Dorit Botts

Aus Fuldawiki

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(+ Ausschuss 2012/13)
(hess. VS)
Zeile 10: Zeile 10:
Im Jahr 2021 jährt sich der Mord an Dorit Botts zum 20. mal. Daher hatte die Fraktion "Links für Soziale Gerechtigkeit" einen Antrag eingereicht,ein würdiges Gedenken zur ermöglichen und die Grabstätte auf dem Zentralfriedhof zu erhalten [[Stadtverordnetenversammlung Februar 2021#Antrag Ehrendes Gedenken an Fuldaer Todesopfer rechter Gewalt|hier gehts zum Antrag aus dem Februar 2021]].
Im Jahr 2021 jährt sich der Mord an Dorit Botts zum 20. mal. Daher hatte die Fraktion "Links für Soziale Gerechtigkeit" einen Antrag eingereicht,ein würdiges Gedenken zur ermöglichen und die Grabstätte auf dem Zentralfriedhof zu erhalten [[Stadtverordnetenversammlung Februar 2021#Antrag Ehrendes Gedenken an Fuldaer Todesopfer rechter Gewalt|hier gehts zum Antrag aus dem Februar 2021]].
In ihrer "Tatort" Serie berichtet die Fuldaer Zeitung am 14.4.2021 über den Mord und die Hintergründe. Neu dazu die Information zum Tatmotiv, dass der Täter aus dem Gefängnis heraus einen Brief verfasste in dem er die "Anschläge auf die USA" erfreut zur Kenntnis nahm (gemeint sind wohl die Anschläge vom 11. September 2001).
In ihrer "Tatort" Serie berichtet die Fuldaer Zeitung am 14.4.2021 über den Mord und die Hintergründe. Neu dazu die Information zum Tatmotiv, dass der Täter aus dem Gefängnis heraus einen Brief verfasste in dem er die "Anschläge auf die USA" erfreut zur Kenntnis nahm (gemeint sind wohl die Anschläge vom 11. September 2001).
 +
 +
Am 4.11.21 erscheint ein ausführlicher Artikel in der taz von einem Journalisten, dem Unterlagen aus dem NSU Untersuchungsausschuss vorliegen, die als Verschlusssache eingestut wurde: "Es ist eine Liste mit Hinweisen auf mögliche rechtsterroristische Aktivitäten in Hessen von 1992 bis 2012. Eine Liste, die eigentlich bis heute geheim bleiben sollte. Ursprünglich gar bis 2134.
 +
 +
Denn diese Liste gehört zu einem internen Bericht des hessischen Verfassungsschutzes, der nach dem Auffliegen des NSU-Terrors am 4. November 2011 – vor genau zehn Jahren – erstellt wurde. Er war das Ergebnis eines Prüfauftrags, ob im Landesamt nicht doch Hinweise auf den jahrelang unerkannten Terror des Nationalsozialisten Untergrunds übersehen wurden: auf die zehn Morde an neun migrantischen Gewerbetreibenden und einer Polizistin, die drei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle. Ein Bericht von 2014, der für 120 Jahre als geheim eingestuft werden sollte." [https://taz.de/Verschlusssache-NSU/!5809436/] In dem Dokument gibt der hessische Verfassungsschutz zu: "„Interessanten Hinweisen wurde nicht immer konsequent nachgegangen“.

Version vom 19:15, 4. Nov. 2021

Datei:Dorit B. Traueranzeige.jpg


Ich glaube, dass unüberhörbares Beschweigen von Neonazi-Aktivitäten als klammheimliche Zustimmung missverstanden werden könnte. Das dürfen wir nicht zulassen.

Wolfgang Thierse 1.5.2010

Aktuelles

Im Jahr 2021 jährt sich der Mord an Dorit Botts zum 20. mal. Daher hatte die Fraktion "Links für Soziale Gerechtigkeit" einen Antrag eingereicht,ein würdiges Gedenken zur ermöglichen und die Grabstätte auf dem Zentralfriedhof zu erhalten hier gehts zum Antrag aus dem Februar 2021. In ihrer "Tatort" Serie berichtet die Fuldaer Zeitung am 14.4.2021 über den Mord und die Hintergründe. Neu dazu die Information zum Tatmotiv, dass der Täter aus dem Gefängnis heraus einen Brief verfasste in dem er die "Anschläge auf die USA" erfreut zur Kenntnis nahm (gemeint sind wohl die Anschläge vom 11. September 2001).

