Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung Oktober 2015“

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3. Warum wurde bei aktueller Neubearbeitung de Bebauungsplanes “Edelzeller Feld” keine Ausweitung als Mischgebiet vorgenommen um dort die angrenzende Wohnbebauung (Edelzeller Siedlung) weiterzuführen und die Option “Wohnen” zu ermöglichen?
3. Warum wurde bei aktueller Neubearbeitung de Bebauungsplanes “Edelzeller Feld” keine Ausweitung als Mischgebiet vorgenommen um dort die angrenzende Wohnbebauung (Edelzeller Siedlung) weiterzuführen und die Option “Wohnen” zu ermöglichen?
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Anfrage der Stadtverordnetenfraktion Die Linke. Offene Liste vom 02.10.15 bezüglich Schaffung von Wohnraum in Fulda
 
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Antwort von Herrn Stadtbaurat [[Daniel Schreiner]]
 
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Frage 1:
 
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Wie können Leerstände auch nichtmeldepflichtiger Wohnungen sowie Gewerbeimmobilien aufgespürt und der Wohnraum Wohnungssuchenden zugeführt werden?
 
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Antwort:
 
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Dem Magistrat sind keine rechtlichen Instrumente bekannt, welche es ermöglichen leerstehende Wohn- oder Gewerbeimmobilien, die nicht aufgrund einer öffentlichen Förderung einer Bindung unterliegen,  Wohnungssuchenden zuzuführen.
 
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Frage 2:
 
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Welche Maßnahmen, die der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Fulda dienen, sind im Haushaltsplanentwurf 2016 vorgesehen und veranschlagt?
 
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Antwort:
 
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Im Haushaltsplanentwurf  ist für 2016 ein Ansatz von 1 Mio. € vorgesehen.
 
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Die konkrete Verwendung soll durch ein kommunales Förderprogramm geregelt werden, welches sich derzeit in Bearbeitung befindet.  Durch das Programm sollen sowohl der Neubau von Sozialwohnungen als auch die Sanierung von Bestandswohnungen gefördert werden.
 
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2016 wird im Hinblick auf günstigere Förderkonditionen mit einem höheren Bedarf von Wohnungsbaufördermitteln gegenüber der Veranschlagung gerechnet. Der erwartete Mehrbedarf wird aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus Vorjahren gedeckt.
 
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Frage 3:
 
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Warum wurde bei aktueller Neubearbeitung des Bebauungsplanes „Edelzeller Feld“ keine Ausweitung als Mischgebiet vorgenommen um dort die angrenzende Wohnbebauung (Edelzeller Siedlung) weiterzuführen und die Option „Wohnen“ zu ermöglichen?
 
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Antwort:
 
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In der Begründung der Bebauungsplanänderung wird ausgeführt, dass die als Gewerbegebiet festgesetzten und durch die ortsansässigen Firmen auch so genutzten Grundstücke auf die Rechtsgrundlage der aktuellen Baunutzungsverordnung umgestellt werden sollen. Diese Aktualisierung ist erforderlich, um eine Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel künftig auszuschließen, was nach der derzeitigen Rechtslage nicht möglich ist. Eine Umwandlung der Flächen in ein Mischgebiet würde in die Eigentumsrechte der dort ansässigen Betriebe existenztiell eingreifen, den Fortbestand der Betriebe gefährden und käme einem enteignungsgleichen Eingriff gleich. Da die Eigentümer der Grundstücke auch künftig an der gewerblichen Nutzung festhalten wollen, stellt die Ausweisung eines Mischgebietes keine Option dar, zumal gesunde Wohnverhältnisse angesichts der Nähe zur B 27 kaum abbildbar sind
 
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Fulda, 16. Oktober 2015
 
===Stärkung des Wohnungsamtes und weiterer kommunaler Wohnungsförderung===  
===Stärkung des Wohnungsamtes und weiterer kommunaler Wohnungsförderung===  
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3. Wie gedenkt der Magistrat, dass der Schaden behoben werden kann, dass die Stadt Fulda nun nicht mit ihren Denkmälern in der Qualitätsoffensive der Wikipedia Berücksichtigung fand?
3. Wie gedenkt der Magistrat, dass der Schaden behoben werden kann, dass die Stadt Fulda nun nicht mit ihren Denkmälern in der Qualitätsoffensive der Wikipedia Berücksichtigung fand?
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Anfrage Nr. 30 der Fraktion DIE LINKE. Offene Liste vom 02.10.2015 bezüglich „Denkmalliste Stadt Fulda“
 
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Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner
 
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Frage 1:
 
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Warum wurde die Denkmalliste der Stadt Fulda trotz Zusicherung des Magistrats vom Oktober 2013 immer noch nicht veröffentlicht?
 
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Antwort:
 
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Die Denkmalliste ist als Buch veröffentlicht. Die 1992 erschienene Denkmaltopografie „Kulturdenkmäler in Hessen Stadt Fulda" und die Fortschreibung kann von jedermann zu den Geschäftszeiten der Unteren Denkmalschutzbehörde bzw. beim Landesamt für Denkmalpflege eingesehen werden, auch Auskünfte werden dort erteilt. Auf Initiative der Denkmalschutzbehörde und des Denkmalbeirates wurden bisher 60 Kulturdenkmäler und fünf Gesamtanlagen nachgetragen. Ca. 100 weitere Datensätze von zur Eintragung vorgesehenen Kulturdenkmälern wurden von der Stadt aufbereitet an die Landesbehörde übergeben. Per Gesetz ist das Land für die Fortschreibung und Veröffentlichung der Ergänzungen zuständig. Die Stadt ist ohne Zustimmung der Landesbehörde nicht berechtigt, noch nicht abschließend geprüfte Vorschläge zu veröffentlichen.
 
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Frage 2
 
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Welche Anstrengungen hat der Magistrat unternommen, damit die Denkmalliste unverzüglich der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird?
 
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Antwort:
 
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Für die Veröffentlichung, z. B. im Internet wurden seitens der Stadt Fulda erhebliche Vorarbeiten (Vorschlagsliste, Karten) erarbeitet und dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen zugearbeitet. Für die abschließende Prüfung und Eintragung in das Denkmalbuch sowie die Einstellung des Denkmalbuches in das Netz (erst bei wenigen Kreisen in Hessen als Pilotprojekt erfolgt) ist ausschließlich die Denkmalfachbehörde zuständig. Auch hier wurden bereits einige Kreise und Städte schrittweise ins Netz gestellt, für die Stadt Fulda war dies aus personellen Gründen beim Land noch nicht möglich.
 
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Frage 3
 
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Wie gedenkt der Magistrat, dass der Schaden behoben werden kann, dass die Stadt Fulda nun nicht mit ihren Denkmälern in der Qualitätsoffensive der Wikipedia Berücksichtigung fand?
 
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Antwort:
 
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Es ist kein Schaden entstanden. Die rechtsverbindliche Internetplattform für Denkmalauskünfte ist nach Entscheidung des Landes Hessen denxweb und nicht Wikipedia.
 
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Diese Informationsquelle ist auch für die Stadt Fulda vorgesehen, kann aber nur vom Landesamt eingepflegt bzw. installiert werden.
 
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Fulda, 16. Oktober 2015
 
==Medien==
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