Stadtverordnetenversammlung Juni 2013

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Montag 24. Juni 2013, Fürstensaal

Inhaltsverzeichnis

Tagesordnung

  • Fusion Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft und Gas- und Wasserversorgung Fulda GmbH
  • Wahl der von der Stadt Fulda in den kommunalen Trägerausschuss der „RhönEnergie Fulda GmbH“ zu entsendenden Mitglieder
  • Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2014 bis 2018 - Aufstellung der Vorschlagsliste
  • Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge - SV 24.06.2013
  • Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 174 - "Gebiet zwischen Florengasse und Franzosenwäldchen, Teilbereich A" Beschluss über die erneute Offenlegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Tagesordnung II

  • Vergleichende Prüfung „Gesundheitswesen - Kliniken“, Schlussbericht 208/2013
  • 2. Änderung des Bebauungsplans der Stadt Fulda, Fulda Galerie Nr. 5 ‚Wohnpark Bastion’

Hier: - Beschluss über die Ergebnisse der Offenlegung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB - Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 142/2013

  • Bebauungsplan Nr. 169 "Industriegebiet südlich Karrystraße" Aufstellungs- sowie Offenlegungsbeschluss


Verlauf

Fusion ÜWAG GWV

Redebeitrag Fraktionsvorsitzende Die LINKE.Offene Liste

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

sehr geehrter Magistrat, sehr gehrte Kolleginnen und Kollegen,

sehr verehrte Bürgerinnen und Bürger

Der technische Fortschritt im Bereich des Energiewesens bringt es mit sich, dass Strom- und Gasversorgung nicht mehr wie bisher zu trennen sind: Aus Gas wird in Wärme-Kraftkopplungsanlagen, wie auch hier im Stadtschloss und bei zahlreichen Unternehmen und Privathäusern Strom erzeugt und aus zeitweise überschüssiger Windenergie wird Gas gewonnen.

So ist es im Grunde auch nicht verwunderlich, wenn es Bestrebungen gibt, die bisher getrennten Sparten und getrennten Versorger zu vereinen. Zum Problem wird eine solche Fusion für unsere Fraktion, wenn regionales kommunales Eigentum veräußert werden wird, wie in den Fusionsbedingungen beschrieben.

Zu begrüßen ist, dass es sich bei der Käuferin der städtischen Anteile an der ÜWAG um die Thüga handelt, die sich in kommunalem Besitz befindet. Warum wir dieser geplanten Fusion trotzdem unsere Zustimmung verweigern müssen werde ich erläutern.

Zunächst wird den kleineren Fraktionen mit der Installation eines Aufsichtsrates und Trägerkonsortiums unter Ausschluss eben dieses Spektrums die demokratischen Kontrollmöglichkeit genommen, die die Stadtverordneten als Verpflichtung mit Übernahme ihres Mandates übernommen haben. Gemeinsam mit den anderen kleinen Fraktionen und Gruppen können wir den Bürgerinnen und Bürgern, die uns zur die Kontrolle des kommunalen Eigentums verpflichtet haben nur sagen: „Die Großen wollen uns nicht dabei haben“. Dies ist ein Demokratiedefizit, dem wir nicht zustimmen können.

Die LINKE.Offene Liste steht zu der im Bundestag beschlossenen Energiewende. Leider wurde sie erst nach Fukushima eingeleitet. Leider hat die Üwag auch mit der Beteiligung an Großkohlekraftwerken, die als CO2 Dreckschleudern den Klimawandel befördern, weiteres Engagement in fossile Brennstoffe (Gaskraftwerke) und Windanlagen in der Nordsee wirtschaftlich und klimatechnisch „auf das falsche Pferd“ gesetzt.

Wir Bürgerinnen und Bürger brauchen regenerative Energien in der Region, ohne dass der Strom mit Energieverlusten und hohem finanziellen Einsatz über weite Strecken transportiert werden muss. Dies ist billiger, wirtschaftlicher und die Einnahmen aus der Region verbleiben in der Region und können hier wieder reinvestiert werden. Auch die Akzeptenz von neuen Energien wird mit der Beteiligung der Bürger für ihre Region gefördert.

Diese Managementfehler der Üwag werden mit der Fusion mit dem regionalen Gasversorger aber nicht korrigiert. Sondern fortgeschrieben.

Sie begibt sich mit dem Einstieg der Thüga in die Hand einer Holding, die genau wie ehedem die ÜWAG auf Großtechnologien setzt und im Verbund den großen Atomstromkonzernen Paroli bieten will.

Die Thüga gehört zu den Lobbyisten, die die Dinosauriertechnologien der fossilen Brennstoffe weiter am Leben erhalten wollen, bis auch ihre Klimakiller-Kraftwerke abgeschrieben sind. Die Thüga gehört zu der Lobby der Kraftwerksbetreiber, die die Engergiewende verlangsamen wollen und denen „zu viele regenerative“ Energien ein Dorn im Auge sind.

Aber es ist doch ein kommunaler Verbund halten uns die großen Koalitionäre aus CDU, SPD und GRÜN entgegen.

Ja, aber machen sie deswegen eine andere Politik als die ebenfalls in öffentlicher Hand befindlichen Energieriesen RWE oder Vattenfall? Die Thüga ist keine Alternative zu den großen vier der Atomwirtschaft.

