Bearbeiten von „Kreistagssitzung März 2010“

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===Der Landkreis beschönigt nach wie vor die Situation===
===Der Landkreis beschönigt nach wie vor die Situation===
In der Sitzung wurde auf die laufenden Untersuchungen der Staatsanwaltschaft verwiesen, solange hier keine abschließenden Ergebnisse vorliegen, könne man keine Aussagen treffen. Allerdings habe man nun vereinbart, ab April zusätzliche Busse für die [[Neuhof|Neuhöfer]] Schüler anzubieten.
In der Sitzung wurde auf die laufenden Untersuchungen der Staatsanwaltschaft verwiesen, solange hier keine abschließenden Ergebnisse vorliegen, könne man keine Aussagen treffen. Allerdings habe man nun vereinbart, ab April zusätzliche Busse für die [[Neuhof|Neuhöfer]] Schüler anzubieten.
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===Antwort 14.4.2010===
 
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Vorbemerkungen:
 
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Der Kreisausschuss bedauert zutiefst den tragischen Unfall der Schülerin am 04.02.2010 im Bahnhof Neuhof.
 
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Es ist jedoch festzuhalten, dass die Schülerbeförderung durch den Landkreis Fulda in Abstimmung mit verschiedenen Partnern (LNG, RMV, Busunternehmen und Deutsche Bahn AG) durchgeführt wird, die eigenständig und eigenverantwortlich ihre Aufgaben wahrnehmen und denen das Gesetz jeweils (zivil-) vertraglich die Aufsicht über die Einhaltung (RMV, LNG) bzw. die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht selbst (Betreiber) zuordnet.
 
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Die Beförderung von Personen auf der Schiene erfolgt auf der Basis des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und zugehörigen Verordnungen / Regeln der Technik. Die Beförderung von Personen im Straßenverkehr erfolgt auf der Basis des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), insbesondere auf der zugehörigen Straßenverkehrszulassungsverordnung (STVZO), sowie dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und zugehöriger Betriebsordnung für Kraftfahrzeuge (BOKraft) und darauf aufbauenden Regeln der Technik.
 
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Die Sicherstellung der Beförderung von Personen im Schienenpersonennahverkehr obliegt nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Hess. ÖPNVG der Rhein-Main Verkehrsverbund GmbH (RMV).
 
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Betreiber der Bahnhofsinfrastruktur entlang der Schienenstrecken ist die Stationen & Service AG des DB-Konzerns. Ihr obliegt auch die Verkehrssicherungspflicht auf den Bahnhöfen.
 
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Beantwortung der Fragen:
 
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'''Welche Sicherheitsvorkehrungen hat der Kreis im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung mit der DB bzw. dem RMV vereinbart?'''
 
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Der Bestellung von Verkehrsleistungen liegen Beförderungsverkehrsverträge zugrunde, die unter Berücksichtigung der zitierten gesetzlichen Grundlagen und Regeln der Technik auch Vorgaben zur Absicherung der beförderten Personen beinhalten. Zuständig hierfür ist jedoch nicht der Landkreis Fulda, sondern der RMV, der diesbezügliche Verträge mit der DB AG schließt.
 
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Für die Infrastruktureinrichtungen, in diesem Fall die Bahnhöfe und deren Zustand (einschließlich gesetzlich geregelter Haftungen), ist ausschließlich der Eigentümer der Anlagen, die DB AG, zuständig. Der Landkreis Fulda hat daher keine sich aus Gesetz oder Vertrag ergebenen Handlungsverpflichtungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.
 
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'''Gibt es in Neuhof und in anderen Bahnhöfen mit Schülerbeförderungen Personal, das in den Hauptfahrzeiten auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen achtet?'''
 
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Auf den Bahnhöfen in der Region Fulda wird durch den Landkreis kein spezielles Personal vorgehalten, dass während der Hauptfahrzeiten auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen bei der Schülerbeförderung achtet, denn die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht auf den Bahnhöfen gehört zu den Aufgaben, die die Deutsche Bahn AG als Eigentümer der Anlagen mit eigenem, sach- und fachkundig ausgebildeten Personal durchzuführen hat.
 
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Im Hinblick auf die Situation ist Neuhof ist zwischen der Situation auf dem Bahnhofsgelände und der Verkehrsführung zum Bahnhof zu unterscheiden. Die Situation auf den Bahnhöfen in der Region wurde von mir in einem Gespräch in der letzten Woche mit dem Bevollmächtigten der Deutschen Bahn in Hessen und der Geschäftsführung des RMV in Frankfurt bereits thematisiert. Die Zuwegung zum Bahnhof Neuhof steht gegenwärtig im Zeichen der umfangreichen Baumaßnahmen der A 66 und der Bahn. Bereits in der Vergangenheit hat der Landkreis Fulda als Schulträger in Neuhof verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit dieser Zuwegung gerade für die Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten (befestigter Weg, Einzäunung, Beleuchtung und Schulweglotsen). Im Frühjahr wird es am Bahnhof Neuhof zu umfangreichen Gleisverlegearbeiten kommen, die auch erhebliche Auswirkungen auf die Zuwegung zum Bahnhof haben. Bis zur Fertigstellung des neuen Bahnsteigs für die Fahrtrichtung Fulda wird daher gegenwärtig ein Busverkehr geplant, der am Morgen die Hauptlast der Schülerbeförderung bis zur Fertigstellung der Baustelle übernehmen soll. Bei allen Alternativen ist es letztlich jedoch die Entscheidung des Nutzers, welches Beförderungsangebot er in Anspruch nehmen will.
 
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'''Gibt es Erkenntnisse zur Ursache des tödlichen Unfalls am 04.02.2010?'''
 
