Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung Februar 2021“

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Aktuelle Version Dein Text
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==Pressemitteilung==
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=Tagesordnung=
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===Müllskandal in Fulda: Überhöhte Müllgebühren und Millionenaufträge im Hinterzimmer===
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[[Datei:Dreckschwein.PNG|right]]
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Fulda, 8.3.2021
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"''Sei kein Dreckschwein, damit Fulda kein Saustall ist''" ermahnt die Stadt Fulda die Einwohner:innen der Stadt in einer Plakataktion und stellt  "Umweltranger" ein, die ordnungswidriges Verhalten bei der Müllentsorgung ermitteln.
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Aber selbst lässt sich die Stadt nicht in die Karten schauen, warum der Sperrmüll tagelang an Fuldas Straßenrändern lag und auch die Tonnen oft nicht pünktlich abgeholt wurden, dies erfahren die Bürger:innen nicht und auch nicht die Stadtverordneten, stellt die Fraktion "Links für Soziale Gerechtigkeit" fest.
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Durch eine beiläufige Pressemeldung zum Jahresende 2020, die im Zusammenhang stand mit heftigen Problemen bei der Sperrmüllabfuhr, habe die Fraktion erfahren, dass die Leistungen für die Müll- und Sperrmüllabfuhr neu vergeben wurden. In dem Zusammenhang erfuhr sie auf Nachfrage, dass ein europaweites Ausschreibungsverfahren stattgefunden hatte und eine Firma den Zuschlag erhielt.
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"In den Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung wurde über den millionenschweren Auftrag nicht diskutiert und beschlossen. Dies ist eine grobe Missachtung der gewählten Stadtverordneten", empört sich Karin Masche, Fraktionsvorsitzende von "Links für Soziale Gerechtigkeit". Stadtverordnete mussten nicht über jeden Kanaldeckel und jedes Verkehrsschild diskutieren und beschließen. Wenn aber Ausschreibungen und deren Vergabe in Millionenhöhe anstünden, müssen in die Entscheidungen die von den Bürger:innen gewählten Vertreter eingebunden werden, so die Fraktion.
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Erst auf Nachfrage habe der Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld zugegeben: "Die letzte Ausschreibung der Rest-, Bio- und Sperrmüllabfuhr erfolgte im Jahr 2020 durch die Verwaltung in Abstimmung und mit Genehmigung der Verwaltungsleitung." 
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Die Fraktion habe daher ein Verfahren bei der Kommunalaufsicht am Regierungspräsidium eingeleitet. Weiterhin kritisiere die Fraktion "Links für Soziale Gerechtigkeit", dass die Stadt Fulda von den Einwohnerinnen und Einwohnern über Jahre Überschüsse aus den Müllgebührenzahlungen von über 5 Millionen Euro angehäuft habe. Nach Auffassung der Fraktion könnten Gebühren nur in der tatsächlich entstandenen Höhe der Kosten den Mieterinnen und Mietern über die Nebenkosten in Rechnung gestellt werden.
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Der Magistrat der Stadt Fulda beteilige sich also selbst daran, die Mieten in Fulda in die Höhe zu treiben und Millionenaufträge ungeprüft von demokratischen Strukturen zu vergeben, so die Fraktion "Links für Soziale Gerechtigkeit" abschließend.
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===Mietpreispolitik im Fokus===
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In die letzte Runde vor der Kommunalwahl geht es am Montag 8. Februar um 18 Uhr in der Orangerie mit der Stadtverordnetenversammlung. Die Sitzung ist öffentlich, da sie aber unter Pandemiebedingungen stattfindet, wird nur eine anzahlmäßig begrenzte Zuhörerschaft Einlass finden.