Gemeinsam mit der Atomwirtschaft nimmt die Thüga derzeit Einfluss auf Entscheider im Bundestag und ab September möglicherweise entstehender Koalitionen. Aus dem EEG-Topf zur schnelleren Verfügbarkeit von regenerativen Energien sollen Atom-, Kohle- und Gaskraftwerke ebenfalls subventioniert und die Konzerne für die Vorhaltung ihrer Kraftwerke zur Abdeckung von Spitzen belohnt werden. Sie machen gemeinsame Sache und torpedieren die Energiewende.

Einer solchen Politik können wir nicht zustimmen,

  • wir wollen eine tatsächliche demokratische, regionale Engergieversorgung.
  • Wir wollen eine Energieversorgung, die an den Bedürfnissen und der Gesundheit der Menschen ausgerichtet ist.
  • Wir wollen Preise, die die Versorgung auch der Menschen sicherstellt, die wegen der Umverteilung von Unten nach Oben oft einfach abgeknipst werden.
  • Wir brauchen Sozialtarife, wie es einem Versorger gebührt, der zum Allgemeinwohl verpflichtet ist
  • Wir wollen Beschäftigungssicherheit bei den Kollegen von GWV und ÜWAG – kein Outsourcing, Tarifflucht und sonstige Methoden der großen Konzerne

Wir stimmen jetzt mit „NEIN“ – Wir werden zukünftig aber noch genauer das Geschäftsgebaren der Strom- und Gasversorgers versuchen zu beobachten –im Rahmen der Möglichkeiten, die uns gelassen werden. Und der Fusionsprozess hat uns auch gezeigt: auch die Geschäftspolitik der Thüga benötigt mehr öffentliche Kontrolle und Kritik.


Presse:

Mehr auf dem fuldawiki Fusionsprozess Üwag/GWV

Anfragen Die LINKE.Offene Liste

Stellen ProCommunitas

Bereits im April erwarteten wir Auskunft auf unsere Fragen zu Arbeitsstellen bei der städtischen Leiharbeitsfirma Pro Communitas. Leider wurden unsere Fragen nicht beantwortet und liegen auch nicht schriftlich vor.

Wir geben dem Magistrat nochmals Gelegenheit der Auskunftspflicht gegenüber den Stadtverordneten nachzukommen und stellen unsere Fragen aus dem April erneut:


Wir fragen den Magistrat

1. Wieviele Stellen wurden seit 1.1.2013 durch die ProCommunitas neu ausgeschrieben und besetzt?

2. Wieviele langjährig Beschäftigte der ProCommunitas wurden seit 1.1.2013 in ein städtisches Arbeitsverhältnis übernommen und wieviele Personen werden bis zum 1.5.2013 noch übernommen werden?

3. In welchen Bereichen wurden Personen in städtische Arbeitsverhältnisse übernommen

a) Hausmeisterdienste

b) Kindergarten

c) Betriebsamt


Antwort von Herrn Oberbürgermeister Möller

1. Wie viele Stellen wurden seit 01.01.2013 durch die proCommunitas neu ausgeschrieben und besetzt?

3 Stellen wurden ausgeschrieben, 2 besetzt.

2. Wie viele langjährige Beschäftigte der proCommunitas wurden seit 01.01.2013 in ein städtisches Arbeitsverhältnis übernommen und wie viele Personen werden bis zum 01.05.2013 noch übernommen?

3. In welchen Bereichen wurden Personen in städtische Arbeitsverhältnisse übernommen?

Derzeit sind 25 langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem VZÄ von rund 19 bei der proCommunitas GmbH beschäftigt. Hierin sind bereits Beschäftigte enthalten, die erst im Laufe des Jahres 2013 die 4 jährige Beschäftigungszeit erreichen.

Die Ankündigungen zur Übernahme in den TVöD befinden sich derzeit in der Umsetzung. Bereits im Februar 2013 sind Vorgespräche mit dem Personalrat der Stadt Fulda geführt worden.

Darüber hinaus fanden im Februar Gespräche mit Erzieherinnen statt, die seit 3 bis 4 Jahren bei der proCommunitas GmbH beschäftigt sind. Zielsetzung war, diesen Mitarbeiterinnen vorrangig eine Stelle in den U3 Gruppen anzubieten, mit dem Vorteil, dass diese Erzieherinnen zwischen den Einrichtungen und der individuell gewünschten Arbeitszeit frei auswählen konnten. Vier Erzieherinnen haben sich bereits für die Annahme eines städtischen Arbeitsvertrages mit einer Arbeitszeit zwischen 75% und 100% entschieden. Eine entsprechende Einstellungsvorlage zum 01.08.2013 (Start neue U3 Gruppen) hat Herr Oberbürgermeister bereits an den Personalrat gegeben.

Derzeit sind die restlichen Stellen für die U3 Gruppen nach TVöD ausgeschrieben (restliche U3 Stellen: Sturmiusschule (3,6), Münsterfeld (3,26), Ahornbaum/Haimbach 2,7). Vorrangig werden auch hierbei Mitarbeiterinnen der proCommunitas berücksichtigt.

Folgende Übernahmen in den TVöD sind umgesetzt bzw.in Vorbereitung

Betriebsamt 3 Personen 3,0 VZK 01.05.2013
Reinigungsdienst 3 Personen 1,6 VZK 01.05.2013
Hausmeister 8 Personen 8,0 VZK 01.05.2013
Erzieherinnen 18 Personen 14,1 VZK 01.08.2013
Summen 32 26,7

Original hier Seite 10

Mehr auf dem fuldawiki: zur ProCommunitas GmbH

Wohnraumsituation in Fulda

Die Wohnraumsituation in Fulda hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert.

