Fusionsprozess Ãœwag/GWV

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==Standpunkt der Betriebsräte und der ArbeitnehmervertreterInnen beider Unternehmen==
==Standpunkt der Betriebsräte und der ArbeitnehmervertreterInnen beider Unternehmen==
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gleichermaßen, die Arbeitnehmervertreter nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen und die
gleichermaßen, die Arbeitnehmervertreter nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen und die
o. g. Eckpunkte einzuhalten. Eine Fusion darf nur erfolgen, wenn diese Eckpunkte eingehalten
o. g. Eckpunkte einzuhalten. Eine Fusion darf nur erfolgen, wenn diese Eckpunkte eingehalten
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Die  Betriebsräte  und  die Arbeitnehmervertreter/innen  der Aufsichtsräte der Unternehmen
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haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet, welche für Gespräche zur Verfügung steht.
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Ansprechpartner der Arbeitsgruppe sind der Betriebsratsvorsitzende der Überlandwerk Fulda
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AG, Herr Rainer Quanz, Telefon 0661 12-454 und der Betriebsratsvorsitzende der Gas- und
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Wasserversorgung Fulda GmbH, Herr Andreas
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Version vom 15:44, 5. Sep. 2012


Standpunkt der Betriebsräte und der ArbeitnehmervertreterInnen beider Unternehmen

Für den Erfolg der Fusion sind deshalb die nachfolgend genannten Eckpunkte unverzichtbar:

1. Die Arbeitnehmervertreter/innen der betroffenen Unternehmen werden in die Gespräche des Lenkungskreises einbezogen.

2. Für alle unbefristet beschäftigten Mitarbeiter wird eine langfristige und nachhaltige Beschäftigungssicherung garantiert.

3. Die Mitbestimmung im Unternehmen gehört zu den wesentlichen Grundzügen der Beteiligung von Arbeitnehmern. Die gemeinsame Diskussion und Entscheidungsfindung von politischen Verantwortungsträgern und Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsräten hat sich als höchst fruchtbar und zielführend erwiesen. Deshalb werden bei der zukünftigen Holdinggesellschaft und ihren größeren Tochterunternehmen Aufsichtsräte gebildet. Diese bestehen zu 1/3 aus Vertretern der Arbeitnehmer.

4. Für die Mitarbeiter aller betroffenen Unternehmen gilt weiterhin der TV-V mit seiner Dynamik. Bei diesem handelt es sich um den zutreffenden Branchentarifvertrag für Versorgungsbetriebe. Es werden keine Mitarbeiter in Betriebe überführt, in denen der TV-V nicht für alle Tarifmitarbeiter in seinerjeweils gültigen Fassung zur Anwendung kommt.

5. Eine Besitzstandswahrung für alle Beschäftigten, mit Gewährleistung der bisher geltenden Dynamik, egal in welcher der neuen oder bereits bestehenden Gesellschaften eine Beschäftigung in Zukunft erfolgt, wird vereinbart.

6. Die Mitarbeiter wollen Flexibilität zeigen, dürfen aber im Rahmen der Fusion keine Nachteile erleiden. Deshalb wird jedem Mitarbeiter die einmal erreichte Vergütungsgruppe belassen, auch wenn er bereit ist, eine andere Aufgabe zu übernehmen.

7. Die durch die Fusion entstehenden Nachteile der Arbeitnehmer, wie z.B. Standortwechsel, Wechsel der betrieblichen Altersversorgung, Steuerverluste etc. werden ausgeglichen.

8. Die derzeit gewährten sozialen Leistungen werden auch weiterhin langfristig gewährt. Wenn solche Regelungen der verschiedenen Unternehmen vereinheitlicht oder verändert werden, erfolgt das ohne Nachteil für die betroffenen Mitarbeiter und ohne Absenkung des Leistungsniveaus.

9. Mitarbeitermotivation ist unverzichtbare Voraussetzung des Erfolgs der Unternehmen. Deshalb werden Vorgesetzte und Mitarbeiter der Unternehmen für einen fairen und respektvollen Umgang miteinander eintreten.

Die genannten Bedingungen sind selbstverständlich weiter zu konkretisieren. Deshalb appellieren wir auf diesem Wege an die Unternehmensleitungen und die Eigentümer der Gas- und Wasserversorgung Fulda, der Uberlandwerk Fulda AG und der ÜWAG Netz GmbH gleichermaßen, die Arbeitnehmervertreter nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen und die o. g. Eckpunkte einzuhalten. Eine Fusion darf nur erfolgen, wenn diese Eckpunkte eingehalten werden.

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