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Die Fraktionen haben sich geeinigt, dass die Anfragen an den Magistrat auch diesmal nur schriftlich beantwortet werden um die Zeit der Zusammenkunft im Saal möglichst kurz zu halten.
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Die Fraktion "Links für Soziale Gerechtigkeit" hat fünf Fragen und einen Antrag eingereicht. Sie drehen sich insbesondere um die Mietenpolitik von CDU/CWE in Fulda und die Vergabepraxis bei der Müll- und Sperrmüllabfuhr mit den damit verbundenen Gebühren, die sich in den Nebenkosten der Mieten wiederfinden.
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Keine Entspannung gab es in den letzten Jahren bei der Suche nach bezahlbarem Wohnraum in Fulda. Die Preise sind hoch, und Vermieter haben die große Auswahl an Interessenten und immer mehr Bevölkerungsgruppen kommen nicht in die Auswahl.
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Die Anzahl mietpreisgebundener Wohnungen hat weiter abgenommen. Gab es im Jahr 1987 noch 5714 Wohnungen mit Mietpreisbindung in der Stadt Fulda, so waren es 2019 nur noch 1512 Wohnungen. Der Trend konnte auch nicht durch ein -inzwischen auf unser Drängen hin -aufgesetztes Förderprogramm der Stadt gebremst werden. Es laufen durch die zeitliche Begrenzung der Förderung mehr Wohnungen aus der Bindung, als neu hinzugebaut werden konnten. Zu unserer letzten Möglichkeit in der Amtszeit fragen wir den Stand der Anzahl der geförderten Wohnungen zum 1. Januar 2020 ab.
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Wohnungen, die aus der Förderung gelaufen sind, unterliegen dem "freien Markt" und den gesetzlichen Bedingungen für Mietpreise. Aber in Fulda gilt weder die bundesweite "Mietpreisbremse" noch die hessische Kappungsgrenzenverordnung. Die Mietpreissteigerungen haben ein für hiesige Einkommensstrukturen unerträgliches Höchstmaß erreicht.  Zahlreiche Verbände und Vereine, wie der Mieterbund, die Awo, Diakonie, Caritas, DGB ua haben sich in der  „Initiative Mietenstopp“ zusammengeschlossen, auch Oberbürgermeister anderer Städte haben sich dieser Initiative für ihre kommunalen Wohnungsgesellschaften angeschlossen.
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Wir fragen den Magistrat, welche Instrumente für einen Mietpreisstopp er sieht und wie er sie bewertet z.B. Aufnahme Fulda in die Hess. Kappungsgrenzenverordnung, Aufbau einer kommunalen Wohnungsgesellschaft, Appelle an die Wohnungswirtschaft. "Wie gewohnt werden sie antworten, dass der Magistrat die freie Wohnungswirtschaft nicht einschränken möchte" so Karin Masche, Fraktionsvorsitzende von "Links für Soziale Gerechtigkeit" und ergänzt: "Daraus sollten Fuldas Wählerinnen und Wähler den Schluss ziehen, dass ein OB Kandidat Wingenfeld, der solche Positionen vertritt, nicht wählbar ist."
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Eine weitere Anfrage zum Themenkreis Wohnungsknappheit hat unsere Fraktion zu der Beobachtung ihres Fraktionsmitgliedes Stefan Jahn eingereicht, dass immer mehr ehemals dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehende Wohnungen den Wohnungssuchenden entzogen werden. Viele Wohnungen in Fulda wurden schon zu "Ferienwohnungen" zweckentfremdet und Vermieter wollen offensichtlich an dem Boom der Hotels in Fulda teilhaben.