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege stellt in ihrer Bestandsaufnahme des Wohnraumbedarfes fest, dass in den nächsten 5 Jahren in der Stadt 1400 Wohnungen fehlen werden.

Statt Zunahme bedarfsgerechten Wohnungsbestandes ist jährliche Abnahme zu verzeichnen und immer mehr Sozialwohnungen aus den Bebauungen der 70er Jahre fallen aus der Mietpreisbindung.

Neue bezahlbare Sozialwohnungen werden kaum gebaut, alte Bestände nicht renoviert, die Landeszuschüsse nicht abgerufen.

Vor diesem Hintergrund des steigenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum ergibt sich weiterhin noch die Notwendigkeit Wohnraum für die steigende Anzahl Studierender zur Verfügung zu stellen.

Die LINKE.Offene Liste stellt Magistrat dazu folgende Fragen.

1. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat für die Einwohner der Stadt Fulda ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen?

2. Seit 2005 sind im städtischen Etat keine Mittel mehr für eine kommunale Kofinanzierung vorgesehen (zuvor jährlich immerhin 25 Wohnungen). Wird der Magistrat dafür eintreten für die kommenden Haushalte wieder Mittel für den sozialen Wohnungsbau bereit zu stellen und somit auch wieder Landesmittel abgerufen werden können?

3. Der Fuldaer Wohnungsmarkt ist weiterhin gekennzeichnet vom fehlenden Wohnraum für wachsende Studierendenzahlen. Wie steht der Magistrat zum Konzept "Wohnen für Hilfe", das einerseits Studenten Wohnraum schafft, andererseits Senioren in zu großen Wohnungen Alltagshilfen ermöglichen würde? Kann sich der Magistrat eine Kooperation von Stadt und Hochschule vorstellen, vorhanden Wohnungsbestand für studentisches Wohnen nutzbar zu machen?


Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke


Frage 1:

Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat für die Einwohner der Stadt Fulda ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen?

Antwort:

Die Stadt Fulda wird dem IWU Darmstadt ein Gutachten zum Wohnungsbestand und dessen Weiterentwicklung beauftragen. Die internen Vorabsprachen aller beteiligter Ämter haben stattgefunden.

Darüber hinaus wird die Stadt Fulda in enger Abstimmung mit den Hessischen Ministerien versuchen, Wohnbaufördermittel nach Fulda zu bekommen und diese komplementär für spezifische Vorhaben aufzustocken.

Die Stadt Fulda wird versuchen, städtische Grundstücke für Wohnungsbau zu erschließen.

Die Stadt hatte zu einem runden Tisch der Gesellschaft eingeladen.


Frage 2:

Seit 2005 sind im städtischen Etat keine Mittel mehr für eine kommunale Kofinanzierung vorgesehen (zuvor jährlich immerhin 25 Wohnungen). Wird der Magistrat dafür eintreten für die kommenden Haushalte wieder Mittel für den sozialen Wohnungsbau bereit zu stellen und somit auch wieder Landesmittel abgerufen werden können?

Antwort:

Ja.


Frage 3:

Der Fuldaer Wohnungsmarkt ist weiterhin gekennzeichnet vom fehlenden Wohnraum für wachsende Studierendenzahlen. Wie steht der Magistrat zum Konzept „Wohnen für Hilfe“, das einerseits Studenten Wohnraum schafft, andererseits Senioren in zu großen Wohnungen Alltagshilfen ermöglichen würde? Kann sich der Magistrat eine Kooperation von Stadt und Hochschule vorstellen, vorhandenen Wohnungsbestand für studentisches Wohnen nutzbar zu machen?

Antwort: Die genannten Initiativen sind wertvoll für selbstorganisierte Netzwerke. Die Stadt Fulda ist über das Bürgerbüro eng mit der Hochschule verzahnt und unterstützt diese Bestrebungen.


Fulda, 24. Juni 2013

Anfrage gechipte Mülltonnen

Nach der europaweiten Ausschreibung der kommunalen Müllabfuhr, welche im Februar 2013 ohne das Wissen der Stadtverordnetenversammlung stattfand, wirft die Müllentsorgung erneut kritische Fragen auf: 29.000 Mülltonnen im Stadtgebiet sind nun durch die Gewinnerin der Ausschreibung, der Veolia mit einem Chip versehen.

Personenbezogene Daten stellen in der heutigen Zeit einen enormen wirtschaftlichen Wert dar und ergeben ein verwertbares Marketing Profil. Es stellt sich die Frage, ob diese eindeutige Identifikation des Mülls notwendig ist. Die technische Umsetzung Müll zu identifizieren und Konsumprofile zu erstellen ist nach heutigem Stand der Technik bereits möglich.


Die Linke Offene Liste fragt den Magistrat:

1. Wer hat den Ausschreibungtext, der ein Identifizierungssystem beinhaltet vorgeschlagen?

2. Was ist mit diesem Identifizierungssystem beabsichtigt?

3. Welche Daten werden explizit erfasst? (Standort?, Eigentümer?, Gewicht? Zusammensetzung?)

4. Wer hat Zugriff und wer kontrolliert die Verwendung der Daten?


Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke


Frage 1:

Wer hat den Ausschreibungstext, der ein Identifizierungssystem beinhaltet, vorgeschlagen?

Antwort:

Der Ausschreibungstext für die europaweite Ausschreibung wurde von der Abfallwirtschafts- und Umweltabteilung der Stadt Fulda, gemeinsam mit dem versierten Planungsbüro Abfallwirtschaft, PAW, Bad Sooden-Allendorf erstellt.


