Anfrage Ablehnung der Ãœbernahme von Kosten bei Sozialbestattungen

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Inanspruchnahme eines Geistlichen bei Sozialbestattungen als „nicht erforderlich“?
Inanspruchnahme eines Geistlichen bei Sozialbestattungen als „nicht erforderlich“?
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Version vom 21:41, 3. Jun. 2016

Fulda, den 08. Oktober 2011

In der Antwort auf eine unserer vorhergehenden Anfragen bezüglich der Übernahme von Kosten bei Sozialbestattungen hieß es von Seiten des Sozialdezernenten:

„Kosten für Trauergottesdienste und die Inanspruchnahme eines Geistlichen werden als nicht erforderliche Kosten abgelehnt“.


Die Fraktion „Die LINKE.Offene Liste“ fragt daher den Magistrat:

Warum erachtet der Magistrat die Übernahme der Kosten für Trauergottesdienste und die Inanspruchnahme eines Geistlichen bei Sozialbestattungen als „nicht erforderlich“?


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