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Stadtverordnetenversammlung Februar 2012

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==Tagesordnung==
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1. Umsetzung des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und Einrichtung eines Behindertenbeirats sowie Beschluss über die Satzung für den Behindertenbeirat der Stadt Fulda.
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Antrag der CDU-Stadtverordnetenfraktion vom 06.11.2010 (ebenfalls Anträge von Bündnis90/DieGrünen vom 09.11.2010 und SPD vom 11.11.2010 anlässlich der Haushaltsberatungen 2011, welche in der 5. Sitzung des SFA vom 18.11.2010 abgelehnt wurden).
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2. Eingabe gemäß § 14 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung betreffend die Einrichtung eines Behindertenbeirates
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3. Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 173, Neuenberg „Am Tannenstück“
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:1. Beschluss über die Ergebnisse der Offenlegung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
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:2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB.
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4. Nachwahl von Mitgliedern in die Schulkommission auf Vorschlag des Stadtelternbeirats
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5. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge
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6. Grundstücksangelegenheiten (die in der Sitzung des HFA am 06.02.2012 nicht abschließend behandelt werden)
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===Tagesordnung II===
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7. Klinikum Fulda gAG – Änderung der Satzung
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8. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Naturdenkmale in der Stadt Fulda vom 12.12.1988 und Verordnung zur Änderung der Verordnung über Naturdenkmale in der Stadt Fulda vom 25.09.1995
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9. Vertrag über ein Nießbrauchsrecht zwischen der Stadt Fulda und der Klinikum Fulda gAG
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==Anfragen und Anträge "Die Linke.Offene Liste"==
==Anfragen und Anträge "Die Linke.Offene Liste"==

Version vom 12:56, 4. Feb. 2012

Inhaltsverzeichnis

Tagesordnung

1. Umsetzung des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und Einrichtung eines Behindertenbeirats sowie Beschluss über die Satzung für den Behindertenbeirat der Stadt Fulda.

Antrag der CDU-Stadtverordnetenfraktion vom 06.11.2010 (ebenfalls Anträge von Bündnis90/DieGrünen vom 09.11.2010 und SPD vom 11.11.2010 anlässlich der Haushaltsberatungen 2011, welche in der 5. Sitzung des SFA vom 18.11.2010 abgelehnt wurden).

2. Eingabe gemäß § 14 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung betreffend die Einrichtung eines Behindertenbeirates

3. Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 173, Neuenberg „Am Tannenstück“

1. Beschluss über die Ergebnisse der Offenlegung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB.

4. Nachwahl von Mitgliedern in die Schulkommission auf Vorschlag des Stadtelternbeirats

5. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge

6. Grundstücksangelegenheiten (die in der Sitzung des HFA am 06.02.2012 nicht abschließend behandelt werden)

Tagesordnung II

7. Klinikum Fulda gAG – Änderung der Satzung

8. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Naturdenkmale in der Stadt Fulda vom 12.12.1988 und Verordnung zur Änderung der Verordnung über Naturdenkmale in der Stadt Fulda vom 25.09.1995

9. Vertrag über ein Nießbrauchsrecht zwischen der Stadt Fulda und der Klinikum Fulda gAG



Anfragen und Anträge "Die Linke.Offene Liste"

Sozialer Wohnungsbau in Fulda

Im Februar 2008 stimmte die Stadtverordetenversammlung der Stadt Fulda dem Verkauf ihrer Wohnstadt-Anteile an das Land Hessen zu. Auch anderen an der Wohnstadt beteiligten Städten wurde vom Land Hessen ein Angebot unterbreitet und meist angenommen.

In der Stadt Fulda gibt es derzeit etwa 2280 Wohnungen der „Wohnstadt“, sie stellen somit ein Rückgrat des Sozialen Wohnungsbaus in der Stadt dar. Die Versorgung der Fuldaer Bürger mit bezahlbarem Wohnraum muss Anliegen der Stadt Fulda sein.

Aktuell besteht die Gefahr, dass das Land Hessen sich von seiner Beteiligung an der „Nassauischen Heimstätte“, zu der die „Wohnstadt“ gehört, trennen wird.


Wir fragen den Magistrat:

1. Wieviele Einwohner der Stadt Fulda leben in Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaften, wieviele in Wohnungen der Wohnstadt?

2. Wieviele Wohnungen der “Wohnstadt” in Fulda wurden seit Februar 2008 verkauft bzw. in Eigentumswohnungen umgewandelt?

3. Mit welchen Auswirkungen für die Mieter rechnet die Stadt Fulda beim Verkauf der Wohnstadt an einen privaten Investor? Welche Mehrkosten kommen auf das Amt für Arbeit und Soziales bei Mieterhöhungen für ALG2 Bezieher aus der Stadt Fulda zu?

Gebiet zwischen Florengasse und Franzosenwäldchen

Anfrage: Zum Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 174 „Gebiet zwischen Florengasse und Franzosenwäldchen“

Am 16.12.2011 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Offenlegung und Beteiligung des Bebauungsplanes. Im Inneren des betreffenden Bereichs sollen Reihenhäuser, Doppelhäuser und Stadtvillen entstehen.

Im Umweltbericht zum Bebauungsplan wurde ausgeführt:

Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass bei Bodeneingriffen die schadstoffbelasteten Böden nahezu komplett auf abfallrechtlich genehmigten Deponien zu entsorgen sind. Zudem wird eine weitere Grundwassererkundung bzgl. LCKW-Belastungen für erforderlich gehalten, in deren Rahmen über evtl. notwendige Sanierungsmaßnahmen des Kluftgrundwassers zu entscheiden ist. So dokumentieren die Befunde des ehemaligen Geländes der Landeszentralbank aus den Jahren 1997 und 2008 erhöhte ChromKonzentrationen im Grundwasser, die im Falle einer Grundwasserentnahme dessen Aufbereitung erforderlich machen würden.

...der örtliche Wasserhaushalt profitiert von den Sanierungsmaßnahmen durch eine Reduzierung von Schadstoffbelastungen im Grundwasser. Von einer vollständigen Beseitigung sämtlicher Altablagerungen und schädlicher Stoffe kann allerdings auch langfristig nicht ausgegangen werden.

Wir fragen den Magistrat:

1. Auf welche abfallrechtlich genehmigte Deponie wurde der Bodenaushub verbracht?

2. Haben inzwischen die weiteren Grundwassererkundungen stattgefunden? Wenn ja mit welchem Ergebnis?

3. Gab es in den letzten 20 Jahren Grundwasserentnahmen in Richtung der Fließrichtung des Grundwassers (Brunnen, Pumpen oä. Richtung Innenstadt)?

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