEUR 4.599 (31,6 %) in Anspruch genommen. Es ist davon aus zu gehen, dass in 2016 eine ähnliche Größenordnung abgewickelt wird.

Wir empfehlen, die Haushaltsreste künftig wieder auf eine vertretbare und abwickelbare Größenordnung zurückzuführen“.


Geld sinnvoll ausgeben bedeutet Arbeit, dazu braucht es Personal.

Doch hier erfolgte keine Aufstockung. Das Rechnungsprüfungsamt konstatiert:

„Bei den Personalaufwendungen ist ein Minderbedarf von TEUR 1.662 zu verzeichnen. Darin enthalten sind TEUR 977 geringere Entgelte für Arbeitnehmer und TEUR 301 geringere Beamtenbezüge. Ursächlich dafür sind Verzögerungen bei Stellennachbesetzungen sowie Wegfall der Entgeltfortzahlung bei längerer Krankheit. „

Dies bedeutet: Bereits im Stellenplan vorgesehene Stellen wurden nicht besetzt und Krankenvertretungen mussten die vorhandenen Kolleginnen und Kollegen stemmen. Auch 2016 wurden die Mittel für Personalaufwendungen nicht in voller Höhe in Anspruch genommen.

Beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer wird 2016 bei einem Etatansatz von 24,1 Mio. € nach der letzten Steuerschätzung ein Jahresergebnis von 23,8 Mio. € erwartet. Die Menschen haben also geringere Einkommen als beim Ansatz im letzten Jahr vermutet wurde.

Weniger Geld steht der Mehrheit der Bevölkerung zur Verfügung für die Dinge des alltäglichen Bedarfs, zumal die Kosten wie z.B. bei den Mieten explodieren. Auch die Mehreinnahmen der Grundsteuer B, die voll auf die Mitnebenkosten umgelegt wird, wirft da ein Schlaglicht.

Die Vorlage des Jahresabschlusses 2016 und die Prognose 2016 zeigt auf: die Schere zwischen unten und oben, zwischen arm und reich zwischen 25% plus bei der Gewerbesteuer und dem Sinken der Einkommenssteuer wird größer, auch in Fulda.

Sehr geehrter Magistrat, sehr geehrte Anwesende!

Mit diesem anhaltenden Überschuss der Stadt Fulda werden wir ihre Ausgabenpolitik und die Aufstellung des Haushaltes für 2017 genau betrachten. Das Geld ist da, sorgen wir dafür, dass die Mehrheit der Fuldaer Einwohner auch etwas davon hat und zumindest über die Ausstattung ihrer Stadt an den generierten Gewinnen der Wirtschaft ihren Anteil erhält.

Gebührenerhöhungen, Steigerungen bei Eintrittsgeldern und Kürzungen bei sozialen Leistungen und Unterstützungen sind angesichts dieser Ergebnislage nicht zu rechtfertigen und werden auf gewaltigen Widerstand stoßen.

Medienberichterstattung

Persönliche Werkzeuge