Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung September 2006“

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===Anfrage der SPD-Fraktion betr. eine Untertunnelung der Sickelser Straße am neuen Kreisel zur [[Fulda Galerie|FD-Galerie]]===
===Anfrage der SPD-Fraktion betr. eine Untertunnelung der Sickelser Straße am neuen Kreisel zur [[Fulda Galerie|FD-Galerie]]===
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Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion vom 06. September 2006 bezüglich des Vorschlages einer Untertunnelung der Sickelser Straße am neuen Kreisverkehrsplatz zwischen Sickels und FD-Galerie als Beitrag zur Schulwegsicherung.
 
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Antwort von Stadtbaurätin [[Cornelia Zuschke]]
 
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Frage :
 
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Wie beurteilt der [[Magistrat]] der Stadt Fulda den Vorschlag einer Untertunnelung der Sickelser Straße arn neuen Kreisel zur [[Fulda Galerie|Fulda-Galerie]] als Beitrag zur Schulwegsicherung?
 
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Antwort:
 
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Eine Untertunnelung der Sickelser Straße am Kreisverkehrsplatz zur Führung der Fußgänger zwischen dem Stadtteil Sickels und der Fulda-Galerie wird vom Magistrat der Stadt Fulda nach Abstimmung mit den beteiligten Fachbehörden aus folgenden Gründen nicht als sinnvoll und ansehbar bezeichnet:
 
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1 .Um das Geländeniveau beidseitig der Sickelser Straße für den Bau einer Untertunnelung absenken zu können ist eine enorme Inanspruchnahme von Flächen erforderlich. Alleine die für Fußgänger und Rollstuhlfahrer notwendigen Rampen, die eine maximale Steigung von 6% müssen sollten, haben bei einer abzusenkenden Höhe von ca. 3,50 m (Brückendurchlass und Brückenstärke) ein Länge von mindestens 60 m. Die bauliche Realisierung wäre daher insbesondere im Einmündungsbereich der Paul-Klee-Straße wegen des bestehenden Geländeniveaus mit der Herstellung von aufwendigen technischen Ingenieurbauwerken (Achterbahneffekt) verbunden.
 
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2. Damit wäre die Akzeptanz einer Untertunnelung der Sickelser Straße durch die Fußgänger nicht gegeben. Erfahrungen von anderen Örtlichkeiten mit einer Untertunnelung von Straßen (Bardostraße, B 27, Frankfurter Straße) zeigen, dass die Fußgängertunnel von Fußgängern nur dann angenommen werden, wenn es absolut keine Möglichkeit gibt, die Straße oberirdisch zu queren. Ist die nicht der Fall, nimmt die Mehrzahl der Fußgänger den "kürzesten Weg" und quert an irgendeiner Stelle ohne Schutzmaßnahmen die Straße. Gleiches wäre für die Sickelser Straße zu befürchten, da am Kreuzungsbereich Sickelser Straße/Paul-Klee-Straße/Alexander-Schleicher-Straße grundsätzlich immer die Möglichkeit besteht, die Straße oberirdisch zu queren. Selbst am heutigen Kreisverkehrsplatz meiden Fußgänger den "Umweg" bis zur Querungshilfe und laufen direkt über die Fahrbahn des Kreisverkehrsplatzes.
 
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3. Ferner werden dem Magistrat der Stadt Fulda in regelmäßigen Abständen Beschwerden hinsichtlich der mangelnden Sicherheit von Fußgängern in den bestehenden Fußgängertunneln zugeleitet, zuletzt aktuell bezüglich des Fußgängertunnels an der Kreuzung Bardostraße/Haimbacher Straße/Langebrücken Straße. Angeführt werden hierbei des öfteren die Ängste von Frauen und Kindern bei der Durchquerung der Unterführungen.
 
