Antrag 2 (Stadt)
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Antrag zur Stadtverordnetenversammlung am 25. September 2006
und Weiterleitung und Beratung an den
Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend
und den
Betreff: Altersarmut - Taschengelder von Personen in Alten- und Pflegeheimen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Einwohner der Stadt Fulda, die in Alten- und Pflegeheimen untergebracht sind und deren Einkommen nicht ausreicht, die Kosten der Heimunterbringung zu decken, erhalten ein sogenanntes Taschengeld zur Befriedigung ihrer persönliche Bedürfnisse und nicht finanzierter medizinischer Leistungen von 89,70 Euro. Die Stadt Fulda möchte ihre Senioren würdigen und stellt aus den Mitteln, die sie für jeden Einwohner an Umlagen erhält einen Zusatzbetrag von monatlich 200 Euro zur Verfügung.
Begründung:
Auch bei Rentenanspruch der Betroffenen reicht die Höhe der Rente oft nicht aus, die Kosten der Unterbringung in Alten- und Pflegeheimen zu bestreiten. Die Personen erhalten dann zur Deckung ihrer persönlichen Bedürfnisse (Körperpflege, Frisörbesuch, Porto, Telefon, Bücher und Zeitschriften etc) und nicht finanzierter medizinischer Leistungen (Praxisgebühr, Zahnersatz, Fahrtkosten zum Arzt, Brille, Batterien Hörgerät, nicht verschreibungsfähige Medikamente etc) derzeit einen Betrag von 89,70 Euro im Monat.
Dieser Betrag ist erschreckend niedrig.