Frage 2:

Was ist mit diesem Identifizierungssystem beabsichtigt?

Antwort:

Das Behälter-Identifikationssystem (Transponderchip und Aufkleber) dient der Zuordnung der Behälter zu den Grundstücken, für die sie bestellt wurden und der Zuordnung zu den angemeldeten Entleerungsintervallen (14-täglich, 4-wöchentlich rot oder grün). Diese Daten sind in Klarschrift auf den Tonnenaufklebern abgedruckt und über den Chip mit den Fahrzeugscannern lesbar. Mit dem System wird es für die Haushalte leichter, vertauschte Tonnen wiederzufinden, das Entsorgungsunternehmen wird „entführte“ Behälter identifizieren können. Zudem wird die Nutzung nicht angemeldeter Abfalltonnen, die die Gemeinschaft der Gebührenzahler belastet, wegen des Fehlens der Chips und der Aufkleber nicht mehr möglich sein.


Frage 3:

Welche Daten werden explizit erfasst? (Standort? Eigentümer? Gewicht? Zusammensetzung?)

Antwort:

Bei der Entleerung der Behälter wird über den Chip und den Fahrzeugscannernur die Zuordnung der Behälter zum Grundstück, für das sie bestellt wurden, und zum angemeldeten Entleerungsintervall (14-täglich, 4-wöchentlich rot oder grün) erfasst. Fälschlich bereitgestellte Behälter werden nicht entleert.

Darüber hinaus sind Name und Adresse des Grundstückseigentümers (Besteller des Behälters, Gebührenpflichtiger)bei der Abfallwirtschafts- und Umweltabteilung sowie dem Steueramt der Stadt Fulda erfasst.

Diese Angaben liegen auch dem Entsorgungsunternehmen vor, das dem Grundstückseigentümer Abfallbehälter, die im Eigentum des Entsorgers verbleiben, zur Nutzung überlässt.

Die Registrierung von Gewicht und Zusammensetzung der Abfälle in den Abfalltonnen war nicht Bestandteil der Ausschreibung. Die kostspieligen technischen Zusatzeinrichtungen für solche Erhebungen sind an den Müllfahrzeugen der Firma Veolia Umweltservice West GmbH nicht installiert.


Frage 4:

Wer hat Zugriff und wer kontrolliert die Verwendung der Daten?

Antwort 4:

Zugriff auf die o. g. Daten haben die Mitarbeiter der Abfallwirtschafts- und Umweltabteilung und des Steueramtes der Stadt Fulda sowie die Mitarbeiter der Dispositionsabteilung der Firma Veolia Umweltservice West GmbH. Die Verwendung der Daten wird von den Datenschutzbeauftragten der Stadt und des Entsorgungsunternehmens kontrolliert.

Anfrage Klinikverbund

Die gegenwärtige Krankenhausfinanzierung schafft erhebliche Schieflagen in der Betreuung der Kranken. Gewinnorientiert arbeitende private Kliniken setzen auf möglichst viele Operationen mit hohen Fallpauschalen und betreiben “Rosinenpickerei”. Öffentliche Kliniken mit Versorgungsverpflichtung haben oft das Nachsehen im Wettbewerb in einem entstandenen “Gesundheitsmarkt”

Der Hessische Gesundheitsminister plant einen hessenweiten Konzern öffentlicher Krankenhäuser, andere Überlegungen gehen in Richtung regionaler Verbund um die Schieflage der öffentlichen Krankenhäuser auszugleichen

Wir fragen den Magistrat:

1. Gibt es neuerliche Tendenzen wie sich die Stadt Fulda als Eigentümerin der Klinikum Fulda gAG zu einem Klinikverbund stellt?

2. Welche weiteren strukturellen Massnahmen sind derzeit beabsichtigt Einsparpotentiale zu erschließen und die Einnahmesituation zu verbessern? (z.B. mehr Operationsmöglichkeiten, weiteres Outsourcen und damit Tarifumgehung)

3. Stimmt der Magistrat der Position zu, dass die Krankenhausfinanzierung im Sinne von Patienten (z.B.derzeit oft unnötige Operationen, Pflegesituation) und der Beschäftigten (hohe Belastungen, Minderverdienst durch Outsourcing) auf komplett andere Beine gestellt werden muss, um der Allgemeinheit zu dienen?


Antwort von Herrn Oberbürgermeister Gerhard Möller

Frage 1 : Gibt es neuerliche Tendenzen, wie sich die Stadt Fulda als Eigentümerin der Klinikum Fulda gAG zu einem Klinikverbund stellt?

Antwort:

Mögliche Verbundlösungen werden in verschiedenen Varianten diskutiert. Gegenwärtig erfolgt eine vom Hessischen Sozialministerium bei PWC beauftragte indikative Unternehmensbewertung.

Frage 2:

Welche weiteren strukturellen Maßnahmen sind derzeit Beabsichtigt, Einsparpotentiale zu erschließen und die Einnahmesituation zu verbessern? (z.B. mehr Operationsmöglichkeiten, weiteres Outsourcen und damit Tarifumgehung)

Antwort:

Die Klinikum Fulda gAG ist ein Medizinunternehmen, das sich in einem wettbewerblich organisierten Marktumfeld bewähren muss. Einnahmen und Ausgaben sind in einem permanenten Optimierungsprozess in Übereinstimmung zu bringen.