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Zwei weitere Anfragen nehmen die Nebenkosten bei der Miete in den Blick. Teil davon sind die Müllgebühren, die die Stadt verlangt und damit die beauftragten Entsorgungsunternehmen finanziert. Bei solchen Gebühren darf die Stadt kein "Plus" machen. "Wir haben aber den begründeten Verdacht, dass schon über Jahre über die Gebühren mehr eingenommen wurde, als tatsächlich an Kosten anfielen", so die Fraktion "Links für Soziale Gerechtigkeit". Wenn sich dies bewahrheite sei dies ein Skandal.
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"Wir wollen wieder eine städtische Müllabfuhr, die kostengünstig und doch mit tariflich abgesicherten Löhnen eine ordentliche Abfuhr des Mülls garantiert", so die Fraktion. "Leider mussten wir feststellen, dass heimlich still und leise die Müllabfuhr erneut ausgeschrieben wurde und ein privater Anbieter den Zuschlag erhalten hat". Auch hier wolle man Licht in das Dunkel bringen, dass so eine millionenschwere Entscheidung durch Magistratsbeschluss möglich sei, ohne dass Stadtverordnete davon erfahren.
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Mit einem Antrag weise die Fraktion in das laufende Jahr 2021. In diesem Jahr ist der 20. Todestag der Geschäftsfrau Dorit Botts, die in ihrem Outdoorgeschäft in der Florengasse von einem Rechtsradikalen ermordet wurde. Die Fraktion schlägt vor, dass der Magistrat der Stadt Fulda eine geeignete Formen des würdigen Gedenkens in Angriff nimmt und auch, dass die Grabstätte der Ermordeten auf dem Fuldaer Zentralfriedhof bestehen bleibe.
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==Aktuelle Stunde==
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=== Erhöhung der Wohngeldanträge 2020===
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In der heute 15:25 Uhr eingestellten Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses in Beantwortung unseres Berichtsantrages aus dem August 2020:
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„Berichtsantrag Auswertung der von der Stadt Fulda getroffenen Maßnahmen angesichts der Pandemie“
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werden die Zahlen der Wohngeldanträge 2020 nachgereicht:
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„Nach Prüfung des Fachamtes hat sich die Zahl der gestellten Anträge auf Leistungen nach dem Wohngeldgesetz von 1.658 im Jahr 2019 auf 2.350 im abgelaufenen Jahr 2020 erhöht. Dies entspricht einem höheren Antragsaufkommen von 41,73 %. Es wird noch darauf hingewiesen, dass sich die Quote der Bewilligungsbescheide von zuvor durchschnittlich 67,11 % im letzten Jahr auf 74,68 % erhöht hat.“
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Ich frage den Magistrat:
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    1. Welchen Grund hat die signifikante Erhöhung um ca. 700 Anträge, das sind über 40% der Wohngeldanträge im Jahr 2020?
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    2. Wird 2021 mit einem weiteren Anstieg gerechnet?
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    3. Von welcher Dunkelziffer Berechtigter aber nicht gestellter Anträge geht die Verwaltung aus?
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Karin Masche
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==Anfragen Links für Soziale Gerechtigkeit==
==Anfragen Links für Soziale Gerechtigkeit==
===Verlust von Wohnungen mit Mietpreisbindung===
===Verlust von Wohnungen mit Mietpreisbindung===
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3. Warum können Sie -im Gegensatz zu Dr. Dippel im Jahr 2012- keine Auskunft geben, wie viele Personen aktuell im Stadtgebiet im „sozial geförderten Wohnungsbau“ leben?
3. Warum können Sie -im Gegensatz zu Dr. Dippel im Jahr 2012- keine Auskunft geben, wie viele Personen aktuell im Stadtgebiet im „sozial geförderten Wohnungsbau“ leben?
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'''Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner'''
 
