Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung Juli 2014“

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=Tagesordnnung=
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=Tagesordnung=
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==Tagesordnung I==
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Tagesordnung I
  
  
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1. Fünfte Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
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1. 5. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 207/2014
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2. Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 174 „Gebiet zwischen Florengasse und Franzosenwäldchen, Teilbereich A“
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2. Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 174 „Gebiet zwischen Florengasse und Franzosenwäldchen, Teilbereich A“ 210/2014
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3. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge  
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3. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge - SV 21.07.2014 242/2014
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4. Grundstücksangelgenheiten (die in der Sitzung des HFA am 14.07.2014 nicht abschließend behandelt werden)
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4. Grundstücksangelgenheiten (die in der Sitzung des HFA am 14.07.2014 nicht abschließend behandelt werden)
 
 
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==Tagesordnung II==
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Tagesordnung II  
 
 
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5. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 des Eigenbetriebes "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda"
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5. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 des Eigenbetriebes "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda" 218/2014
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6. Prüfung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebes "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda", Auftragserteilung Abschlussprüfer 215/2014
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6. Prüfung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebes "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda", Auftragserteilung Abschlussprüfer
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7. - Städtebauförderprogramm Die Soziale Stadt -
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Neuausweisung eines Fördergebietes im Ostend/ Ziehers Süd 235/2014
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7. Städtebauförderprogramm "Die Soziale Stadt" - Neuausweisung eines Fördergebietes im [[Ostend]]/[[Ziehers Süd]]
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8. Änderung der Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege 223/2014
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9. Aufhebungssatzung für den Teil der ehemals geplanten Ortsumgehung Besges im Bebauungs-plan der Stadt Fulda Nr. 102 „Industriepark Fulda – West“ vom 22.07.1978 183/2014
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8. Änderung der Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege
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10. Wiederholung der Feststellung zur Neufassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda aus formalen Gründen sowie die Darstellung der mittlerweile entwidmeten Flächen der Deutschen Bahn als Gewerbliche Bauflächen. 211/2014
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11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda, Stadtteil Lehnerz „Sportplatz Lehnerz“
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9. Aufhebungssatzung für den Teil der ehemals geplanten Ortsumgehung Besges im Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 102 „Industriepark Fulda – West“ vom 22.07.1978
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10. Wiederholung der Feststellung zur Neufassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda aus formalen Gründen sowie die Darstellung der mittlerweile entwidmeten Flächen der Deutschen Bahn als Gewerbliche Bauflächen.
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11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda, Stadtteil Lehnerz „Sportplatz [[Lehnerz]]“
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- Beschluss über die Ergebnisse der Erstbeteiligung
- Beschluss über die Ergebnisse der Erstbeteiligung
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- Beschluss über die Offenlegung gemäß § 3(2) und §4(2) BauGB 2
- Beschluss über die Offenlegung gemäß § 3(2) und §4(2) BauGB 2
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==Anfragen Die LINKE.Offene Liste==
 
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===Anfrage: Zweckentfremdung öffentlichen Straßenraumes===
 
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Kaum ist der Radstreifen in der Dalberg Straße wieder benutzbar, wurde für eine neue Baustelle in der Dalberg Straße/Ecke Brauhausstraße erneut öffentlicher Raum gesperrt. Jetzt ist der Bürgersteig von der Florengasse bis Brauhausstraße einseitig nicht benutzbar, die Fußgängerampel außer Betrieb und die untere Brauhausstraße halbseitig abgesperrt. Dies verstärkt den Effekt der „Trennwirkung des Ringstraßensystems” der Innenstadt von der südlichen Innenstadt, welche bereits im GMA Gutachten kritisiert wurde.
 