Am 4.11.21 erscheint ein ausführlicher Artikel in der taz von einem Journalisten, dem Unterlagen aus dem NSU Untersuchungsausschuss vorliegen, die als Verschlusssache eingestut wurde: "Es ist eine Liste mit Hinweisen auf mögliche rechtsterroristische Aktivitäten in Hessen von 1992 bis 2012. Eine Liste, die eigentlich bis heute geheim bleiben sollte. Ursprünglich gar bis 2134.

Denn diese Liste gehört zu einem internen Bericht des hessischen Verfassungsschutzes, der nach dem Auffliegen des NSU-Terrors am 4. November 2011 – vor genau zehn Jahren – erstellt wurde. Er war das Ergebnis eines Prüfauftrags, ob im Landesamt nicht doch Hinweise auf den jahrelang unerkannten Terror des Nationalsozialisten Untergrunds übersehen wurden: auf die zehn Morde an neun migrantischen Gewerbetreibenden und einer Polizistin, die drei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle. Ein Bericht von 2014, der für 120 Jahre als geheim eingestuft werden sollte." [3] In dem Dokument gibt der hessische Verfassungsschutz zu: "„Interessanten Hinweisen wurde nicht immer konsequent nachgegangen“.




Nazimorde in der Region

Im August 2005 wurden im Wahlkreis Fulda Plakate der Parteien zur Bundestagswahl mit Heß-Plakaten überklebet. Die Fuldaer Zeitung [1] und osthessennews [2] berichten. Die Linkspartei Fulda reagierte und Mitglieder überklebten gemeinsam mit Mitgliedern anderer Parteien wenige Stunden nach der Naziplakatierung die Hessplakate siehe Presseerklärung der Linkspartei Fulda [http://fulda-vogelsberg.de/linkealt/presse1.html

Im November 2011 wurde die rechtsterroristische Gruppierung Nationalsozialistischer Untergrund aufgedeckt. Bei den diesbezüglichen Ermittlungen konnte in den Trümmern einer ausgebrannten Wohnung in Zwickau, in der die Hauptverdächtigen gewohnt hatten, eine lange gesuchte Tatwaffe sichergestellt werden. Zudem fanden die Fahnder eine mehrfach vervielfältigte DVD, die als eine Art Bekennervideo in zynischer Art und Weise die Mordserie an den Migranten belegt. Mindesten elf Menschen wurden durch die Nazibande brutal hingerichtet.

Einer dieser Ermordeten war der Blumenhändler Enver Şimşek aus Schlüchtern, der im September 2000 an seinem Blumenstand bei Nürnberg ermordet wurde. Von der Sonderkommission wurde jahrelang in Richtung Bandenkriminalität ermittelt, die Boulevardpresse sprach in diesem Zusammenhang von einer Türken-Mafia.

Jahrelang gingen die Morde weiter, erst zufällig wird nun bekannt: Neonazis verübten die Taten.

Ein Jahr später am 17. August wurde eine 54 jährige Frau in ihrem Laden in der Fuldaer Florengasse ermordet. Es war die Zweigstelle eines Ladens, den sie schon Jahrzehnte in Schlüchtern führte. Die Fuldaer Zeitung berichtete damals: "Für eine Verbindung zur rechten Szene gebe es nach den bisherigen Ermittlungen keine Anhaltspunkte." [4]

Immerhin kam Polizei und/oder Fuldaer Zeitung damals auf den Gedanken, dass Motive aus der rechten Szene eine Rolle spielen könnten, wenn auch nur um sie sogleich auszuschließen.

Fuldaer Antifaschisten kam das Datum und die Umstände des Mordes sofort sehr merkwürdig vor, stand an diesem Wochenende doch der jährliche Aufmarsch der Naziszene in Wunsiedel bevor. 1993 war Fulda an diesem Datum (Todestag des sog. Führerstellvertreters Rudolph Hess) selbst Ziel des Aufmarsches. In den Folgejahren gab es zu dem Aufmarsch in Wunsiedel (Grabstätte Rudolph Hess) immer wieder Mitfahrtreffpunkte in Fulda.