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Abschließende Erkenntnisse über die Ursache des Unfalls liegen noch nicht vor. Sie stehen unter dem Vorbehalt der abschließenden staatsanwaltlichen Ermittlungen.
 
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'''Welche Konsequenzen zieht der Kreis aus dem Unfall? Welche Möglichkeiten sieht der Kreis, die Sicherheit bei der Schülerbeförderung zu verbessern?'''
 
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Wie bereits dargelegt, hat der Landkreis Fulda auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung aus Eigentum als Betreiber keine unmittelbare Handlungsmöglichkeit im Schienenverkehr und an den Bahnhöfen. Er wird jedoch seinen Einfluss bei der Deutschen Bahn und dem RMV geltend machen, um offensichtlich notwendige erforderliche Verbesserungen bei der Herbeiführung eines sicheren Aufenthalts an den Stationen 1 Bahnhöfen umzusetzen.
 
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gez. [[Bernd Woide]]
 
==Gefährdung der Trinkwassergewinnung durch Versenktätigkeit von Produktions- und Haldenwässern==
==Gefährdung der Trinkwassergewinnung durch Versenktätigkeit von Produktions- und Haldenwässern==
Der Kreisausschuss möge schriftlich und mündlich berichten:
Der Kreisausschuss möge schriftlich und mündlich berichten:
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[[Bild:Kalibronnzell2k.jpg|right]]
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Das am Standort [[Neuhof]]-Ellers anfallende Salzabwasser (rd. 45.000 m³/a Produktions- und
Das am Standort [[Neuhof]]-Ellers anfallende Salzabwasser (rd. 45.000 m³/a Produktions- und
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===Eine mündliche Aussage wurde verweigert, die Antwort wird schriftlich zu Protokoll gegeben===
===Eine mündliche Aussage wurde verweigert, die Antwort wird schriftlich zu Protokoll gegeben===
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===Antwort 14.4.2010===
 
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Zu den Fragen des Berichtsantrages, die im Zusammenhang mit der Versenkung von Salzabwasser stehen, folgende Informationen:
 
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'''Vorbemerkung'''
 
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Es trifft zu, dass das am Standort Neuhof-Ellers der [[KundS KALI GmbH|K+S KALI GmbH]] anfallende Abwasser (Halden- und Produktionsabwasser) zum überwiegenden Teil (ca. 90 %) in das Rotliegende bzw. in den Plattendolomit versenkt wurde. Der Aufstieg von Formationswasser mit Salzabwasseranteilen in den tiefen Unteren Buntsandstein wurde über Bohrungen bis zur Basis des Unteren Buntsandsteins (ca. 400 m unter Gelände) in unmittelbarer Nähe der Versenkbohrungen Dorfborn 3 und Neuhof 2 festgestellt. Die K+S KALI GmbH hat darauf hin die Versenkung über die Bohrungen Dorfborn 3 und Dorfborn 4 im September 2005 und über die Bohrung Neuhof 2 im April 2007 eingestellt. Die Beendigung der Versenkung über die Bohrungen Kerzell 2 und Tiefengruben 4 wurde im März 2008 angeordnet.
 
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'''Wo wurden Brunnen wegen der Chloridkonzentration aufgegeben?'''
 
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Im Bereich des Mess- und Beobachtungsplanes zur Überwachung der Versenktätigkeit sind keine Brunnen vorhanden, die wegen eines durch den Versenkbetrieb verursachten Anstiegs der Chloridkonzentration aufgegeben wurden. Höhere Chloridkonzentration in Bohrungen im Bereich der geologischen Störungszonen des Fuldaer und des Großenlüderer Grabens (z.B. Brunnen 1 der Gemeinde [[Eichenzell]] bei Kerzell, Brunnen 3 des Wasserwerkes Johannisaue) sind geogen bedingt. Hier befindet sich auch die im Jahr 1837 gefasste Quelle [[Johannesberg]] mit Chloridkonzentrationen um 900 mg/[.
 
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'''Welche Brunnen weisen steigende Chlorid-Werte auf?'''
 
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Ansteigende Tendenzen des Chloridgehaltes der Brunnen im Bereich Flieden, [[Neuhof]], [[Kalbach]] und Fulda sind nicht erkennbar. Die Gewinnung von Trinkwasser erfolgt hier Ober Grundwasserförderung aus dem Mittleren Buntsandstein (bis ca. 150 m unter Gelände).
 
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'''Welchem Zweck dient der Brunnen an der Ziegeler Straße zwischen Kerzell und Ziegel?'''
 
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Die bis in den Plattendolomit niedergebrachte Bohrung Bronnzell 1 dient der Beobachtung der Ausbreitung des versenkten Abwassers innerhalb des Versenkhorizontes.
 
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'''Wer führt die Messungen des Mess- und Beobachtungsplanes des Regierungspräsidiums Kassel aus?'''
 
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Die Probenahme erfolgt auf Grundlage des Mess- und Beobachtungsplanes im Rahmen der mit den wasserrechtlichen Bescheiden auferlegten Eigenüberwachung durch die [[KundS KALI GmbH|K+S KALI GmbH]] sowie als Staatliche Überwachung durch das Regierungspräsidium Kassel. Die Analytik wird bei der Staatlichen Überwachung durch ein anerkanntes Fremdlabor durchgeführt. Weiterhin werden Analyseergebnisse, die bei der Umsetzung der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) erhoben werden, bei Auswertungen berücksichtigt.
 
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Mehr Zur
 
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* Kaliindustrie [[KundS KALI GmbH]]
 
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* speziell [[Kaliabbau: Laugenversenkung]]
 

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