Stadtverordnetenversammlung Februar 2021

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Inhaltsverzeichnis

Tagesordnung

Anfragen Links für Soziale Gerechtigkeit

Verlust von Wohnungen mit Mietpreisbindung

Im Jahr 1987 gab es in der Stadt Fulda 5714 Wohnungen mit Mietpreisbindung, durch Auslaufen der Mietpreisbindung bei gleichzeitigem Fehlen von Förderungen für Zubau sank diese Zahl bis 2015 erheblich.

2015 weist die Statistik der Stadt Fulda 2.388 Wohneinheiten aus, 2016 nur noch 2140 öffentlich geförderte Wohneinheiten. Zum Stichtag 19.6.2017 befanden sich in Fulda nur noch 1.766 Mietwohnungen in der sozialen Wohnraumförderung, 2018 noch 1.563 und zum 01.01.2019 gab es einen Bestand von insgesamt 1512 Sozialwohnungen und 161 sollten 2019 neu bereitgestellt werden.

Dem gegenüber steht das bis vor kurzem beständige Bevölkerungswachstum der Stadt, das die umgekehrte Dynamik aufweist: hatte Fulda 1989 rund 54.600 Einwohner, so sind es jetzt fast 70 000.

Im Februar 2012 beantwortete Bürgermeister Dippel unsere detaillierte Fragen: „Exakt 6.372 Personen leben im Stadtgebiet im sozial geförderten Wohnungsbau. Insgesamt sind derzeit 2.737 Wohnungen in 670 Gebäuden gefördert. Darin enthalten ist sowohl Wohnraum der Wohnungsgesellschaften als auch privat vermieteter Wohnraum. Auf die Wohnstadt entfällt ein Anteil von 862 Wohnungen. Das entspricht gemessen an der Gesamtzahl 31,49 Prozent. Diese befinden sich in insgesamt 98 Gebäuden (14,62 Prozent).“

Wir fragen den Magistrat

1. Wie viele Mietwohnungen befanden sich zum Stichtag 1.1.2021 in der sozialen Wohnraumförderung, welche Veränderung ergibt sich zur Anzahl vom Stichtag 1.1.2020 und welcher Anteil entfällt dabei auf die Wohnstadt?

2. Wie viele Mietwohnungen wurden 2020 durch Beantragung der kommunalen Förderung neu im Sozialen Wohnungsbau mit Mietpreisbindung bereitgestellt?

3. Warum können Sie -im Gegensatz zu Dr. Dippel im Jahr 2012- keine Auskunft geben, wie viele Personen aktuell im Stadtgebiet im „sozial geförderten Wohnungsbau“ leben?


Mietpreisstopp in Fulda

Die landeseigene Wohnstadt setzt freiwillig auch in Fulda ihre Mietpreispolitik um, sich an die Beschränkungen der Hessischen Kappungsgrenzenverordnung mit einer Begrenzung auf 15% Mieterhöhung zu halten. Bei Einkommensnachweis erfolgt eine maximale Erhöhung, die auf 1% jährlich begrenzt ist.

Andere Oberbürgermeister in Hessen schließen sich der „Initiative Mietenstopp“ zahlreicher Verbände und Vereine (z.B. Mieterbund, Awo, Diakonie, Caritas, DGB, usw.) an und wollen dies in ihren städtischen Wohnungsbaugesellschaften ebenfalls umsetzen.

Mieter bei privaten Vermietern, anderer Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienfirmen hingegen unterliegen der Gefahr einer routineartigen Mietpreiserhöhung von 20% alle 3 Jahre.

Damit muss Schluss sein, die Mietpreissteigerungen auch in der Stadt Fulda haben ein für hiesige Einkommensstrukturen unerträgliches Höchstmaß erreicht.

Wir fragen den Magistrat:

1. Welche Instrumente für einen Mietpreisstopp sieht der Magistrat und wie bewertet er diese (z.B. Aufnahme Fulda in die Hess. Kappungsgrenzenverordnung, Aufbau einer kommunalen Wohnungsgesellschaft, Appelle an die Wohnungswirtschaft)?

2. Viele Menschen der arbeitenden Bevölkerung Fuldas waren im vergangenen Jahr von coronabedingten Einkommenseinbußen betroffen. Schon die bisherigen Mietverpflichtungen sind schwierig zu erfüllen, wenn das verfügbare Monatseinkommen z.B. mit Kurzarbeitergeld nur noch 60% erreicht. Sieht der Magistrat die Möglichkeit eines Mietpreisstopps während der Pandemie in Fulda?

3. Welche Initiativen müsste der Magistrat unternehmen, um aktuell Mietern in Fulda weitere Mieterhöhungen zu ersparen?


Wohnmöglichkeiten auf Zeit

Auch in Fulda werden in letzter Zeit häufig vormals langfristig mit gesetzlicher Kündigungsfrist vermietete Wohnungen zu „Wohnmöglichkeiten auf Zeit“ umgenutzt und auch als solche im Internet beworben.*

Wir fragen den Magistrat

1. Gelten solche Übernachtungseinrichtung als Gewerbebetrieb, und wenn ja, wurden sie in jedem Fall ordnungsgemäß als solche angemeldet?