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Frage 1:
 
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Wie viele Mietwohnungen befanden sich zum Stichtag 01.01.2021 in
 
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der sozialen Wohnraumförderung, welche Veränderung ergibt sich
 
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zur Anzahl vom Stichtag 01.01.2020 und welcher Anteil entfällt dabei
 
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auf die Wohnstadt?
 
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Antwort:
 
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Zum Stichtag 01.01.2021 befanden sich 1.460 Wohnungen in der sozialen
 
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Wohnraumförderung, am 01.01.2020 waren es 1.465 Wohnungen.
 
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Auf die Wohnstadt entfällt an beiden Stichtagen ein unveränderter Anteil von
 
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408 Wohnungen.
 
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Frage 2:
 
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Wie  viele  Mietwohnungen  wurden  2020  durch  Beantragung  der
 
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kommunalen  Förderung  neu  im  Sozialen  Wohnungsbau  mit
 
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Mietpreisbindung bereitgestellt?
 
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Antwort:
 
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Durch Beantragung der kommunalen Förderung der Stadt Fulda wurden im
 
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Jahr 2020 drei Projekte mit insgesamt 24 Wohneinheiten fertiggestellt.
 
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Im Einzelnen waren das:
 
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 Am Schafberg 20 mit 12 Wohneinheiten
 
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 Am Bahnhof 14/16 mit 9 Wohneinheiten
 
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 Leipziger Straße 162 mit 3 Wohneinheiten
 
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Frage 3:
 
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Warum können Sie – im Gegensatz zu Dr. Dippel im Jahr 2012 – keine
 
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Auskunft geben, wie viele Personen aktuell im Stadtgebiet im „sozial
 
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geförderten Wohnungsbau“ leben
 
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Antwort:
 
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Die Anzahl der Haushaltsmitglieder ist lediglich bei Anmietung einer
 
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Sozialwohnung in Bezug auf die angemessene Wohnungsgröße nach
 
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Raumzahl oder Wohnfläche von Bedeutung. Bei laufenden Mietverhältnissen
 
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eintretende Änderungen der Anzahl der Haushaltsmitglieder durch z.B.
 
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Auszüge, Einzüge, Tod von Familienmitgliedern sind für die Rechtmäßigkeit
 
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des bestehenden Mietverhältnisses bedeutungslos und dem Amt auch nicht
 
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zu melden. Demzufolge können aktuelle Angaben über die Anzahl der in
 
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Sozialmietwohnungen lebende Menschen nicht gemacht werden.
 
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Fulda, 08. Februar 2021
 
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[[Datei:Sozialwohnungen 1987 2020.png|800px]]
 
===Mietpreisstopp in Fulda===
===Mietpreisstopp in Fulda===
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3. Welche Initiativen müsste der Magistrat unternehmen, um aktuell Mietern in Fulda weitere Mieterhöhungen zu ersparen?
3. Welche Initiativen müsste der Magistrat unternehmen, um aktuell Mietern in Fulda weitere Mieterhöhungen zu ersparen?
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Antwort von Herrn [[Bürgermeister]] Wehner
 
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Frage 1:
 
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Welche Instrumente für einen Mietpreisstopp sieht der Magistrat und wie
 
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bewertet  er  diese  (z.B.  Aufnahme  Fulda  in  die  Hess.
 
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Kappungsgrenzenverordnung,    Aufbau    einer    kommunalen
 
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Wohnungsgesellschaft, Appelle an die Wohnungswirtschaft?
 
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Antwort:
 
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Im Bereich der mit städtischen Mitteln geförderten Sozialmietwohnungen
 
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sind sowohl die Einstiegsmiete (aktuell maximal 5,90 €/qm Kaltmiete) als
 
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auch Mieterhöhungen (maximal örtliche Vergleichsmiete abzüglich 20 %)
 
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in den Förderrichtlinien reglementiert.
 
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Im Bereich der frei finanzierten Wohnungen hat das Land Hessen über die
 
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Mieterschutzverordnung vom 18.11.2020 Mietpreisregelungen getroffen.
 
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So  darf  bei  Mietbeginn  die  Miete  höchstens  10  Prozent  über  der
 
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ortsüblichen Vergleichsmiete liegen und sich die Miete innerhalb von drei
 
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Jahren um nicht mehr als 15 Prozent erhöhen. Nach den vom Land Hessen
 
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festgelegten Kriterien wurden 49 Gemeinden in die
 
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Mieterschutzverordnung aufgenommen. Die Stadt Fulda zählt allerdings
 
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nicht dazu, sodass die dortigen Regelungen keine Anwendung für Fulda
 
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finden. Eine Aufnahme Fuldas in die Verordnung ist frühestens im Rahmen
 
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einer Evaluierung nach Ablauf der derzeitigen Geltungsdauer am
 
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25.11.2025 möglich.
 
