Stadtverordnetenversammlung Juni 2014

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Ein weiterer Kritikpunkt ist der sog. Investorenschutz, ein Sonder-Klagerecht für Unternehmen. Demnach soll für ausländische Konzerne die Möglichkeit geschaffen werden, vor Schiedsstellen gegen Staaten klagen zu können, wenn Gesetzesänderungen ihre Investitionstätigkeiten oder Gewinnerwartungen einschränken. Dadurch wird ein zweites völlig intransparentes Rechtssystem
Ein weiterer Kritikpunkt ist der sog. Investorenschutz, ein Sonder-Klagerecht für Unternehmen. Demnach soll für ausländische Konzerne die Möglichkeit geschaffen werden, vor Schiedsstellen gegen Staaten klagen zu können, wenn Gesetzesänderungen ihre Investitionstätigkeiten oder Gewinnerwartungen einschränken. Dadurch wird ein zweites völlig intransparentes Rechtssystem
geschaffen und die gängigen Rechtswege werden ausgehebelt. In der Konsequenz steht zu befürchten, dass Staaten künftig lieber auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, bei Sozialstandards oder im Umweltbereich verzichten, als sich mit transnationalen Großkonzernen anzulegen. Attac nennt die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns – nach dem Atomausstieg klagt der Energiekonzern vor einer internationalen Schiedsstelle auf 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz – als Beispiel für eine solche undemokratische Praxis.
geschaffen und die gängigen Rechtswege werden ausgehebelt. In der Konsequenz steht zu befürchten, dass Staaten künftig lieber auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, bei Sozialstandards oder im Umweltbereich verzichten, als sich mit transnationalen Großkonzernen anzulegen. Attac nennt die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns – nach dem Atomausstieg klagt der Energiekonzern vor einer internationalen Schiedsstelle auf 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz – als Beispiel für eine solche undemokratische Praxis.
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====Antrag: Leitungsgebundene Wasserspender an Schulen====
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Begründung:
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Müdigkeit, Antriebslosigkeit, Konzentrationsschwäche und nachlassende Denk¬¬fähig¬keit
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sind häufig Anzeichen für Wassermangel. Ein ausgeglichener Was¬ser¬haushalt im Körper ist daher wichtig für ein konzentriertes Lernen. Aus diesem Grund gibt es an vielen Schulen in ganz Deutschland Wasserspender, die oftmals in Kooperation mit dem örtlichen Wasserversorger aufgestellt und betrieben werden.
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sind häufig Anzeichen für Wassermangel. Ein ausgeglichener Wasserhaushalt im Körper ist daher wichtig für ein konzentriertes Lernen. Aus diesem Grund gibt es an vielen Schulen in ganz Deutschland Wasserspender, die oftmals in Kooperation mit dem örtlichen Wasserversorger aufgestellt und betrieben werden.
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Wasserspender an Schulen fördern nicht nur die Gesundheit und das Wohl¬befinden der Kinder. Sie tragen auch zu einer erhöhten Konzentrations¬fähig¬keit und damit zu besseren Lernergebnissen bei.  
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Wasserspender an Schulen fördern nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder. Sie tragen auch zu einer erhöhten Konzentrationsfähigkeit und damit zu besseren Lernergebnissen bei.  
Das Wasser steht allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, es bedarf keiner Kostenbeiträge.
Das Wasser steht allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, es bedarf keiner Kostenbeiträge.
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'''Der Antrag wurde zur Behandlung an den [[Schul-, Kultur- und Sportausschuss]] überwiesen und wird dort behandelt'''

Version vom 16:45, 9. Jul. 2014

Inhaltsverzeichnis

Tagesordnung

Tagesordnung II

1. Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 179 „Quartiersinnenentwicklung nördlich Petersgasse“ Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss

2. Neuwahl des Ortsgerichtsvorstehers und der ersten stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin für den Stadtbezirk Fulda I

Tagesordnung I

3. Bebauungsplan Nr. 9 "Josephine-Grau-Straße" der Stadt Fulda im Stadtteil Edelzell - Beschluss über die Ergebnisse der Offenlegung - Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 130/2014

4. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge

5. Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse


Verlauf

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Anfragen

Anfragen Die LINKE.Offene Liste

Erreichbarkeit des Seniorenparcours

Die Fraktion „Die Linke.Offene Liste“ unterstützt die Einrichtung eines generationenübergreifenden Bewegungsparcours, der in 2014 im Bereich des Umweltzentrums / Kneipp-Beckens in der Fuldaaue entstehen wird. Gerade für Senioren und bewegungseingeschränkte Personen muss der Ort jedoch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.