Auf jedenfall versuchte der Täter in dem Outdoorladen Ware im Wert von 1000 DM an sich zu bringen (Um sie bei Kameraden beim Naziaufmarsch zu verscherbeln??). Er wurde auf seinem Fluchtweg auf dem Parkplatz des Kolpinghauses festgenommen. Bei der Abgabe des Verfahrens berichtet die Fuldaer Zeitung: "Als Motiv nimmt die Anklagebehörde Habgier an." [5]. Und weiter "Anklage wegen Mordes erhoben : Zum Teil widersprüchliche Angaben des Tatverdächtigen, wonach er von einer dritten Person, die er aus der rechten Szene gekannt habe, zu der Tat angestiftet worden sei, hätten sich als gegenstandslos herausgestellt" (http://www.fuldaerzeitung.de/nachrichten/fulda-und-region/Fulda-Region-Szene;art25,124759 FZ 19.12.01])

Erst 2005 berichtet die Thüringer Allgemeine über einen Prozess in dem der Mörder von Fulda als Zeuge aussagte. Danach gehörten Täter und Anstifter der Gruppe „Heidenfront“ an. Sie hatte laut Staatsanwaltschaft auch einmal geplant, einen Mann auf einem „Kultplatz“ lebendig zu begraben. Die Entführung des Opfers sei aber an dessen Widerstand gescheitert.

Thüringer Allgemeinen Zeitung vom 25.1.2005

"Der Mord an einer Fuldaer Geschäftsfrau war ein Aufnahmeritual für die sogenannte Heidenfront. Das sagte der Mörder der 54-Jährigen jetzt als Zeuge im Prozess gegen den mutmaßlichen Anstifter. Der Angeklagte, ein 23-Jähriger aus dem Raum Sömmerda, habe ihn mit dem Auftrag nach Fulda geschickt, die "Alte kalt zu machen", sagte der Mörder im Zeugenstand. Seine Vernehmung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dass sie jetzt öffentlich wurde, lag an den gestrigen Zeugenbefragungen. Der Vorsitzende der Erfurter Jugendkammer konfrontierte zwei Männer und eine Frau aus Sachsen-Anhalt mit den Aussagen des Mörders. Der 22-Jährige hatte berichtet, dass zwei von ihnen zu Rekrutierungsgesprächen für die Heidenfront nach Sömmerda gekommen wären. Den dritten hatte er als wichtigen Mann innerhalb der Gruppierung beschrieben. Die Zeugen bestritten gestern, Rekrutierungsgespräche geführt zu haben. Ein 33-Jähriger räumte allerdings ein, Mitglied der Heidenfront gewesen zu sein. Von Aufnahmeritualen wisse er jedoch nichts, auch sei in seinem Beisein niemals jemand zu Straftaten aufgefordert worden. Man habe lediglich gemeinsam Sonnenwende gefeiert und Met getrunken. Manchmal seien auch Reden gehalten worden und man habe sich im Kreis aufgestellt und an den Händen gefasst. Ein Ermittlungsverfahren der Geraer Staatsanwaltschaft wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung sei eingestellt worden. Richter und Staatsanwalt indes machten keinen Hehl daraus, dass sie nicht allen Aussagen der Zeugen Glauben schenken. Der Staatsanwalt trat sogar selbst in den Zeugenstand. Er berichtete von einem Gespräch mit einem Zeugen aus Sömmerda, der sich im Prozess angeblich an nichts erinnern konnte. Nach der Verhandlung habe der Mann zu ihm gesagt, lieber ginge er ins Gefängnis als die Wahrheit zu sagen. Er habe zu große Angst vor dem Angeklagten und seinen Leuten, so der Staatsanwalt. Der Zeuge, der über Treffen am so genannten Kultplatz bei Sömmerda berichten sollte, habe ängstlich gewirkt. Der Angeklagte schüttelte bei dieser Aussage demonstrativ den Kopf. Er blieb dabei: mit dem Fuldaer Mord vom Sommer 2001 habe er nichts zu tun. Morgen soll noch einmal der Mörder in den Zeugenstand."