Frage 3:

Stimmt der Magistrat der Position zu, dass die Krankenhausfinanzierung im Sinne von Patienten (z.B. derzeit oft unnötige Operationen, Pflegesituation) und der Beschäftigten (hohe Belastungen, Minderverdienst durch Outsourcing) auf komplett andere Beine gestellt werden muss, um der Allgemeinheit zu dienen?

Antwort:

Der Magistrat trägt nicht die in der Fragestellung enthaltenen Unterstellungen mit. Die Krankenhausfinanzierung liegt in der Verantwortung und Zuständigkeit des Landes Hessen. Das Land wird die bisherige Objektförderung in eine Pauschalförderung ab 2016 umstellen.

Projekt Rang-Quartier

In dem Gebäude der ehemaligen Fuldaer Verlagsanstalt/Volkszeitung haben Umbaumaßnahmen begonnen. Nachbarn sind besorgt über Änderungen des Investors, an dem Bestandsgebäude und den Auswirkungen auf die umliegenden Grundstücke.

Wir fragen den Magistrat


1. Gibt es Änderungen an der Bauhöhe des Gebäudes insbesondere Richtung Osten zu den Gartengrundstücken Brauhausstraße hin?

2. Gibt es neue Entwicklungen bzgl. der Nutzung des in der letzten Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Grundstücksverkaufs in der Brauhausstraße (geteiltes städtisches Grundstück)

3. Wie weit sind die städtischen Verkaufsbemühungen in Sachen vorderes unbebautes Grundstück in der Brauhausstraße? Welche Planungen von Kaufinteressenten wurden vorgelegt?


Frage 1:

Gibt es Änderungen an der Bauhöhe des Gebäudes insbesondere Richtung Osten zu den Gartengrundstücken Brauhausstraße hin?

Antwort:

Das Gebäude wird teilweise abgebrochen und in einigen Bereichen in glei-cher Höhe wiederaufgebaut, andere Bereiche werden aufgestockt. Der heute zweigeschossige Bereich entlang der Grenze zu den Garten-grundstücken der Brauhausstraße wird auch nach der Baumaßnahme zweigeschossig bleiben.

Die Aufstockung erfolgt im Bereich des „Mittelbaus“, welcher in Richtung Osten an das städtische Grundstück anstößt.

Frage 2:

Gibt es neue Entwicklungen bezgl. der Nutzung des in der letzten Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Grundstücksver-kaufs in der Brauhausstraße (geteiltes städtisches Grundstück)?

Antwort:

Der aktuell vorliegende Bauantrag sieht, analog zur Bauvoranfrage, auf dem an die ehemalige Verlagsanstalt angrenzenden Grundstücksteil die Errichtung von Stellplätzen vor. Zugleich nimmt dieses Grundstück die durch die Aufstockung vergrößerte Abstandsfläche auf. Insofern gibt es keine neue Entwicklung, da beide Sachverhalte bereits Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses waren.

Frage 3:

Wie weit sind die städtischen Verkaufsbemühungen in Sachen vorderes unbebautes Grundstück in der Brauhausstraße? Welche Planungen von Kaufinteressenten wurden vorgelegt?

Antwort:

Das Grundstück ist ausgeschrieben. Eine Auswertung der Angebote erfolgt derzeit und mündet in eine Gremienvorlage. Eine Magistratsvorlage zum Baurecht wird erarbeitet.

Fulda, 24. Juni2013

Ostumfahrung im Bahnhofsbereich, ZOB

Die LINKE.Offene Liste sieht der bevorstehenden Fertigstellung der Ostumfahrung mit Sorge entgegen. Im Verkehrentwicklungsplan des Jahres 2004 wurde im sogenannten Prognose-1-Fall eine Verkehrsbelastung von 1300 KFZ/Spitzenstunde für den Bereich am ZOB berechnet. Wir vermuten, dass diese ohnehin schon hohe Belastung durch das mittlerweile erbaute Einkaufszentrum "Emaillierwerk" noch höher liegt. Es ist dadurch zu befürchten, dass es zu massiven Konfliktsituationen zwischen dem zu erwartenden Durchgangsverkehr, den ein- und ausfahrenden Bussen sowie den Fußgängern kommen wird.

Die Fraktion „Die LINKE.Offene Liste“ fragt den Magistrat:

1. Werden für den Busverkehr von/zum ZOB separate Busspuren angelegt und falls ja in welchen Bereichen?

2. Wird eine sichere und direkte Fußgängerquerung insbesondere für die Pendler zu den Gleisen 36-38 sowie zum Gleis 1 Richtung Frankfurt über die wohl zukünftig stark belastete Ostumfahrung hergestellt und wie sieht diese gegebenenfalls aus?

3. Wie hoch wird die voraussichtliche Verkehrsbelastung PKW/Spitzenstunde in der Straße Am Bahnhof unter Berücksichtigung der Mehrverkehre des Emaillierwerks sein?


Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Die LINKE.Offene Liste sieht der bevorstehenden Fertigstellung der Ost-umfahrung mit Sorge entgegen. Im Verkehrsentwicklungsplan des Jahres 2004 wurde im sogenannten Prognose-1-Fall eine Verkehrsbelastung von 1300 Kfz/Spitzenstunde für den Bereich des ZOB berechnet. Wir vermu-ten, dass diese ohnehin schon hohe Belastung durch das mittlerweile er-baute Einkaufszentrum „Emaillierwerk“ noch höher liegt. Es ist dadurch zu befürchten, dass es zu massiven Konfliktsituationen zwischen dem zu er-wartenden Durchgangsverkehr, den ein- und ausfahrenden Bussen sowie Fußgängern kommen wird.