Wir fragen den Magistrat:

1. Wie ist die Anbindung des Bereiches Umweltzentrum an den ÖPNV?

2. Wie ist die Anbindung des Umweltzentrums, Kneipp-Becken und Bewegungsparcours an den Öffentlichen Nahverkehr am Wochenende möglich?

3. Ist vorgesehen die Erreichbarkeit des Ortes (und damit auch zum Stadion und der Jugendherberge) mit dem ÖPNV zu verbessern?

Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke


Die Fraktion „Die Linke.Offene Liste“ unterstützt die Einrichtung eines generationenübergreifenden Bewegungsparcours, der in 2014 im Bereich des Umweltzentrums / Kneipp-Beckens in der Fuldaaue entstehen wird. Gerade für Senioren und bewegungseingeschränkte Personen muss der Ort jedoch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.

Frage 1: Wie ist die Anbindung des Bereiches Umweltzentrum an den ÖPNV?

Antwort: Das Umweltzentrum kann derzeit gemäß Fahrplan in der Hauptverkehrszeit mit der Buslinie 3 Stadtschloss – Johannesberg/Istergiesel im 30 Minuten-Takt erreicht werden. Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten bestehen an den Bushaltestellen „Hainzeller Straße“ in der Neuenberger Straße sowie „Stadion“ in der Schirrmannstraße. Die Fußwege zwischen den Bushaltestellen und dem Kneipp-Becken am Umweltzentrum betragen rd. 300 bzw. 380 m.


Frage 2:

Wie ist die Anbindung des Umweltzentrums, Kneipp-Beckens und Bewegungsparcours an den Öffentlichen Nahverkehr am Wochenende möglich?

Antwort:

Die beiden zuvor genannten Bushaltestellen werden samstags in der Hauptverkehrszeit ebenfalls im 30 Minuten-Takt der Buslinie 3 bedient. Außerhalb der Hauptverkehrszeit, das heißt samstags ab 15:00 Uhr und sonntags, ist eine Bedienung über das Anruf-Sammel-Taxi (AT 16) gewährleistet.


Frage 3:

Ist vorgesehen die Erreichbarkeit des Ortes (und damit auch zum Stadion und der Jugendherberge) mit dem ÖPNV zu verbessern?

Antwort:

Im Rahmen der Planungen zum Aus- und Umbau der Schirrmannstraße im Bereich zwischen der Olympiastraße und der Jugendherberge ist vorgesehen, auch die Bushaltestelle „Stadion“ barrierefrei herzustellen und deren Ausstattung zu verbessern. Im Zuge des städtischen Umbauprogrammes zum barrierefreien Umbau von Bushaltestellen soll zu einem späteren Zeitpunkt auch die Bushaltestelle „Hainzeller Straße“ umgebaut und attraktiver gestaltet werden. Dies wird voraussichtlich nicht vor 2017 der Fall sein, weil zunächst die bereits beantragten Fördermaßnahmen umgesetzt werden müssen.

Weitergehende bauliche oder betriebliche Maßnahmen sind derzeit weder vorgesehen noch zwingend erforderlich.


Zeitversetzte Einsatzbusse

Auf der Stadtbuslinie zur/von der Hochschule werden sogenannte „Verstärkerbusse“ eingesetzt. Die Abfahrtzeiten orientieren sich bisher an den Abfahrtzeiten der Linienbusse.

Wir fragen den Magistrat:

1. Wo hoch sind die Kosten, wenn die Verstärkerbusse 15 minütig versetzt zwischen den regulären Abfahrzeiten terminiert werden?

2. Ist mit dieser organisatorischen Maßnahme eine Verbesserung der Bedienqualität zu erwarten?

Antwort

Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke


Auf der Stadtbuslinie zur/von der Hochschule werden sogenannte „Verstärkerbusse“ eingesetzt. Die Abfahrtszeiten orientieren sich bisher an den Abfahrtszeiten der Linienbusse.

Frage 1:

Wie hoch sind die Kosten, wenn die Verstärkerbusse 15 minütig versetzt zwischen den regulären Abfahrtszeiten terminiert werden?

Antwort:

Sofern es bei der gleichen Zahl von Fahrten bleibt, dürften auch die Kostenunterschiede überschaubar bleiben. Genauere Angaben sind in der Kürze der Zeit nicht möglich, diese kann nur das Verkehrsunternehmen aufgrund konkreter Rahmenbedingungen, Dienstpläne usw. ermitteln.

Zur Einrichtung eines kontinuierlichen 15-Minuten-Versatzes auf der Buslinie 6 zur Hochschule wäre der Einsatz eines weiteren Linienbusses zwingend erforderlich. Die Abschreibungs-, Betriebs- und Personalkosten dürften sich damit in einem hohen 5-stelligen, evtl. auch 6-stelligen Kostenbereich bewegen.