2. Werden und wenn ja wie, die Mieter melderechtlich erfasst?

3. Wie wird die Einhaltung des momentan geltenden Beherbergungsverbots in diesen Übernachtungseinrichtungen überprüft?


Für die Fraktion

Stefan Jahn


  • Bei Eingabe von „Ferienwohnungen“ und „Fulda“ in Suchmaschinen
finden sich zahlreiche Beispiele solcher Angebote


Überschüsse der Abfallwirtschaft in der Stadt Fulda

In den Jahren 2018 und 2019 vermerkt die Prüfung des Jahresabschusses zusammen einen Überschuss von 1.264.951 €, der bei der Abfallbeseitigung erwirtschaftet wurde. Dieser wurde einem Sonderposten „Gebührenausgleich Abfallwirtschaft“ zugeführt.

Kostenüberdeckungsverbot des § 10 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz - KAG https://www.judicialis.de/Hessischer-Verwaltungsgerichtshof_5-N-3200-02_Beschluss_08.09.2005.html


Wir fragen den Magistrat:

1. Ist sichergestellt, dass die Zuführung der Überschüsse aus der Abfallwirtschaft dem Kostenüberdeckungsverbot (§ 10 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz – KAG) entsprechen?

2. Welche Summe ist in dem Sonderposten „Gebührenausgleich Abfallwirtschaft“ bereits aufgelaufen?

3. Muss nicht angesichts der aufgelaufenen Überschüsse Gebührensenkungen der Müllgebühren erfolgen, die Mietern über die Nebenkosten in Rechnung gestellt werden?


Vergabepraxis der Sperrmüll- und Müllabfuhr der Stadt Fulda

Die städtische Müllabfuhr wurde im Jahr 2001 privatisiert.

Im Dezember 2020 erfuhr die Öffentlichkeit anlässlich von sich häufenden Beschwerden zur mangelhaften Sperrmüllabfuhr aus den Medien: „im neuen Jahr übernimmt eine neue Entsorgungsfirma (Knettenbrech und Gurdulic) für fünf Jahre die Sperrmüllabfuhr in der Stadt Fulda.“

Einen anderen Hinweis auf die offensichtliche Neuausschreibung von Dienstleistungen der Abfallentsorgung konnte bislang nicht in Erfahrung gebracht werden

Bereits im Jahr 2013 hatten wir die intransparente Vergabepraxis aufgegriffen, Anfragen gestellt und einen Antrag zur unmittelbaren Abstimmung eingebracht.

„Die Stadtverordnetenversammlung wünscht eine Überprüfung der Möglichkeit, die Abfuhr des Mülls in der Stadt Fulda wieder im Eigenbetrieb durchzuführen. Die Ergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.“

Immerhin erhielt unser Antrag damals 15 Ja-Stimmen, wurde aber mehrheitlich abgelehnt.

Da wiederum über eine beabsichtigte Neuausschreibung nicht vor dem Verfahren informiert wurde, konnte eine neuerliche Diskussion über Re-Kommunalisierung der Müllabfuhr nicht geführt werden.


Wir fragen den Magistrat:


1. Welches Gremium hat wann die Neuausschreibung von Dienstleistungen der Abfallentsorgung beschlossen?

2. Gibt es zur Ausschreibung und Vergabe Magistratsvorlagen und welches Gremium hat über die Vergabe wann beschlossen?

3. Welches Auftragsvolumen ergibt sich aus der Vergabe für mehrere Jahre?


Antrag Ehrendes Gedenken an Fuldaer Todesopfer rechter Gewalt

Im November 2011 wurde die rechtsterroristische Gruppierung Nationalsozialistischer Untergrund aufgedeckt. Mindesten elf Menschen wurden durch die Nazibande brutal hingerichtet. In dieser Serie im September 2000 zuerst Ermordeten war der Blumenhändler Enver Şimşek aus Schlüchtern.

Ein Jahr später am 17. August wurde eine 54 jährige Frau in ihrem Laden in der Fuldaer Florengasse brutal ermordet. Es war die Zweigstelle eines Ladens, den ihr Sohn in Schlüchtern führte. Die Fuldaer Zeitung berichtete damals: "Für eine Verbindung zur rechten Szene gebe es nach den bisherigen Ermittlungen keine Anhaltspunkte."

Dies stellt sich inzwischen anders dar.

Erst 2005 berichtet die Thüringer Allgemeine über einen Prozess in dem der Mörder von Fulda, der unter Jugendstrafrecht verurteilt wurde, als Zeuge aussagte. Danach gehörten Täter und Anstifter der Nazigruppe „Heidenfront“ an. Die Fuldaer Ladenbesitzerin wird inzwischen in der Liste der Todesopfer rechter Gewalt genannt (https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/todesopfer-rechter-gewalt/) Auch diesbezügliche Anfragen im Deutschen Bundestag belegen, wie der Mord in der Fuldaer Florengasse zunächst eben nicht als Nazimord eingestuft wurde.

Vor diesem Hintergrund sagte - nach entsprechenden Anfragen in der Stadtverordnetenversammlung unsererseits- der damalige Oberbürgermeister Möller im Schul- und Kulturausschuss ein ehrendes Gedenken mit einer Gedenkplatte am Ort des Mordes zu.

In diesem Jahr ist der 20. Jahrestag des Mordes an Frau Dorit Botts.

Wir beantragen:

1. Der brutale Mord an der Fuldaer Ladenbesitzerin Dorit Botts, der von einem rechtsterroristischen Täter in der Fuldaer Florengasse begangen wurde, darf nicht vergessen werden. Der Magistrat der Stadt Fulda macht dem Ausschuss Vorschläge für geeignete Formen des Gedenkens.

2. Die Stadt Fulda erhält ihre Grabstätte auf dem Fuldaer Zentralfriedhof.

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