Beide Morde wurden nicht in der Statistik als politisch motivierte Morde geführt.

In einer großen Anfrage im Deutschen Bundestag der Fraktion "Die LINKE" wird u.a. gefragt:

a) Wird von der Bundesregierung die Tötung der 54-jährigen Dorit B. durch den Rechtsextremen Frank R. am 17. August 2001 in Fulda (Hessen) gemäß den Kriterien der PMK-rechts als politisch motivierte Straftat erfasst? Falls nein, wie begründet die Bundesregierung, dass dieser Fall nicht als politisch rechts motivierte Straftat kategorisiert wird?

b) Wurde dieses Tötungsdelikt unmittelbar nach der Tat in einem polizeilichen Lagebild oder in der PMK-rechts erfasst, und wenn ja, wurde es als politisch rechts motivierte Straftat geführt? [6]


Aus der Antwort:

"Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ist keiner der in den Fragenkomplexen I. und II. aufgeführten Sachverhalte derzeit als politisch motivierte Straftat erfasst. Insbesondere sind die Fälle, die sich im Zeitraum von 1990 bis 2008 ereignet haben, nicht von den Ländern im Rahmen ihrer Zulieferungen zu der Beantwortung der o. g. Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.

„Rechtsextreme Tötungsdelikte seit 1990 und antisemitisch motivierte Schändungen jüdischer Friedhöfe seit 2000“ vom 17. Februar 2009 übermittelt worden. Der im Fragenkomplex II. bei Nummer 13 beschriebene Sachverhalt aus dem Jahre 2010 ist von dem zuständigen Land bislang nicht als politisch motivierte Straftat im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet worden.

Mit Ausnahme der seltenen Fälle, in denen das BKA von der zuständigen Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen beauftragt worden ist, obliegt die Zuordnung einer Straftat zur politisch motivierten Kriminalität den Polizeibehörden des Landes, in welchem der jeweilige Tatort liegt. Damit knüpft das geltende Definitions- und Erfassungssystem der politisch motivierten Kriminalität (PMK) an die den Grundsätzen des Föderalismusprinzips entsprechende Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der Länder zur Aufklärung von Straftaten an. Da sowohl für die Bewertung einer Straftat als politisch motiviert wie auch für die ggf. erforderliche Zuordnung zu einem der Phänomenbereiche ausschließlich die Tatmotivation für die konkrete Tat entscheidend ist und die Tatmotivation in Würdigung aller bekannt gewordenen Umstände der einzelnen Tat und der Einstellung des Täters bzw. Tatverdächtigen zu ermitteln ist, ist die Zuständigkeit der Länder für die Bewertung auch sachgerecht. Die umfassendsten polizeilichen Erkenntnisse von den Einzelheiten eines Falles haben die vor Ort mit der Sachaufklärung befassten Dienststellen.

Die örtlichen Staatsschutzdienststellen leiten ihre Bewertungen an das zuständige Landeskriminalamt (LKA), das die einheitliche Anwendung der Erfassungskriterien kontrolliert und in Zweifelsfällen eine Entscheidung herbeiführt. Liegt nach der Überprüfung durch das LKA eine politisch motivierte Straftat vor, meldet es den Fall dem BKA im Rahmen des KPMD-PMK. Demzufolge liegt die Bewertungshoheit grundsätzlich ausschließlich bei den Ländern, während das BKA nur für die bundesweite Zusammenführung und Analyse der von den Ländern erhobenen und gemeldeten Fälle zuständig ist.