Frage 2:

Ist mit dieser organisatorischen Maßnahme eine Verbesserung der Bedienqualität zu erwarten?

Antwort:

Nein.

Im Zuge der Einführung des Semestertickets für alle Studierenden der Hochschule Fulda und der damit einhergehenden Zunahme der Fahrgastzahlen auf dem Linienast ZOB - Hochschule ist im Anfangsstadium der 15 Minuten-Versatz gefahren worden. Dieser hat sich nicht bewährt, weil sich die Nachfrage der Studierenden nach Beförderung zur bzw. von der Hochschule zum Bahnhof auf eng begrenzte Zeiträume konzentrieren. Diese sind bedingt durch die An- und Abfahrtszeiten der Züge am Bahnhof sowie durch die Vorlesungszeiten der Hochschule. Deshalb wurde das regelhafte Zusatzangebot mit dem 15-Minuten-Versatz seitens der Studierenden nicht angenommen. In Abstimmung mit der Hochschulleitung, dem ASTA und dem Verkehrsunternehmen ist dann das jetzt praktizierte Fahrtenangebot entwickelt worden, das sich bislang bewährt hat. Dieses sieht vor, dass jeweils zu bestimmten Zeiten Verstärkerbusse kurz vor dem planmäßigen Linienbus die Studierenden befördern, so dass im nachfolgenden Linienbus Kapazitäten für Spitzenbelastungen und für alle anderen Fahrgäste zur Verfügung stehen.


Sondernutzungsgebühr

Im September 2012 fragten wir den Magistrat nach der Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen bei Baumaßnahmen. Seit Juni 2012 bis Mai 2014 wurde der Fußweg in der Dalberg Straße genutzt. Weiterhin wurde die Ohmstraße wegen Abriss und Neubau eines Gebäudes gesperrt. Zum Zeitpunkt der aktuellen Fragestellung dauerten die Baumaßnahmen und Sperrungen noch an.

Der Magistrat beantwortete die Frage im September 2012 „Bei Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen erfolgt in der Regel die Erhebung einer sogenannten Sondernutzungsgebühr. Die Gebühren richten sich dabei nach der "Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren" und der "Anlage zur Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Fulda Gebührenverzeichnis" in der derzeit gültigen Fassung. Die Erhebung der Gebühren für die Sondernutzung des Gehweges in der Dalbergstraße wird also ebenfalls nach dieser Satzung abgerechnet. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich dabei nach der in Anspruch genommenen Fläche und der Zeitdauer der Inanspruchnahme.“

Wir fragen heute den Magistrat:

1. Welche Einnahmen sind im Jahr 2012 und 2013 durch diverse Baumaßnahmen mit Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen erfolgt?

2. Welche Einnahmen werden im Jahr 2014 aus solchen Genehmigungen schätzungsweise erfolgen?

Antwort von Herrn Oberbürgermeister Gerhard Möller

1. Welche Einnahmen sind im Jahr 2012 und 2013 durch diverse Baumaßnahmen mit Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen erfolgt?

Im Jahr 2012 wurden 81.618,- € und im Jahr 2013 79.986,- € an Sondernutzungsgebühren eingenommen.

2. Welche Einnahmen werden im Jahr 2014 aus solchen Genehmigungen schätzungsweise erfolgen?

Da niemand vorhersagen kann, welche Bautätigkeiten im Jahr 2014 anstehen, ist eine Vorhersage nicht möglich.


Anträge

Anträge Die LINKE.Offene Liste

Antrag: Das Freihandelsabkommen TTIP stoppen - Kommunale Daseinsvorsorge schützen

Beschluss:

1. Die Stadtverordnetenversammlung Fulda fürchtet durch das derzeit von der EU-Kommission hinter verschlossenen Türen verhandelte Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) sowie das Abkommen mit Kanada (CETA) negative Konsequenzen z.B. für die öffentliche Auftragsvergabe, die Energieversorgung, den Umweltschutz wie auch für Tarife und Arbeitsbedingungen der Stadt Fulda wie der städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe.

2. Die Stadtverordnetenversammlung lehnt eine weitere Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels ab, welche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, wie z.B. im Bereich der Bildung, der Kulturförderung, der Gesundheit, sozialen Dienstleistungen, Abwasser- und Müllentsorgung, öffentlichem Nahverkehr oder der Wasserversorgung beinhaltet.

3. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den deutschen Städtetag auf, sich gegen das geplante Abkommen zu positionieren und entsprechend sowohl bei der Bundesregierung wie auch bei der EU-Kommission zu intervenieren.

