Kurzarbeit

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Kurzarbeit in der Region

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Kurzarbeit und die Steuerfalle

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Abschaffung der Steuerfalle für Kurzarbeiter durch Wegfall des Progressionsvorbehalts für Kurzarbeitergeld erklärt Willi van Ooyen, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Wir fordern die Landesregierung auf, über den Bundesrat den steuerlichen Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld zu streichen, um zusätzliche steuerliche Belastungen von Arbeitnehmern zu vermeiden.“

Die Anwendung des Progressionsvorbehalts führe zur nachträglichen Besteuerung in vielen Fällen und damit zu erheblichen Nachteilen für die steuerpflichtigen Einkünfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Alleine in Hessen würde dies bis zu 200.000 Kurzarbeiter in den hessischen Betrieben treffen.

„Wir fordern die Landesregierung auf, endlich gerade für Kleinst- und Durchschnittsverdiener Steuergerechtigkeit zu schaffen.

Es ist ein Skandal, dass ein Einkommensmillionär Auslandseinkünfte aus Mieten nicht versteuern muss, während von der Wirtschaftskrise betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachträglich zur Kasse gebeten werden.“

Rede Willi van Ooyen

Rede Willi van Ooyens zum Antrag der LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag betreffend Steuerfalle für Kurzarbeiter abschaffen – Progressionsvorbehalt für Kurzarbeitergeld streichen am 8. Oktober 2009


Herr Präsident, verehrte Damen und Herren,

Die Wirtschafts- und Finanzkrise ist im Alltag der Menschen angekommen. In Hessen steigt die Anzahl der Arbeitslosen innerhalb eines Jahres um ca. 12.000. Der drastische Einbruch an Beschäftigungsvolumen wird momentan durch die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes gepuffert. Deshalb haben wir nach neuesten Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit etwa 1,4 Millionen Kurzarbeiter. Das entspricht etwa fünf Prozent aller Beschäftigten Deutschlands und allein in der Industrie liegt die Quote bei 20 Prozent. Dabei trägt die öffentliche Hand durch die Bundesagentur mit geschätzten 5,1 Milliarden Euro den Hauptteil der Kosten.

Nach Statistiken der Hessischen Arbeitsagentur von August 2009 beantragten insgesamt 3.000 hessische Betriebe für ca. 215.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld. Wir haben es mit einer Arbeitszeitverkürzung historischen Ausmaßes zu tun.

Die angemessene Ausweitung des Kurzarbeitergeldes war für die Menschen und für die Unternehmen eine Antwort, auch wenn dies zu Lasten der Einkommen der Beschäftigten geht. Immerhin hatte die damalige Bundesregierung im Konjunkturpaket I den Zeitraum für den Bezug von Kurzarbeitergeld auf 18 Monate verlängert und den Arbeitgeberanteil bei den Sozialabgaben gesenkt. Das ist eine direkte Hilfe für die Beschäftigung. Erst einmal bewahrt es sie vor Arbeitslosigkeit und hilft den Unternehmen Fachkräfte zu halten. Wir begrüßen diese Maßnahme daher ausdrücklich. Aber das war es dann auch schon an positiven Nachrichten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das größte Ärgernis ist jedoch die nachträgliche Versteuerung des Kurzarbeitergeldes! Hier wird falsches Spiel gespielt. Es wird verschwiegen, dass sich im Folgejahr die Finanzämter einen Teil des geringen Geldes wieder zurückholen, und zwar von den Kurzarbeiterinnen und -arbeitern. Dafür sorgt der sogenannte Progressionsvorbehalt. Das heißt, das Kurzarbeitergeld wird zwar selbst nicht direkt besteuert, da es nicht in das zu versteuernde Einkommen einfließt. Wohl aber erfolgt eine indirekte Besteuerung.

Denn bei der Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes wird es berücksichtigt, und der steigt mit steigendem Einkommen und bewirkt gerade bei anteilig arbeitenden Kurzarbeitern Risiken und Nachteile. Die Folge dieser steuersystematisch umstrittenen Behandlung des Kurzarbeitergeldes ist, dass Kurzarbeiterinnen und -arbeiter im Folgejahr zum Teil erhebliche Steuernachzahlungen zu leisten haben.Ein Beispiel: Die Arbeitszeit eines kinderlosen Gerüstbauers wird für das komplette Jahr 2009 auf die Hälfte reduziert. Er verdient nun monatlich statt 2 500 nur noch 1 250 Euro brutto. Von diesen Bruttobezügen führt sein Arbeitgeber in diesem Jahr insgesamt 648 Euro als Lohnsteuer an das Finanzamt ab; Steuerklasse I, ohne Kind, kirchensteuerpflichtig. Die ist allerdings nach geltendem Steuerrecht zu niedrig angesetzt, da der Betroffene 2009 monatlich 378,34 Euro als Kurzarbeitergeld erhält. Dies wird im Nachhinein beim Ermitteln des Steuersatzes berücksichtigt. Es ergibt sich dadurch für das Jahr 2009 eine Steuerschuld von insgesamt 1 297,20 Euro einschließlich Solidaritätszuschlag, aber ohne Kirchensteuer.

Der Gerüstbauer wird 2010 voraussichtlich 649,20 Euro an Steuern nachzahlen müssen. Mehr als in halbes Monatsgehalt!

Meine Damen und Herren, Niemand will freiwillig in Kurzarbeit und so Nettolohneinbußen hinnehmen. Wenn man dann aber auch noch im Folgejahr Steuern nachzahlen muss, ist das Irrsinn. Für die Betroffenen ist das ein harter Schlag und bringt sie oft in finanzielle Probleme. Fest steht doch, dass ein Teil der heutigen Kurzarbeiter im nächsten Jahr weiterhin kurzarbeiten wird bzw. arbeitslos wird. Dabei wäre eine gerechte Lösung für die Betroffenen so simpel: Heben Sie den Progressionsvorbehalt auf und schaffen Sie diese Steuerfalle ab! Unser Antrag liegt Ihnen vor; es ist ein ganz konkreter und leicht umzusetzender Vorschlag. Sie brauchen dem nur zuzustimmen. Genau diese Ungerechtigkeit wollen wir beseitigen und fordern die Landesregierung auf über den Bundesrat diese Steuerfalle abzuschaffen.

Meine Damen und Herren zum Schluss,

Wir als Politik müssen doch kritisch hinterfragen dürfen, dass der Einkommensmillionär seine Mieterträge aus dem Ausland steuerfrei erzielen kann, während der Kurzarbeiter nachträglich Steuern für ihr Kurzarbeitergeld zahlen muss. Diese Steuerungerechtigkeit muss bekämpft werden! Ich fordere die Landesregierung auf: Bewegen Sie sich, und schaffen Sie diese Steuerfalle ab! Tun Sie etwas für die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Menschen, damit nicht die Klein- und Durchschnittsverdiener die Zahlmeister der Krise werden.

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