Bearbeiten von „Beteiligungsbericht der Stadt Fulda 2006“
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts beauftragt die Aktionärin den nach den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu bestimmenden gesetzlichen Vertreter - den [[Oberbürgermeister]]. Dieser ist berechtigt, Vollmachten an andere vom Magistrat bestellte Personen zur Vertretung und zur Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats. | Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts beauftragt die Aktionärin den nach den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu bestimmenden gesetzlichen Vertreter - den [[Oberbürgermeister]]. Dieser ist berechtigt, Vollmachten an andere vom Magistrat bestellte Personen zur Vertretung und zur Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats. | ||
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Es besteht ferner eine Vereinbarung, dass die Hilfspolizei Kontrollen an den Besucher- und Mitarbeiterparkplätzen durchführt. Dafür erstattet das Klinikum einen pauschalen Betrag. | Es besteht ferner eine Vereinbarung, dass die Hilfspolizei Kontrollen an den Besucher- und Mitarbeiterparkplätzen durchführt. Dafür erstattet das Klinikum einen pauschalen Betrag. | ||
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[[Kategorie:Wirtschaft]] | [[Kategorie:Wirtschaft]] |