Auch hat die Bundesregierung davon abgesehen, die zuständigen Länder um eine entsprechende Stellungnahme zu den 92 Sachverhalten zu bitten, da nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 2009 (vgl. BVerfGE 124, 161, [189, 196]) sich der parlamentarische Informationsanspruch der Mitglieder des Deutschen Bundestages nicht auf Gegenstände erstreckt, die sich außerhalb der Zuständigkeit und damit außerhalb des Verantwortungsbereichs der Bundesregierung befinden und zu denen ihr auch anderweitig keine Kenntnisse vorliegen. Im Übrigen wird auch auf Vorbemerkung der Bundesregierung zu II. verwiesen." [7]

Presse


Anfrage in der Stadtverordnetenversammlung Juni 2012

Wir fragen den Magistrat:

1. Ist dem Magistrat bekannt, dass es sich bei dem Mord an einer Fuldaer Geschäftsfrau am 17. August 2001 um eine Tat aus dem Neonazispektrum handelt?

2. Sieht der Magistrat Möglichkeiten, dass die wahren Hintergründe des Mordes endlich erkannt und aufgedeckt werden?

3. In anderen Städten in denen Menschen den Neonazimördern zum Opfer fielen, fanden Gedenkveranstaltungen und Würdigungen statt (z.B. Kassel).. Sieht der Magistrat nach Recherche des Sachverhalts ebenfalls die Notwendigkeit, auch des Opfers in Fulda zu gedenken?


An dem Wochenende stand der jährliche Aufmarsch der Naziszene in Wunsiedel bevor. 1993 war Fulda an diesem Datum (Todestag des sog. Führerstellvertreters Rudolph Hess) selbst Ziel des Aufmarsches. In den Folgejahren gab es zu dem Aufmarsch in Wunsiedel (Grabstätte Rudolph Hess) immer wieder Mitfahrtreffpunkte in Fulda. Bei einem Prozess 2005 in Erfurt, in dem Aussagen des Mörders von Fulda zitiert wurden,, wurde der Mord an der Geschäftsfrau als “Aufnahmeritual für die thüringische Neonazigruppe “Heidenfront” bezeichnet.

Aus der Thüringer Allgemeinen Zeitung vom 25.1.2005

"Der Mord an einer Fuldaer Geschäftsfrau war ein Aufnahmeritual für die sogenannte Heidenfront. Das sagte der Mörder der 54-Jährigen jetzt als Zeuge im Prozess gegen den mutmaßlichen Anstifter. Der Angeklagte, ein 23- Jähriger aus dem Raum Sömmerda, habe ihn mit dem Auftrag nach Fulda geschickt, die "Alte kalt zu machen", sagte der Mörder im Zeugenstand. Seine Vernehmung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dass sie jetzt öffentlich wurde, lag an den gestrigen Zeugenbefragungen. Der Vorsitzende der Erfurter Jugendkammer konfrontierte zwei Männer und eine Frau aus Sachsen-Anhalt mit den Aussagen des Mörders. Der 22-Jährige hatte berichtet, dass zwei von ihnen zu Rekrutierungsgesprächen für die Heidenfront nach Sömmerda gekommen wären. Den dritten hatte er als wichtigen Mann innerhalb der Gruppierung beschrieben. …Ein Ermittlungsverfahren der Geraer Staatsanwaltschaft wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung sei eingestellt worden. .."


In einer großen Anfrage der Fraktion "Die LINKE" im Deutschen Bundestag wurde u.a. gefragt: “Wird von der Bundesregierung die Tötung der 54-jährigen Dorit B. durch den Rechtsextremen Frank R. am 17. August 2001 in Fulda (Hessen) gemäß den Kriterien der PMK-rechts als politisch motivierte Straftat erfasst? .”

In der Antwort der Bundesregierung heißt es “obliegt die Zuordnung einer Straftat zur politisch motivierten Kriminalität den Polizeibehörden des Landes, in welchem der jeweilige Tatort liegt.."


Zuständig für die Meldung wären also die Hessischen Polizeibehörden gewesen. Doch erst bei der Gerichtsverhandlung in Thüringen stellte sich der Neonazihintergrund heraus.

Datei:Nichts sehen mini.jpg

Die Antwort von Bürgermeister Dippel befindet sich im Original hier (alle Antworten zur Svv)

Anfrage der Fraktion Die LINKE.Offene Liste betr. einen Mordfall im Jahre 2001 in Fulda mit Neonazihintergrund

Antwort von Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel

1. Ist dem Magistrat bekannt, dass es sich bei dem Mord an einer Fuldaer Geschäftsfrau am 17. August 2001 um eine Tat aus dem Neonazispektrum handelt?