Frage 1: Werden für den Busverkehr vom/zum ZOB separate Busspuren angelegt und falls ja in welchen Bereichen?

Antwort:

Die Ostumfahrung ist eine zweistreifige Straße mit je einer Fahrspur pro Fahrtrichtung. Sie ist für das anfallende Fahrzeugaufkommen vollkommen ausreichend dimensioniert. Gemäß der RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) beträgt die Leistungsfähigkeit einer solchen „Verbindungsstraße“ 800 – 1800 Kfz/h. Darüber hinaus verläuft die Ostumfahrung im Bereich der Bahnhofes und des ZOB auf einer „Brücke“, so dass die Anlage einer zusätzlichen Busspur in diesem Bereich, allein konstruktiv, nicht mit einem vertretbaren Kostenaufwand herzustellen wäre. In den übrigen Bereichen wie z. B. in der Kurfürstenstraße steht nicht der Raum zur Anlage von zusätzlichen Busspuren zur Verfügung. Zurzeit wird noch geprüft, ob die vorhandenen Taxenstände, direkt vor dem Bahnhofsgebäude, verlegt werden können, um hierdurch einen besseren Verkehrsfluss zu erzielen. Darüber hinaus ist an den Lichtsignalanlagen mit Busbeschleunigung eine bevorrechtigte Lenkung der Busse gewährleistet.


Frage 2:

Wird eine sichere und direkte Fußgängerquerung insbesondere für die Pendler zu den Gleisen 36-38 sowie zum Gleis 1 Richtung Frankfurt über die wohl zukünftig stark belastete Ostumfahrung hergestellt und wie sieht diese gegebenenfalls aus?

Antwort:

Bereits bei der Planung zum Umbau des Bahnhofsplatzes war bekannt, dass es Ziel der Stadt ist, zur Entlastung der Innenstadtstraßen, eine Straßenverbindung von der Leipziger Straße zur Künzeller Straße (Ostumfahrung) herzustellen. Die Ostumfahrung in diesem Bereich ist förderungstechnisch sogar erster Bauabschnitt der Ostumfahrung. Wissend um die Verkehrsbedeutung dieser Straße wurde der Bahnhofsplatz extra abgesenkt, um einen direkten, niveaugleichen Anschluss an die Unterführung unter den Bahngleisen herzustellen. Ziel war und ist, dass der Fußgängerverkehr zwischen dem ZOB und dem Bahnhof sicher geführt wird und die Ostumfahrung nicht direkt queren muss. An dieser Maxime hat sich bis heute nichts geändert. Bedingt durch die Wegnahme von Zaunanlagen auf dem DB-Gelände hat sich ein gewisser, die Ostumfahrung direkt querender, Fußgängerverkehr zu bestimmten Tageszeiten eingestellt (Gleis 1). Dieser tritt pulkartig innerhalb ganz kurzer Zeit auf und ist in dieser Form auch signaltechnisch nicht abzuwickeln. Für den normalen Fußgängerverkehr stehen nach wie vor die Querungshilfen zur Verfügung. Der Pendlerverkehr soll auch künftig über den Bahnhofsplatz geführt werden.


Frage 3:

Wie hoch wird die voraussichtliche Verkehrsbelastung PKW/Spitzenstunde in der Straße „Am Bahnhof“ unter Berücksich-tigung der Mehrverkehre des Emaillierwerks sein?

Antwort:

Die Verkehrsdaten, die dem Verkehrsentwickungsplan des Jahres 2004 zu Grunde gelegen haben stammen aus den Jahren 2001 und 2002. Zusammen mit Hessen Mobil wurde im Jahr 2009 das „Verkehrsmodell Stadtregion fortgeschrieben und verfeinert. Hierbei wurden neuere Verkehrszählungen, sowie auch die Verkehrserzeugung durch das Emaillierwerk berücksichtigt. Als Ergebnis ist festzustellen, dass die Prognose für das Jahr 2020 eine Verkehrsbelastung auf der Straße Am Bahnhof (Ostumfahrung), im Bereich des ZOB, von 892 Kfz/h (Abendspitze) ausweist.


Fulda, 24. Juni 2013

Förderung einer Busspur in der Rabanusstraße

Die Fraktion „Die LINKE.Offene Liste“ fragt den Magistrat:

1. Ist es korrekt, dass die ehemalige Busspur in der Rabanusstraße durch Fördergelder errichtet wurde? Wenn ja, in welcher Höhe und von welcher Regierungsinstitution wurden Gelder für dieses Projekt bereitgestellt?

2. Warum wurde im November 2011 die Busspur zwischen der Einmündung Sturmiusstraße und der Zufahrt der Tiefgarage „Zentrum“ aufgehoben?

3. Ist die Stadt Fulda verpflichtet die Fördergelder, die sie eventuell für den Ausbau dieser Busspur erhalten hat, an die entsprechende Institution zurückzuzahlen?


Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke


Frage 1:

Ist es korrekt, dass die ehemalige Busspur in der Rabanusstraße durch Fördergelder errichtet wurde? Wenn ja, in welcher Höhe und von welcher Regierungsinstitution wurden Gelder für das Projekt bereitgestellt?

Antwort:

Die Vermutung, dass die Busspur in der Rabanusstraße unter Inanspruchnahme von Fördergeldern eingerichtet wurde, ist nicht korrekt. Da nichts umgebaut wurde, sondern lediglich Markierung und Beschilderung verän-dert wurden, wäre eine solche Förderung auch gar nicht möglich gewesen.