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Für Fulda gilt aktuell ausschließlich die reguläre Kappungsgrenze nach §
 
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558 BGB, wonach innerhalb von 3 Jahren die Miete um maximal 20 Prozent
 
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angehoben werden darf.
 
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Frage 2:
 
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-
Viele Menschen der arbeitenden Bevölkerung Fuldas waren im
 
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vergangenen Jahr von coronabedingten Einkommenseinbußen betroffen.
 
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Schon die bisherigen Mietverpflichtungen sind schwierig zu erfüllen, wenn
 
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das verfügbare Monatseinkommen z.B. mit Kurzarbeitergeld nur noch 60%
 
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erreicht. Sieht der Magistrat die Möglichkeit eines Mietpreisstopps
 
-
während der Pandemie in Fulda?
 
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Antwort:
 
-
 
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Tatsächlich haben sich bei einer Vielzahl von Menschen bzw. Haushalten
 
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die Einkommensverhältnisse aufgrund der Pandemie verschlechtert. Wie
 
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bereits zur Frage 1 ausgeführt, gibt es für die Stadt Fulda jedoch keine
 
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rechtlichen Möglichkeiten für einen Mietpreisstopp bzw. eine
 
-
Mietpreisregulierung im Bereich der frei finanzierten Wohnungen.
 
-
 
-
Für betroffenen Personen und Haushalte kommt ein Miet- bzw.
 
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Wohnkostenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz in Betracht.  Die aktuelle
 
-
„Corona-Lage“ sowie die im letzten Jahr eingetretenen gesetzlichen
 
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Leistungsverbesserungen haben in unserem Fachamt zu einem ca. 40
 
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Prozent höheren Antragsaufkommen geführt.
 
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-
Darüber hinaus können Betroffene auch die Inanspruchnahme anderer
 
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sozialer Leistungen wie existenzsichernde Hilfen nach dem SGB II und
 
-
SGB XII prüfen lassen.
 
-
 
-
Frage 3:
 
-
 
-
Welche Initiativen müsste der Magistrat unternehmen, um aktuell Mietern
 
-
in Fulda weitere Mieterhöhungen zu ersparen?
 
-
 
-
Antwort:
 
-
 
-
Da es im Bereich der frei geförderten Wohnungen keinen unmittelbaren
 
-
kommunalen Zugriff auf die Mietpreisgestaltung gibt, ist es Ziel der Stadt
 
-
Fulda, zusätzlichen mietpreisgebundenen und somit bezahlbaren
 
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Wohnraum für Haushalte mit geringen Einkommen zu schaffen. Bereits
 
-
seit 2016 werden solche Maßnahmen durch eigene städtische Richtlinien
 
-
gefördert. Neben der Förderung von Neubau- und
 
-
Modernisierungsmaßnahmen erfolgt die Schaffung von
 
-
mietpreisgebundenem Wohnraum auch durch den Erwerb von
 
-
Belegungsrechten an Bestandswohnungen, die keiner Bindung unterliegen
 
-
oder nach Ablauf bestehender Bindungen.
 
-
 
-
Zu den Akquisemaßnahmen gehören regelmäßige aktive
 
-
Kontaktaufnahmen zu potenziellen Kunden wie
 
-
Wohnungsbaugesellschaften und private Investoren.
 
=== Wohnmöglichkeiten auf Zeit===
=== Wohnmöglichkeiten auf Zeit===
Zeile 274: Zeile 78:
-
'''Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld'''
 
-
 
-
Frage 1:
 
-
 
-
Ist sichergestellt, dass die Zuführung der Überschüsse aus der
 
-
Abfallwirtschaft dem Kostenüberdeckungsverbot (§  10  Abs.  2
 
-
Kommunalabgabengesetz – KAG) entsprechen?
 
