Gute Nachrichten aus der Konzernzentrale

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Gute Nachrichten aus der Konzernzentrale Ein Kommentar von Karin Masche zur Einstellung des Verfahrens gegen K+S | Ausgabe vom 17. Juni 2016

Anfang Juni ließ der K+S Konzern über die Medien verbreiten, dass das Verfahren der Staatsanwaltschaft Kassel wegen Gewässerverunreinigung eingestellt sei und zog sich eine weiße Weste über.

Die Staatsanwaltschaft gab über die von K+S verbreite Meldung zur Einstellung der Ermittlungen wegen mangelnden Tatverdachtes keinen Kommentar ab. Alle Medien verwendeten seitdem lediglich die in der Konzernzentrale formulierte Pressemeldung. Aber stimmt sie überhaupt? Auf der Internetseite der Staatsanwaltschaft wird vermeldet: „Das informationelle Selbstbestimmungsrecht verbietet die Weitergabe personenbezogener Daten ohne gesetzliche Grundlage. Daher können allgemeine Auskünfte über Verfahren nicht erteilt werden. Demgegenüber sind die Behörden und somit auch die Staatsanwaltschaften nach § 3 Hessisches Pressegesetz verpflichtet, der Presse die gewünschten Auskünfte zu erteilen, soweit nicht gewichtige Gründe wie die Gefährdung von Ermittlungen o. ä. entgegenstehen. Auskünfte werden daher nur gegenüber der Presse auf Anfrage erteilt.“

Zumindest der „Spiegel“ hat es nach eigener Aussage versucht: „Von der Staatsanwaltschaft Kassel war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.“ Zunächst? Hat das Magazin dann doch eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft erhalten? Wenn ja, warum bringt es sie nicht? Wenn nicht, warum nicht, wo doch die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, der Presse Auskunft zu erteilen. All das hinterlässt einen faden Beigeschmack und die Frage, ob die Meldung aus der Konzernzentrale überhaupt den Tatsachen entspricht. Eine Folge gab es: Die Aktienkurse schnellten in die Höhe und die Wahrscheinlichkeit, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wenn schon nicht in Hessen, dann wenigstens im thüringischen Meiningen zur Hauptverhandlung führen, verringert sich. Derweil nutzt der Konzern alle Möglichkeiten, weiter Lobbyarbeit zu betreiben. Kleine Maßnahmen werden hochgejubelt: Teilnahme (von K+S) am Mentorenprogramm für asylberechtigte Flüchtlinge, Sponsoring von Einsatzkleidung für die DLRG aber auch eine „Deutschland sucht den Superstar“-Sendung aus dem Kalischaubergwerk Merkers mit einem RTL-Millionenpublikum.

Den strafbaren Tatbestand für Gewässerverunreinigungen nachzuweisen, ist in der Tat schwierig, wenn Behörden und Politik ihn immer genehmigt haben. Den Behörden war seit mindestens 40 Jahren bekannt, dass Trinkwasser im Werrarevier durch die Laugenverpressung vernichtet wird. Der Zusammenhang zwischen Laugenverpressung, Grundwasserversalzung und Trinkwasservernichtung ist aktenkundig. Doch ob die hessische Staatsanwaltschaft den Mut hat, auch in diese Richtung zu ermitteln und ob die Gerichte es wagen, einen Prozess gegen die aktuelle grüne Landesministerin zu eröffnen, wird sich zeigen.

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