Anfrage Bericht zur Haushaltswirtschaft 2011 – Verwendung von Mehreinnahmen

Aus Fuldawiki

Version vom 23:13, 3. Jun. 2016 bei Bgruen (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Zum 1. Juni 2011 verzeichnete die Stadt Fulda 9,485 Millionen Mehreinnahmen, davon aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer 8,732 Millionen. Bei Hochrechnung auf das gesamte Jahr können zusätzlich 20 Millionen Euro erwartet werden.

Erst drei Monate später wurden die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses über diese Haushaltsentwicklung informiert. Das Konsolidierungspaket II wurde im Sommer 2010 vor dem Hintergrund von Einsparungsnotwendigkeiten beschlossen

Wir fragen den Magistrat:

1. Wer entscheidet wann über die Verwendung der zusätzlichen Mittel bzw. wann hat wer über die Verwendung entschieden?

2. Warum werden die Einschnitte aus dem Konsolidierungspaket, die Eintrittserhöhungen und Öffnungszeitverkürzungen (Schwimmbad, Wasserspielplatz, Seniorenarbeit ua) betreffen, nicht zurückgenommen?

3. Für welche Zwecke sollen die Mehreinnahmen verwendet werden?

Antwort OB Möller

Zunächst ist festzustellen, dass die genannten Beträge nicht den Stand zum 01.06. sondern zum 30.06.2011 betreffen. Sie entstammen dem Halbjahresbericht zur Haushaltswirtschaft gemäß § 28 GemHVO-Doppik. Dieser wurde dem Haupt- und Finanzausschuss am 29.08.2011 zur Kenntnis gegeben. Das war die nächste Sitzung nach dem 30.06. (letzte Sitzung vorher war am 14.06.). Daher war eine frühere Befassung nicht möglich. Generell muss darauf hingewiesen werden, dass der Bericht nicht sofort nach Ende des 1. Halbjahres erstellt werden kann, da erfahrungsgemäß noch etwa 1 Monat lang Buchungen vorgenommen werden müssen, die diesen Zeitraum betreffen.

Fazit: Der Haupt- und Finanzausschuss wird grundsätzlich zum frühestmöglichen Zeitpunkt informiert, den der Buchungsbetrieb und der Sitzungsturnus zulassen.

Die Fragen 1-3 werden zusammengefasst beantwortet:

In dem Halbjahresbericht wurden neben den Ergebniswerten zum 30.06. auch Jahresprognosewerte angegeben. Bei letzteren handelt es sich allerdings nicht um das mathematische Verdoppeln der Halbjahreswerte. Insofern kann man nicht von 20 Mio. € Mehreinnahmen ausgehen.

Insbesondere bei der Gewerbesteuer kann die Steigerungsrate des 1. Halbjahres erfahrungsgemäß nicht auch auf das 2. Halbjahr angewandt werden. Gerade zum Jahresende werden von den Unternehmen in der Regel Herabsetzungen bei den Gewerbesteuervorauszahlungen beantragt. Außerdem sind einmalige Abschlusszahlungen aufgrund abschließender Veranlagungen nicht planbar. Zudem ist zu beachten, dass die Stadt mit jeder Mehreinnahme bei der Gewerbesteuer auch mehr Gewerbesteuerumlage zahlen muss. Konkret sind von den 8,7 Mio. € Mehreinnahmen wieder 1,6 Mio. € an das Land abzuführen. Darüber hinaus erhöht sich in der Folge die Kreisumlage und die Schlüsselzuweisungen im Finanzausgleich sinken.

Fazit: Wie der Jahresprognose vom 30.06. zu entnehmen ist, kann auf keinen Fall von einer Verbesserung des Ergebnisses um 20 Mio. € ausgegangen werden.

Das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltsicherungskonzept umfasst die Jahre 2010 – 2012 und betrifft alle Leistungsbereiche. Es wirkt nur in seiner Gesamtheit. Es wäre fatal, mit einer „Rosinenpickerei“ an der Wirkung von Konsolidierung II zu rütteln.

Zur theoretischen Frage der Verwendung von Mehrerträgen im Ergebnishaushalt ist zu sagen, dass hier zunächst grundsätzlich das Prinzip der Gesamtdeckung gemäß § 18 GemHVO-Doppik gilt, wonach die Erträge insgesamt zur Deckung aller Aufwendungen dienen und keiner bestimmten Zweckbindung zugeführt werden. Konkret entscheiden Magistrat und Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, inwieweit über- und außerplanmäßige Aufwendungen durch Einsparungen oder Mehrerträge gedeckt werden. Überschüsse sind den Ergebnisrücklagen zuzuführen und stehen für Defizite künftiger Haushaltsjahre zur Verfügung.



Persönliche Werkzeuge