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4. Für den Bau einer Untertunnelung der Sickelser Straße als zusätzliche Maßnahme zur Führung der Fußgänger wären ca. 250.000 € aufzuwenden. Dieser Aufwand steht in einem groben Missverhältnis zum Querungsbedarf der Fußgänger zwischen dem Stadtteil Sickels und der Fulda Galerie. Dies gilt insbesondere im Vergleich mit ähnlichen Verkehrssituationen in der Stadt Fulda
 
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5. Die gefundene Ampellösung garantiert vielmehr soziale und verkehrliche Sicherheit.
 
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Fulda, 25.09.2006
 
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{{:Anfrage 6 (Stadt)}}
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===Anfrage der Wählergruppe Die Linke. Offene Liste betr. die [[Klinikum Fulda]] gAG===
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'''Anfrage der Wählergruppe Die Linke. Offene Liste betr. die [[Klinikum Fulda]] gAG '''
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===Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. das Rechtsverhältnis der Firmen Medicare und Trio zum [[Klinikum Fulda]]===
===Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. das Rechtsverhältnis der Firmen Medicare und Trio zum [[Klinikum Fulda]]===
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Die Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt den Magistrat:
 
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1. Wie genau ist das Rechtsverhältnis der Firmen Medicare und Trio zum Klinikum Fulda?
 
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2. Welche weiteren Betriebe sind Tochterfirmen o.ä. des Fuldaer Klinikums?
 
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[[Oberbürgermeister]] [[Gerhard Möller]] antwortet oben bei einer andere Anfrage zum Klinikum:
 
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Über die in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Fakten zur einvernehmlichen Beendigung des Anstellungsverhältnisses des bisherigen Medizinischen Vorstands kann ich im Hinblick auf die aktienrechtlichen Bestimmungen keine weiteren Auskünfte geben. Das zuständige Organ hierfür ist der Aufsichtsrat der Klinikum gAG.
 
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Dies gilt auch für die Anfrage TOP 25 zu den Rechtsverhältnissen der Firmen.
 
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Fulda, 25. Sept. 2006
 
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===Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. die neue Wegeführung im Schlossgarten nach Verkauf der Fläche „Altes Zentralbad“===
===Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. die neue Wegeführung im Schlossgarten nach Verkauf der Fläche „Altes Zentralbad“===
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Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen - Stadtverordnetenfraktion vom 11. September 2006 bezüglich die Wegeführung durch den Schlosspark in der Park hinein zum Spielplatz
 
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Antwort von Frau Stadtbaurätin [[Cornelia Zuschke|Zuschke]]
 
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Frage: Wie wird die neue Wegeführung durch den Schlosspark in den Park (Bereich Heinrich-von-Bibra-Platz) hinein zum Spielplatz künftig genau verlaufen?
 
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Antwort:
 
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Im Rahmen des Durchführungsvertrages zum Kaufvertrag wird die Anbindung des Heinrich-von-Bibra-Platzes an das öffentliche Wegenetz des Schlossparks und damit zum Spielplatz im Schlosspark gesichert. Zwischen dem Schlosstheater und dem Neubau verbleibt eine Parzelle von ca. 10 m Breite in städtischem Besitz. Der Investor hat sich verpflichtet hier ein Rampenbauwerk zur Andienung des Theaters und Parks zu errichten. Bestandteil des Rampenbauwerks ist auch eine separate Fußgängeranlage, welche die verkehrssichere Passage vom Heinrich-von-Bibra-Platz in den Schlosspark ermöglicht. Nach Fertigstellung und Abnahme wird der Investor die Erschließungsanlage an die Stadt Fulda übergeben.
 
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Die Lage der öffentlichen Fußwege ergibt sich aus dem vorabgestimmten beiliegendem Lageplan, der den Verkaufsunterlagen beigelegen hat. wobei zwischen den Vertragspartnern vereinbart ist, den exakten Verlauf im Zuge der detaillierteren Projektbearbeitung und Konkretisierung weiter abzustimmen.
 
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Fulda, 25. September 2006
 
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