Bearbeiten von „Arbeitslose, tatsächliche Zahl in der Stadt Fulda (Anfrage)“

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Antwort von Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel auf die Anfrage der Wählergruppe Die Linke/Offene Liste betr. Arbeitslose in der Stadt Fulda in der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2006
 
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Zum 01.01.2005 sind die sogenannten [[Hartz IV]] Gesetze in Kraft getreten. Seitdem bestehen folgende Zuständigkeiten:
 
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* Arbeitslosengeld I (Sozialgesetzbuch III) -  Agentur für Arbeit
 
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* Arbeitslosengeld II - Landkreis Fulda, Amt für Arbeit und Soziales
 
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* (Langzeitarbeitslose) (Sozialgesetzbuch II) Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII)  - Stadt Fulda, Sozial- und Wohnungsamt
 
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Die Sicherstellung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Personen und deren Bedarfsgemeinschaftsmitglieder zwischen 15 und 65 Jahre ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I erfolgt nach dem Sozialgesetzbuch II, somit in der Zuständigkeit des Landkreises Fulda.
 
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Für nicht erwerbsfähige Personen und Personen ab 65 Jahre wird der Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII in der Zuständigkeit des städtischen Sozialund Wohnungsamtes sichergestellt.
 
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Die vorliegenden Anfragen, welche sich ausnahmslos auf den Personenkreis der Arbeitslosengeld II Empfänger beziehen, können daher nur vom Landkreis Fulda, explizit vom Amt für Arbeit u. Soziales, Robert-Kircher-Straße 24, 36037 Fulda beantwortet werden.
 
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'''Kommentar:'''  Die Stadt '''will''' also nicht wissen, wieviele Arbeitslose es wirklich in Fulda gibt. Natürlich wissen wir, dass die Zuständigkeit beim Kreis als Optionskommune liegt. Aber in der Fragestellung und Begründung war klar genannt, dass es im Interesse der Stadt liegt diese Zahlen zu kennen.
 
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== Links ==
 
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[[Kategorie:WP 2006-2011]]
 
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[[Kategorie:Anfragen und Anträge]]
 
[[Kategorie:Arbeitsmarkt]]
[[Kategorie:Arbeitsmarkt]]
[[Kategorie:Stadtverordnetenversammlungen]]
[[Kategorie:Stadtverordnetenversammlungen]]
[[Kategorie:Arbeitslosigkeit]]
[[Kategorie:Arbeitslosigkeit]]
[[Kategorie:Sozialpolitik]]
[[Kategorie:Sozialpolitik]]

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