Bürgermeister

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Version vom 19:36, 20. Okt. 2006

In Städten und Gmeinden Hessens werden die Bürgermeister seit 1993 direkt gewählt.

Städte über 50.000 Einwohner in Hessen haben einen seit 1993 direkt gewählten Oberbürgermeister (§ 45 Abs. 1 HGO). Das Bürgermeisteramt wird dann ausgeschrieben und die Stadtverordnetenversammlung wählt aus den Kandidaten den Bürgermeister.

Während der Oberbürgermeister Vorsitzender des Magistrats ist und dessen Geschäfte leitet(Einberufung, Sitzungsleitung, Genehmigung der Niederschrift, Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse, §§ 69, 70 Abs. 1 Satz 1 HGO). [1], werden den anderen hauptamtlichen Magistratsmitgliedern (in Fulda Oberbürgermeister, Bürgermeister, Stadtbaurat(in)) die verschiednen Dezernate der Verwaltung zugeteilt.




Bürgermeister der Stadt Fulda:

(Bitte ergänzen!)

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