Frage 2:

Warum wurde im November 2011 die Busspur zwischen der Ein-mündung Sturmiusstraße und der Zufahrt der Tiefgarage „Zentrum“ aufgehoben?

Antwort:

Weil dies von der Stadtverordnetenversammlung im September 2006 im Rahmen des Verkehrskonzeptes für den gesamten Themenkomplex Universitätsplatz/ neue Tiefgarage/ Anlieferung Karstadt so beschlossen wurde. Auf der Grundlage dieses Verkehrskonzeptes konnten die ehemaligen Garagenzufahrten verlegt werden und erst dadurch wurde die heutige Platzfläche für den Universitätsplatz gewonnen. Die Busspur bleibt de facto bestehen, und der Verkehr schwimmt dort mit.

Dieses Verkehrskonzept war auch die Grundlage für die relativ konfliktfrei erfolgte Umwandlung der Bahnhofstraße in eine Fußgängerzone.


Frage 3:

Ist die Stadt Fulda verpflichtet die Fördergelder, die sie eventuell für den Ausbau dieser Busspur erhalten hat, an die entsprechende Institution zurückzuzahlen?

Antwort:

Nein.


Fulda, 24. Juni 2013

Modal Split

In einer Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung zum 18.03.2013 wollten wir in Erfahrung bringen, ob Zahlen zu der Verteilung des Verkehrsaufkommens in der Stadt Fulda vorliegen. In der Antwort hieß es:

"Der in 2003/2004 modellhaft ermittelte Modal Split ergab einen Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen von ca. 6% und einen ÖPNV-Anteil von ca. 9-10%. Wie hoch die Anteile des motorisierten Individualverkehrs und des Fußgängerverkehrs sind, lässt sich aus den Modellrechnungen nicht zuverlässig ableiten."

Nach Überprüfung des Verkehrsentwicklungsplans konnten wir jedoch feststellen, dass Zahlen zum MIV-Anteil am Verkehrsaufkommen vorliegen (59 Prozent am Stadtverkehr, 69 Prozent am Gesamtverkehr).

Der Fußgänger- und der Radfahreranteil ist dort zusammengerechnet aufgeführt (27 Prozent Stadt, 17 Prozent Gesamt), der ÖPNV-Anteil beläuft sich auf 14 Prozent.

Die Fraktion „Die LINKE.Offene Liste“ fragt den Magistrat:

1. Warum wurden der anfragenden Fraktion nicht die vorliegenden Zahlen in vollem Umfang mitgeteilt?

2. Ist der Stadt Fulda Sinn und Zweck der Erstellung eines Modal Splits bekannt?

3. Warum wurden im Verkehrsentwicklungsplans trotz sehr hohem MIV-Anteils keine Gegenmaßnahmen festgelegt zur Senkung dieses MIV-Anteils (zum Beispiel durch Förderung des Umweltverbundes: höhere Taktung des Stadtbusses insbesondere in den urbanen Stadtteilen, fußgängerfreundliche Wegebeziehungen und sicheres und zusammenhängendes Radfahrnetz)?


Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

In einer Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung wollten wir in Erfahrung bringen, ob Zahlen zur Verteilung des Verkehrsaufkommens in der Stadt Fulda vorliegen. … …

Frage 1:

Warum wurden der anfragenden Fraktion nicht die vorliegenden Zahlen in vollem Umfang mitgeteilt?

Antwort:

In der betreffenden Anfrage zur SV-Sitzung vom 18.03.2013 wurde nach der Durchführung von Erhebungen zur Ermittlung des Modal Split in Fulda gefragt. In der betreffenden Antwort wurde mitgeteilt, dass der Modal Split im Zuge der seinerzeitigen Erarbeitungen von VEP und NVP ermittelt worden ist. Zur Klarstellung dieser Aussage möchten wir folgende Erläuterungen geben:

Die im VEP von 2004 aufgeführten Zahlen zur Verkehrsmittelwahl basieren auf den Ergebnissen von Verkehrsmodellrechnungen zur Stadtregion Fulda, die im Zeitraum 2000 bis 2001 durchgeführt wurden und allgemeinen bundesweiten Durchschnittszahlen. Die Zahlenwerte waren damals die aktuell verfügbaren. Dies lässt sich auf der gleichen Seite im VEP nachlesen, von der auch die Zahlen aus dem Vorspann der Anfrage stammen. Kurz danach wurde die 1. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes bearbeitet. Mit einem auf den ÖPNV ausgerichteten Verkehrsmodell wurde der ÖPNV-Anteil an der Verkehrsmittelwahl ermittelt. Insofern sind die Aussagen im VEP zum Modal Split in Bezug auf die Anteile einzelner Verkehrsträger veraltet. Darauf wurde bereits in der Beantwortung der März-Anfrage hingewiesen, und deshalb wurden die Ergebnisse von den Teilbereichen wiedergegeben, die neueren Datums sind. In der Beantwortung der Anfrage zur SV-Sitzung vom 18.03.2013 wurden die jeweils aktuellen Zahlen verwendet, die auf relativ groben Annahmen beruhen. Es wurde des weiteren darauf hingewiesen, wie umfangreich eine aktuell realistische Ermittlung des Modal Split durchgeführt werden müsste und dass dies erst im Zuge der derzeit laufenden kostenpflichtigen SrV-Erhebung (städterelevante Verkehrserhebung / System repräsentativer Verkehrsfragen) der TU Dresden zu erwarten ist.