Begründung:

Zur Zeit laufen hinter verschlossenen Türen die Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und der USA. Offiziell ist das Verhandlungsmandat der EU für TTIP zwar nicht bekannt, tatsächlich aber kursiert das Dokument, in dem Art und Umfang dieses umfassenden Handels- und Investitionsabkommens festgelegt ist, im Internet.

Das Verhandlungsmandat scheint, wie u.a. der bayrische Städtetag betont, auch kommunal-relevante Handlungsbereiche, etwa das öffentliche Auftragswesen, Energiepolitik und Umweltschutz, und sogar die Trinkwasserversorgung zu umfassen. Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly (kürzlich Redner bei Mitgliederversammlung des Hessischen Städtetages in Fulda) führt in einer Pressemitteilung zu TTIP aus: „Die EU-Kommission könnte in Zukunft mit Hinweis auf internationale Abkommen eine Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen in Europa durchsetzen.“

Die globalisierungskritische Organisation Attac befürchtet: „Das öffentliche Beschaffungswesen soll auf allen Ebenen geöffnet werden. Soziale und ökologische Aspekte könnten dann nur noch sehr eingeschränkt bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Dies könnte auch als Einfallstor dienen, um die Wasserversorgung (selbst in den USA noch überwiegend in kommunaler Hand) zu privatisieren. Die Folge einer solchen Privatisierungswelle wären steigende Preise und sinkende Qualität.“

Die Befürworter/innen des Abkommens hoffen auf einen weiteren Schub des Welthandels, auf neue Jobs und Einkommenszuwächse für die Bewohner/innen. Attac fasst mögliche Auswirkungen wie folgt zusammen: „bezahlen müssen es die BürgerInnen in der EU und USA mit einem beispiellosen Abbau von Produktionsstandards, Verbraucherschutz- und ArbeitnehmerInnenrechten, Lohnniveaus, Umwelt- und Sozialauflagen, ja sogar unserer demokratischen Rechtstaatlichkeit.“

Ein weiterer Kritikpunkt ist der sog. Investorenschutz, ein Sonder-Klagerecht für Unternehmen. Demnach soll für ausländische Konzerne die Möglichkeit geschaffen werden, vor Schiedsstellen gegen Staaten klagen zu können, wenn Gesetzesänderungen ihre Investitionstätigkeiten oder Gewinnerwartungen einschränken. Dadurch wird ein zweites völlig intransparentes Rechtssystem geschaffen und die gängigen Rechtswege werden ausgehebelt. In der Konsequenz steht zu befürchten, dass Staaten künftig lieber auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, bei Sozialstandards oder im Umweltbereich verzichten, als sich mit transnationalen Großkonzernen anzulegen. Attac nennt die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns – nach dem Atomausstieg klagt der Energiekonzern vor einer internationalen Schiedsstelle auf 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz – als Beispiel für eine solche undemokratische Praxis.

Der Antrag wurde zur Behandlung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen und wird dort behandelt


Antrag: Leitungsgebundene Wasserspender an Schulen

Der Magistrat/die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„Die Schulen in der Trägerschaft der Stadt Fulda werden mit leitungsgebundenen Wasserspendern ausgestattet.“

Begründung:

Müdigkeit, Antriebslosigkeit, Konzentrationsschwäche und nachlassende Denkfähigkeit sind häufig Anzeichen für Wassermangel. Ein ausgeglichener Wasserhaushalt im Körper ist daher wichtig für ein konzentriertes Lernen. Aus diesem Grund gibt es an vielen Schulen in ganz Deutschland Wasserspender, die oftmals in Kooperation mit dem örtlichen Wasserversorger aufgestellt und betrieben werden.

Wasserspender an Schulen fördern nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder. Sie tragen auch zu einer erhöhten Konzentrationsfähigkeit und damit zu besseren Lernergebnissen bei.

Das Wasser steht allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, es bedarf keiner Kostenbeiträge. Die Versorgung mit konstant frischem Wasser ist für alle gleichermaßen möglich.


Fazit:

Reines Wasser ist durch nichts zu ersetzen - auch nicht durch Säfte, Tee oder zuckerhaltige Getränke. Es steigert nachweislich die Leistungsfähigkeit und Vitalität der Schüler. Die Wasserqualität wird bei leitungsgebundenen Spendern durch längere Standzeiten (Wochenende, Feiertage oder Ferien) nicht beeinträchtigt. Wir erzielen damit einen Nutzen für unsere Schüler und einen Imagegewinn für unsere Schulen!


Der Antrag wurde zur Behandlung an den Schul-, Kultur- und Sportausschuss überwiesen und wird dort behandelt

Persönliche Werkzeuge