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Wir fragen den [[Magistrat]]:
 
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==Anfrage: Zweckentfremdung öffentlichen Straßenraumes==
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Fulda, den 7.7.2014
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Kaum ist der Radstreifen in der Dalberg Straße wied
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er benutzbar, wurde für eine neue Baustelle in der
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Dalberg S
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traße/Ecke Brauhausstraße erneut öffentlicher Raum
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gesperrt. Jetzt ist der Bürgersteig von der
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Florengasse bis Brauhausstraße einseitig nicht benu
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tzbar, die Fußgängerampel außer Betrieb und die
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untere Brauhausstraße halbseitig abgesperrt. Dies v
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erstärkt den Effekt der „Trennwirkung des
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Ringstraßensystems” der Innenstadt von der südliche
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n Innenstadt, welche bereits im GMA Gutachten
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kritisiert wurde.
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Wir fragen den Magistrat:
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Warum wird bei privaten Baumaßnahmen, die bis zur Grundstücksgrenze verlaufen nicht die Errichtung von Fußgängertunneln vorgeschrieben?
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Warum wird bei privaten Baumaßnahmen, die bis zur G
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rundstücksgrenze verlaufen nicht die
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Errichtung von Fußgängertunneln vorgeschrieben?
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Wie lange wird der Fußweg nicht benutzbar sein?
Wie lange wird der Fußweg nicht benutzbar sein?
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Wie hoch ist die Sondernutzungsgebühr, die von dem privaten Bauherrn für die Inanspruchnahme des Fußweges zu leisten ist?
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Wie hoch ist die Sondernutzungsgebühr, die von dem
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privaten Bauherrn für die
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Inanspruchnahme des Fußweges zu leisten ist?
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===Anfrage: Frankfurter Straße===
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Karin Masche
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Derzeit läuft das Planfeststellungverfahren für Baumaßnahmen auf der B254 im Bereich Frankfurter Straße von Einmündung Westring bis Bronnzeller Kreisel. Baubeginn könnte im Jahr 2016 erfolgen, die geschätzten Kosten liegen bei 4,8 Millionen Euro. Auch wenn die Finanzierung der Maßnahme aus Bundesmitteln erfolgen soll wird die Stadt Fulda für die Gehwege, Parkstreifen und Einmündungen herangezogen.
+
(Fraktionsvorsitzende)
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Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Fulda
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Wir fragen den [[Magistrat]]:
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karin.masche@fulda-vogelsberg.de
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Internet:
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1. Welche Verbesserungen der Situation für Fußgänger, Anlieger, Radfahrer und allgemein für den Verkehrsfluss erhofft sich die Stadt Fulda?
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http://www.fuldawiki.de
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36037 Fulda
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2. Wie hoch schätzt der Magistrat die Kosten für die Stadt Fulda an dieser Maßnahme?
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Schlossstraße 5
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An das Büro
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3. Wie ist eine Kostenreduktion, bei Erhalt der positiven Effekte zu erreichen?
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der Stadtverordnetenvorsteherin
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Anfrage: Frankfurter Straße
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Fulda, den 7.7.2014
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Derzeit läuft das Panfeststellungverfahren für Baum
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aßnahmen auf der B254 im Bereich Frankfurter
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Straße von Einmündung Westring bis Bronnzeller Krei
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sel. Baubeginn könnte im Jahr 2016 erfolgen
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geschätzten Kosten liegen bei 4,8 Millionen Euro.
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Auch wenn die Finanzierung der Maßnahme aus Bundesm
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itteln erfolgen soll wird die Stadt Fulda für
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die Gehwege, Parkstreifen und Einmündungen herangez
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Wir fragen heute den Magistrat:
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Welche Verbesserungen der Situation für Fußgänger,
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Anlieger, Radfahrer und allgemein für den
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Verkehrsfluss erhofft sich die Stadt Fulda?
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Wie hoch schätzt der Magistrat die Kosten für die S
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tadt Fulda an dieser Maßnahme?
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Wie ist eine Kostenreduktion, bei Erhalt der positi
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ven Effekte zu erreichen?
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Karin Masche
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(Fraktionsvorsitzende)

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