Anfrage Neuanlage Bürgersteig Quartiersplatz Hirtsrain

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4. Werden die Grundstückseigentümer zu Anliegergebühren herangezogen werden?
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[[Kategorie:Anfragen und Anträge]]
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[[Kategorie:Stadtverordnetenversammlung Oktober 2011]]
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Aktuelle Version vom 23:12, 3. Jun. 2016

Nach Einweihung des Quartiersplatzes Hirtsrain und Bezug eines durch einen Investor neu errichteten Gebäudes wurde der vorhandene Bürgersteig entfernt und eine neue Einfassung gelegt. Die Baumaßnahmen dauern noch an.

Wir fragen den Magistrat:

1. Aus welchen Mitteln wird der Bürgersteig neu angelegt?

2. Wie hoch sind die Kosten?

3. Sind die Kosten bereits in den in einer früheren Anfrage genannten Gesamtkosten von 690.000 Euro für den „Quartiersplatz“ enthalten?

4. Werden die Grundstückseigentümer zu Anliegergebühren herangezogen werden?


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