-
 
-
Antwort:
 
-
 
-
Die Zuführung der Überschüsse  aus  der  Abfallwirtschaft in den
 
-
Sonderposten „Gebührenausgleich Abfallwirtschaft“ entspricht insoweit
 
-
dem Kostenüberdeckungsverbot gem. § 10 Abs. 2 KAG, als dass diese
 
-
zweckgebunden für Kostenunterdeckungen aufgelöst oder durch
 
-
Gebührensenkungen an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben
 
-
werden.
 
-
 
-
Die Summen sind ordnungsgemäß im Sonderposten Abfallwirtschaft
 
-
verbucht und im geprüften sowie uneingeschränkt testierten
 
-
Jahresabschluss (Bilanz) ausgewiesen worden. Auch von der Aufsichts-
 
-
behörde gab es keine Beanstandung.
 
-
 
-
Frage 2:
 
-
 
-
Welche  Summe  ist  in  dem  Sonderposten  „Gebührenausgleich
 
-
Abfallwirtschaft“ bereits aufgelaufen?
 
-
 
-
Antwort:
 
-
 
-
Zum  31.12.2019  sind  in  dem  Sonderposten  „Gebührenausgleich
 
-
Abfallwirtschaft“ insgesamt 4.869.777,23 € aufgelaufen.
 
-
 
-
Das  Jahresergebnis  2020  steht  noch  nicht  fest.  Aufgrund  erhöhter
 
-
Ausgaben im vergangenen Jahr wird die Zuführung voraussichtlich deutlich
 
-
geringer ausfallen oder ganz entfallen.
 
-
 
-
Frage 3:
 
-
 
-
Muss  nicht  angesichts  der  aufgelaufenen  Überschüsse  Gebühren-
 
-
senkungen der Müllgebühren erfolgen, die Mietern über die Nebenkosten
 
-
in Rechnung gestellt werden?
 
-
 
-
Antwort:
 
-
 
-
Grundsätzlich kommen erzielte Überschüsse  den  Gebührenzahlenden
 
-
entweder durch eine Gebührensenkung zugute oder sie werden dafür
 
-
genutzt, um eine zukünftige Gebührenerhöhung zu vermeiden bzw. zu
 
-
strecken.
 
-
 
-
Für das Jahr 2020 wird eine rückläufige Entwicklung prognostiziert.
 
-
In diesem und den nächsten Jahren stehen große Unsicherheiten auf der
 
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Einnahmen- und Ausgabenseite  bevor,  z.B. die gestiegenen
 
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Einsammlungskosten, die gesunkenen Preise auf dem Altpapiermarkt, die
 
-
Unsicherheit bei der Kostenbeteiligung der Dualen Systeme für die
 
-
Mitbenutzung der kommunalen Sammelsysteme für Altpapier, die
 
-
Besteuerung der Mitbenutzungsentgelte und die personelle Verstärkung
 
-
für die Abfallwirtschaft. Durch den Betrieb des in der Planung befindlichen
 
-
neu  strukturierten,  modernen  und  nutzungsfreundlichen  Wertstoffhofs
 
-
werden sich die Kosten ebenfalls erheblich erhöhen. ​
 
-
 
-
Das  Bestreben  der  Stadt  Fulda  ist  es,  vorausschauend  und
 
-
verantwortungsvoll zu handeln und auch
 
-
 
-
 die Reorganisation des Wertstoffhofes,
 
-
 
-
 die Ergebnisse der europaweiten Ausschreibungen im vergangenen
 
-
Jahr  für  die  Vergabe  der  Abfallentsorgungsleistungen  Rest-  und
 
-
Bioabfall sowie Sperrmüll ab 01.01.2021,
 
-
 
-
 das  Ergebnis  der  europaweiten  Ausschreibung  der  Altpapier-
 
-
vermarktung und –verwertung (der bestehende Vertrag läuft zum
 
-
31.12.2021  aus  und  der  Altpapiermarkt  unterliegt  hohen
 
-
Schwankungen) sowie
 
-
 
-
 die  Kosten  für  die  künftige  organisatorische  Ausrichtung  im
 
-
Sachgebiet Abfallwirtschaft (mit personeller Verstärkung z.B. durch
 
-
„Umweltranger“)
 
-
in die neue Gebührenkalkulation mit einzubeziehen.
 
