Eingaben

Aus Fuldawiki

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Gentechnik)
(Eingaben und ihre Behandlung: Kanalstraße)
Zeile 26: Zeile 26:
: freundlicher Brief aber keine Behandlung im Ausschuss und Stadtverordetenversammlung
: freundlicher Brief aber keine Behandlung im Ausschuss und Stadtverordetenversammlung
-
 
+
* Bauliche Veränderungen u.a. in der Kanalstraße zwecks Verkehrsberuhigung [[Kanalstraße]]
 +
: Wird durch Stadtverordnetenbüro abgewimmelt und nicht auf die Tagesordnung gesetzt
[[Kategorie:Demokratie]]
[[Kategorie:Demokratie]]

Version vom 09:34, 11. Nov. 2007

Bürger in Fulda haben die Möglichkeit durch Eingaben, Gesuche und Petitionen ein Thema in die Beratung der Ausschüsse, zur Behandlung in der Stadtverordnetenversammlung und zur Abstimmung zu bringen.

Bürger sollten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und sich nicht auf die Parteien im Stadtparlament verlassen.

Hier die Grundlage:

Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda [1]

§ 14

Eingaben

(1) Eingaben und Gesuche von Bürgern / Bürgerinnen und Einwohnern / Einwohnerinnen an den Stadtverordnetenvorsteher / die Stadtverordnetenvorsteherin (Petitionen) sind den zuständigen Ausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die so gefassten Beschlüsse sind auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung als Punkt "Petitionen" zu setzen und zur Einsicht auszulegen. Sofern nicht im Einzelfall Berichterstattung gefordert wird, entscheidet die Stadtverordnetenversammlung ohne Aussprache nach Vorschlag des Ausschusses. Wird Antrag auf Berichterstattung gestellt, bedarf dieser der Unterstützung von mindestens drei Stadtverordneten. Dem Petenten / Der Petentin ist mitzuteilen, mit welchem Ergebnis seine / ihre Eingabe erledigt worden ist. Dieses Verfahren gilt entsprechend für Eingaben und Gesuche an einzelne Stadtverordnete mit der Maßgabe, dass diese Eingaben und Gesuche dem Stadtverordnetenvorsteher / der Stadtverordnetenvorsteherin zuzuleiten sind.

(2) Eingaben, die Gegenstände behandeln, für die die Stadtverordnetenversammlung nicht zuständig ist, sind unzulässig und zurückzuweisen. Dem Einsender / Der Einsenderin sind die Gründe der Zurückweisung mitzuteilen.



Eingaben und ihre Behandlung

freundlicher Brief aber keine Behandlung im Ausschuss und Stadtverordetenversammlung
  • Bauliche Veränderungen u.a. in der Kanalstraße zwecks Verkehrsberuhigung Kanalstraße
Wird durch Stadtverordnetenbüro abgewimmelt und nicht auf die Tagesordnung gesetzt
Persönliche Werkzeuge