Ob es dem Magistrat bekannt ist, dass es sich bei dem Mord an einer Fuldaer Geschäftsfrau am 17. August 2001 um eine Tat aus dem Neonazispektrum handelt, kann das Rechts- und Ordnungsamt nicht beantworten.


2. Sieht der Magistrat Möglichkeiten, dass die wahren Hintergründe des Mordes endlich erkannt und aufgedeckt werden?

Die Bewertung und Ermittlung zum Tathergang obliegt in der alleinigen Zuständigkeit der Strafermittlungsbehörde, d.h. der Staatsanwaltschaft und allenfalls noch des Verfassungsschutzes. Aus diesem Grund kann die Frage durch den Magistrat nicht beantwortet werden. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass zukünftig nur derartige Anfragen gestellt werden, in deren Angelegenheiten die Stadt Fulda zuständig ist.


3. In anderen Städten, in denen Menschen den Neonazimördern zum Opfer fielen, fanden Gedenkveranstaltungen und Würdigungen statt (z.B. Kassel)… Sieht der Magistrat nach Recherche des Sachverhalt ebenfalls die Notwendigkeit, auch des Opfers in Fulda zu gedenken?

Da ein Rechercheergebnis nicht vorliegt, kann diese Frage nicht beantwortet werden.

Fulda, 25. Juni 2012



Bürgermeister Dippel will nichts hören, sehen und sagen.

Die 138 Mordopfer aus der Recherche (die Amadeu Antonio Stiftung nennt 182 Menschen) und die Reaktion in den Tatortstädten: Presse am 17. August 2012

Datum Name Stadt Gedenken
25. März 2001 Willi Worg [8] Milzau Ausstellungseröffnung "Opfer Rechter Gewalt", Stadtbibliothek Magdeburg, durch Bürgermeister, Bündnis Gesicht zeigen Magdeburg
22. April 2001 Mohammed Belhadj Jarmen Kein Gedenken vor Ort bekannt
13. Juni 2001 Abdurrahim Özüdoğru Nürnberg Die gemeinsame Erklärung der Städte Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund, Kassel und Heilbronn, April 2012 hier im Wortlaut:

„Neonazistische Verbrecher haben zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen in sieben deutschen Städten ermordet: Neun Mitbürger, die mit ihren Familien in Deutschland eine neue Heimat fanden, und eine Polizistin. Wir sind bestürzt und beschämt, dass diese terroristischen Gewalttaten über Jahre nicht als das erkannt wurden, was sie waren: Morde aus Menschenverachtung. Wir sagen: Nie wieder! Wir trauern um:

Enver Şimşek, 11. September 2000, Nürnberg, Abdurrahim Özüdoğru, 13. Juni 2001, Nürnberg, Süleyman Taşköprü, 27. Juni 2001, Hamburg, Habil Kılıç, 29. August 2001, München, Mehmet Turgut, 25. Februar 2004, Rostock, İsmail Yaşar, 5. Juni 2005, Nürnberg, Theodoros Boulgarides, 15. Juni 2005, München, Mehmet Kubaşık, 4. April 2006, Dortmund, Halit Yozgat, 6. April 2006, Kassel, Michéle Kiesewetter, 25. April 2007, Heilbronn“

27. Juni 2001 Süleyman Taşköprü Hamburg Die gemeinsame Erklärung der Städte Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund, Kassel und Heilbronn, April 2012 hier im Wortlaut:

„Neonazistische Verbrecher haben zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen in sieben deutschen Städten ermordet: Neun Mitbürger, die mit ihren Familien in Deutschland eine neue Heimat fanden, und eine Polizistin. Wir sind bestürzt und beschämt, dass diese terroristischen Gewalttaten über Jahre nicht als das erkannt wurden, was sie waren: Morde aus Menschenverachtung. Wir sagen: Nie wieder! Wir trauern um:

Enver Şimşek, 11. September 2000, Nürnberg, Abdurrahim Özüdoğru, 13. Juni 2001, Nürnberg, Süleyman Taşköprü, 27. Juni 2001, Hamburg, Habil Kılıç, 29. August 2001, München, Mehmet Turgut, 25. Februar 2004, Rostock, İsmail Yaşar, 5. Juni 2005, Nürnberg, Theodoros Boulgarides, 15. Juni 2005, München, Mehmet Kubaşık, 4. April 2006, Dortmund, Halit Yozgat, 6. April 2006, Kassel, Michéle Kiesewetter, 25. April 2007, Heilbronn“

9. August 2001 Dieter Manzke Dahlewitz Bürgerinitiative „AG Tolerantes Mahlow“ [9]. Die zuständige Amtsverwaltung in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming) teilte mit, dass aus ihrer Behörde niemand an der Beisetzung teilnehmen werde. [10]
9. August 2001 Klaus-Dieter Harms Wittenberge nicht bekannt
17. August 2001 Dorit Botts Fulda nein [11]
29. August 2001 Habil Kılıç München Die gemeinsame Erklärung der Städte Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund, Kassel und Heilbronn, April 2012 hier im Wortlaut:

„Neonazistische Verbrecher haben zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen in sieben deutschen Städten ermordet: Neun Mitbürger, die mit ihren Familien in Deutschland eine neue Heimat fanden, und eine Polizistin. Wir sind bestürzt und beschämt, dass diese terroristischen Gewalttaten über Jahre nicht als das erkannt wurden, was sie waren: Morde aus Menschenverachtung. Wir sagen: Nie wieder! Wir trauern um:

Enver Şimşek, 11. September 2000, Nürnberg, Abdurrahim Özüdoğru, 13. Juni 2001, Nürnberg, Süleyman Taşköprü, 27. Juni 2001, Hamburg, Habil Kılıç, 29. August 2001, München, Mehmet Turgut, 25. Februar 2004, Rostock, İsmail Yaşar, 5. Juni 2005, Nürnberg, Theodoros Boulgarides, 15. Juni 2005, München, Mehmet Kubaşık, 4. April 2006, Dortmund, Halit Yozgat, 6. April 2006, Kassel, Michéle Kiesewetter, 25. April 2007, Heilbronn“

weitere

Behandlung des Antrages Ehrung für Neonazi-Opfer

Am 21.8.2012 sagte OB Möller im Schul-, Kultur und Sportausschuss angesichts erfolgter Presseveröffentlichungen ua im "Stern" zu, dass er sich das Anbringen einer Gedenkplatte vorstellen könne. In der Niederschrift heißt es: "Im Zuge der Diskussion weißt die Vertreterin der Fraktion Die Linke.Offene Liste auf einen Artikel aus dem „Spiegel“ hin, der deutlich mache, dass der Mord- fall aus dem Jahr 2001 an einer Geschäftsfrau in Fulda in der Florengasse auch auf Neonazi- mörder zurückzuführen sei. Somit wäre ein direkter Bezug zu Fulda vorhanden und man könne in der Florengasse eine Gedenktafel anbringen.

Der Schul-, Kultur- und Sportausschuss nimmt den Bericht des Amtes 41 zur Kenntnis. Unter Bezug auf die geführte Diskussion wird der Antrag zur weiteren Prüfung wieder in die Verwal- tung gegeben."

Niederschrift Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses am 26.02.2013

"Mittlerweile hat sich das Rechts- und Ordnungsamt von der Staatsanwaltschaft Erfurt die ent- sprechenden Urteile zusenden lassen. Ob es sich bei dem Mord an der Fuldaer Geschäftsfrau im Jahr 2001 um einen Bezug zur Terrorzelle Thüringen handelt, kann durch das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Fulda jedoch nicht bewertet werden. Die Bewertung von politisch mo- tivierten Kriminaldelikten obliegt der örtlichen und sachlich zuständigen Polizeibehörde bzw. den Landeskriminalämtern im Rahmen ihrer Ermittlungstätigkeit.

Da entsprechend den Urteilen keine gesicherten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es sich um eine Straftat handelt, die in Bezug zur Terrorzelle Thüringen steht, wird die Anbringung einer Gedenktafel in der Florengasse nicht weiterverfolgt."

Persönliche Werkzeuge