-
 
-
Fulda, 08.02.2021
 
===Vergabepraxis der Sperrmüll- und Müllabfuhr der Stadt Fulda===
===Vergabepraxis der Sperrmüll- und Müllabfuhr der Stadt Fulda===
Zeile 383: Zeile 107:
-
'''Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld'''
 
-
 
-
Frage 1:
 
-
 
-
Welches Gremium hat wann die Neuausschreibung von Dienstleistungen
 
-
der Abfallentsorgung beschlossen?
 
-
 
-
Antwort:
 
-
 
-
Die letzte Ausschreibung der Rest-, Bio- und Sperrmüllabfuhr erfolgte im
 
-
Jahr 2020 durch die Verwaltung in Abstimmung und mit Genehmigung der
 
-
Verwaltungsleitung. Aufgrund der Auftragshöhe handelte es sich um eine
 
-
europaweite Ausschreibung.
 
-
 
-
Frage 2:
 
-
 
-
Gibt es zur Ausschreibung und Vergabe Magistratsvorlagen und welches
 
-
Gremium hat über die Vergabe wann beschlossen?
 
-
 
-
Antwort:
 
-
 
-
Der  Magistrat  hat  am  29.06.2020  mit  Mag-Vorlage  226/2020
 
-
„Abfallentsorgungsleistungen:  Vergabe  für  Rest-  und  Bioabfall  und
 
-
Sperrmüll ab dem 01.01.2021“ die Vergabe von Entsorgungsleistungen auf
 
-
Grundlage der Ausschreibungsergebnisse einstimmig beschlossen.
 
-
 
-
Frage 3:
 
-
 
-
Welches Auftragsvolumen ergibt sich aus der Vergabe für mehrere Jahre?
 
-
 
-
Antwort:​
 
-
 
-
Das Auftragsvolumen für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt mehrere
 
-
Millionen Euro. Die genaue Auftragssumme kann öffentlich nicht genannt
 
-
werden, da dies dem Betriebsgeheimnis der Entsorgungsunternehmen
 
-
unterliegt. Mitbewerber könnten daraus Erkenntnisse über die
 
-
Preisgestaltung des beauftragten Unternehmens gewinnen.
 
-
 
-
Fulda, 8. Februar 2020
 
===Antrag Ehrendes Gedenken an Fuldaer Todesopfer rechter Gewalt===
===Antrag Ehrendes Gedenken an Fuldaer Todesopfer rechter Gewalt===
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2. Die Stadt Fulda erhält ihre Grabstätte auf dem Fuldaer Zentralfriedhof.
2. Die Stadt Fulda erhält ihre Grabstätte auf dem Fuldaer Zentralfriedhof.
-
 
-
==Medien==
 
-
* 8.2.2021 osthessenzeitung https://www.osthessen-zeitung.de/einzelansicht/news/2021/februar/sitzung-im-rekordtempo-diskussion-um-resolutionsantrag.html
 
-
* 8.2.2021 osthessennews https://osthessen-news.de/n11642874/kontroverse-debatte-wie-kann-die-stadt-dem-mittelstand-helfen.html
 
-
* 7.2.2021 fuldainfo https://www.fuldainfo.de/letzte-stadtverordnetenversammlung-der-legislaturperiode/
 
-
 
-
[[Kategorie:WP 2016-2021]]
 
-
[[Kategorie:Anfragen und Anträge]]
 
-
[[Kategorie:Stadtverordnetenversammlung Februar 2021]]
 

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