Sanierungsgebiet Florengasse

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= Beschlussvorschlag =
 
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1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda beschließt den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß §141 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem aus dem Lageplan ersichtlichen Gebiet im Bereich südliche Florengasse/Duume zur Untersuchung der Sanierungsbedürftigkeit
 
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2. Die Fachverwaltung wird beauftragt, die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen.
 
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3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
 
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dabei wird auf die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB hingewiesen
 
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Fulda, den 29.5.2006
 
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[[Bild:Sanflorengasse.gif]]
 
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[[Kategorie:Stadtentwicklung]]
 
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[[Kategorie:Stadt Fulda]]
 
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[[Kategorie: Themen Stadtverordnetenversammlungen]]
 
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[[Kategorie:Straßen (Stadt Fulda)]]
 

Version vom 20:47, 6. Apr. 2016

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