Stadtverordnetenversammlung Oktober 2014

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==Tagesordnung==
 
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'''Tagesordnung I   '''
 
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1. Wahl der Stadtbaurätin / des Stadtbaurats der Stadt Fulda, Einführung und Verpflichtung
 
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2. Haushaltsplan 2015 einschließlich Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda"
 
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3. Bestimmung des Tages der Wahl des [[Oberbürgermeister]]s/Der Oberbürgermeisterin der Stadt Fulda
 
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4. Interkommunales Gewerbegebiet - öffentlich-rechtliche Vereinbarung - Ansiedlung Sommerlad
 
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5. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge - SV 17.10.2014
 
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'''Tagesordnung II'''
 
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6. Neubau des Notfall- und OP-Zentrums einschließlich 1. OG: BA2 Frauen-Mutter-Kind-Zentrum und 2.-4. OG: chirurgische Bettenstationen am Klinikum Fulda
 
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7. Bericht zur Haushaltswirtschaft 2014 gemäß § 28 GemHVO
 
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8. Beteiligungsbericht 2014
 
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9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda, Stadtteil Lehnerz „Sportplatz Lehnerz“
 
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- Bericht über das Ergebnisse der Offenlegung gemäß § 3(2) und §4(2) BauGB
 
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- Feststellungsbeschluss
 
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==Stellungnahme Sommerlad==
 
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Die Fraktion „DIE LINKE.Offene Liste“ in der Stadtverordnetenversammlung
 
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freut sich mit den Sommerlad-Beschäftigten, dass ein Kompromiss erzielt
 
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wurde, der den Beschäftigten eine berufliche Perspektive ermöglicht,
 
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Arbeitslosigkeit verhindert und neue Arbeitsplätze in der Region schafft.
 
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Kritikwürdig ist aber, wie dieser zugrundeliegende Sachzwang geschaffen
 
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wurde.
 
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Zum Neubau eines Gebäudekomplexes an der A7 hat die Firma Sommerlad die
 
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Region vor vollendete Tatsachen gestellt und kurzerhand den bisherigen
 
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Standort anderweitig verplant. Die Erpressung und Instrumentalisierung
 
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von Kommunalpolitik, Medien und Kolleginnen und Kollegen nahm ihren Lauf,
 
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um das Vorhaben des Neubaus an dieser Stelle entgegen dem Regionalplan
 
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durchzudrücken. Vor aller Augen wurde vorgeführt, wie Investoren
 
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entgegen dem Wohl der Region es bewerkstelligen ihre Vorstellungen zu
 
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realisieren. Die Medien haben in diesem Streit sich nicht darauf
 
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beschränkt zu berichten, sondern haben sich in vielen Fällen auf die
 
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Seite eines der großen Möbelhäuser gestellt.
 
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Wir betrachten den größtmöglichen Nutzen für die Region insgesamt und
 
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die dort lebenden Menschen. Wenn ein Konkurrent der beiden
 
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ortsansässigen Möbelhäuser sich einen Wettbewerbsvorteil durch Umgehung
 
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der bis dahin geltenden Vorgaben verschaffen will, so hat
 
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Kommunalpolitik dem Einhalt zu gebieten.
 
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Dies gilt für Regionalpläne, die verhindern sollen, dass sich neue Gewerbegebiete in die Landschaft
 
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fressen und bestehende Strukturen damit zerstören, aber auch für die
 
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Einhaltung von Sortimentsvorgaben, damit die Innenstädte nicht verwaisen.
 
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Öffentliche Interessen müssen Vorrang vor den Interessen einzelner
 
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Investoren haben!
 
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Und es gilt auch hier "Was des einen Nutzen ist des anderen Schaden" Wir müssen auch langfristig die Arbeitsplatzsicherheit an
 
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anderer Stelle im Blick haben.
 
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Die Zukunft wird zeigen, ob ein „Drive-in-Möbelhaus“ an der Autobahn
 
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sich wirklich als Wettbewerbsvorteil erweisen wird. Die jungen
 
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Käuferschichten aus den Metropolen, die Internetbestellung bevorzugen,
 
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verzichten oft ganz bewusst auf Führerschein und PKW zugunsten anderer
 
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Statussymbole wie high Tech Mobilfunkgeräte, Heimtechnik und
 
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Wohnungseinrichtung. Eine Schaufläche gerade für den angepeilten online
 
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Handel muss für die Kunden gut erreichbar sein und die
 
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Aufenthaltsqualität der Umgebung aufnehmen. Dazu gehört auch
 
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zentrumsnahe fussläufige Erreichbarkeit, Kunst, Kultur und Events, die
 
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Anbindung an Nah und Fernverkehr und andere urbane Fortbewegungsmittel
 
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(Rad, ebike). All diesen Faktoren wird der neue Standort nicht gerecht
 
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und sie spielen auch in dem Gutachten keine Rolle. Somit können wir mit
 
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den Beschäftigten nur hoffen, dass die Unternehmensentscheidung auch
 
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nachhaltig und dauerhaft sein wird.
 

Version vom 18:31, 6. Apr. 2016

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