Bei der seinerzeitigen Antwort wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Stadt sich aus ebendiesen Gründen an der aktuellen, bundesweiten SrV-Aktion zur Ermittlung verkehrlicher Kenndaten beteiligt. Der ein oder andere statistisch ausgewählte Fuldaer hatte bereits das Vergnügen, telefonisch interviewt zu werden. Die Ergebnisse der bundesweiten Erhebung sollen Ende 2014 vorliegen.

In diesem Zusammenhang merken wir an, dass die Bedeutung des gesamtstädtischen Modal Split oft überschätzt wird, weil er methodisch nicht ausreichend detailliert an Hand von Wegeketten ermittelt wird und deshalb lokal sehr unterschiedlich ausfallen kann. Hier gibt es also keine einheitlich anzuwendende wissenschaftlich fachliche Vorgabe, die eine direkte Vergleichbarkeit erlaubt. Wünschenswert wären hier bundeseinheitliche Regelungen oder Vorgaben, um eine bessere Vergleichbarkeit herstellen zu können. Die laufende Untersuchung der TU Dresden kommt dieser Zielsetzung bereits sehr nahe, deshalb sind wir dabei.


Frage 2:

Ist der Stadt Fulda Sinn und Zweck der Erstellung eines Modal Split bekannt?

Antwort:

Die anfragende Fraktion kann davon ausgehen, dass den Mitarbeitern der Fachämter aufgrund ihrer qualifizierten Ausbildung alle wesentlichen Fachkenntnisse bekannt sind.

Der gesamtstädtische Modal Split spielt in der Verkehrsplanung nur eine untergeordnete Rolle und dient der Abfassung genereller Zielvorstellungen. Er hat weder Relevanz für konkrete Projekte noch irgendwelche gesetzlichen Folgen.

Für konkrete verkehrsplanerische Aufgabenstellungen sind die jeweils lokal vorhandenen Problemstellungen einzelner Verkehrsarten relevanter für anzustrebende Lösungsansätze.

Im Übrigen ist uns keine Skala bekannt, aus der ein bestimmter MIV-Anteil als „sehr hoch“ einzustufen wäre. Insbesondere ist es problematisch, PKW- Anteile aus verschiedenen Städten zu vergleichen, bei denen nach unterschiedlichen Methoden ermittelt wurde und bei denen zum Beispiel einerseits Mitfahrer auch als „PKW“ gezählt werden und anderweitig aber separat ausgewiesen werden.


Frage 3:

Warum wurden im Verkehrsentwicklungsplan trotz sehr hohem MIV-Anteils keine Gegenmaßnahmen festgelegt zur Senkung dieses MIV-Anteils (zum Beispiel durch Förderung des Umweltverbundes: höhere Taktung des Stadtbusses insbesondere in den urbanen Stadtteilen, fußgängerfreundliche Wegebeziehungen und sicheres und zusammenhängendes Radfahrnetz)?

Antwort:

Im Vorfeld und während der Bearbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes war es erarbeiteter Konsens, dass nicht die gesamte Palette denkbarer Verkehrsthemen abgehandelt werden soll, sondern gezielt Schwerpunktthemen gebildet werden. Die gewählten Schwerpunkte spiegeln dabei die zum damaligen Zeitpunkt wesentlichen Problem- und Handlungsfelder wieder. Die Verkehrsträger ÖPNV und Radverkehr sind bewusst in separaten Konzepten ausführlich behandelt worden, auf die im VEP verwiesen wird und die darauf aufbauen, um konkreter zu werden.

Der VEP ist ein verkehrsträgerübergreifendes Gesamtkonzept, in dem für einen längeren Zeitraum Handlungserfordernisse ermittelt und Handlungsstrategien für die Verwaltung erarbeitet werden . . . eine Projektionsfläche also für Folgegutachten und Aufgabenstellungen. Aus diesen sind dann konkrete Einzelmaßnahmen zu entwickeln.Es war und ist nicht Aufgabe des VEP, ein konkretes Maßnahmenpaket zu beschreiben, sondern dafür, die abstrakte Plattform zu bilden.

Dennoch finden sich im VEP auch Hinweise zu konkreten Maßnahmen, die zu einer Änderung des Modal Split beitragen, beispielsweise bei den Themenbereichen „Straßenräumliches Handlungskonzept“, „Ortseingangssituation“ und „Parkraummanagement“. Hinter allen Themen und separaten Konzepten steht auch die Zielsetzung, den MIV-Anteil an der Gesamtverkehrsleistung auf ein notwendiges und umfeldverträgliches Maß zurückzuführen. Hierbei ist aber zu beachten, dass aufgrund des deutlichen Einpendlerüberschusses sowie des großen Einzugsbereiches von Fulda im Umland ein erhebliches Verkehrsaufkommen generiert wird, das von der Stadt Fulda nicht ohne weiteres in Richtung Umweltverbund beeinflussbar ist.

Die Veränderung des Modal Split ist eine Folge der Umsetzung der Konzepte. Wie schnell die in den Konzepten enthaltenen Maßnahmen umgesetzt werden können, hängt in den meisten Fällen von deren Finanzierbarkeit ab. Inwieweit die bislang umgesetzten Maßnahmen zu einer Veränderung des Modal Split beigetragen haben, wird sich mit dem Vorliegen aktueller Zahlen aus der derzeit laufenden Erhebung „SrV“ der TU Dresden Ende 2014 ablesen lassen.


Fulda, 24.06.2013

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